Was ist der unterschied zwischen inter und intratemporalen bilanzgleichung

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Wie nennt man das auf den Unternehmer entfallende Kapital?

Durch Unternehmenstätigkeit bewirkte Eigenkapitalveränderung

Vom Unternehmer bewirkte EK-Veränderung

Zusammenstellung der Vermögesgüter und des Kapitals zu einem bestimmten Zeitpunkt

Veränderungsrechnung für diejenigen EK-Veränderungen, die während des Zeitraums NICHT aus EK-Transfers herrühren.

Veränderungsrechnung für diejenigen EK-Veränderungen, die während eines Zeitraums aus EK-Transfers herrühren

Darstellung aller Änderungen des Eigenkapitals innerhalb eines bestimmten Zeitraums

Was besagt die intertemporale Bilanzgleichung?

Bestandsveränderung zwischen 2 Zeitpunkten

Endbestand = Anfangsbestand + Zunahme - Abnahme

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Hans Peter Möller Bernd Hüfner

Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen Die Grundlagen von Buchführung und Finanzberichten

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Kapitel

3

Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungen

Lernziele Nach dem Studium dieses Kapitels sollten Sie in der Lage sein, T die zwei Formen von Bilanzgleichungen als Hilfsmittel zur Beschreibung der finanziellen Konsequenzen von Ereignissen zu benutzen, T finanzielle Berichte aufzustellen und zu benutzen sowie T die Eigenkapitalsituation und die Ergebnislage eines Unternehmens zu beurteilen.

Überblick Der Inhalt des Kapitels dient der Erklärung der Rolle des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens. An einem einfachen Beispiel wird gezeigt, wie man bei der Abbildung der Eigenkapitalsituation und bei der Messung des Ergebnisses eines Unternehmens vorgehen kann. Dabei wird zugleich der Zusammenhang zwischen den finanziellen Konsequenzen von Ereignissen und den finanziellen Berichten verdeutlicht. Der Hauptzweck dieses Kapitels besteht darin, Sie mit dem Gedankengut der intertemporalen und der intratemporalen Bilanzgleichung vertraut zu machen, weil diese Gleichungen einen Schlüssel zum Verständnis der folgenden Kapitel darstellen.

64

Kapitel 3 – Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungen

3.1

Ermittlung von Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungen

3.1.1

Ermittlung des Eigenkapitals

Zielgrößen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens und der Finanzberichte

Das Eigenkapital zu einem Zeitpunkt und die Eigenkapitalveränderung während eines Zeitraumes stellen diejenigen Größen dar, zu deren Ermittlung der Unternehmer Rechnungswesen betreibt und finanzielle Berichte anfertigt. Die Bilanz zeigt das Eigenkapital zum Bilanzstichtag, die Ergebnisrechnung diejenige Veränderung des Eigenkapitals während eines Zeitraumes, die nicht aus Transfers zwischen Unternehmen und Unternehmer herrührt. Die Eigenkapitalrechnung lässt die Entwicklung des Eigenkapitals im Zeitablauf erkennen und die Kapitalflussrechnung zeigt, welche Zahlungsströme die Veränderung der Zahlungsmittel bewirkt haben.

Konzept des Eigenkapitals

Das Eigenkapital ergibt sich, indem man den Wert der ökonomischen Ressourcen eines Unternehmens dem Wert derjenigen Ansprüche gegenüberstellt, den Fremde auf diese Ressourcen besitzen. Es gilt die Formel: Eigenkapital eines Unternehmens = ökonomische Ressourcen des Unternehmens – Ansprüche Fremder auf diese Ressourcen Unter den Ressourcen kann man sich alle Güter und Rechte vorstellen, die sich in der Verfügungsmacht des Unternehmens befinden, unter den Ansprüchen alle zukünftigen Belastungen dieser Ressourcen durch andere Personen als den Unternehmer bzw. die Eigenkapitalgeber. Die Ansprüche Fremder auf die Unternehmensressourcen und das Eigenkapital sind sich untereinander ähnlich. Denn beide Größen beziehen sich auf die Ressourcen des Unternehmens; allerdings unterscheiden sie sich fundamental von diesen. Die Ressourcen stellen die Mittel dar, die der Unternehmer einsetzt (Mittelverwendung), die beiden anderen Posten zeigen, von wem das Kapital für diese Mittel stammt (Mittelherkunft). Die obengenannte Formel lässt sich entsprechend umstellen.

Bilanz als Mittel zur Eigenkapitalmessung

Zur Ermittlung des Eigenkapitals ist es erforderlich, den Umfang und die Höhe der ökonomischen Ressourcen des Unternehmens sowie der Ansprüche Fremder auf diese Ressourcen zu bestimmen. Eine Aufstellung, die diesen Zusammenhang zum Ausdruck bringt und zugleich die Unterschiedlichkeit von Mittelverwendung und Mittelherkunft berücksichtigt, wird im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen als Bilanz bezeichnet. Das Wort wird aus dem Italienischen bzw. Vulgärlatein hergeleitet und bedeutete ursprünglich so etwas wie eine zweischalige Waage bzw. das Abwägen, das man bei einer zweischaligen Waage durchführen muss, um beide Schalen »in die Waage« zu bringen. Man kann sich vorstellen, in der einen Schale lägen die Ressourcen des Unternehmens und in der

3.1 Ermittlung von Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungen

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anderen die Ansprüche Fremder. Dann entspricht das Eigenkapital dem Betrag, welcher der Schale mit den Ansprüchen Fremder hinzuzufügen ist, damit beide Schalen »in die Waage« kommen. In Zusammenhang mit einer Bilanz spricht man nicht mehr von Ressourcen und Ansprüchen Fremder. Man nutzt andere Wörter dafür. So verwendet man anstatt des Wortes »Ressource« im deutschen Handelsrecht den Ausdruck »Vermögensgegenstand«, im deutschen Einkommensteuerrecht steht dafür »(positives) Wirtschaftsgut«. Bei der Übersetzung des englischen Wortes »asset« aus den Rechtskreisen der U.S.-GAAP oder der IFRS/IAS ins Deutsche hat sich die Literatur häufig für den Ausdruck »Vermögenswert« entschieden. Hinter jedem dieser Wörter verbirgt sich eine andere Definition. Viele Ressourcen erfüllen die Kriterien aller Definitionen, einige nur spezielle Definitionen. Wir verwenden hier das Wort »Vermögensgut« synonym zu Ressource und zugleich als Oberbegriff. Vermögensgüter werden im externen Rechnungswesen von Land zu Land und teilweise auch von Rechenzweck zu Rechenzweck unterschiedlich definiert.

Begriffe und Definitionen für Unternehmensressourcen unterschiedlich für verschiedene Rechtskreise

Im deutschen Handelsrecht heißt ein Vermögensgut »Vermögensgegenstand«. Als Vermögensgegenstand gelten alle einzeln veräußerbaren Güter, über die das Unternehmen verfügen kann. Als »(positive) Wirtschaftsgüter« gelten nach deutschem Einkommensteuerrecht alle selbstständig bewertbaren Güter in der Verfügungsmacht des Unternehmens. Die Definitionen ähneln sich zwar, führen aber dazu, dass es – wenn auch nur wenige – Vermögensgüter gibt, die unter die eine Definition fallen, unter die andere dagegen nicht.

Vermögensgegenstand, Wirtschaftsgut

Im angelsächsischen Sprachraum heißt ein Vermögensgut »asset«. Darunter wird regelmäßig eine in der Verfügungsmacht eines Unternehmens stehende ökonomische Ressource verstanden, von der man sich in der Zukunft einen finanziellen Nutzen verspricht.

»asset«

Trotz der unterschiedlichen Definitionen sind es weitgehend die gleichen Güter, die in den verschiedenen Rechtskreisen als Vermögensgüter gelten. Auf Unterschiede wird später noch hingewiesen. Zu den Vermögensgütern gehören i.d.R. Bargeld sowie materielle und immaterielle Güter, z.B. Forderungen gegenüber Kunden, Sachgüter, Lizenzen. Zu den Sachgütern zählen u.A. Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Erzeugnisse, Maschinen, Büro- und Geschäftsausstattung, Gebäude und Grundstücke. Die Überlegungen, die erforderlich sind, ein Vermögensgut im Rahmen der unterschiedlichen Definitionen zu identifizieren, seien am Beispiel der Forderungen eines Unternehmens gegenüber einem Kunden skizziert. Forderungen entstehen, wenn ein Kunde verspricht, einem Unternehmen innerhalb einer bestimmten Frist einen Geldbetrag zukommen zu lassen. Damit liegt ein Anspruch des Unternehmens auf die Ressourcen des Kunden vor. Eine Forderung auf zukünftige Zahlung ist veräußerbar, z.B. an

Beispiele für Vermögensgüter

66

Kapitel 3 – Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungen

eine Bank. Sie erfüllt damit das Kriterium des deutschen Handelsrechts für einen »Vermögensgegenstand«. Sie ist auch bewertbar und erfüllt damit zugleich die Anforderung des deutschen Einkommensteuerrechts an ein »positives Wirtschaftsgut«. Weil sich hinter der Forderung eines Unternehmens auf zukünftige Zahlung auch ein in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehender zukünftiger finanzieller Nutzen verbirgt, entspricht sie auch dem »asset«-Begriff. Definitionen für Ansprüche Fremder

Die Ansprüche Fremder sind durch Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber diesen Fremden begründet. Die Fremden heißen Gläubiger des Unternehmens. Ihre Ansprüche und die Verpflichtungen des Unternehmens diesen gegenüber bestehen so lange, bis das Unternehmen seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Man unterscheidet Verpflichtungen, die »gewiss«, also sicher sind und nach Höhe und Zeitpunkt der Fälligkeit feststehen, von solchen, die in der einen oder anderen Hinsicht »ungewiss« und damit unsicher sind. Schließt ein Unternehmen etwa mit seinen Beschäftigten Pensionsverträge ab, so verpflichtet es sich zu zukünftigen Pensionszahlungen, deren Höhe jedoch unsicher ist. Handelt es sich um finanzielle Verpflichtungen, so nennt man die sicheren Ansprüche im deutschen Handelsrecht »Schulden« oder »Verbindlichkeiten« und die in irgend einer Art ungewissen Verpflichtungen »Rückstellungen«. Beide Arten von Verpflichtungen werden üblicherweise unter dem Begriff »Fremdkapital« zusammengefasst. Das Einkommensteuerrecht verwendet den Begriff »negatives Wirtschaftsgut«. Im Englischen heißen die Ansprüche Fremder »liabilities«. In allen genannten Rechtskreisen gehören feststehende Zahlungsverpflichtungen an Dritte zum Fremdkapital. Anders verhält es sich mit ungewissen finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten. So sind beispielsweise nach dem deutschen Steuerrecht und nach den U.S.-GAAP ungewisse Zahlungsverpflichtungen nur unter bestimmten Bedingungen als Fremdkapital anzusehen. Zur Vermeidung von Willkür bei der Ergebnisermittlung müssen für den Ansatz von ungewissen Verpflichtungen einige objektiv nachprüfbare Bedingungen vorliegen. Das deutsche Handelsrecht, das derartiges Fremdkapital als Rückstellungen bezeichnet, kennt dagegen kein Objektivierungskriterium und überlässt die Entscheidung über den Ansatz weitgehend dem Unternehmer.

