Was tun wenn gas abgestellt werden soll

Wenn das Gas abgestellt wird

Hintergründe und Tipps

Gasversorgung

(PresseBox) (München, 20.12.2018)

Genauso wie Strom plötzlich abgestellt werden kann, kann auch die Gasversorgung vom Anbieter gekappt werden. Die Folgen: Kochen und Heizen sind nicht mehr möglich. Die Folgen für den betroffenen Haushalt sind gravierend.

Doch es gibt Maßnahmen, wie man eine Gassperre abwehren beziehungsweise schnell wieder loswerden kann.

Gründe für eine Gassperre

Der Grund für eine Gassperre ist in der Regel derselbe, weshalb auch der Strom irgendwann abgestellt wird: Viele Verbraucher begleichen ihre Gasrechnung nicht. Doch so simpel ist es letztendlich doch nicht. Wer seine Strom- und Gasrechnungen nicht bezahlt, hat oft nicht die nötigen finanziellen Mittel, um unvorhergesehene Nachzahlungen u.Ä. zu begleichen.

Manchmal liegen die Ursachen für eine Gassperre aber auch in kleinen menschlichen Unaufmerksamkeiten: Nach einem Kontowechsel wurde es vergessen, dem Gasanbieter die neue Bankverbindung mitzuteilen oder einen entsprechenden Dauerauftrag einzurichten.

Gassperre nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Eine Gassperre kommt in den meisten Fällen nicht unangekündigt: Solch ein radikaler Schritt kann allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen in die Tat umgesetzt werden: Eine entsprechende Ankündigung muss vier Wochen vor Durchsetzung erfolgen.

Drei Tage vor der Gassperre muss eine erneute Ankündigung erfolgen. Außerdem muss der offene Rechnungsbetrag mindestens 100 Euro betragen.

Was tun, wenn das Gas abgestellt wird?

Ist es tatsächlich zu einer Gassperre gekommen, muss schnell gehandelt werden. Es gilt den Gasanbieter zu kontaktieren und die Umstände, wie es zur Sperre gekommen ist zu erklären. Selbst wenn es nicht möglich ist, die Rechnungen sofort zu begleichen, kann immer noch eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Kommt einen der Anbieter nicht entgegen, gibt es diverse Anlaufstellen, bei denen man Hilfe bekommt: Verbraucherzentralen, Jobcenter und – wenn nichts mehr hilft – ein Anwalt. Wenn es nicht möglich ist, die ausstehenden Kosten sofort zu begleichen, sollten Sie eine Ratenzahlung anbieten. Hilfe und Beratung für Privatpersonen bietet die Verbraucherzentrale.

Was die Betroffenen zusätzlich trifft: Sowohl die Gassperre als auch das Entsperren kostet zusätzliche Gebühren, die der Kunde tragen muss.

In einigen Fällen kündigt der Anbieter auch den Vertrag. Hier empfehlen wir einen Gasvergleich zu machen und einen Anbieter mit besseren Konditionen zu wählen. Außerdem muss bei einer Kündigung eine Ersatzversorgung durch den Grundversorger gewährleistet werden.

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Die Energiepreise steigen. Dazu kommt ab Oktober die staatliche Gasumlage von rund 2,4 Cent pro Kilowattstunde. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher blicken mit Sorge auf die anstehende Heizperiode im Herbst. Was passiert, wenn ich meine Rechnung nicht mehr bezahlen kann? Wir erklären, wie es nach der ersten nicht gezahlten Rechnung weitergeht.

© iStock.com/nortonrsx

Das Wichtigste in Kürze

  1. Nach der ersten ausbleibenden Zahlung verschicken Energieversorger zuerst eine Mahnung.
  2. Strom und Gas stellen die Unternehmen nicht so einfach ab.
  3. Wer Zahlungsschwierigkeiten hat, sollte aktiv auf seinen Energieversorger und Vermieter zugehen.

