Wenn du mit deiner Kreditkarte bezahlst, ändert sich auf deinem Konto erst mal nichts. Die Rechnung wird durch das Kreditkartenunternehmen beziehungsweise die Bank bezahlt. Von deinem Girokonto wird später abgebucht. Aber wann genau? Und wann wie wo siehst du, was du alles per Karte bezahlt hast? Die KlarMacher zeigen dir das Wichtigste rund um die Kreditkartenabbuchung.
Themen in diesem Artikel
- Klassische Kreditkarte: Wann wird abgebucht?
- So läuft die Abbuchung bei anderen Kreditkartentypen
Klassische Kreditkarte: Wann wird abgebucht?
Wenn du mit einer Kreditkarte (Credit Card) bezahlst, werden deine Kartenumsätze auf deinem Kreditkartenkonto zunächst einmal nur reserviert. Das hat für dich den Vorteil, dass deine Umsätze eben nur „vorgemerkt“ und nicht sofort vom Girokonto abgebucht werden.
Schließlich ist der Name Programm: Eine Kreditkarte streckt dir das Geld vor, du erhältst eben „Kredit“. Bezahlen musst du erst später (Mehr dazu liest du im Artikel „Wie funktioniert eine Kreditkarte?“). Wie viel Kredit du bekommst? Das sagt dir der Verfügungsrahmen. Das ist der Betrag, den du mit deiner Kreditkarte ausgeben darfst.
Einmal im Monat erhältst du eine Kreditkartenabrechnung. Bei der Hanseatic Bank beispielsweise wird die Abrechnung immer am 25. eines Monats erstellt. Darin findest du alle letzten Umsätze übersichtlich aufgelistet. Die Abrechnung siehst du übers Online Banking, auf Wunsch gibt es sie auch per Post.
Aber auch wenn die Abrechnung vorliegt: Der Betrag wird immer noch nicht von deinem Girokonto abgebucht. Denn zwischen Abrechnung und Wertstellung (so nennt man es, wenn Geld tatsächlich auf dem Konto landet oder von dort abgezogen ist) vergehen in der Regel ein paar Tage. Bei den Kreditkarten der Hanseatic Bank zum Beispiel erfolgt die Abbuchung erst am letzten Arbeitstag des Monats. So lange bleibt dein Geld auf dem Konto. Je nachdem, wie der Kalender fällt, zahlst du erst zwischen dem 25. und dem 31. eines Monats.
© istock/pixdeluxe/2016 Zwischen Kauf und Kreditkartenabbuchung können bis zu vier Wochen liegen.
Bei der Abbuchung selbst kannst du bestimmen, ob der gesamte Betrag bezahlt werden soll oder nur ein Teil davon. Denn du hast die Möglichkeit, eine Teilzahlungsvereinbarung zu treffen. Das bedeutet, du bezahlst schrittweise in den nächsten Monaten. Für die Teilzahlung werden allerdings Zinsen fällig.
Es gibt Kreditkarten (beispielsweise Advanzia Mastercard Gold), deren Rechnungen du ausschließlich per Überweisung bezahlen kannst. Eine automatische Abbuchung beziehungsweise das Lastschriftverfahren ist nicht möglich. Das heißt, dass du stets an die rechtzeitige Überweisung denken musst. Der Stichtag steht in der Rechnung. Meist hast du zwei bis drei Wochen Zeit für die Überweisung. Die geht an eine persönliche Kontonummer, welche du ebenfalls in der Rechnung findest.
Achtung: Vergisst du den Termin, dann fallen vergleichsweise hohe Zinsen an. Und zwar nicht ab dem Stichtag, sondern bereits ab dem Tag, an dem der Rechnungsbetrag angefallen ist. Also ab dem Tag deines Einkaufs.
Und was ist, wenn du zwischen der Abrechnung und dem Tag der Überweisung etwas mit der Karte bezahlst? Das gilt bei allen Kreditkartentypen gleichermaßen: So eine Zahlung wird dann für die nächste Kreditkartenabrechnung vorgemerkt.
Falsche Kreditkartenabbuchung: Was jetzt?
Falsche Kreditkartenabbuchung: Was jetzt?