Eigenkapital

Aus der Gegenüberstellung von Vermögensgütern und Fremdkapital lässt sich das Eigenkapital (»owners’ equity«) ermitteln. Das Eigenkapital bezeichnet den Teil der Unternehmensressourcen, der nach Abzug der Ansprüche von Fremden übrig bleibt. Das Eigenkapital misst die Höhe des Kapitals, das dem Unternehmer bzw. den Eigenkapitalgebern zuzurechnen ist. Es verkörpert damit den Wert des Kapitals, das der Unternehmer bzw. die Eigenkapitalgeber in ihrem Unternehmen gebunden haben. Im Gegensatz zu den Vermögensgütern und dem Fremdkapital ist das Eigenkapital nicht beobachtbar. Seine Höhe hängt wesentlich da-

3.1 Ermittlung von Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungen

67

von ab, was man alles den Vermögensgütern und dem Fremdkapital zurechnet und wie man die einzelnen Posten bewertet. Eine Bilanz beschreibt die Tatsache, dass der Wert der Vermögensgüter definitionsgemäß der Summe der Werte des Fremd- und Eigenkapitals entsprechen muss. Bei einer zweispaltigen Darstellung stehen die Vermögensgüter üblicherweise auf der linken Seite, das Fremd- und das Eigenkapital auf der rechten Seite. Im Rahmen einer einspaltigen Darstellung werden zunächst die Vermögensgüter angegeben, danach die Kapitalbeträge. In beiden Fällen geht es nach der Formel:

Intratemporale Bilanzgleichung

Vermögensgüter eines Unternehmens = Fremdkapital + Eigenkapital Diese Formel wird in der Fachliteratur als »intratemporale Bilanzgleichung« bezeichnet. Sie wird intratemporal genannt, weil es sich um einen Zusammenhang handelt, der zu jedem Zeitpunkt gilt. Einen guten Überblick über die Arten der Messung von Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungen findet man beispielsweise bei Horngren et al. (2004) sowie bei Eisele (2002).

3.1.2

Ermittlung von Eigenkapitalveränderungen

Das Eigenkapital eines Unternehmens resultiert aus Investitionen und Desinvestitionen des Unternehmers bzw. der Eigenkapitalgeber in das Unternehmen sowie aus der Tätigkeit des Unternehmers. Es verändert sich durch finanzielle Transaktionen zwischen dem Unternehmen und den Eigenkapitalgebern, durch die Tätigkeit des Unternehmers mit Außenstehenden und unter bestimmten Bedingungen auch durch Veränderungen in der Umwelt des Unternehmens. Viele Ereignisse können dabei eine Rolle spielen, z.B. (1) die volkswirtschaftlich konjunkturelle Situation, (2) der Ausgang von politischen Wahlen, (3) Verkaufsaktivitäten des Unternehmers, (4) die Entwicklung der Preise von Rohstoffen, (5) die Belastung des Unternehmens mit Steuern, (6) der Ausfall der Zahlungsfähigkeit von Schuldnern, (7) Naturkatastrophen wie Überschwemmungen und Erdbeben oder (8) Unglücke. Im Rechnungswesen werden nicht alle Ereignisse berücksichtigt, sondern nur diejenigen, deren finanzielle Konsequenzen verlässlich gemessen werden können. So werden beispielsweise die Ergebniskonsequenzen der wirtschaftlich konjunkturellen Situation genau so wenig gesondert ermittelt wie die Konsequenzen von politischen Wahlgängen.

Beispiele für Ursachen von Eigenkapitalveränderungen

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Kapitel 3 – Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungen

Möglichkeiten zur Messung von Eigenkapitalveränderungen

Die Veränderung des Eigenkapitals während eines Zeitraumes lässt sich auf zwei Arten ermitteln. Eine Art besteht darin, zu Beginn und zu Ende des Zeitraumes eine Bilanz zu erstellen und die jeweiligen Werte des Eigenkapitals miteinander zu vergleichen. Eine andere Art besteht darin, während dieses Zeitraumes jede einzelne Eigenkapitalveränderung zu erfassen und dann alle Eigenkapitalveränderungen des Zeitraumes zusammenzufassen. Beide Vorgehensweisen führen zum gleichen Resultat; denn es gilt ja: Anfangsbestand + Zugang – Abgang = Endbestand

Intertemporale Bilanzgleichung

Dieser Zusammenhang wird vereinzelt als »intertemporale« Bilanzgleichung bezeichnet, weil er auf die Bestandsveränderung zwischen zwei Zeitpunkten abstellt. Insbesondere bei vielen Eigenkapitalveränderungen während eines Zeitraumes dürfte es einfacher sein, die Veränderung des Eigenkapitals durch Vergleich der Werte zweier Bilanzen zu ermitteln. Man beraubt sich dann allerdings der Möglichkeit, die Eigenkapitalveränderung nach unterschiedlichen Ursachen aufspalten zu können.

Arten von Eigenkapitalveränderungen

Eine Aufspaltung von Eigenkapitalveränderungen wird allgemein als wichtig angesehen: Man möchte diejenigen Eigenkapitalveränderungen, die Investitionen oder Desinvestitionen der Eigenkapitalgeber darstellen, getrennt von denjenigen Eigenkapitalveränderungen sehen, die als Rückflüsse aus der Geschäftstätigkeit auf diese Investitionen betrachtet werden können. Darüber hinaus möchte man erkennen können, aus welchen Komponenten sich solche Eigenkapitalveränderungen zusammensetzen. Abbildung 3.1 zeigt die mit Eigenkapitalveränderungen zusammenhängenden Begriffe und ihre Beziehungen zum Eigenkapital.

Abbildung 3.1: Eigenkapitalveränderungsarten

Eigenkapitalmehrungen

Eigenkapitalminderungen

Einlagen

Entnahmen

Eigenkapital

Ertrag

Eigenkapitaltransfers: Einlagen und Kapitalerhöhungen sowie Entnahmen, Dividenden und Kapitalherabsetzungen

Aufwand

Die Investitionen oder Desinvestitionen des Unternehmers bzw. der Eigenkapitalgeber in das Unternehmen bezeichnen wir als Eigenkapitaltransfers. Zahlungen von den Eigenkapitalgebern in das Unternehmen werden bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften als »Einlagen« bezeichnet, bei Kapitalgesellschaften als »Kapitalerhöhungen«. Zahlungen vom

3.1 Ermittlung von Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungen

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Unternehmen an den bzw. die Eigenkapitalgeber nennt man bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften »Entnahmen«; bei Kapitalgesellschaften spricht man von »Dividenden« und »Kapitalrückzahlungen« oder »Kapitalherabsetzungen«. Soweit die Veränderung des Eigenkapitals nicht aus Eigenkapitaltransfers besteht, bezeichnen wir sie als Ergebnis. Das Ergebnis erhält man, indem man die Eigenkapitalmehrungen, die keine Eigenkapitaltransfers darstellen, mit den entsprechenden Minderungen saldiert, indem man also dem Ertrag den Aufwand gegenüberstellt. Saldierungen von Ertrag mit Aufwand sind verpönt bzw. verboten. So ist insbesondere bei Verkäufen der Ertrag getrennt von den zugehörigen Aufwendungen auszuweisen.

Ergebnisrechnung: Ertrag minus Aufwand

Das Streben des Unternehmers geht i.d.R. dahin, das Eigenkapital durch die Erzielung von Ergebnissen zu steigern. Das Ergebnis erhält man durch Abzug des Aufwands von dem Ertrag. Ein Ertrag entsteht beispielsweise beim Verkauf eines Gutes am Markt in Höhe des Verkaufspreises. Eine Eigenkapitalmehrung im Sinne des Ergebnisses entsteht, wenn der Verkaufspreis und damit der Ertrag, über demjenigen Wert liegt, mit dem das nun verkaufte Gut in den Büchern des Unternehmens stand. Ein Ertrag entsteht auch, soweit dem Unternehmen Schulden erlassen werden. Erträge erhöhen den Wert der Vermögensgüter oder mindern das Fremdkapital. Sie wirken sich dadurch positiv auf die Höhe des Ergebnisses und damit des Eigenkapitals aus.

Ertrag

Aufwand entsteht durch die Nutzung von Vermögensgütern oder die Erhöhung von bestehendem Fremdkapital. Mit ihm ist eine Reduzierung des Wertes der Vermögensgüter bzw. eine Erhöhung des Fremdkapitals verbunden. Daher wirkt er sich negativ auf die Höhe des Eigenkapitals aus. Aufwand entsteht u.A. beim Verkauf eines Gutes durch dessen Hingabe an den Marktpartner.

Aufwand

Unternehmer streben i.A. an, dass der Ertrag den Aufwand übersteigt. Ein Überschuss des Ertrags über den Aufwand führt nach deutschem HGB zu einem »Jahresüberschuss«, ein Überschuss des Aufwands über den Ertrag zu einem »Jahresfehlbetrag«. Das Einkommensteuerrecht spricht von »Gewinn« und »Verlust«. Im Englischen haben sich die Begriffe »net income«, »net earnings«, »net profit« sowie »net loss« eingebürgert. Soweit wir in unseren Ausführungen nicht auf einen speziellen Begriff zurückgreifen, verwenden wir als Oberbegriff die Bezeichnung »Ergebnis« und lassen dafür positive wie negative Beträge zu.

