Welche 3 Arten von Vollmachten gibt es?

Vorsorgedokumente sind vor allem im Pflegealltag besonders wichtig. Grundlegend gibt es hier zwei wichtige Arten: Vollmachten und Verfügungen. Doch was unterscheidet Vollmachten und Verfügungen? pflege.de klärt Sie auf.

Vollmachten: Definition

Mit einer Vollmacht ernennen Sie einen Stellvertreter, der in dieser Funktion für Sie Entscheidungen trifft und Handlungen vollzieht – auf Wunsch auch dann, wenn Sie selbst noch entscheidungsfähig sind. Als Voraussetzung gilt: Sie sind zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie eine Person bevollmächtigen, volljährig und geschäftstüchtig.

Experten-Info

Vorsorgevollmachten gelten auch gegenüber Ihrer Bank. Jedoch kommt es hier in vielen Fällen zum Rechtsstreit, weil die meisten Banken nur ihre selbstformulierten Vollmachten akzeptieren wollen. Diese Verfahren kosten Sie viel Zeit und Kraft. Außerdem sind sie meist mit hohen Kosten verbunden. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, so erteilen Sie neben der Vorsorgevollmacht also auch die Bankvollmacht und verwenden Sie das dafür vorgesehene Formular Ihrer Bank.

Markus Karpinski

Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht

Verfügungen: Definition

Im Unterschied dazu wirken die Patientenverfügung und Betreuungsverfügung grundsätzlich erst dann, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind:

  • Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie am Ende des Lebens noch wünschen.
  • Mit der Betreuungsverfügung geben Sie dem Betreuungsgericht eine Vorgabe für die Person Ihres Betreuers. Von dieser darf das Gericht nur aus wichtigen Gründen abweichen.

Experten-Info

Die Betreuungsverfügung bietet sich an, falls Sie eine umfassende Vorsorgevollmacht vermeiden wollen, Sie jedoch eine konkrete Vorstellung von der Person haben, die Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen soll. 

Markus Karpinski

Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht

Vollmacht Privatperson: Darauf sollten Sie achten

Wenn Sie als Privatperson eine Vollmacht ausstellen, gibt es für die Gestaltung in den meisten Fällen keine Vorschriften. Dies muss noch nicht einmal schriftlich geschehen, es geht auch mündlich. Grundsätzlich ist es aber ratsam, dass Sie für wichtige Entscheidungen eine schriftliche und unterzeichnete Vollmacht erteilen – schließlich könnte sonst jeder behaupten, eine mündliche Vollmacht erhalten zu haben. Zudem hat Ihr Vertreter sonst nichts an der Hand, um seine Vollmacht nachzuweisen.

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Spezielle Vollmacht, Gattungsvollmacht und Generalvollmacht

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob die Vertretung in einem speziellen Rechtsgeschäft erfolgen soll – ob Ihr Bevollmächtigter etwa einmalig einen Vertrag für sie schließen soll – (spezielle Vollmacht), oder ob Sie eine Generalvollmacht erteilen. Durch eine solche befähigen Sie einen Vertreter zum Abschluss aller Rechtsgeschäfte für Sie – sie hat also eine sehr umfassende Wirkung. Die Gattungsvollmacht gilt für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften, zum Beispiel wiederkehrende Geschäfte oder Geschäfte innerhalb eines bestimmten Tätigkeitsbereichs.

Umfang einer Vollmacht

Wie umfangreich eine Vollmacht gestaltet sein sollte, hängt davon ab, welchem Zweck sie dient. Soll Ihr Bevollmächtigter lediglich ein Päckchen bei der Post abholen, reicht ein formloses Schriftstück mit wenigen Sätzen. Möchten Sie hingegen jemanden ermächtigen, einen Kauf im Wert von mehreren 1.000 Euro zu tätigen, sollten Sie die wichtigsten Parameter aufnehmen. Bei einem Seniorenmobil könnten das etwa folgende Kriterien sein:

  • Höhe des Preises
  • Alter des Fahrzeugs
  • Maximale Leistung/Geschwindigkeit

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6 Tipps für die Gestaltung einer Vollmacht

