10 Antworten
Topnutzer im Thema Mietrecht
das hört sich für mich nicht so an als ob du die früheren ratschläge wirklich gut befolgt hättest. Hauptsache widerspruch ist eingelegt, ok, mit begründung. die richtige formullierung wäre daß vergleichbarer ersatzwohnraum nicht oder nicht rechtzeitig zur verfügung steht. jetzt ist wichtig: nichts unterschreiben, erst
mal kommen lassen. der vermieter muß eine räumungsklage anstreben, der streitwert ist eine jahresmiete. das schreckt ab, denn er kann absolut nicht sicher sein, daß er erfolg hat. und dann hat er einen haufen kosten am bein. deine kosten wird - so isehe ich die sache - die prozesskostenhilfe übernehmen. kannst dich beim amtsgericht erkundigen. dein widerspruch hat auf jeden fall aufschiebende wirkung. ohne ein urteil aus einer räumungsklage kann er dir nix. Schadensersatz kommt erst nach räumung
in frage, wenn er keinen eigenbedarf hatte. aber auch dazu haben wir dir schon geschrieben.
Für die Kostenübernahme der Umzugskosten besteht meines Erachtens kein Anspruch. An der Kündigungsfrist gibt es auch nichts zu Rütteln, wenn diese gesetzeskonform ist. Insoweit wäre die Frage, warum sich der Vermieter darauf einlassen sollte. Vielleicht nur, um eine langwierige Räumungsklage zu umgehen. Was aber, wenn Ihr trotz Unterschrift trotzdem nicht auszieht? Dann muss er trotzdem klagen. Das kann euch eventuell etwas Zeit verschaffen,
jedoch sicherlich auch Kosten produzieren. Ich würde also besser alle Anstrengungen unternehmen, um eine Alternative zu finden. Erkundige Dich doch mal beim Bürgermat eurer Stadt, inwieweit die Rat geben oder helfen können.
Topnutzer im Thema Mietrecht
Du solltest erst mal nicht unterschreiben, daß Du zum 30.09. raus bist - oder erst, wenn Du das auch sicher weißt. Keine Panik: auch Familien mit 2 Kindern finden Wohnungen - und vielleicht ist der Vermieter ja so scharf drauf Euch loszuwerden, daß er bei der Wohnungssuche hilft. Sag ihm doch einfach "schon 20 besichtigt und noch keine dabei". Wenn Du bis 30.09. keine Wohnung gefunden hast, brauchst Du
auch keine Panik zu haben: so leicht setzt der Vermieter Dich nicht auf die Straße. Wenn Du Absagen von Vermietern bekommst, bitte um eine schriftliche Bestätigung, damit Du was vorweisen kannst. Und wenn Du erst zum 01.12. oder zum 01.01. eine schöne Wohnung findest, dann teilst Du das Deinem Vermieter mit. Eine Räumungsklage würde ich an Deiner Stelle aber nicht riskieren: lieber immer schön im Gespräch bleiben. Und vor allem: immer gutes Wetter machen - denn manche potentielle Vermieter
erkundigen sich telefonisch bei Deinem jetzigen...
Community-Experte
Mietrecht
hallo ganz lieber, ich hab ja schon vor einiger zeit zu deinem problem einiges ausgeführt und dort auch konkret drauf hingewiesen, dass für die aufnahme von pflegekindern eine eigenbedarfskündigung keine rechtskraft hat. diese zählen nicht zu dem personenkreis, der eine eigenbedarfskündigung rechtlich möglich macht. damit ist eigentlich das problem räumung der wohnung vom tisch. also nichts unterschreiben etc.
irgendwann wird der vermieter klagen (oder er lässt das, weil er genau weiß, dass er im unrecht ist), dann bräuchtetst du rechtsbeistand. diser wäre möglich über deine rechtsschutzversicherung, insofern vorhanden und mietrecht eingeschlossen ist) mit hilfe derer du dann einen fachanwalt hinzuziehen könntest. auch mit prozesskostenhilfe möglich, insofern das zulässige einkommen nicht überschritten wird. natürlich, wie immer wieder empfohlen, mitglied im mieterschuitzverein werden, die schmettern
die kündigung mit sicherheit ab.
Wenn Du eine Wohnung gefunden hast, frage den Vermieter, was es ihm denn wert sei, wenn Du ausziehen würdest. Sag ihm aber nicht, daß Du schon eine hast. Dann laß durchblicken, daß so eine Räumungsklage sehr lange dauern könne und für ihn sehr teuer kommen könne. Geholfen?