Ergebnis als Saldo von Ertrag und Aufwand

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Kapitel 3 – Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungen

3.1.3

Konsequenzen von Ereignissen für das Eigenkapital

Ob ein Ereignis, welches die Vermögensgüter oder das Fremdkapital betrifft, sich auch auf die Veränderung des Eigenkapitals auswirkt, kann man nicht direkt herausfinden. Man kann es nur dadurch bestimmen, dass man einige Arten von Veränderungen ausschließt, die man direkt ermitteln kann. Dieser Prozess lässt sich in wenige Schritte zerlegen: T Bei Zunahme des Wertes eines Vermögensgutes A: Prüfung, ob der Bestand eines anderen Vermögensgutes in gleicher Höhe abnimmt, und Prüfung, ob der Bestand eines Fremdkapitalpostens in gleicher Höhe zunimmt. T Bei Abnahme des Wertes eines Vermögensgutes A: Prüfung, ob der Bestand eines anderen Vermögensgutes in gleicher Höhe zunimmt, und Prüfung, ob der Bestand eines Fremdkapitalpostens in gleicher Höhe abnimmt. T Bei Zunahme des Wertes eines Fremdkapitalpostens B: Prüfung, ob der Bestand eines anderen Fremdkapitalpostens in gleicher Höhe abnimmt, und Prüfung, ob der Bestand eines Vermögensgutes in gleicher Höhe zunimmt. T Bei Abnahme des Wertes eines Fremdkapitalpostens B: Prüfung, ob der Bestand eines anderen Fremdkapitalpostens in gleicher Höhe zunimmt, und Prüfung, ob der Bestand eines Vermögensgutes in gleicher Höhe abnimmt. Eine Veränderung des Eigenkapitals ist auszuschließen, wenn eine der Prüfungen zutrifft. Andernfalls haben wir es mit einer Eigenkapitalveränderung zu tun. Diese kann entweder aus einem Eigenkapitaltransfer herrühren oder Ergebnis darstellen.

3.2

Eigenkapitalveränderungen am Beispiel

Es sei angenommen, der »frisch gebackene« Diplom-Kaufmann Karl Gross mache sich als Unternehmenberater selbstständig und eröffne die »Unternehmensberatung K. Gross«. Weil er alleiniger Unternehmer ist, handelt es sich um ein Einzelunternehmen. Im Folgenden werden die Ereignisse im Gründungsmonat April 20X1 mit ihrer Wirkung auf die Bilanz, und insbesondere auf das Eigenkapital, betrachtet.

3.2 Eigenkapitalveränderungen am Beispiel

Bei den folgenden Darstellungen machen wir von den Möglichkeiten Gebrauch, die uns die intratemporale und die intertemporale Bilanzgleichung jeweils einräumen. Formale Schemata oder Vorgehensweisen wenden wir hier bewusst nicht an, weil es uns zunächst darum geht, dass Sie zwei für das Rechnungswesen wesentliche Zusammenhänge verinnerlichen. Das Beispiel besteht aus zwölf Ereignissen. Bei jedem Ereignis prüfen wir, welche Konsequenzen sich aus Sicht der intratemporalen Bilanzgleichung ergeben. Diese Konsequenzen zeichnen wir dann im Sinne der intertemporalen Bilanzgleichung auf. Dazu werden jeweils in der ersten Spalte der Übersichten der Anfangsbestand mit »AB«, die Nummer des Ereignisses sowie der Endbestand mit »EB« angegeben. Im Anschluss daran fassen wir alle Ereignisse in einer einzigen Darstellung zusammen und entwickeln daraus die finanziellen Berichte. Ereignis 1: Gründung des Unternehmens Karl Gross beabsichtigt, seine Ersparnisse in Höhe von 100000 GE in die Unternehmensberatung einzulegen. Unmittelbar nach Gründung seines Unternehmens am 1. April des Jahres 20X1 bringt er seine Ersparnisse auf eine Bank. Diese richtet dafür am 2. April des Jahres 20X1 ein Konto auf den Namen »Karl Gross, Unternehmensberater« ein. Wenn wir das Guthaben auf dem Bankkonto den Vermögensgütern der Unternehmensberatung in der Form von Zahlungsmitteln zurechnen, stellen sich die Bilanzgleichungen seines Unternehmens folgendermaßen dar: Vermögensgüter Zahlungsmittel AB (1) EB

0 +100000 =100000

Fremdkapital + Eigenkapital

=

Fremdkapital +

Kapital K. Gross 0 +100000 =100000

Typ der Eigenkapitalveränderung

Einlage

Für jedes abgebildete Ereignis muss die Summe der Veränderungen auf der linken Seite der intratemporalen Bilanzgleichung der Summe der Veränderungen auf der rechten Seite entsprechen. Das erste Ereignis erhöht den Wert der Vermögensgüter des Unternehmens durch die Zunahme der Zahlungsmittel, das Eigenkapital nimmt dementsprechend zu. Offensichtlich handelt es sich um einen Eigenkapitaltransfer in Form einer Einlage. Die Zahlungsmittel werden in allen oben erwähnten Rechtskreisen als Vermögensgut angesetzt, weil sich daraus zukünftig Nutzen erwarten lässt (»asset«) bzw. weil sich das Bankkonto veräußern (»Vermögensgegenstand«) oder bewerten (»positives Wirtschaftsgut«) lässt. Das Eigenkapital wird berührt, weil das Ereignis (1) keinen Tausch innerhalb der Vermögensgüter darstellt und weil es (2) keine Zahlungsverpflichtung gegenüber

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72

Kapitel 3 – Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungen

einem fremden Anspruchsberechtigten begründet oder aufhebt. Es handelt sich um eine Investition von Karl Gross in seine Unternehmensberatung, also um einen Eigenkapitaltransfer. Ereignis 2: Kauf eines Grundstücks Gross kauft für 60000 GE ein Grundstück, auf dem er in Zukunft ein Bürogebäude errichten will. Er zahlt den Kaufpreis sofort durch Überweisung vom Bankkonto. Wenn wir das Bankkonto den Zahlungsmitteln zurechnen, erhalten wir als Konsequenz für die Bilanzgleichungen: Vermögensgüter Zahlungsmittel + AB (2) EB

Grundstück

100000 –60000 =40000

0 +60000 =60000

Fremdkapital +

Eigenkapital

Fremdkapital +

Kapital K. Gross

=

100000 100000

100000

100000

Durch den Kauf des Grundstücks nimmt der Wert des Vermögensguts »Grundstück« nach den Definitionen aller Rechtskreise zu, denn Gross erwartet sich davon zukünftig einen Nutzen (»asset«); er kann es bewerten (»Wirtschaftsgut«) und könnte es einzeln veräußern (»Vermögensgegenstand«). Zugleich nimmt durch die Entrichtung des Kaufpreises der Wert des Vermögensguts »Zahlungsmittel« ab. Der zukünftige Nutzen der Zahlungsmittel nimmt ab (»asset«); schließlich kann, was nicht mehr da ist, auch nicht bewertet (»Wirtschaftsgut«) oder veräußert (»Vermögensgegenstand«) werden. Weder Fremd- noch Eigenkapital haben sich geändert. Ereignis 3: Kauf von Büromaterial auf Kredit Gross kauft Schreib- und anderes Büromaterial für 3000 GE. Er vereinbart mit dem Lieferanten die Bezahlung innerhalb von 30 Tagen. Die Konsequenz für seine Bilanzgleichungen lautet: Vermögensgüter

Fremdkapital + Eigenkapital

Zahlungs+ Büromaterial + Grundstück mittel AB (3) EB

40000 40000

0 +3000 =3000 103000

60000 60000

Fremdkapital +

=

0 +3000 =3000 103000

Kapital K. Gross 100000 100000

3.2 Eigenkapitalveränderungen am Beispiel

73

Das Büromaterial wird gekauft, weil Gross sich davon in der Zukunft Vorteile verspricht (»asset«). Er kann es einzeln bewerten (»Wirtschaftsgut«) und könnte es auch einzeln veräußern (»Vermögensgegenstand«). Daher ist es unabhängig vom zu Grunde liegenden Rechtskreis als Vermögensgut anzusetzen. Zugleich ist Gross eine Zahlungsverpflichtung eingegangen. Diese ist als Fremdkapital anzusetzen, weil sie einen Anspruch des Büromaterialhändlers gegen die Unternehmensberatung Gross begründet. Eine Eigenkapitalveränderung liegt nicht vor. Ereignis 4: Ablieferung eines Gutachtens gegen Barzahlung Gross verdient sein erstes Geld. Von einem Mandanten erhält er 12000 GE in bar für ein Gutachten. Zur Erstellung des Gutachtens hat er seine Arbeitskraft – er verlangt mindestens 5000 GE – sowie Büromaterial im Umfang von 600 GE eingesetzt. Auf seine Bilanzgleichungen wirkt sich das Ereignis durch eine Zunahme der Zahlungsmittel und eine Zunahme seines Kapitals aus. Da die Aufzeichnungen dem Zweck dienen zu ermitteln, um wieviel reicher Gross durch seine Tätigkeit im Unternehmen geworden ist, spielt es keine Rolle, wieviel Geld er für den Einsatz seiner Arbeitskraft verlangen würde. Es zählt lediglich, welchen Betrag er von seinem Mandanten verlangt. Vermögensgüter Zahlungsmittel AB (4a) (4b) EB

40000 +12000 =52000

Fremdkapital + Eigenkapital

+ Büromaterial + Grundstück 3000 –600 =2400 114400

60000

60000

Fremdkapital +

=

3000

3000

Kapital K. Gross 100000 +12000 –600 =111400

114400

Das Bargeld ist eindeutig als Vermögensgut anzusehen. Ein Tausch mit anderen Vermögensgütern hat in gleicher Höhe nicht stattgefunden. Das Fremdkapital hat sich nicht geändert. Folglich kann nur das Eigenkapital um den Betrag zugenommen haben. Da diese Zunahme nicht aus einem Eigenkapitaltransfer resultiert, muss es sich um einen Ertrag handeln. Das Büromaterial, das Gross eingesetzt hat, befindet sich nun nicht mehr in seinem Unternehmen. Es hat nicht direkt im Tausch gegen andere Vermögensgüter in gleicher Höhe abgenommen und wurde auch nicht zur Minderung von Fremdkapital abgegeben. Es muss sich also um eine Minderung des Eigenkapitals handeln, und zwar um eine, die nichts mit Eigenkapitaltransfers zu tun hat, sondern mit der Erbringung der Dienstleistung zusammenhängt. Es handelt sich daher um einen Aufwand.

