Welche Belege muss man der Steuererklärung beilegen

Neben der Einkommensteuererklärung fügen Sie zunächst bitte keine weiteren Belege und Aufstellungen bei. Es besteht lediglich eine Belegvorhaltepflicht. D.h. es ist ausreichend, wenn Sie die Unterlagen für eventuelle Rückfragen aufbewahren. Im Bedarfsfall fordert Ihr Finanzamt diese zur Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung an. Je vollständiger, konkreter und aussagekräftiger Ihre Angaben in Ihrer Steuererklärung sind, desto weniger Belege werden vom Finanzamt im Nachhinein angefordert. Nutzen Sie zur Erklärung Ihrer Aufwendungen bitte primär die Eintragungsmöglichkeiten in ELSTER. Tragen Sie die einzelnen Aufwendungen getrennt in die vorgesehenen Zeilen ein und fassen diese nicht in einer Zeile zusammen. Da die optionalen Aufschlüsselungsmöglichkeiten in ELSTER (noch) nicht in allen Bereichen der Steuererklärung zur Verfügung stehen, können Sie bei bedeutenden Sachverhalten bereits mit der Einkommensteuererklärung eine ergänzende Erläuterung in Form von Aufstellungen oder Belegen einreichen.

Ein steuerlicher Sachverhalt ist in der Regel bedeutend, wenn er

  • neu bzw. erstmalig oder einmalig ist,
  • einen außergewöhnlichen (Geschäfts-)Vorfall darstellt,
  • sich gegenüber den Vorjahr erheblich ändert oder
  • eine spürbare steuerliche Auswirkung nach sich zieht.

Bedeutende Sachverhalte mit tatsächlicher steuerlicher Auswirkung können beispielsweise sein:

Mantelbogen:

  • Behinderung
  • Pflegepauschbetrage
  • Erstmalige Zahlung von Rente oder dauernden Lasten
  • Außergewöhnliche Belastung (z.B. Aufwendungen für ein Pflegeheim, alternative Heilbehandlung)

Anlage Unterhalt:

  • Zahlungen von Auslandsunterhalt

Anlage N:

  • Abweichende Besteuerung der Dienstwagenüberlassung
  • Häusliches Arbeitszimmer (Erläuterung in der Regel ausreichend)

Anlage G/S/L:

  • Betriebsaufgabe/-veräußerung (Erläuterung der Gewinnermittlung, bei Betriebsaufgabe gegebenenfalls Gutachten für Verkehrswerte)
  • Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Anlage KAP:

  • Antrag auf Verlustverrechnung

Anlage V:

  • Erstmalige Vermietung
  • Neue Abschreibungsreihe (Erläuterung in der Regel ausreichend)
  • Erhöhte Abschreibungen

Anlage Kind:

  • Erstmaliges Schulgeld

Ausländische Sachverhalte:

  • Anlagen AUS, N-AUS, N-Gre
  • Ausländische Einkünfte
  • Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht

Eine Beleganforderung darüber hinaus liegt weiterhin im Ermessen der Finanzämter.

Unterlagen, die ihr Geld wert sind!

  • Personalausweis oder Reisepass - muss aufgrund einer gesetzlichen Pflicht bei der
    Erstberatung zur Identifizierung vorgelegt und kopiert werden.
  • Steuernummer, Steueridentifikationsnummer
  • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres / Vorauszahlungsbescheid
  • gegebenenfalls Kontoauszüge des betroffenen Jahres

  • elektronische Lohnsteuerbescheinigung(en)
  • Bescheinigungen über die Höhe des ausgezahlten
    • Arbeitslosengeldes
    • Krankengeldes, Mutterschaftsgeldes, Elterngeldes
    • Übergangsgeldes
    • Insolvenzausfallgeldes (von Agentur für Arbeit)
  • Abfindung, Abfindungsvereinbarung / Auflösungsvertrag
  • Rentenbescheide / Rentenanpassungsmitteilungen / Rentenbezugsmitteilungen
  • Notarvertrag mit vereinbarter Kaufpreisrente
  • Mieteinnahmen, Mietvertrag, Nachweis des Zahlungseingangs
  • Steuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen über Zins- und andere Kapitaleinnahmen
  • Zinsanteile bei unverzinslichen Forderungen
  • erhaltene Unterhaltsleistungen bei Realsplitting (Anlage U)
  • erhaltene Leistungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich

