Was ist die Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr?

Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis und Gemeinschaftslizenz über den grenzüberschreitenden Güterverkehr

Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis und Gemeinschaftslizenz über den grenzüberschreitenden Güterverkehr

Wer als Unternehmer/in im Straßentransportgewerbe Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dafür eine Erlaubnis von der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde. Für den innerdeutschen Verkehr ist eine Güterkraftverkehrserlaubnis und für den grenzüberschreitenden Verkehr eine Gemeinschaftslizenz erforderlich.

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben. Somit fallen auch Beförderungen mit Personenkraftwagen unter die Bestimmung des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), sofern die Gewichtsgrenze von 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht einschließlich Anhäger überschritten ist. Transporte im Werkverkehr bedürfen keiner Erlaubnis, müssen aber dem Bundesamt für Güterverkehr vor Beginn einer Fahrt angezeigt werden.

Kontakt

Name der Behörde: Tiefbauamt
Straßenverkehrsbehörde - Gewerblicher Güter- und Personenverkehr

Visitenkarte: Telefon:

Personen-- und Güberverkehr: 02 31/50-2 29 46, - 2 29 45, - 2 29 11, - 2 58 28; -22343

Fax:

02 31/50-26407

Email:

;

Dienstleister:

Internet:

"Tiefbauamt
Straßenverkehrsbehörde - Gewerblicher Güter- und Personenverkehr"

Öffnungszeiten:

Nach Terminvereinbarung

Anfahrt:

Adresse:

Königswall 14
44137 Dortmund

Amtlicher Stadtplan

Google Maps

Fahrplanauskunft (VRR)

Radroutenplaner NRW

City-Parkleitsystem

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

S1, S2, S5, RE1, RE3, RE4, RE6, RE11, RE57, RB 43, RB 50-53, RB59, U41, U45, U47, U49 (Bahnhof Hauptbahnhof), U41, U43, U44, U45, U47, U49 (Bahnhof Kampstraße

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Gebühren

Gemeinschaftslizenz / beglaubigte Kopie 350 € / 80 € Güterkraftverkehrserlaubnis / Ausfertigung 350 € / 80 € Berichtigung / Ersatz 40 €

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind nach der VO (EG) 1071/2009:

  • die persönliche Zuverlässigkeit des/der Unternehmers/-nehmerin und des/der Verkehrsleiters/-leiterin,
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes,
  • die fachliche Eignung des/der Unternehmers/-nehmerin oder des/der Verkehrsleiters/-leiterin,
  • das Vorhandensein einer Niederlassung mit Räumlichkeiten die über eine hinreichende Ausstattung zur tatsächlichen Ausübung des Gewerbes verfügen.

Unterlagen

  • Eigenkapitalnachweis, gegebenenfalls mit Zusatzbescheinigung. Das erforderliche Eigenkapital ist abhängig vom eingesetzten Fuhrpark und beträgt: mindestens 9.000 € für nur ein "genutztes" Fahrzeug und 5.000 € für jedes weitere "genutzte" Fahrzeug.
  • Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis der IHK) für den/die Unternehmer/in bzw. den/die Verkehrsleiter/in. Informationen zur fachlichen Eignung erhalten Sie von der IHK zu Dortmund, Märkische Straße 120, 44141 Dortmund, Telefon: 0231/5417-154.
  • Führungszeugnis nach Belegart Null - zur Vorlage bei einer Behörde und Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 9.

Bei juristischen Personen mit mehreren Geschäftsführern/-führerinnen benötigt jede/r Geschäftsführer/in diese beiden Registerauskünfte, ebenso der/die Verkehrsleiter/in. Die beiden Registerauskünfte beantragen Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes- wenn der Hauptwohnsitz Dortmund ist: Stadt Dortmund, Bürgerdienste (StA33), Südwall 2-4 oder bei den Bezirksverwaltungsstellen in den Stadtbezirken. Als Empfänger dieser Auskünfte ist anzugeben: Stadt Dortmund, Tiefbauamt (66/2-2) 44122 Dortmund

  • Beschäftigungsnachweis des/der Verkehrsleiters/-leiterin
  • gewerblicher Mietvertrag bzw. Zusatz im Mietvertrag, dass der/die Mieter/in die Wohnung gewerblich nutzen darf.
  • bei einer GmbH: jeweils eine Ausfertigung des GmbH-Vertrages, der Gesellschafterliste und des Handelsregisterauszugs.

Zudem sind Bescheinigungen folgender Stellen bezubringen:

  • Finanzamt
  • Krankenkassen
  • Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)
  • Stadtkasse.

Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als drei Monate sein. Je nach den Umständen können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein. Einzelheiten zum Antragsverfahren erfahren Sie von den Ansprechpartnern/-partnerinnen.

Fristen

In der Regel dauert die Bearbeitung etwa 3 bis 6 Wochen.

Rechtsgrundlagen

VO (EU) 1071/2009, 1072/2009 Güterkraftverkehrsgesetz GüKG

Was ist unter Werkverkehr zu verstehen?

Gemäß § 1 Abs. 2 GüKG handelt es sich um Werkverkehr, wenn die Beförderungen für eigene Zwecke mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht (zGG) als 3,5 Tonnen haben, durchgeführt werden.

Was bezeichnet man als gewerblichen Güterkraftverkehr?

Definition Güterkraftverkehr Güterkraftverkehr ist demnach die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Was zählt zum Güterkraftverkehr?

Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist der Güterverkehr auf der Straße. In Deutschland unterliegt er dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Er wird mit Kraftfahrzeugen wie zum Beispiel LKW über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, sowohl national als auch international mit allen Arten von Gütern durchgeführt.

Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmer erfüllen um gewerblichen Güterkraftverkehr in Deutschland durchführen zu dürfen?

1071/2009 sowie der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) vom Antragsteller erfüllt werden: inländischer Betriebssitz oder inländische Niederlassung. finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Zuverlässigkeit des Unternehmers (und eines etwaigen Geschäftsführers/Verkehrsleiters)

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