Typ der Eigenkapitalveränderung

Ertrag (Dienstl.) Aufw. (Dienstl.)

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Kapitel 3 – Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungen

Der Ertrag aus der Dienstleistung, die er erbracht hat, entspricht bei einem Handelsunternehmen dem Ertrag aus dem Verkauf von Handelswaren. Der Aufwand für das Büromaterial entspräche bei einem Handelsunternehmen dem Aufwand für die verkauften Waren. Durch das Ereignis ist das Unternehmen gewachsen, wie die Summe der Werte der Vermögensgüter sowie die Summe aus Fremd- und Eigenkapital zeigen. Ereignis 5: Ablieferung eines Gutachtens mit Vereinbarung späterer Zahlung Gross vereinbart mit einem weiteren Mandanten für ein Gutachten ein Honorar von 10000 GE, zahlbar innerhalb eines Monats. Das Zahlungsversprechen stellt für Gross ein Vermögensgut dar, weil damit ein zukünftiger Nutzen (Zahlung in 30 Tagen) verbunden ist; Gross könnte die Forderung auch bewerten und verkaufen. Das Zahlungsversprechen steht für eine Steigerung der Werte der Vermögensgüter und des Eigenkapitals des Unternehmens. Da die Eigenkapitalmehrung nicht aus einem Eigenkapitaltransfer folgt, handelt es sich um einen Ertrag. Für das Gutachten wurde Büromaterial im Anschaffungswert von 400 GE verbraucht. Dieser Minderung der Vermögensgüter steht keine direkte Zunahme eines anderen Vermögensgutes in gleicher Höhe gegenüber und das Fremdkapital wird auch nicht berührt. Folglich muss es sich um eine Eigenkapitalminderung handeln. Diese stammt nicht aus einem Eigenkapitaltransfer und stellt daher Aufwand dar. Die Bilanzgleichungen lauten: Fremdkapital

Vermögensgüter Zahlungs+ Forderung + mittel AB (5a) (5b) EB

52000

52000

0 +10000 =10000 124000

Büromaterial 2400 –400 =2000

FremdkapiKapital + tal K. Gross

+ Grundstück 60000

60000

+ Eigenkapital

=

3000

3000 124000

111400 +10000 –400 =121000

Typ der Eigenkapitalveränderung

Ertrag (Dienstl.) Aufw. (Dienstl.)

3.2 Eigenkapitalveränderungen am Beispiel

75

Ereignis 6: Zahlung von Miete, Gehalt und Sonstigem Während des ersten Monats zahlt Gross 4000 GE Miete für die Büroräume, 3000 GE Gehalt an einen Mitarbeiter und 2000 GE für Sonstiges in bar. Seine Bilanzgleichungen sehen nun folgendermaßen aus: Vermögensgüter Zahlungs+ Forderung + mittel AB (6a) (6b) (6c) EB

52000 –4000 –3000 –2000 =43000

Büromaterial

10000

+ Grundstück

2000

10000

2000

60000

Fremdkapital

+ Eigenkapial

Fremdkapital

Kapital + K. Gross

3000

=

60000

3000

115000

121000 –4000 –3000 –2000 =112000

Typ der Eigenkapitalveränderung

Aufw. (Miete) Aufw. (Gehalt) Aufw. (Sonst.)

115000

Die Auszahlungen mindern den Bestand an Zahlungsmitteln, ohne dass eine entsprechende Mehrung in gleicher Höhe bei anderen Vermögensgütern stattfindet. Da sich auch das Fremdkapital nicht ändert, beeinflussen die Zahlungen das Eigenkapital. Weil es sich nicht um einen Eigenkapitaltransfer handelt, geht es hier um Aufwand. Ereignis 7: Rückzahlung von Verbindlichkeiten Gross zahlt 1000 GE seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Büromaterialhändler (Ereignis 3) in Höhe von anfänglich 3000 GE zurück. Daraus ergibt sich eine Abnahme der Zahlungsmittel und des Fremdkapitals. Eine Eigenkapitalveränderung liegt trotz der Auszahlung nicht vor. Vermögensgüter Zahlungsmittel + AB (7) EB

43000 –1000 =42000

Forderung

Fremdkapital + Eigenkapital

+ Büromaterial +

Grundstück

10 000

2000

60000

10000

2000

60000

114000

Fremdkapital +

=

Kapital K. Gross

3000 –1000 =2000 114000

112000 112000

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Kapitel 3 – Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungen

Ereignis 8: Renovierung der Wohnung von Karl Gross Gross lässt seine private Wohnung für 50000 GE renovieren. Die Rechnung begleicht er aus seinen Ersparnissen. Die Transaktion betrifft die Wirtschaftseinheit »Karl Gross privat« und nicht die Wirtschaftseinheit »Unternehmensberatung K. Gross«. Sie hat deswegen in den Aufzeichnungen der Unternehmensberatung nichts zu suchen. Das Ereignis ist für die Unternehmensberatung belanglos. Ereignis 9: Eingang von Geld für gestundete Rechnungen Aus dem fünften Ereignis war eine Forderung über 10000 GE entstanden. Der Mandant zahlt nun 5000 GE als erste Rate. Dadurch nimmt der Bestand an Zahlungsmitteln zu. Bewirkt die Zahlung auch eine Zunahme des Eigenkapitals? Nein, die Eigenkapitalzunahme war bereits bei der Erbringung der Leistung im Zusammenhang mit dem fünften Ereignis berücksichtigt worden. Es verringern sich nur die Forderungen. Vermögensgüter Zahlungsmittel + AB (9) EB

42000 +5000 =47000

Forderung

+ Büromaterial +

10000 –5000 =5000

Grundstück

2000

60000

2000

60000

=

Fremdkapital +

Eigenkapital

Fremdkapital +

Kapital K. Gross

2000

112000

2000

112000

114000

114000

Ereignis 10: Verkauf eines Teils des Grundstücks Gross wird darauf angesprochen, eine Parzelle seines Grundstücks zu verkaufen. Man einigt sich und vereinbart einen Preis von 40000 GE, der nach Abschluss des Verkaufs sofort überwiesen wird. Für die Parzelle hatte Gross bei der Anschaffung 30000 GE bezahlt. Der Zunahme der Zahlungsmittel steht nicht direkt die Abnahme eines anderen Vermögensgutes in gleicher Höhe gegenüber. Das Fremdkapital wird durch das Ereignis nicht berührt. Also handelt es sich um eine Eigenkapitalmehrung, die Ertrag darstellt, weil sie nicht mit einem Eigenkapitaltransfer zusammen hängt. Die Abnahme des Postens »Grundstück« findet kein Pendant bei einem anderen Vermögensgut in gleicher Höhe. Das Fremdkapital wird nicht berührt. Also handelt es sich um die Abnahme von Eigenkapital: weil kein Eigenkapitaltransfer dahinter steckt, um Aufwand.

3.2 Eigenkapitalveränderungen am Beispiel

77

Als Auswirkung auf die Bilanzgleichungen erhält Gross: Vermögensgüter Zahlungs+ Forderung + mittel AB (10a) (10b) EB

47000 +40000 =87000

Büromaterial

5000

5000

+ Grundstück

2000

60000

2000

–30000 =30000

Fremdkapital

+

Fremdkapital

Kapital + K. Gross

=

2000

2000

124000

Eigenkapital

112000 +40000 –30000 =122000

Typ der Eigenkapitalveränderung

Ertrag (Verk.) Aufw. (Verk.)

124000

Ereignis 11: Aufnahme eines Darlehens bei der Erbtante Gross nimmt als Unternehmensberater bei seiner Erbtante ein Darlehen in Höhe von 50000 GE auf. Dadurch erhöhen sich die Zahlungsmittel und das Fremdkapital. Das Eigenkapital verändert sich nicht. Folgende Auswirkungen auf die Bilanzgleichungen zeigen sich: Vermögensgüter Zahlungsmittel + AB (11) EB

87000 +50000 =137000

Forderung

Fremdkapital + Eigenkapital

+ Büromaterial +

Grundstück

5000

2000

30000

5000

2000

30000

Fremdkapital +

=

174000

Ereignis 12: Aufnahme der Erbtante als stille Teilhaberin und gleichzeitig Entnahme von Bargeld Gross überzeugt seine Tante davon, dass es für sie und vor allem für ihn besser sei, wenn sie auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet und als stille Teilhaberin »einsteigt«. Aus Freude darüber, dass seine Tante dies am 30. April akzeptiert, entnimmt er der Unternehmenskasse Bargeld für einen Urlaub in Höhe von 15000 GE. Das Ereignis setzt sich aus mehreren Ereignissen zusammen. Man behandelt es am besten, indem man so tut, wie wenn jeder Teil einzeln stattgefunden hätte: Die Tante erhält zunächst fiktiv die 50000 GE zurück. Anschließend zahlt sie den Betrag von 50000 GE an Gross, der ihn wegen der »stillen Gesellschaft« unter seinem eigenen Namen in das Unternehmen einlegt. Schließlich entnimmt Gross die 15000 GE für sich.