  1. Benennen Sie ausführlich Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer mit Vornamen, Nachnamen, Geburtsort und Geburtsdatum und gegebenenfalls Personalausweisnummer. Die Adresse können Sie auch angeben, jedoch kann sich diese ändern.
  2. Beschreiben Sie konkret, wofür die Vollmacht gilt – was Ihr Stellvertreter also darf und was nicht.
  3. Fassen Sie die Vollmacht nicht zu kurz, sonst könnten die erteilten Befugnisse für das geplante Geschäft nicht ausreichen.
  4. Halten Sie die Vollmacht nicht zu allgemein, sonst könnten die Befugnisse umfänglicher sein als von Ihnen gewünscht.
  5. Legen Sie die Dauer der Gültigkeit fest.
  6. Nicht fehlen dürfen bei einer Vollmacht Unterschrift und Datum.

Vollmacht Muster / Vollmacht Vorlage

Und wie schreibt man eine Vollmacht für bestimmte Rechtsgeschäfte? Bei der inhaltlichen Gestaltung sollten Sie darauf achten, die einzelnen Teile der Vollmacht klar zu gliedern. Ein möglicher Einstieg einer speziellen Vollmacht oder Gattungsvollmacht könnte lauten:

„Ich, (Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort des Vollmachtgebers), ernenne hiermit Herrn/Frau (Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort des Vollmachtnehmers) zu meinem Vertreter für den Abschluss (Benennung des Rechtsgeschäftes). Herr/Frau x ist mit dieser Vollmacht befugt, alle im Zusammenhang mit o. g. Rechtsgeschäft notwendigen und zweckmäßigen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben. Ebenso ist Herr/Frau x zur Entgegennahme von Unterlagen berechtigt.

Diese Vollmacht ist einmalig (oder bei Bedarf: fortwährend) für o. g. Rechtsgeschäft gültig. Diese Vollmacht ist bis zum (Datum) gültig und verliert dann die Wirksamkeit, ohne dass es einer Rückgabe dieses Dokuments bedarf.“

Wichtiger Hinweis

Dies ist ein Beispieltext

Bei diesem Beispieltext handelt es sich um keine Mustervorlage. Der Text ist nicht anwaltlich geprüft und dient nur der Veranschaulichung.

Vollmacht übertragen: Wann und in welcher Form ist das sinnvoll?

Es könnte der Fall eintreten, dass die von Ihnen bevollmächtigte Vertrauensperson Entscheidungen für Sie treffen muss, dies jedoch nicht kann – weil er oder sie abwesend ist oder selbst geschäftsunfähig geworden ist. In einem solchen Falle würde ein Betreuer vom Amtsgericht für Sie bestimmt werden. Wenn Sie das vermeiden wollen, können Sie einen oder auch zwei Ersatz-Bevollmächtigte bestimmen, die Ihr Vertrauen genießen, und ihnen die Vollmacht übertragen. So stellen Sie sicher, dass in jedem Fall jemand für Sie handelt, der Ihre Wünsche kennt.

Eine weitere Frage, die es zu beantworten gilt: Wollen Sie Ihren Bevollmächtigten in die Lage versetzen, weitere Bevollmächtigte zu berufen? Das kann dann notwendig werden, wenn Ihr Vertreter einen Anwalt beauftragen muss, Ihre Rechte durchzusetzen. Ohne eine anwaltliche Vollmacht kann dieser nicht handeln.

Wichtiger Hinweis

Nur als Original gültig

Eine Vollmacht ist nur als Original gültig. Es ist daher sinnvoll, dass Sie die Vollmacht bei einer Person Ihres Vertrauens aufbewahren oder sogar bei einem Notar hinterlegen. Außerdem ist es sinnvoll, dass Sie Ihrem Stellvertreter in einer Vollmacht die Möglichkeit einräumen, weitere Bevollmächtigte zu benennen und damit die Vollmacht zu übertragen. Sie können den in Frage kommenden Personenkreis jedoch auf Personen mit besonderen Qualifikationen – wie einen Anwalt – einschränken.

Die wichtigsten Vollmachten zur Vorsorge

Im Falle einer Krankheit, eines Unfalls oder im Alter kann es so weit kommen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, sondern Ihre Familie, pflegende Angehörige oder auch weitere Pflegepersonen für Sie Entscheidungen treffen müssen. Deshalb können Sie mit folgenden Vollmachten und Verfügungen vorsorgen:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Generalvollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Testament
  • Letztwillige Verfügung & Vollmacht über den Tod hinaus

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung sichern Sie sich für den Fall ab, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden, wenn es um medizinische Therapien oder Behandlungsmöglichkeiten an Ihrem Lebensende geht. Sobald Sie 18 Jahre oder älter sind, können Sie eine solche Verfügung verfassen – und jederzeit ändern oder widerrufen.

