Abstimmungen
Will der Bundestag etwas beschließen, braucht er dafür die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Grundgesetz nichts anderes vorschreibt (Artikel 42). In der Regel stimmen die Abgeordneten mit Handzeichen ab. In der dritten Lesung von Gesetzen (> Gesetzgebung) erheben sie sich von ihren Plätzen, wenn sie einem Gesetzentwurf zustimmen, ihn ablehnen oder sich enthalten wollen. Ist das Ergebnis nicht eindeutig, kann die Abstimmung durch einen Hammelsprung wiederholt werden. Zu einer namentlichen Abstimmung kommt es vor allem bei politisch umstrittenen Fragen. Namentlich abgestimmt werden muss auch dann, wenn eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten dies verlangen.
Alle allgemeinen politischen Wahlen auf den verschiedenen Ebenen werden vom Wahlamt der Stadt Braunschweig durchgeführt.
Dazu gehören: Auch für "Abstimmungen" (verschiedene Instrumente der Demokratie, mit denen Bürgerinnen und Bürger außerhalb von Wahlen direkten Einfluss auf die Politik nehmen können) ist das Wahlamt der örtliche Ansprechpartner. Hier erfolgt unter anderem die Bestätigung des Wahlrechtes der auf den Unterschriftenlisten eingetragenen Personen. Zu den Abstimmungen zählen auf kommunaler Ebene: auf Landesebene:Beschreibung
Bürgerinnen
und Bürger können beantragen, dass ein Bürgerentscheid durchgeführt wird, um über eine Angelegenheit der Stadt Braunschweig zu entscheiden, für die der Rat zuständig ist.
Ist ein Bürgerbegehren erfolgreich, wird über die darin geforderte Sachentscheidung abgestimmt. Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger Braunschweigs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Der Rat kann die Einwohnerinnen und Einwohner zu einer Angelegenheit der
Stadt befragen. Das Ergebnis der Befragung ist für den Rat nicht bindend.
Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Niedersachsen können verlangen, dass sich der Landtag mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung (z.B. Einleiten oder Stoppen von Reformen, Einrichtung bestimmter Gremien, Stellungnahme des Landes zur Bundespolitik u.ä.) befasst.
Einwohnerinnen und Einwohner des Landes
Niedersachsen können den Erlass, die Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes verlangen, das in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fällt.
Wird der Gesetzentwurf, der Gegenstand eines Volksbegehrens war, vom Landtag abgelehnt, können die Einwohnerinnen und Einwohner Niedersachsens durch eine landesweite Abstimmung eine andere Entscheidung herbeiführen.
Details
Kontakt
Downloads / Links
Gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Grundgesetzes hat jedes Land mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen.
Insgesamt hat der Bundesrat 69 Stimmen und demzufolge 69 ordentliche Mitglieder, denn jedes Land kann nur so viele ordentliche Mitglieder für den Bundesrat benennen, wie es dort Stimmen hat (Artikel 51 Abs. 3 GG). So macht die für Beschlüsse in der Regel erforderliche absolute Mehrheit 35 Stimmen und die manchmal notwendige Zweidrittelmehrheit 46 Stimmen aus.
Kommt nach einer Landtagswahl eine neue Regierung ins Amt, muss diese ihre Mitglieder für den Bundesrat neu benennen. Die Zusammensetzung des Bundesrates ändert sich also erst, wenn die neue Regierung im jeweiligen Landtag vereidigt wurde. Bis dahin geben Mitglieder der alten Regierung die Stimmen des Landes im Bundesrat ab.
Zusammensetzung des Bundesrates
© Bundesrat | 2022
Hochauflösendes Bild (jpeg, 595KB)Kompromisslösung
Das abgestufte Stimmengewicht ist ein Kompromiss zwischen der "föderativen" Forderung nach Gleichbehandlung der Länder und dem demokratischen Ideal einer exakten Repräsentation der jeweiligen Einwohnerzahlen. Diese Lösung soll auch gewährleisten, dass die großen Länder die übrigen nicht übertrumpfen, aber auch die kleinen Länder die großen nicht majorisieren können.
Der Bundesrat wird nicht gewählt
"Bundesrats-Wahlen" gibt es nicht. Der Bundesrat kennt deshalb auch keine Wahlperioden. Er ist verfassungsrechtlich gesehen ein "ewiges Organ", das sich auf Grund der Landtagswahlen von Zeit zu Zeit erneuert. Die Wahlen zum Landesparlament haben dadurch stets auch eine bundespolitische Bedeutung.
© dpa | Martin Schutt
Die Wähler entscheiden zwar in erster Linie über die Zusammensetzung des Landtages und darüber, wer im Land regieren soll; indirekt wird damit aber zugleich festgelegt, wer im Bundesrat Sitz und Stimme erhält, denn die Mehrheit im Landesparlament bestimmt die Landesregierung, die ihrerseits die Bundesratsmitglieder aus ihrer Mitte bestellt (Artikel 51 Abs. 1 GG).
So erhält der Bundesrat auch seine demokratische Legitimation, denn seine Zusammensetzung ist durch Wahlen, durch den Willen des Volkes bestimmt. Die Staatsgewalt, die er ausübt, geht vom Volke aus.
Video überspringen Ihr Browser unterstützt keine iFrames. Hinweis: Wenn Sie dieses Video hier abspielen, erfolgt eine Datenübertragung an YouTube bzw. Google.Auf Art und Umfang der von diesem Anbieter übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat der Bundesrat keinen Einfluss.