2000 +50000 =52000 174000

Kapital K. Gross 122000 122000

78

Kapitel 3 – Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungen

Durch die Aufnahme seiner Erbtante als stille Teilhaberin ändert sich der Betrag, den Gross nach außen hin in seiner Bilanz als Eigenkapital ausweist um den gleichen Betrag, um den das Fremdkapital abnimmt. Es handelt sich somit um einen Eigenkapitaltransfer (Einlage). Durch die Entnahme von Bargeld für eine Urlaubsreise nimmt nicht nur der Kassenbestand ab, auch das auf Gross entfallende Eigenkapital wird reduziert. Es handelt sich nicht um einen Aufwand, weil das entnommene Geld nicht für das Unternehmen ausgegeben wird, sondern um eine Entnahme von Eigenkapital in Form von Bargeld. Vermögensgüter Zahlungs+ Forderung + mittel AB (12a) (12b) (12c) EB

137000 –50000 +50000 –15000 =122000

5000

Büromaterial 2000

5000

2000

+ Grundstück 30000

=

30000

Fremdkapital

+

Fremdkapital

+

Eigenkapital Kapital K. Gross

52000 –50000

=2000

159000

Typ der Eigenkapitalveränderung

122000 +50000 –15000 =157000

Einlage Entnahme

159000

Eine Zusammenfassung der Ereignisse findet man in Abbildung 3.2. Mit Ausnahme des achten Ereignisses betreffen alle Ereignisse die Unternehmensberatung K. Gross und stellen so Ereignisse des Unternehmens dar. Abbildung 3.2: Übersicht über die zwölf Ereignisse der Unternehmensberatung K. Gross

Ereignisse im Monat April 20X1 (1) (2) (3) (4a) (4b)

(5a)

(5b)

(6)

Gross investiert 100000 GE in sein Unternehmen. Er zahlt 60000 GE für ein Grundstück. Er kauft Büromaterial für 3000 GE auf Rechnung. Er erhält 12000 GE in bar von einem Mandanten für Dienstleistungen. Zur Erbringung der Dienstleistung verbraucht er Büromaterial mit einem Anschaffungswert von 600 GE. Er liefert eine weitere Dienstleistung mit einem Rechnungsbetrag in Höhe von 10000 GE gegen Zahlungsversprechen an einen Mandanten. Zur Erbringung der Dienstleistung verbraucht er Büromaterial mit einem Anschaffungswert von 400 GE. Er zahlt 4000 GE Miete, 3000 GE Lohn und 2000 GE für Sonstiges in bar.

(7) (8)

(9) (10a) (10b) (11) (12a)

(12b)

Er zahlt 1000 GE an den Büromateriallieferanten zurück. Er zahlt 50000 GE von seinem Sparkonto für die Renovierung seiner privaten Wohnung. Er erhält 5000 GE Bargeld vom Mandanten aus Transaktion 5. Er verkauft einen Teil seines Grundstücks zu einem Preis von 40000 GE. Der Anschaffungswert des verkauften Teils beläuft sich auf 30000 GE. Er nimmt von seiner Erbtante ein Darlehen in Höhe von 50000 GE auf. Die Erbtante verzichtet auf die Rückzahlung des Darlehens und entschließt sich, stille Teilhaberin zu werden. Gross entnimmt 15000 GE für private Zwecke.

Abbildung 3.3 enthält nochmals, jetzt jedoch in einer einzigen Übersicht, die jeweiligen Konsequenzen für die Bilanzgleichungen.

3.2 Eigenkapitalveränderungen am Beispiel

Fremdkapital

Vermögensgüter

AB (1) EB AB (2) EB AB (3) EB AB (4a) (4b) EB AB (5a) (5b) EB AB (6a) (6b) (6c) EB AB (7) EB

ZahlungsBüroGrund+ Forderung + + mittel material stück 0 0 0 0 +100000 =100000 0 0 0 100000 0 0 0 – 60000 +60000 =40000 0 0 =60000 40000 0 0 60000 +3000 40000 0 =3000 60000 40000 0 3000 60000 +12000 –600 =52000 0 2400 60000 52000

52000 52000 –4000 –3000 – 2 000 =43000 43000 –1000 =42000

0 +10000 =10000 10000

24500 –400 =2000 2000

79

+ Eigenkapital

Fremdkapital

+

Kapital K.Gross

0 0 0 0 0 +3000 =3000 3000

3000

60000

3000

60000 60000

3000 3000

= 10000 10000

2000 2000

60000 60000

10000

2000

60000

(8) Kein Ereignis, welches das Unternehmen betrifft AB 42000 10000 2000 60000 (9) +5000 –5000 EB =47000 =5000 2000 60000 AB 47000 5000 2000 60000 (10a) + 40000 (10b) –30000 EB =87000 =30000 5000 2000 AB 87000 5000 2000 30000 (11) +50000 EB =137000 5000 2000 30000 AB 137000 5000 2000 30000 (12a) (12b) –15000 EB =122000 5000 2000 30000 159000

3000 3000 –1000 =2000

0 +100000 =100000 100000

100000 100000 +12000 –600 =111400 111400 +10000 –400 =121000 121000 – 4000 – 3000 – 2000 =112000 112000

Ertrag (Dienstl.) Aufw. (Dienstl.)

Ertrag (Dienstl.) Aufw. (Dienstl.)

Aufw. (Miete) Aufw. (Gehalt) Aufw. (Sonst.)

112000 112000

2000 2000

112000 112000 +40000 -30000 =122000 122000

2000

Einlage

100000 100000

2000

2000 2000 +50000 =52000 52000 –50000

Typ der Eigenkapitalveränderung

122000 122000 +50000 – 15000 =157000

159000

Abbildung 3.3: Konsequenzen der Ereignisse, dargestellt als Bilanzgleichung

Beachten Sie, dass die Gleichheit beider Seiten der intratemporalen Bilanzgleichung bei jedem Ereignis erhalten bleibt. Zudem kann man die Ereignisse hinsichtlich ihrer Wirkungen auf die intratemporale Bilanz-

Ertrag (Verkauf) Aufw. (Verkauf)

Einlage Entnahme

80

Kapitel 3 – Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungen

gleichung analysieren. Man unterscheidet üblicherweise vier wichtige Arten von Konsequenzen, und zwar 1. den Tausch von Vermögensgütern untereinander (Aktivtausch), 2. den Tausch von Kapitalposten untereinander (Passivtausch), 3. eine gleich hohe Zunahme der Vermögensgüter und des Kapitals (Bilanzverlängerung) sowie 4. eine gleich hohe Abnahme der Vermögensgüter und des Kapitals (Bilanzverkürzung). Die drei letztgenannten Konsequenzen lassen sich jeweils weiterhin danach unterteilen, ob das Eigenkapital betroffen ist oder nicht.

3.3

Erstellung finanzieller Berichte

3.3.1

Berichtsarten

Arten zu erstellender finanzieller Berichte

In Deutschland war es bis vor kurzem im Rahmen des externen Rechnungswesens üblich, die finanziellen Konsequenzen von Ereignissen, abgesehen vom sogenannten Anhang, in nur drei Übersichten zusammenzufassen: in einer Ergebnisrechnung, einer Bilanz und in einem Anlagespiegel. Börsennotierte deutsche Muttergesellschaften haben seit Inkrafttreten des KonTraG im Jahre 1998 auch noch eine Zahlungsstromrechnung (Kapitalflussrechnung) zu publizieren und die wichtigsten Daten für Geschäftssegmente getrennt anzubieten. Seit Inkrafttreten des TransPuG in 2002 wird zudem ein Eigenkapitalspiegel gefordert. Unternehmen, die ihre Abschlüsse entsprechend den IFRS/IAS oder nach U.S.-GAAP anfertigen, haben fünf Übersichten zu geben: eine Ergebnisrechnung (»income statement«), eine Eigenkapitalrechnung (»statement of owner’s equity«), eine Bilanz (»balance sheet«) und eine Zahlungsstromrechnung (»statement of cash flows«) sowie eine Segmentberichterstattung (»segment reporting«). Alle Finanzberichte zusammen werden als »Financial Statements« bezeichnet. Wir betrachten im Folgenden nur diejenigen Finanzberichte, die Angaben über das Ergebnis, das Eigenkapital sowie über die Zahlungsströme enthalten. Anlagespiegel und Segmentberichterstattung bleiben daher unberücksichtigt.

Ergebnisrechnung

Die Ergebnisrechnung sollte alle Ertrags- und Aufwandsarten des Unternehmens enthalten, die während eines bestimmten Abrechnungszeitraumes angefallen sind. Mit ihr ermittelt man die wohl wichtigste Information über die finanzielle Vorteilhaftigkeit der Unternehmenstätigkeit, das Ergebnis. Es ergibt sich, indem man die Aufwandsarten von den Ertragsarten abzieht. Die Ergebnisrechnung wird, wie bereits erwähnt, im deutschen HGB als »Gewinn- und Verlustrechnung« bezeichnet. In den USA finden sich neben dem Begriff »Income Statement« auch die Namen »Statement of Operations« und »Statement of Earnings«, in England die Bezeichnung »Profit and Loss Account«.

3.3 Erstellung finanzieller Berichte

Die Eigenkapitalrechnung zeigt für den Abrechnungszeitraum auf, wie sich das Eigenkapital vom Anfang des Zeitraumes bis zum Ende des Zeitraumes entwickelt hat. Dabei werden zunächst die Zunahmen des Eigenkapitals durch Einlagen oder Kapitalerhöhungen, dann die Veränderung durch Gewinn oder Verlust und schließlich die Abnahmen durch Entnahmen, Dividenden oder Kapitalherabsetzungen getrennt voneinander ausgewiesen. Die Bilanz listet zu einem Zeitpunkt die Werte der Vermögensgüter, das Fremdkapital und – als Saldo – das Eigenkapital auf. Sie stellt die einzige Bestandsrechnung der finanziellen Übersichten dar. Die Zahlungsstrom- oder Kapitalflussrechnung berichtet über die Zahlungsmittel, die dem Unternehmen zugeflossen sind, und diejenigen, die aus ihm hinausgeflossen sind. Jede Übersicht beginnt mit dem Namen des Unternehmens und der Angabe der Art der Übersicht, um die es sich handelt. Sie enthält ferner den Zeitraum bzw. den Zeitpunkt, auf den sich die Übersicht bezieht. Die Bilanz ist eine Zeitpunktrechnung, die anderen Übersichten sind dagegen Zeitraumrechnungen. Die Rechnungen verlieren ihre Aussagekraft, wenn der zu Grunde liegende Zeitpunkt bzw. Zeitraum nicht genannt wird.