Markus Karpinski

Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht

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Markus Karpinski

Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht

Welche Vollmachten sind wirklich unabdingbar, um vorzusorgen?

Auf eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung sollten Sie auf keinen Fall verzichten – denn diese gelten dann, wenn Sie keine Entscheidungen mehr treffen können. Wenn auch in dieser Zeit Ihre Wünsche berücksichtigt werden sollen, sollten Sie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung anfertigen. Sie werden benötigt, wenn es darum geht, wie Sie im Pflegefall betreut werden oder im Krankheitsfall ärztlich behandelt werden möchten.

Alle anderen Vollmachten gelten für Zeiten, in denen Sie selbst noch selbst entscheiden können, eine Bevollmächtigung jedoch den Alltag erleichtert. Sie können daher auch kurzfristig erstellt werden.

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Tipp

Vorsorgedokumente online erstellen

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht & Co. anfertigen sollen, helfen ihnen auch einige Online-Tools bei der Erstellung. Diese können dabei helfen, alle relevanten Bereiche abzudecken und ein rechtssicheres Vorsorgedokument zu formulieren.

Vollmacht: Behörden & Institutionen

Wollen Sie jemandem eine Vollmacht für Behörden erteilen, sollten Sie Ihrem Stellvertreter unbedingt eine schriftliche Ermächtigung ausstellen. Die Sachbearbeiter in den Behörden werden höchstwahrscheinlich ein solches Dokument verlangen.

  • Vollmacht Jobcenter und Sozialamt

Für eine Vollmacht für Jobcenter, Sozialamt & Co. gilt: Benennen Sie darin die Aufgaben und Befugnisse des Stellvertreters so konkret wie möglich. Denken Sie auch an eine zeitliche Begrenzung der Vollmacht. Möglicherweise nimmt Ihr Bevollmächtigter Geld oder Gutscheine für Sie entgegen – deshalb sollten Sie für diese Aufgabe unbedingt eine Person Ihres Vertrauens einsetzen. Denn wenn etwa das Sozialamt Zahlungen an Sie – in Person Ihres Stellvertreters – vornimmt, dann hat das Amt damit seine Pflicht erfüllt. Sollte das Geld nicht bei Ihnen ankommen, haben Sie keine weiteren Ansprüche gegen das Sozialamt.

  • Vollmacht Finanzamt

Wollen Sie jemanden bevollmächtigen, Sie gegenüber dem Finanzamt zu vertreten, handelt es sich dabei meist um einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Bei der Bevollmächtigung für den Steuerberater sollten Sie eines beachten: Die allgemeine Vollmacht berechtigt ihn zur Vertretung, sodass das Finanzamt den Schriftverkehr mit dem Steuerberater führt – jedoch werden ihm keine Steuerbescheide zugestellt. Denn dazu braucht es zusätzlich eine Empfangsvollmacht. Ohne diese kann der ungünstige Fall eintreten, dass Sie – und nicht ihr Steuerberater – den Steuerbescheid erhalten und damit die Einspruchsfrist in Gang gesetzt wird. Erfährt der Steuerberater erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von dem Steuerbescheid, hat er keine Handhabe mehr. Das Bundesministerium für Finanzen selbst stellt ebenfalls eine Vorlage für eine Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen zur Verfügung, die auch eine Entgegennahme von Steuerbescheiden umfasst.

  • Vollmacht Krankenkasse

Wenn Sie in eine Notsituation geraten – durch Unfall oder Krankheit – und jemand anders für Sie Entscheidungen treffen und mit Ihrer Krankenkasse kommunizieren soll, ist dafür am besten eine Vorsorgevollmacht oder auch eine Generalvollmacht geeignet.

  • Vollmacht Rechtsanwalt

Wenn Sie einen Rechtsanwalt einschalten, benötigt dieser häufig Informationen von Dritten: etwa von Ärzten oder vom Verkehrszentralregister, wenn es um einen Unfall geht. Solche oft sensiblen Daten kann der Anwalt nur mit einer Vollmacht von Ihnen einholen. Normalerweise legt Ihnen ein Anwalt eine entsprechende Vollmacht selbst vor, damit Sie das Dokument unterschreiben.