Stand: 15.08.2022

Viele Menschen sind besorgt angesichts der bevorstehenden Heizperiode. Denn die Kosten für Energie sind in den letzten Wochen rasant gestiegen. Zudem müssen Gaskundinnen und Gaskunden ab Anfang Oktober für jede Kilowattstunde Gas noch zusätzlich rund 2,4 Cent zahlen. Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden liegt die Mehrbelastung bei 483,80 Euro jährlich, wohlgemerkt ohne Mehrwertsteuer. Da viele Haushaltskassen auch durch andere Preissteigerungen belastet sind, befürchten manche ihre Strom- und Gasrechnungen nicht mehr bezahlen zu können.

Versäumen Sie eine monatliche Abschlagszahlung an Ihren Energieversorger, dreht Ihnen dieser nicht gleich den Gas- oder Stromhahn zu. Doch was passiert dann eigentlich? Wir erläutern Ihnen das Prozedere und geben Tipps, was Sie tun können.

Erste Mahnung

Bereits nach der ersten von Ihnen nicht gezahlten monatlichen Abschlagszahlung erhalten Sie nach wenigen Tagen Post von Ihrem Energieversorger, meist inklusive einer Mahngebühr von rund zwei Euro.

Zweite Mahnung + Androhung einer Sperre

Vergeht ein weiterer Monat, in dem Sie die ausstehende Rechnung nicht begleichen, erhalten Sie von Ihrem Versorger eine zweite Mahnung, unter Umständen verbunden mit der Androhung einer Strom- oder Gassperre. Grundsätzlich gilt: Ab einem Zahlungsrückstand von zwei Abschlägen und mindestens 100 Euro darf der Energieversorger Strom oder Gas abstellen. Zahlen Sie also monatlich 120 Euro für Ihren Strom, droht Ihnen bei einem Zahlungsverzug von 240,00 Euro die Stromsperre. Zahlen Sie monatlich 40,00 Euro, kommt eine Sperrung erst nach der dritten ausbleibenden Rate in Betracht, also bei insgesamt 120 Euro.

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Gut zu wissen

Ihr Energieversorger stellt Ihnen nicht einfach so Gas oder Strom ab. Zwischen der ersten schriftlichen Androhung einer Sperre und der tatsächlichen Unterbrechung liegen mindestens vier Wochen. Ihr Energieversorger muss Sie zuerst auf eine drohende Sperre aufmerksam machen. Er ist zudem verpflichtet, Sie über Möglichkeiten zu informieren, wie Sie eine Unterbrechung vermeiden können: Das können sowohl Verweise auf örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung sein oder Hinweise auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten und anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatungen.

Ankündigung einer Sperre

Wenn Sie auch nach Androhung einer Sperre nicht zahlen, erhalten Sie einen weiteren Brief. In diesem muss Sie der Versorger mindestens acht Tage vor der endgültigen Sperrung darüber informieren, an welchem Tag die anstehende Unterbrechung beginnt.

Diese Regelung gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher die einen Vertrag mit einem Grundversorger (das ist das Energieversorgungsunternehmen, das im Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom bzw. Gas versorgt) haben. In Hamburg ist Vattenfall der Grundversorger für Strom und E.on Hanse der Grundversorger für Gas. Haben Sie einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung, richtet sich die Unterbrechung nach den getroffenen Vereinbarungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Energielieferanten.

Nun den Kopf in den Sand zu stecken und alle Schreiben Ihres Energieversorgers zu ignorieren, ist der falsche Weg. Sie müssen handeln und sich gegebenenfalls Hilfe holen.

Zügig Ratenzahlung vereinbaren

Zusammen mit der Sperrankündigung muss der Grundversorger Ihnen eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung und eine Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis anbieten. Wenn Sie einen Vertrag mit einem Versorger außerhalb der Grundversorgung haben, sollten Sie eine mögliche Ratenzahlung direkt mit Ihrem Versorger abstimmen. Bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben ist eine Absperrung unzulässig. Dies müssen Sie dem Grundversorger aber in Textform (also per E-Mail oder Brief) mitteilen.