3.3.2

Darstellung am Beispiel

Die finanziellen Berichte stellen spezielle Auswertungen der finanziellen Konsequenzen von Ereignissen dar. Jeder Bericht repräsentiert eine Teilmenge der Informationen aus den Ereignissen. Zudem bestehen zwischen den Berichten Zusammenhänge über die abgebildeten Rechengrößen. In wirklichen Unternehmen wird man so viele Ereignisse vorfinden, dass eine Zusammenfassung der finanziellen Konsequenzen von Ereignissen erforderlich wird. Dafür gibt es Vorgaben von Standard-Setzern, welche Posten in den finanziellen Berichten mindestens aufzuführen sind. In unserem Beispiel setzen wir uns über solche Vorgaben hinweg, um besser aufzeigen zu können, wie die Berichte mit den finanziellen Konsequenzen von Ereignissen zusammen hängen. Der Sachverhalt ist sogar so übersichtlich, das wir die finanziellen Berichte direkt aus den Daten der Abbildung 3.3 zusammenstellen können. Eine Ergebnisrechnung für unser Beispiel ergibt sich aus Abbildung 3.4. Zur Ermittlung des Ergebnisses wurde lediglich der Ertrag und der Aufwand der Ereignisse aufgelistet und jeweils addiert. Das Ergebnis erhält man, indem man den Aufwand von dem Ertrag abzieht. Dies kann in einer ein- oder mehrspaltigen Darstellung erfolgen. Die abgebildete Ergebnisrechnung stellt einen Kompromiss zwischen einer einspaltigen und einer mehrspaltigen Darstellung dar: die Bezeichnungen sind einspaltig, die Beträge zweispaltig. Eine andere, sicherlich auch aufschlussreiche Darstellung hätte sich ergeben, wenn man die jeweils zusammengehörigen Ertrags- und Aufwandsarten gesondert gegenübergestellt hätte. Dann wäre offensichtlich gewesen, welches Ergebnis die Dienstleistungen erbracht haben und welches der Grundstücksverkauf.

81

Eigenkapitalrechnung

Bilanz

Zahlungsstromrechnung

82

Kapitel 3 – Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungen

Abbildung 3.4: Ergebnisrechnung des K. Gross für den Monat April 20X1

Unternehmensberatung K. Gross Ergebnisrechnung für den Monat April 20X1 Erträge aus Gutachten aus Grundstücksverkauf Aufwendungen für Gutachten Miete Gehalt Sonstiges für Grundstücksverkauf

12000 10000 40000

62000

– 600 – 400 – 4000 – 3000 – 2000 – 30000

40000

Ergebnis

22000

Die Eigenkapitalrechnung der Unternehmensberatung K. Gross bildet die Entwicklung des Eigenkapitals ab. Es handelt sich um eine Bilanzgleichung der intertemporalen Art für alle Ereignisse, die das Eigenkapital verändert haben. Wir finden sie in Abbildung 3.5. Bei der Aufstellung der Eigenkapitalrechnung ist es hilfreich, zuvor die Ergebnisrechnung aufgestellt zu haben, weil man dann das Ergebnis daraus übernehmen kann. Auch eine Eigenkapitalrechnung kann ein- oder mehrspaltig aufgebaut sein. Abbildung 3.5: Eigenkapitalrechnung der Unternehmensberatung K. Gross

Unternehmensberatung K. Gross Eigenkapitalrechnung für den Monat April 20X1 Kapital K. Gross, 1. April 20X1

0 GE

Zugang: Einlage K. Gross (inkl. stille Teilhabe) am 2. April 20X1 Ergebnis des Monats April 20X1

+150000 GE + 22000 GE =172000 GE

Abgang: Entnahme K. Gross im April 20X1

–15000 GE

Kapital K. Gross, 30. April 20X1

157000 GE

Die Bilanz lässt sich einfach aus den Endbeständen der Vermögensgüter und Kapitalbeträge nach dem letzten Ereignis aufstellen. Abbildung 3.6 enthält die Bilanz der Unternehmensberatung K. Gross in der traditionellen zweispaltigen Darstellungsart. Abbildung 3.6: Bilanz der Unternehmensberatung K. Gross

Unternehmensberatung K. Gross Bilanz zum 30. April 20X1 Zahlungsmittel Forderungen Büromaterial Grundstücke Vermögensgüter

122000 GE Fremdkapital 5000 GE Verbindlichkeiten 2000 GE Eigenkapital 3000 GE Kapital K. Gross 159000 GE Fremd- und Eigenkapital

2000 GE 157000 GE 159000 GE

3.3 Erstellung finanzieller Berichte

83

Die Zahlungsstromrechnung belegt, durch welche Ein- und Auszahlungen sich der Zahlungsmittelbestand während des April von 0 GE auf 122000 GE entwickelt hat. Die Gliederung orientiert sich an der allgemein üblichen Darstellung, Zahlungen aus dem operativen Bereich getrennt von den Zahlungen aus dem Investitionsbereich und von denen des Finanzierungsbereichs auszuweisen. Im vorliegenden Fall wurden der Kauf und Verkauf des Grundstücks dem Investitionsbereich zugeordnet. Abbildung 3.7 enthält die entsprechenden Angaben für unser Beispiel. Abbildung 3.7: Zahlungsstromrechnung der Unternehmensberatung K. Gross

Unternehmensberatung K. Gross Zahlungsstromrechnung für den Monat April 20X1 Zahlungen aus operativen Aktivitäten Zufluss: von Kunden (12000 GE + 5000 GE) Abfluss: an Lieferanten (4000 GE + 2000 GE + 1000 GE) an Beschäftigte Zahlungsstrom aus operativen Aktivitäten Zahlungen aus Investitionsaktivitäten Zufluss: Verkauf von Grundstücken Abfluss: Kauf von Grundstücken Zahlungsstrom aus Investitionsaktivitäten Zahlungen aus Finanzierungsaktivitäten Zufluss: Einlagen K. Gross (2. April 20X1) Darlehen der Erbtante Einlagen K. Gross (30. April 20X1) Abfluss: Entnahmen K. Gross Darlehen der Erbtante Zahlungsstrom aus Finanzierungsaktivitäten

Zunahme der Zahlungsmittel Anfangsbestand an Zahlungsmitteln am 1. April 20X1 Endbestand an Zahlungsmitteln am 30. April 20X1

17000 GE –7000 GE –3000 GE 7000 GE

40000 GE –60000 GE –20000 GE

100000 GE 50000 GE 50000 GE –15000 GE –50000 GE 135000 GE __________ 122000 GE __________ 0 GE 122000 GE

Der Gewinn aus der Ergebnisrechnung fließt in die Eigenkapitalrechnung (Abbildung 3.5) ein. Der Endbestand des Eigenkapitals aus dieser Rechnung erscheint in der Bilanz (Abbildung 3.6). Der Kassenbestand aus der Bilanz wird für die Zahlungsstromrechnung (Abbildung 3.7) benötigt.

84

Kapitel 3 – Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungen

3.4

Übungsmaterial

3.4.1

Fragen mit Antworten

Fragen

Antworten

Was soll im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen abgebildet werden?

Finanzielle Konsequenzen von Ereignissen, die ein Unternehmen betreffen und objektiv gemessen werden können. Ein Unternehmen stellt eine ökonomisch selbstständige Einheit dar, deren Finanzen getrennt von den Finanzen der Eigenkapitalgeber zu sehen sind. Die Finanzberichte juristisch definierter Einheiten können verzerrt sein, wenn die juristische Einheit nicht der ökonomischen Einheit entspricht.

Wie soll man Vermögensgüter und Fremdkapital zum Anschaffungs- bzw. Entstehungszeitpunkt ansetzen, um möglichst verlässliche Zahlen zu erhalten?

In der Regel mit den tatsächlichen Anschaffungsausgaben bzw. mit den Rückzahlungsbeträgen.

Wie verdeutlicht man sich die finanziellen Konsequenzen eines Ereignisses?

Mit der intratemporalen Bilanzgleichung: Vermögensgüter = Fremdkapital + Eigenkapital

Wie ermittelt man das Ergebnis?

Mit der Ergebnisrechnung: Erträge – Aufwendungen = Ergebnis.

Wie ermittelt man, ob das Eigenkapital zu- oder abgenommen hat?

Eigenkapitalrechnung: Anfangsbestand des Eigenkapitals + Einlagen ± Ergebnis – Entnahmen = Endbestand des Eigenkapitals.

Wie ermittelt man, wie das Unternehmen finanziell dasteht?

Bilanz: Vermögensgüter = Fremdkapital + Eigenkapital.

Wie ermittelt man, wo die Zahlungsmittel des Unternehmens herkommen und wo sie hinfließen?

Kapitalflussrechnung: Operative Aktivitäten: Zuflüsse oder -abflüsse +Investitionsaktivitäten: Zuflüsse oder -abflüsse +Finanzierungsaktivitäten: Zuflüsse oder -abflüsse =Veränderung der Zahlungsmittel.

3.4 Übungsmaterial

3.4.2

85

Verständniskontrolle

1. Wenn Wert der Vermögensgüter = Fremdkapital + Eigenkapital gilt, wie kann man dann Fremdkapital ausdrücken? 2. Worin besteht der Unterschied zwischen Forderungen und Fremdkapital? 3. Welche Rolle spielen Ereignisse im Rechnungswesen? 4. Finden Sie eine aussagefähigere Bezeichnung für »Bilanz«! 5. Welche Eigenschaft einer Bilanz ist für die Bezeichnung dieses finanziellen Berichts maßgebend? 6. Finden Sie andere Bezeichnungen für »Ergebnisrechnung«! 7. Welcher finanzielle Bericht ähnelt einem »Schnappschuss« des Unternehmens zu einem Zeitpunkt, welcher einer »Videoaufnahme« der Handlungen des Unternehmens während eines Zeitraumes? 8. Welche Informationen enthält die Eigenkapitalrechnung? 9. Geben Sie ein Synonym für das Eigenkapital eines Unternehmens an! 10. Welcher Bestandteil der Ergebnisrechnung geht in die Eigenkapitalrechnung ein? 11. Welcher Bestandteil der Eigenkapitalrechnung findet sich in der Bilanz? 12. Welcher Bestandteil der Bilanz wird von einer Zahlungsstromrechnung erklärt?