Von deinem Konto wurde ein höherer Betrag eingezogen, als durch die Kreditkartenabrechnung angekündigt war? Kontrollier zunächst die Abrechnung: Ist alles OK? Ist jede Zahlung tatsächlich von dir? Falls nicht, sieh genauer hin. Hat vielleicht ein*e Händler*in einen Einkauf versehentlich zweimal in Rechnung gestellt? Dann wende dich direkt an sie oder ihn. Oder hat es jemand anscheinend geschafft, mit deinen Kreditkartendaten auf Shoppingtour zu gehen? Dann solltest du die Karte sofort sperren lassen.
Die Abrechnung ist richtig, aber die Kreditkartenabbuchung falsch? Dann wende dich an das Kreditkartenunternehmen beziehungsweise deine Bank. In der Regel erhältst du das Geld zurück. Wie du vorgehst, liest du im KlarMacher-Artikel „Chargeback: So läuft die Rückbuchung bei einer Kreditkarte“.
So läuft die Abbuchung bei anderen Kreditkartentypen
Neben den beschriebenen „klassischen“ Kreditkarten gibt es noch andere Varianten. Entsprechend anders läuft dann auch die Kreditkartenabbuchung.
Wenn Sie eine Zahlung bzw. Abbuchung nicht autorisiert haben (z. B. jemand anderer hat Ihre Kreditkarte verwendet oder es wurde mehr abgebucht, als Sie erlaubt haben), können Sie von Ihrem Kreditkartenunternehmen eine Rückerstattung der abgebuchten Beträge verlangen. Aber auch sonst gibt es bei den meisten Kreditkartenunternehmen die Möglichkeit, Umsätze wegen bestimmter Gründe (z. B. Lieferung einer Markenfälschung oder keine Lieferung) zu reklamieren ("Chargeback").
Problem mit Vertragspartner
Wenn Sie ein Problem im Grundgeschäft haben (z. B. die Bestellung wurde nicht geliefert, eine Markenfälschung wurde geliefert, das Abo war bei der Abbuchung bereits gekündigt usw.), müssen Sie dieses Problem mit Ihrem Vertragspartner (d. h. dem Onlineshop oder dem Anbieter, bei dem Sie sich registriert haben) klären. Sie haben in diesem Fall kein Recht darauf, dass die Kreditkartenabbuchung rückgängig gemacht gemacht wird, sondern müssen das Problem grundsätzlich mit Ihrem Vertragspartner im Grundgeschäft lösen. Mit dessen Zustimmung kann ein abgebuchter Betrag jedenfalls zurückgebucht werden.
Wenn Sie keine Einigung mit Ihrem Vertragspartner erzielen, können Sie bei Ihrem Kreditkartenunternehmen den konkreten Umsatz reklamieren und um eine Rückbuchung („Chargeback“) des abgebuchten Betrags ersuchen. Geben Sie bei Ihrer Reklamation einen sachlichen Grund (z. B. "Es erfolgte keine Warenlieferung." oder "Es erfolgte die Lieferung von gefälschter bzw. falscher Ware.") an. Das Kreditkartenunternehmen nimmt aus Servicegründen in vielen Fällen eine Rückbuchung vor, obwohl die Reklamation eigentlich das Grundgeschäft und nicht das Zahlungsgeschäft betrifft.
Die genauen Voraussetzungen für "Chargebacks" werden in sehr umfangreichen Regelwerken der Kreditkartenorganisationen festgelegt (z. B. "Mastercard Chargeback Guide - Merchant Edition"). Darin sind auch die Fristen für solche Reklamationen festegelgt. Sie sollten Ihre Reklamation gegenüber dem Kreditkartenunternehmen jedenfalls möglichst bald nach dem Auftreten des Problems (spätestens innerhalb von drei bis vier Monaten nach der Zahlung) vornehmen. Außerdem sollten Sie vorher vorher mit dem:der Händler:in eine Einigung versucht haben. Auch im Fall einer Insolvenz des Zahlungsempfängers kann ein Antrag auf Rückerstattung von Erfolg gekrönt sein.
- Link zu den "Mastercard Rules"
- Link zu den "Visa Regeln und Richtlinien"
Sie können sich gegenüber Ihrem Kreditkartenunternehmen auf bestimmte Gründe aus dem Mastercard Chargeback Guide bzw. den Visa Rules (z. B. "Goods or Services Were Either Not as Described or Defective" oder "Cancelled Recurring Transaction") berufen (siehe auch "The Chargeback Gurus Guide to Chargeback Reason Codes").