  • Nachweise über Fahrtkosten, Kilometernachweise
  • Beiträge zu Berufsverbänden (Gewerkschaften)
  • Belege / Quittungen für Arbeitsmittel
  • Belege / Quittungen für typische Berufsbekleidung
  • Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
  • Reisekosten (Bescheinigung Arbeitgeber, Erstattungen)
  • Aufwendungen für berufliche Fortbildung, z. B. zum Meister oder Fachwirt, Studienkosten bei vorhandener Erstausbildung
  • Bewerbungskosten
  • Umzugskosten bei beruflicher Veranlassung
  • Doppelte Haushaltsführung (Mietvertrag Zweitwohnung und Zahlungsnachweise)
  • Steuerberatungskosten, z. B. Beitrag von Lohnsteuerhilfevereinen

  • Darlehenszinsen, Zinsanteile bei unverzinslichen Forderungen
  • Erhaltungsaufwendungen
  • Grundsteuer, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Müllabfuhrgebühren, Betriebskosten der Heizung –
    wie Wartung, Brennmaterial, Nebenkostenaufstellung (bei WEG)
  • Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter

  • Steueridentifikationsnummer
  • Kinderbetreuungskosten (Vertrag, Rechnung, Zahlungsnachweise)
  • Ausbildungsvertrag / Studienbescheinigung / Schulbescheinigung
  • elektronische Lohnsteuerbescheinigung(en) des Kindes
  • Bescheid über Halbwaisenrente
  • Aufhebungsbescheide zum Kindergeld
  • gezahltes Schulgeld für begünstigte Schulen
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei privat versicherten Kindern

  • Versorgungsaufwendungen, wie Kranken- und Pflegeversicherung, Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfall- und (Kfz-)Haftpflichtversicherung, Lebens- und Rentenversicherung
  • Bescheinigungen zur privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) und zur privaten Leibrentenversicherung (Rürup- bzw. Basis-Rente)
  • Spenden / Zuwendungen
  • Kosten für eigene Berufsausbildung (Teilnahmebescheinigung, Rechnung Teilnahmegebühr)
  • gezahlte Unterhaltsleistungen bei Realsplitting
  • Zahlungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich
  • Steueridentifikationsnummer der unterstützten bzw. der empfangenden Person

  • Krankheitskosten, wie Medikamente, selbst gezahlte Arztkosten, Brille, Abrechnung mit Krankenversicherung und Beihilfestelle, Fahrtkosten
  • Pflegeaufwendungen
  • Beerdigungskosten, Nachweis über Vermögen des Verstorbenen
  • Kurkosten (amtsärztliches Attest vor Kurbeginn)
  • Kosten für den Heilpraktiker
  • Unterhalt an Angehörige (Nachweise über Zahlungen, Nachweis eigener Einkünfte, Bezüge und Vermögen der unterstützten Person, Steueridentifikationsnummer)
  • Ausweis für behinderte Menschen
  • Nachweis Pflegestufe bzw. Pflegegrad

  • Handwerkerleistungen, z. B. Schornsteinfeger, Elektriker, Fensterbauer (Rechnung und Zahlungsnachweis erforderlich)
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen, z. B. Gartenarbeiten, Haushaltshilfen, Pflegedienst, Speditionskosten bei privaten Umzügen (Rechnung und Zahlungsnachweis erforderlich)
  • Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung / des Vermieters
  • Bescheinigung des Anlageinstituts über die elektronische Übermittlung der vermögenswirksamen Leistungen
  • Antrag Wohnungsbauprämie

Steuer-Checkliste zum Download in folgenden Sprachen:

Welche Belege müssen mit der Steuererklärung eingereicht werden?

Seit 2017 brauchst du grundsätzlich keine Belege und Quittungen an dein Finanzamt zu senden, wenn du deine Einkommensteuererklärung machst. Denn im Rahmen der Digitalisierung wurde aus der Belegvorlagepflicht eine Belegvorhaltepflicht.

Welche Belege akzeptiert das Finanzamt?

Belege sind zum einen Rechnungen, Quittungen, Kassenzettel, Kaufverträge, Spendenbescheinigungen, Parkscheine, Fahrkarten etc. Darauf muss stehen, wie viel Sie wofür, wann und wem gezahlt haben.

Welche Belege müssen bei Elster eingereicht werden?

Sie brauchen grundsätzlich keine Belege und separaten Aufstellungen an Ihr Finanzamt zu versenden. Es ge- nügt, wenn Sie diese für eventuelle Rückfragen aufbe- wahren. Bitte nutzen Sie für Hinweise und Erläuterungen zu den von Ihnen geltend gemachten Aufwendungen die Eintra- gungsmöglichkeiten in ELSTER.

Was kann man alles ohne Nachweis von der Steuer absetzen?

Arbeitsmittel, wie Schreibwaren, Computer, Arbeitskleidung oder Fachliteratur können bis zu einem Wert von 110 Euro ohne Beleg als Werbungskosten eingetragen werden. Arbeitsmittel sind ein Klassiker der Nichtbeanstandungsgrenzen und werden daher von den meisten Finanzämtern ohne Probleme anerkannt.

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