Welche änderung müssen sie als fahrzeughalter der zuständigen zulassungsbehörde unverzüglich melden

FragenummerFrageMediumFehlerpunkte
2.1.06-020 Wie sollten Sie sich jetzt verhalten? Video 5
2.2.09-006 Wie verhalten Sie sich in dieser Situation richtig? Video 5
2.2.17-011 Woran können Sie je nach Kraftfahrzeug erkennen, ob das Fernlicht eingeschaltet ist? Text 2
2.2.23-053 Welche Änderung müssen Sie als Fahrzeughalter der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich melden? Text 2
2.2.23-054 Sie sind neuer Halter eines zugelassenen Fahrzeugs. Was müssen Sie tun? Text 2
2.2.23-216 Nach einem längeren Aufenthalt möchten Sie weiterfahren. Was ist zu tun? Text 4
2.2.23-217 Sie haben ein weit nach vorn reichendes Frontanbaugerät an Ihrem Kraftfahrzeug montiert. Was müssen Sie beachten? Text 4
2.2.32-203 Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Fahrbahn erheblich verschmutzt, sodass der Verkehr gefährdet ist. Was müssen Sie tun? Text 3
2.2.32-204 Was müssen Sie tun, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug eine Baustelle verlassen? Text 3
2.6.03-307 Sie möchten einen mehrachsigen Anhänger ankuppeln. Worauf müssen Sie achten? Text 3
2.7.01-310 Wie wirken sich die Kurvenlaufeigenschaften einer Fahrzeugkombination (Kraftfahrzeug mit Anhänger) beim Abbiegen aus? Text 3
2.7.02-127 Welche Auswirkung hat das Lenken im Stand für Ihr Fahrzeug? Text 2
2.7.03-211 Welche Aufgabe hat eine Differenzialsperre? Text 2
2.7.03-212 Wann ist das Einschalten der Differenzialsperre hilfreich? Text 2
2.7.03-213 Wann können Sie die Differenzialsperre einschalten, ohne dass dadurch Schäden am Kraftfahrzeug zu erwarten sind? Text 2
2.7.04-001 Was sollten Sie beim Nachfüllen von Motoröl beachten? Text 2
2.7.05-001 Welche Bedeutung hat das auf dem Reifen angegebene Herstellungsdatum "1217"? Bild 2
2.7.05-101 Was ist beim Radwechsel mit einem Wagenheber zu beachten? Text 2
2.7.05-102 Sie müssen ein defektes Rad demontieren. In welcher Reihenfolge sollten Sie vorgehen? Text 3
2.7.06-313 Sie stellen einen Anhänger mit Druckluft-Bremsanlage kurzzeitig ab. Wie können Sie die Betriebsbremse des Anhängers lösen? Text 2
2.7.08-212 Was ist beim Abschmieren eines Fahrzeugs zu beachten? Text 2
2.7.09-227 Sie transportieren Baumstämme. Die Fahrstrecke führt Sie auch über schlechte Straßen. Was müssen Sie tun? Text 4
2.7.09-229 Wann müssen Sie Schüttgut auf Ihrem Fahrzeug abdecken? Text 3
2.7.09-230 Was gehört zur Ladungssicherung? Text 3
2.8.01-012 Womit muss ein Fahrerlaubnisbewerber rechnen, wenn er beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wird? Text 3

Mitteilungspflicht bei Änderung persönlicher Daten

Damit wir das Fahrzeugregister aktuell halten können, ist es notwendig, dass Sie uns alle Änderungen mitteilen, die den Fahrzeughalter oder das Fahrzeug selbst betreffen.

Kommt es zu einer Änderung Ihrer persönlichen Daten (Name, Anschrift), sind Sie als Fahrzeughalter dazu verpflichtet, Ihre Zulassungsbescheinigung bei der zuständigen Zulassungsstelle unverzüglich ändern zu lassen.

Bei Adressänderungen betrifft dies die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und im Falle der Namensänderung zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

Wenn Ihr neuer Wohnsitz außerhalb des Kreises Mettmann liegt, müssen Sie sich bei der dann zuständigen Zulassungsbehörde melden und dort Ihre Fahrzeugpapiere umschreiben lassen. Als Erleichterung können Sie ihr Kennzeichen auf Wunsch mitnehmen, solange Sie Halter des Fahrzeuges bleiben.

Kommen Sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, wird der Kreis Mettmann Sie auffordern, dies unverzüglich nachzuholen. Dieses Verwaltungszwangsverfahren ist kostenpflichtig.

Ignorieren Sie weiterhin die Schreiben des Kreises, wird die Bußgeldstelle ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie einleiten.

Bitte bedenken Sie, dass die Änderung Ihres Namens bzw. Ihrer Adresse bei einem Umzug innerhalb des Kreisgebietes Mettmann von Ihrem Bürgerbüro nicht an die Zulassungsbehörde weitergeleitet wird.

Empfehlungen

  • Besuchen Sie zeitnah nach dem Bürgerbüro auch eine unserer Dienststellen der Kreisverwaltung in Langenfeld, Mettmann, Ratingen oder Velbert, um die Fahrzeugpapiere zu ändern.
  • Bei einer Anschriftenänderung innerhalb des Kreises Mettmann können Sie (wenn Sie selbst der Halter sind) den Antrag ONLINE stellen. Nutzen Sie hierfür unsere Online-Services links unten.
  • Sofern Sie eine unserer Dienststellen in Mettmann oder Langenfeld besuchen, können Sie den Antrag auf Namens- und/oder Adressänderung vorab ONLINE stellen und Sie können einen Termin buchen, um Wartezeiten zu minimieren!
  • Die Pflicht zur Änderung der Personendaten gilt nicht für ihre Fahrerlaubnis.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für diesen Sachverhalt haben wir unten für Sie verlinkt.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!

Link extern

Was muss ich als Autohalter mitteilen?

Als Fahrzeughalter müssen Sie der zuständigen Zulassungsbehörde (Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde) alle eintragungspflichtigen Änderungen am Fahrzeug, wie Umbauten oder Nachrüstungen, mitteilen.

Was muss ich bei einer technischen Änderung melden?

Kraftfahrzeug – technische Änderung melden Als Fahrzeughalter müssen Sie der zuständigen Zulassungsbehörde (Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde) alle eintragungspflichtigen Änderungen am Fahrzeug, wie Umbauten oder Nachrüstungen, mitteilen.

Was muss ich bei einer Änderung der Fahrzeugart beachten?

bei Änderung der Fahrzeugart bzw. der Fahrzeugleistung ist zusätzlich eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) nachzuweisen Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)

Wie ändere ich die Zulassungsbescheinigung?

Die Änderungen werden durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Falls Sie noch im Besitz von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sind, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, ist der Umtausch in neue Fahrzeugpapiere erforderlich (Zulassungsbescheinigung Teil I u.

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