3.4.3

Aufgaben zum Selbststudium

Analyse der Konsequenzen von Ereignissen auf die Bilanzgleichung, Erstellung von Finanzberichten Sachverhalt Eva Schmitz eröffnet einen Zimmervermietungsservice nahe der Hochschule. Sie führt das Einzelunternehmen alleine unter der Firma »Immobilien Schmitz«. Während des ersten Monats ihrer Unternehmenstätigkeit, im Juli 20X1, engagiert sie sich in ihrem Unternehmen. Folgendes ereignet sich: a. Schmitz investiert 70000 GE privater Barmittel als Startkapital in ihr Unternehmen.

Aufgabe 3.1

86

Kapitel 3 – Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungen

b. Sie kauft Büromaterial für 700 GE auf Rechnung. c. Sie zahlt 60000 GE in bar für den Kauf eines Grundstücks neben der Hochschule, auf dem sie dereinst ihr Büro errichten möchte. d. Schmitz vermittelt Apartments für Studierende und erhält dafür Provisionen in bar in Höhe von 3800 GE. e. Sie leistet eine Teilzahlung in Höhe von 200 GE für das (unter Nr. b erwähnte) gekaufte Büromaterial. f. Sie zahlt 4000 GE für ihre Urlaubsreise aus der Kasse ihres Unternehmens. g. Sie zahlt 800 GE für Büromiete und 200 GE für andere Dienstleistungen, die sie in ihrem Unternehmen in Anspruch genommen hat. h. Sie verkauft Büromaterial gegen bar an ein befreundetes Unternehmen zu Preis von 300 GE: ihr Einkaufspreis hatte 200 GE betragen. i. Schmitz entnimmt 2400 GE für private Zwecke. Teilaufgaben 1. Analysieren Sie die Ereignisse hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Bilanzgleichungen von »Immobilien Schmitz«! Zeigen Sie die Salden erst nach dem letzten Ereignis! 2. Erstellen Sie eine Ergebnisrechnung, eine Eigenkapitalrechnung sowie eine Bilanz nach Berücksichtigung der Ereignisse! Lösung der Teilaufgaben 1. Auswirkungen auf die intratemporale Bilanzgleichung ergeben sich aus der folgenden Übersicht: Fremdkapital

Vermögensgüter

+

Eigenkapital

+

Kapital Schmitz

EK-Veränderung Zahlungs+ Forderung + mittel (a) (b) (c) (d) (e) (f) (g1) (g2) (h2) (h2) (i)

+70000

EB

6500

Büromaterial

Fremdkapital

+ Grundstück

+700

+70000

Einlage

+3800

Ertrag

–4000 –800 –200 +300 –200 –2400

Entnahme Aufwand Aufwand Ertrag Aufwand Entnahme

+700 +60000

–60000 +3800 –200 –4000 –800 –200 +300

=

–200

–200 –2400 500 67000

60000

500 67000

66500

3.4 Übungsmaterial

87

2. Die gewünschten Finanzberichte können leicht aus der Antwort auf Frage 1 hergeleitet werden. Die Ergebnisrechnung führt zu einem Gewinn in Höhe von 2900 GE. Die Eigenkapitalrechnung zeigt, wie sich das Eigenkapital durch die Einlagen und Entnahmen (63600 GE) und das Ergebnis (2900 GE) verändert haben. Die Bilanz zeigt die Zusammensetzung der Vermögensgüter sowie des Fremdkapitals. Als Saldo erhält man ein Eigenkapital in Höhe von 66500 GE. Aus der Kapitalflussrechnung ergeben sich drei Zahlungsmittelzuflüsse, deren Höhe insgesamt der Zahlungsmittelveränderung entspricht.

Analyse der Konsequenzen von Ereignissen für die Zahlungsmittel und die Vermögensgüter eines Unternehmens

Aufgabe 3.2

Sachverhalt In einem Unternehmen haben sich während eines Abrechnungszeitraumes die in Abbildung 3.8 dargestellten Ereignisse ergeben. Ereignisse Anfangsbestand an Barmitteln von Fremden geliehen vom Unternehmer eingelegt

3000 1500 1500

Aufnahme eines Darlehens Barmitteleinlage vom Unternehmer Kauf eines Grundstücks gegen bar Kauf einer Aktie gegen bar Verkauf der Aktie gegen bar Wertsteigerung des Grundstücks

600 3000 2500 500 100 3000

Endbestand an Barmitteln

3700

Teilaufgaben 1. Ermitteln Sie für den Zeitraum die Veränderung der Zahlungsmittel durch Gegenüberstellung der Zahlungsmittelbestände am Anfang und Ende des Zeitraumes! 2. Ermitteln Sie für den Zeitraum die Veränderung der Zahlungsmittel durch Gegenüberstellung der Einzahlungen und Auszahlungen! 3. Wie könnte für einen Zeitpunkt (Anfang oder Ende) eine Bestandsrechnung der Zahlungsmittel aussehen, in welcher die Sichtweise aller Kapitalgeber (Fremde und Unternehmer) zum Ausdruck kommt? 4. Wie könnte für einen Zeitpunkt (Anfang oder Ende) eine Bestandsrechnung der Zahlungsmittel aussehen, in welcher die Sichtweise des Unternehmers bzw. der Eigenkapitalgeber zum Ausdruck kommt?

Abbildung 3.8: Ereignisse während eines Zeitraumes

88

Kapitel 3 – Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungen

5. Ermitteln Sie für den Zeitraum die Wertveränderung der Vermögensgüter durch Gegenüberstellung der Werte der Vermögensgüterbestände am Anfang und am Ende des Zeitraumes! 6. Ermitteln Sie für den Zeitraum die Veränderung des Wertes der Vermögensgüter und des Fremdkapitals durch Gegenüberstellung der Mehrungen und Minderungen der entsprechenden Werte für den Zeitraum! 7. Wie könnte für das Ende des Zeitraums eine Bestandsrechnung der Vermögensgüter und für den Zeitraum die zugehörige Veränderungsrechnung der Vermögensgüter aussehen, in welcher die Sichtweise aller Kapitalgeber (Fremde und Eigenkapitalgeber) zum Ausdruck kommt? 8. Wie könnte für das Ende eines Zeitraumes eine Bestandsrechnung der Vermögensgüter mit der zugehörigen Veränderungsrechnung der Vermögensgüter für den Zeitraum aussehen, in welcher die Sichtweise der Eigenkapitalgeber zum Ausdruck kommt? Lösung der Teilaufgaben 1. Als Beispiel kann man die Zahlungsmittelveränderung durch Vergleich von Zahlungsmittelbeständen ermitteln. 2. Die Zahlungsmittelveränderung lässt sich auch aus einem Vergleich von Einzahlungen und Auszahlungen ermitteln. Dabei kann man die Einzahlungen getrennt von den Auszahlungen aufführen oder chronologisch sortiert mit drei Zahlenspalten arbeiten. 3. Aus Sicht aller Kapitalgeber lässt sich die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes ganz leicht ermitteln: durch Vergleich von Schlussund Anfangsbestand. 4. Aus Sicht der Eigenkapitalgeber ist es erforderlich, jeweils anzugeben, wieviel von Eignern und wieviel von Fremden stammt. 5. Bei der Ermittlung der Vermögensgüterveränderung erweist sich die Bewertung der Vermögensgüter als Problem. Je nach Bewertung des Grundstücks erhält man 3200 GE oder 3700 GE Vermögensgüterveränderung. 6. Die Vermögensgüterveränderung lässt sich auch mit einer Bewegungsrechnung ermitteln. Man erhält das gleiche Ergebnis wie bei Frage 5. 7. Aus Sicht aller Kapitalgeber entspricht eine Bestandsrechnung der Vermögens- und Kapitalgüter einer Bilanz, in der nicht zwischen Eigenund Fremdkapital unterschieden wird. 8. Aus Sicht der Eigenkapitalgeber entspricht eine Bestandsrechnung der Vermögens- und Kapitalgüter einer Bilanz.

3.4 Übungsmaterial

89

Gegenüberstellung von zusammengehörigen Zahlungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten anfallen Sachverhalt Ein Unternehmen schafft zu Beginn des Jahres 01 eine Maschine an. Der Preis der Maschine beträgt 60000 GE. Sie wird über die Nutzungsdauer von 4 Jahren gleichmäßig benutzt. Der Betrieb der Maschine, deren Kaufpreis zur Hälfte im ersten Nutzungsjahr und zur Hälfte im zweiten Nutzungsjahr zu entrichten ist, führt in den vier Jahren der Nutzung zu einem zahlungswirksamen Umsatz von 100000 GE jährlich. Für Material und Löhne fallen Zahlungen von jährlich 70000 GE an. Außer einer einmaligen Zahlung für Werbung im ersten Jahr in Höhe von 10000 GE fallen keine weiteren Zahlungen an. Von der Werbung verspricht man sich eine vierjährige Wirkung. Es sei unterstellt, dass alle Zahlungen erst zu den jeweiligen Jahresenden stattfinden. Teilaufgaben 1. In welcher Höhe fallen in den Jahren der Nutzung Überschüsse bzw. Defizite der Einzahlungen über die Auszahlungen an? 2. Besagen die Zahlungssalden der einzelnen Jahre etwas über das Ergebnis? 3. Welche Modifikationen wären an der Rechnung vorzunehmen, wenn man mit dem Saldo der Rechengrößen etwas über die finanzielle Vorteilhaftigkeit der Unternehmenstätigkeit erfahren möchte? Lösung der Teilaufgaben 1. Die jährlichen Zahlungssalden ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Ein- und Auszahlungen

Jahr 01

Jahr 02

Jahr 03

Jahr 04

Kaufpreis Umsatz Lohn u. Material Werbung

–30000 GE 100000 GE –70000 GE –10000 GE

–30000 GE 100000 GE –70000 GE

100000 GE –70000 GE

100000 GE –70000 GE

Summe

–10000 GE

0 GE

30000 GE

30000 GE

2. Die Interpretation der Zahlungssalden hat zu berücksichtigen, dass die Zahlungen in anderen Abrechnungszeiträumen anfallen als der Nutzen und dass der Zahlungssaldo daher eine schlechte Messgröße für das Ergebnis darstellt.