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Konto nicht überziehen lassen

Die Vollmacht zur Verfügung über ein Konto sollte Ihren Stellvertreter nicht in die Lage versetzen, das Konto zu überziehen oder es in ein eigenes Konto umzuwandeln.

  • Vollmacht Bank & Konto

Mit einer Bankvollmacht gewähren Sie jemand anderem Zugriff auf Ihre Konten, Schließfächer und Depots. Grundsätzlich können Sie eine eigene Vollmacht schreiben – Bank und Sparkasse bestehen jedoch häufig darauf, dass ihre bankeigenen Formulare als Vollmacht verwendet werden. Wenn Sie eine selbst formuliere Vollmacht jedoch notariell beglaubigen lassen, akzeptieren Kreditinstitute diese schon eher. Zudem kann es sein, dass die Bank eine Unterschriftenprobe vom Bevollmächtigten haben möchte. Falls es Ihnen möglich ist, gehen Sie am besten zur Erteilung der Vollmacht mit Ihrem Stellvertreter zu Ihrer Bank.

  • Vollmacht Post & Abholung

Damit jemand für Sie einen Brief oder ein Paket abholen kann, reicht eine formlose Vollmacht aus. Allerdings sollten Sie unterscheiden, für welche Art der Sendung Sie die Vollmacht zur Abholung ausstellen: ob für Paket oder Brief. Idealerweise schreiben Sie die Sendungsnummer dazu. Der Abholer der Sendung sollte unbedingt einen Personalausweis oder ein anderes Dokument zum Identifikationsnachweis sowie die Abholkarte mitnehmen.

Eine Postvollmacht, mit der zum Beispiel auch „eigenhändige“ Post entgegengenommen werden darf, bedarf eines besonderen Abschnitts, in dem diese Art der Sendung eingeschlossen ist. Diesen Abschnitt müssen Sie noch einmal gesondert unterschreiben. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie sich als Vollmachtgeber bewusst sind, in welcher Tragweite Sie die Vollmacht erteilen.

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Sie möchten eine Postvollmacht ausstellen? Wir stellen Ihnen hierfür einen kostenlosen Vordruck zur Verfügung. Nach Eingabe Ihrer E-Mailadresse erhalten Sie diesen von uns per Mail.

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Vollmachten für Verträge

Wenn jemand anders für Sie Verträge abschließen soll, können Sie eine Person durch eine formlose Vollmacht dazu ermächtigen. Wie grundsätzlich bei jeder Vollmacht sollten Sie darauf achten, dass Sie die Bevollmächtigung auf ein bestimmtes Projekt und/oder auf einen bestimmten Zeitraum beschränken.

  • Vollmacht Handyvertrag

Wenn jemand anders für Sie einen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter abschließen oder kündigen soll, braucht er eine Vollmacht. Und zwar braucht Ihr Vertreter für jeden einzelnen Vertragsschluss und jede einzelne Kündigung eine Vollmacht oder, wenn eine Vorsorgevollmacht existiert, eine beglaubigte Kopie von dieser. Wollen Sie jemanden beauftragen, bei Telekom & Co. in Ihrem Namen Verträge abzuschließen oder zu verändern, reicht ebenfalls eine formlose Vollmacht für den jeweiligen Auftrag. Die Vollmacht schicken Sie als Vollmachtgeber dem entsprechenden Anbieter per E-Mail, Fax oder Brief mit Ihren Kundendaten und den Daten des weiteren Ansprechpartners, inklusive Name, Adresse und Geburtsdatum zu.

  • Vollmacht Hausverkauf

Wollen Sie jemandem eine Vollmacht für den Verkauf einer Immobilie erteilen, gilt eine Besonderheit: Sie sollten die Vollmacht notariell beurkunden lassen oder diese von der Betreuungsbehörde beglaubigen lassen nach § 6 Abs. 2 Satz 1 BtBG andernfalls kann der Stellvertreter nicht in Ihrem Namen handeln.

