Die Sterbeurkunde ist ein wichtiges Dokument im Zusammenhang mit der Nachlassregelung nach einem Todesfall. Sie wird benötigt, um den Tod einer Person zu dokumentieren und beispielsweise Versicherungsansprüche geltend zu machen. Sie ist außerdem erforderlich, um den Verstorbenen bestatten zu können und um einen Erbschein zu beantragen. Wir haben alle wichtigen Informationen zu diesem Dokument für Sie zusammengestellt.
1. Was ist eine Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde dient dazu, den Tod eines Menschen amtlich zu bescheinigen. Sie enthält Angaben zu Sterbeort und -datum sowie Angaben zum Partner, falls der Verstorbene verheiratet war oder einen eingetragenen Lebenspartner hatte.
Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt am Wohnort des Verstorbenen ausgestellt und ist wichtig, da sie beispielsweise für das Beenden von Verträgen wie zum Beispiel Mitgliedschaften oder Abonnements benötigt wird. Wenn es darum geht, Versicherungsansprüche geltend zu machen, muss sie ebenfalls vorgelegt werden. Zudem kann ohne Sterbeurkunde keine Bestattung erfolgen. Auch für das Beantragen eines Erbscheins muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden.
Zudem informiert das Standesamt das Zentrale Testamentsregister anhand der Meldung des Todesfalls und somit dient die Sterbeurkunde auch dazu, die Testamentseröffnung voranzutreiben.
Ist ein Angehöriger zuhause verstorben, muss ein Arzt verständigt werden, der den Totenschein ausstellt. Dieser wird für das Beantragen der Sterbeurkunde benötigt.
2. Immobilie geerbt – brauche ich eine Sterbeurkunde?
Hat der Verstorbene kein notarielles Testament hinterlassen, müssen Erben von Immobilien einen Erbschein beantragen, um das Grundbuch berichtigen zu lassen und als neue Eigentümer eingetragen zu werden. Um den Erbschein beantragen zu können, wird die Sterbeurkunde benötigt.
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3. Wie beantragt man eine Sterbeurkunde?
Gemäß § 28 Personenstandsgesetz (PStG) muss die Sterbeurkunde bis zum dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim Standesamt am Sterbeort beantragt werden. Auf Wunsch kann sich auch der Bestatter darum kümmern, in diesem Fall benötigt er eine Vollmacht. Um eine Sterbeurkunde zu beantragen, werden folgende Dokumente benötigt:
- Totenschein (wird vom Arzt ausgestellt und enthält Angaben zur Person, Ort und Uhrzeit sowie Ursache des Todes)
- Personalausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
- Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
- Heirats- und Sterbeurkunde (bei Verwitweten)
Wichtig bei Todesfällen im Ausland
In diesen Fällen ist die deutsche Botschaft oder ein Konsulat im betreffenden Land die erste Anlaufstelle. Die Mitarbeiter dort setzen sich dann mit den zuständigen Behörden in Deutschland in Verbindung, damit die Formalitäten erledigt werden können.
4. Wie viel kostet eine Sterbeurkunde?
Für eine Sterbeurkunde fallen Kosten an, die je nach Region bei 10 bis 12 Euro liegen. Für weitere Exemplare wird eine Gebühr in Höhe von rund 5 Euro fällig. Exemplare für die gesetzliche Rentenversicherung, Krankenkassen und das Sozialamt stellt das Standesamt gebührenfrei aus.
Klären Sie am besten schon im Vorfeld ab, wie viele Exemplare Sie im Original benötigen. Vielfach reicht auch eine Kopie der Sterbeurkunde aus. So sparen Sie sich den erneuten Weg zum Standesamt, um weitere Exemplare der Sterbeurkunde anzufordern.
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Anschrift
Standesamt Hamburg Wandsbek
Schloßstraße 60
22041 Hamburg
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Öffnungszeiten:*
Montag: 08:00 –
12:30
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 15:30
Freitag: Geschlossen
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
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Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Wandsbek vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail:
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Wandsbek.
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Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde
(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
Internationale
Geburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Hamburg Wandsbek
Definition
Eine Heirat benennt eine bewiesene, meistens rechtlich zulässige, gestärkte Grundlage einer Bindung zweier Einzelpersonen.
Beschreibung
Die beiden Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Hamburg Wandsbek anzeigen und die dafür notwendigen Dokumente holen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell bei der Behörde in Hamburg Wandsbek auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Hamburg Wandsbek sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung anmelden wollen.
Die Anmeldung der Trauung ist zwingend, damit das Amt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dafür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Persönliches Kommen der Heiratswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Hamburg Wandsbek . Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Hochzeit zu registrieren. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Hamburg Wandsbek angemeldet werden.
Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Sollte dem so sein ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.
Stammen Sie aus dem Ausland?
Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen Tag für die Eheschließung festmachen.
Unterlagen
In der Norm sind folgende Dokumente vorzuzeigen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Situationen können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Hamburg Wandsbek stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Hamburg Wandsbek zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Unterlagen etwas dauern kann.
Kosten
Der Preis für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.