Wechsel des Energieversorgers

Angesichts der steigenden Preise ist Energiesparen des Gebot der Stunde. Wir haben Ihnen Tipps zusammengestellt, wie Sie zu Hause unabhängig von der Jahreszeit Energie einsparen können.

Ein Wechsel des Energieanbieters lohnt sich aus unserer Sicht zurzeit kaum. Die Preise sind momentan überall vergleichbar hoch. Gleichzeitig ist es aber natürlich nie verkehrt, den Markt im Auge zu behalten.

Kassensturz machen, Gespräch suchen und Zählerstände prüfen

Wenden Sie sich an ihren Vermieter, um den Abschlag vorausschauend zu erhöhen. So können Sie verhindern, in ein paar Monaten von den hohen Preisen böse überrascht zu werden. Arbeiten Sie gemeinsam an einer Lösung. Das gilt auch für Ihren Energieversorger: Suchen Sie das Gespräch, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Um die Einnahmen und Ausgaben im eigenen Haushalt realistisch einschätzen zu können, hilft im ersten Schritt oft ein ehrlicher Kassensturz.

Außerdem lohnt es sich, die Zählerstände zu prüfen. Wir erleben immer wieder, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern viel zu hohe Abschläge zahlen, weil Zählerstände nur geschätzt wurden. In solchen Fällen lässt sich die Rechnung noch korrigieren und eine Gas- oder Stromsperre vermeiden.

Gerichtsverfahren möglich

Im schlimmsten Fall können solche Fälle auch vor Gericht landen. Wenn Sie bei der Sperrung der Energieversorgung in Ihrer Wohnung nicht angetroffen werden und der Strom oder das Gas auch nicht im Gemeinschaftskeller abgestellt werden kann, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.

Unser Angebot

Hamburgerinnen und Hamburger mit finanziellen Problemen können sich an unsere Schuldnerberatung wenden. Für einen ersten Rat rufen Sie bitte von Montag bis Freitag zwischen 9 und 16 Uhr an unter Tel. (040) 24832-109. Wenn Sie grundsätzliche Fragen zu Ihrer Strom- oder Gasrechnung haben und wissen möchten, ob ein Preiserhöhung rechtens ist oder Sie etwas dagegen unternehmen sollten, wenden Sie sich gerne an unsere Experten in Sachen Energierecht. Alle Beratungsangebote finden Sie etwas weiter unten auf dieser Seite.

Kann das Gas einfach abgestellt werden?

Das Wichtigste vorweg: Ihr Gas kann nicht grundlos oder ohne Ankündigung abgestellt werden. Die Voraussetzungen dafür sind in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt.

Was passiert wenn Putin kein Gas mehr liefert?

Ein andauernder Lieferstopp würde die Preise wohl weiter steigen lassen und zu heftigen Abstürzen an den Finanzmärkten führen. Wirtschaftsexperten sehen Verluste von mehr als 200 Milliarden Euro auf deutsche Unternehmen zukommen. Die Wirtschaftsleistung könnte dadurch zwischen sechs und zwölf Prozent sinken.

Was passiert wenn uns das Gas ausgeht?

So hätten Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Zudem behaupten Verbraucherschützer, dass ein weiteres Entlastungspaket benötigt wird - vor allem im Herbst und Winter. Laut aktuellen Berechnungen der Verivox seien die Gaspreise bereits um rund 184 Prozent gestiegen.

Wo wird das Gas zuerst abgestellt?

Der Notfallplan sieht vor, dass private Haushalte und elementare Infrastruktur, wie etwa Krankenhäuser, zu den sogenannten „geschützten Gruppen“ gehören. Diesen Gruppen darf nur dann das Gas abgestellt werden, nachdem Kraftwerke und Industrien kein Gas mehr bekommen.

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