Beim Hausverkauf sind zwei Varianten der Stellvertretung möglich: Sie können jemanden beauftragen, für das Haus oder die Wohnung einen Käufer zu finden – etwa einen Makler. Außerdem könnte es Ihnen als Verkäufer unmöglich sein, mit dem Käufer an einem Tisch beim Notar zu sitzen. Auch für diesen notariellen Termin können Sie per Vollmacht einen Vertreter bestimmen.

Experten-Info

Die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde ist kostengünstiger als die notarielle Variante. Jedoch ist diese Möglichkeit bei vielen Grundbuchämtern noch unbekannt, sodass ein reibungsloser Ablauf eher durch eine notarielle Vollmacht gewährleistet ist.

Markus Karpinski

Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht

Notarielle Vollmacht

Grundsätzlich können Sie eine formlose Vollmacht ohne größeren Aufwand selbst erstellen. Denn: Eine Vollmacht erfordert keine Beglaubigung. Geregelt ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Insbesondere in § 167 Abs. 2 BGB.(1)

Häufig empfiehlt es sich jedoch eine Notar-Vollmacht auszustellen, also ein Dokument, das durch einen Notar beglaubigt und auf Wunsch auch erstellt wird. Denn besonders, wenn es sich um eine weitreichende Vollmacht handelt – etwa eine Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht –, wird Ihr Stellvertreter seine Befugnisse immer wieder nachweisen müssen. Die vom Notar beglaubigte Vollmacht ermöglicht ihm dies. Besonders, wenn man die Vollmacht, Behörden und anderen Institutionen vorlegt, erleichtert die Beglaubigung durch einen Notar die Aktivitäten Ihres Stellvertreters erheblich.

Wer darf eine Vollmacht beglaubigen?

Behörden, zum Beispiel Rathäuser aber auch Schulen und Krankenkassen, können eine Vollmacht „amtlich“ beglaubigen. Damit wird bestätigt, dass Ihre Unterschrift „echt“ ist oder, dass der Inhalt einer Kopie identisch mit dem des Originals ist. Eine solche amtliche Beglaubigung durch Unterschrift und Stempel reicht in vielen Fällen aus. Noch mehr Beweiskraft hat jedoch eine „öffentliche“ Beglaubigung, die zum Beispiel durch einen Notar vorgenommen wird.

Wann ist eine beglaubigte Vollmacht Pflicht?

Die Beglaubigung durch einen Notar ist oft hilfreich, in einigen wenigen Fällen sogar Pflicht. Dazu gehören folgende Vollmachten:

  • zur Übertragung oder Belastung von Immobilien unter Lebenden
  • zur Aufnahme von Krediten
  • zum Verfassen oder Verändern von Gesellschaftsverträgen
  • für Anmeldungen im Handelsregister

Was kostet eine Beurkundung beim Notar?

Die Kosten eines Notars sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und bestimmen sich nach dem Wert Ihres Vermögens. Für die Kostenermittlung wird die Hälfte Ihres Gesamtvermögens herangezogen und auf dieser Basis die Kosten berechnet.(2)

Bei Vorsorgevollmachten, die erst im Krankheits- oder Pflegefall gültig werden und erst zukünftig dem Bevollmächtigten ausgehändigt werden, werden circa 30 Prozent des Vermögens herangezogen. Bei Patientenverfügungen ist ein Standardsatz von 60 Euro vorgeschrieben. Hinzu kommen Post- und Schreibauslagen sowie Mehrwertsteuer. Die Kosten für die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht können je Notar stark variieren.

Experten-Info

Die Notare gehen bei der Berechnung der Gebühren vom vollen beziehungsweise halben Vermögen aus. Informieren Sie sich daher am besten vorab beim Notar, welche voraussichtlichen Kosten bei einer Vorsorgevollmacht auf Sie zukommen.

Markus Karpinski

Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht

Richterliche Verfügung: Die Grenzen einer Vollmacht

Sollte der Fall eintreten, dass über freiheitsentziehende Maßnahmen entschieden werden muss, haben vom Betroffenen ernannte Bevollmächtigte keine Entscheidungsbefugnisse mehr. Um das Wohl des Patienten zu gewährleisten, braucht es dafür eine richterliche Verfügung. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wann eine gerichtliche Verfügung in solchen Fällen nicht notwendig ist: So sind etwa kurzzeitig nach einer Operation freiheitsentziehende Maßnahmen erlaubt, um den Patienten in der Aufwachzeit zu schützen. Wenn der Betroffene selbst solchen Maßnahmen zugestimmt hat, bedarf es ebenfalls nicht eines richterlichen Beschlusses.

Wo kann man Vollmachten und Verfügungen hinterlegen?

Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Sie Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen registrieren. Damit wird vermerkt, dass es eine Vollmacht gibt, jedoch kann das Dokument selbst nicht hinterlegt werden. Für die Registrierung müssen Sie mit Kosten zwischen 13 und 20 Euro rechnen.

Die Vollmachten können Sie beim jeweiligen Amtsgericht, Abteilung Vormundschaftsangelegenheiten, hinterlegen.

Experten-Info

Was passiert, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht errichten? Für diesen Fall sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor, dass der Richter am Betreuungsgericht entscheidet: ob eine Betreuung erforderlich ist und wer Ihr Betreuer wird. Dabei enthält das Gesetz auch hier eine Vorgabe für die Auswahl des Betreuers. Danach sollen zunächst die dem Betreuten nahestehenden Personen gefragt werden, ob sie dieses Amt ausführen wollen. Nur, falls keine geeignete nahestehende Person vorhanden ist, soll das Gericht einen Fremdbetreuer bestellen. Dies ist eine gute Regelung. Jedoch können aber auch hier, wie überall, Fehler passieren und Sie bekommen einen Betreuer, den Sie nicht wollen beziehungsweise, der Ihre Geschäfte nicht gut führt. Dies können Sie durch eine Vorsorgevollmacht verhindern.

Markus Karpinski

Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Vollmacht?

Mit einer Vollmacht ermächtigen Sie eine von Ihnen bestimmte Person, etwas an Ihrer Stelle zu tun. In der Regel ist es eine schriftliche Erklärung, die von Ihnen unterschrieben ist. Der Name der zu bevollmächtigten Person muss ebenfalls auf dem Schriftstück vermerkt sein. Es gibt Vollmachten für einfache Tagesgeschäfte, etwa um in Ihrem Namen ein Paket von der Post abzuholen oder umfangreiche Vorsorgevollmachten, die im Falle von Pflegebedürftigkeit oder Ihrem Ableben eintreten.

Welche Vollmachten gibt es?

Neben den Vollmachten für Tagesgeschäfte, wie Bankvollmachten, Vollmachten zur Abholung von Einschreiben oder ähnlichem, spielen in der Pflege vor allem die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung eine wichtige Rolle. Mit einer Vorsorgevollmacht können auch die Wünsche einer Patientenverfügung durchgesetzt werden.

Wie schreibt man eine Vollmacht?

Damit der Bevollmächtigte die Vollmacht auch nutzen kann, sollten darin alle Angaben zu den darin erwähnten Personen stehen, also jeweils Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum. Halten Sie auch fest, zu welchen Rechtsgeschäften bzw. Aufgaben Sie die Vollmacht erteilen. Sinnvoll ist auch ein Hinweis, ob die Vollmacht zeitlich befristet ist, oder bis auf Widerruf gilt. Am Ende des Dokumentes sollten der Vollmachtgeber und Bevollmächtigten mit Ort und Datum unterschreiben.

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Erstelldatum: 7102.40.02|Zuletzt geändert: 2202.21.1 Quellenangaben

(1)

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) (2021)

Welche 3 Vollmachten gibt es?

Vollmachten.
Prokura..
Handlungsvollmacht..
Abschlussvollmacht..
Spezialvollmacht (Vollmacht für einzelne Rechtsgeschäfte).
Ladenvollmacht..
Vertretungsmacht kraft Rechtsschein..
Vertretung ohne Vertretungsmacht..

Welche Arten Vollmachten gibt es?

Handlungsvollmacht.
Generalvollmacht..
Spezialvollmacht..

Was sind die wichtigsten Vollmachten?

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Warum sie so wichtig sind. Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass jemand ganz Bestimmtes sich um Ihre wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll.

Wie viele Vollmachten gibt es?

Es wird zwischen drei Arten der Handlungsvollmacht unterschieden: Generalvollmacht: Sie erlaubt dem Bevollmächtigten, alle für das Handelsgewerbe gewöhnlichen Geschäfte zu erledigen. Artvollmacht: Der Bevollmächtigte hat das Recht, alle Geschäfte einer Art durchzuführen – beispielsweise im Ein- oder Verkauf.

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