Aufgabe 3.3

90

Kapitel 3 – Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungen

3. Eine Modifikation für die Ergebnisanalyse könnte darin bestehen, die einmalig anfallenden Zahlungen anteilig auf die Jahre zu verteilen, in denen die Auszahlungen Nutzen für das Unternehmen versprechen.

Aufgabe 3.4

Konsequenzen von Ereignissen für die intratemporale Bilanzgleichung Sachverhalt Hinsichtlich der Wirkungen auf die intratemporale Bilanzgleichung werden üblicherweise vier Arten von Ereignissen unterschieden, und zwar T der Tausch von Vermögensgütern innerhalb der Vermögensseite (Aktivtausch), T der Tausch innerhalb von Kapitalposten innerhalb der Kapitalseite (Passivtausch), T die gleich hohe Zunahme der Vermögens- und der Kapitalseite (Bilanzverlängerung) und T die gleich hohe Abnahme der Vermögens- und Kapitalseite (Bilanzverkürzung). Teilaufgaben 1. Finden Sie Sachverhalte für jeden der vier Typen von Ereignissen! 2. Welche Erweiterungen sind bei der Kategorisierung von Ereignissen vorzunehmen, wenn man Eigenkapitalveränderungen in Form von Kapitaltransfers getrennt von Komponenten der Ergebnisrechnung erfassen möchte? Lösung der Teilaufgaben Die Fragen und Aufgaben sind mit Hilfe des Textes eindeutig zu lösen.

Hans Peter Möller Jochen Zimmermann Bernd Hüfner

Erlös- und Kostenrechnung Eine Einführung mit Aufgaben

unter Mitarbeit von Holger Ketteniß

ein Imprint von Pearson Education München • Boston • San Francisco • Harlow, England Don Mills, Ontario • Sydney • Mexico City Madrid • Amsterdam

Kapitel

5

Artenbezogene Kalkulation

Lernziele Sie sollen in diesem Kapitel lernen, T welchen Zwecken Artenrechnungen dienen können, T dass man sowohl Erlösarten- als auch Kostenartenrechnungen unterscheiden kann, T wie man im Unternehmen die systematische Erfassung von Erlösund Kostenarten organisieren kann, T welche Bedeutung kalkulatorische Kostenarten für das Rechnungswesen eines Unternehmens besitzen, T dass man verschiedene Unternehmenserhaltungskonzeptionen voneinander unterscheiden kann: Nominalkapitalerhaltung versus Substanzerhaltung, und dass die Erlös- und Kostenarten, die man unterscheidet, von der Unternehmenserhaltungskonzeption abhängen, T wie die ermittelte Einkommenshöhe von den unterschiedlichen zu Grunde gelegten Unternehmenserhaltungskonzeptionen abhängt und T wie man kalkulatorische (Eigenkapital-)Zinsen und kalkulatorische Abschreibungen im internen Rechnungswesen eines Unternehmens berücksichtigen kann.

Überblick Die so genannte Artenrechnung ermittelt hauptsächlich die Erlöse und Kosten ihrer Höhe nach und nimmt eine den Zwecken der anderen Rechnungen entsprechende Gliederung vor. Sie wird in der Literatur hauptsächlich im Zusammenhang mit der Erfassung von Kosten beschrieben. Wir werden uns in diesem Kapitel hauptsächlich mit der Bildung von Erlös- und Kostenarten und mit den Problemen ihrer Zurechnung befassen.

252

Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation

Zur Beschreibung einer Artenrechnung werden üblicherweise unter dem Stichwort »Erfassung« alle Überlegungen dargestellt, die für die Erfassung von Erlösen und Kosten eine Rolle spielen. Wir legen den Schwerpunkt hier auf die Bestimmung und Zurechnung. Viele der notwendigen Überlegungen sind identisch mit denjenigen, die auch im Rahmen des externen Rechnungswesens anzustellen sind. Für die Darstellung von Artenrechnungen wird in diesem Kapitel unterstellt, dass der Leser in Grundzügen über die Ermittlung von Anschaffungs- und Herstellungswerten sowie von Aufwand im Rahmen des externen Rechnungswesens Bescheid weiß. Es wird hauptsächlich auf eine Beschreibung derjenigen Fragen abgestellt, die für die Bewertung und Einkommensermittlung im Rahmen des internen Rechnungswesens besonders bedeutsam erscheinen, und bei denen sich das interne und das externe Rechnungswesen voneinander unterscheiden.

5.1 Inhaltliche und begriffliche Grundlagen

5.1

253

Inhaltliche und begriffliche Grundlagen

Erlöse und Kosten lassen sich nicht nur getrennt nach Stellen oder Trägern ermitteln, sondern auch getrennt nach einzelnen Arten, die sich aus Absatzeinflussgrößen und Produktionsfaktoren herleiten. Entsprechende Rechnungen werden als Erlösarten- oder Kostenartenrechnungen bezeichnet. Mit Artenrechnungen kann sowohl der Zweck der Erleichterung der Unternehmensteuerung als auch derjenige der Unterstützung von Stellenrechnungen und Kostenträgerrechnungen verfolgt werden. In beiden Fällen geht es darum, Erlöse und Kosten so zu bestimmen, wie sie für diese Rechnungen benötigt werden. Wir richten das vorliegende Kapitel auf den Zweck der Erleichterung der Unternehmenssteuerung aus. Den anderen Zweck beschreiben wir im folgenden Kapitel. Gelingt es, Erlöse und Kosten jeweils nach den gleichen Kriterien zu gliedern, so lässt sich auch das jeweilige Einkommen im Sinne einer Artenrechnung ermitteln. Diese Bedingung ist aber in der Realität kaum gegeben.

Artenrechnungen zur Unternehmenssteuerung und zur Unterstützung von Kostenrechnungen

Der Aufbau einer Artenrechnung ist eng mit der Lösung einiger konzeptioneller Fragen verbunden, die im ersten Kapitel dieses Buches bereits angesprochen wurden. Hauptsächlich handelt es sich dabei um die Gestaltung der Bewertung und der Einkommensermittlung in einem Unternehmen. Dazu ist es erforderlich, die Erlösarten oder Kostenarten für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu bestimmen. Artenrechnungen können der Unternehmenssteuerung dienen. Weil die Absatzfaktoren i.d.R. anders untergliedert werden als die Produktionsfaktoren, wird man nur in wenigen Fällen artenbezogene Einkommensrechnungen aufstellen können. Es verbleiben meist nur arten- und zeitraumbezogene Einkommensrechnungen. Dagegen ist der artenbezogene Vergleich von Erlösen oder Kosten auch für einzelne Einheiten von Kalkulationsobjekten denkbar.

Aufbau hängt von Zweck und jeweiligem Konzept ab.

Die konzeptionellen Grundlagen der Bewertung und der Einkommensermittlung betreffen die Frage der Zugangs- und Folgebewertung ebenso wie die des Einkommenskonzeptes. Bei der Bewertung geht es – wie bei der kostenträgerbezogenen und der kostenstellenbezogenen Kalkulation – um die Wahl zwischen Anschaffungskosten und Wiederbeschaffungskosten sowie um das Marginal- und das Finalprinzip. Hinsichtlich des Einkommenskonzeptes ist festzulegen, ob man das Einkommen als Überschuss vor Berücksichtigung der Leistungen des Unternehmers oder dasjenige Einkommen bestimmen möchte, das als Überschuss verbleibt, nachdem man die Leistungen des Unternehmers bei der Geschäftsleitung und seine Eigenkapitalbereitstellung berücksichtigt hat. Je nachdem, wie man die Fragen löst, erhält man unterschiedliche Anforderungen an den Inhalt und die Systematik der Erlös- und Kostenarten. Im Gegensatz zu den in vorangehenden Kapiteln beschriebenen Kalkulationen spielen diese Fragen hier

Konzeptionelle Grundlagen einer Rechnung bestimmen zu berücksichtigende Arten.

254

Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation

eine herausragende Rolle, weil es formal nicht um die Erlöse und Kosten von Kostenträgern oder von Stellen geht, sondern um die von Absatz- und Produktionsfaktoren. Artenrechnungen in der Praxis

In der Praxis begnügt man sich bei der Gestaltung von Artenrechnungen oft damit, nur die Kosten nach Einsatzgüterarten getrennt zu erfassen, wobei man i.d.R. verschiedene Einsatzgüterarten nach einer Systematik unterscheidet, die sich an die Arten von Produktionsfaktoren anlehnt. Dabei wird man Doppelarbeit zu vermeiden trachten und aus dem externen Rechnungswesen alle Daten übernehmen, die man schon nach einer auch für interne Zwecke brauchbaren Systematik getrennt erfasst hat. Geht die Verarbeitung von Informationen im internen Rechnungswesen dagegen derjenigen im externen Rechnungswesen zeitlich voraus, so wird man umgekehrt die internen Daten in das externe Rechnungswesen »exportieren«. In jedem Fall hat man über den Wertansatz zu entscheiden.

Pagatorisches versus kalkulatorisches Konzept

Gemäß einem pagatorischen Konzept leitet man die Werte aus den Zahlungen her, die in das Unternehmen fließen oder das Unternehmen verlassen. Das kalkulatorische Konzept lässt demgegenüber eine flexible entscheidungsabhängige Bestimmung der Bewertung zu. Güter können – je nach Zweck – kalkulatorisch mit anderen als den pagatorischen Werten angesetzt werden; z.B. mit ihrem Wiederbeschaffungspreis oder mit zusätzlichen Wertkomponenten wie dem kalkulatorischen Unternehmerlohn oder den kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen. Bei Wahl eines kalkulatorischen Wertansatzes hat man die so genannten kalkulatorischen (Zusatzoder Anders-) Kosten zu bestimmen, um entweder aus Aufwand Kosten zu ermitteln oder um die Korrekturgröße zu erhalten, mit der man aus Kosten Aufwand bestimmen kann.

Arten von Rechnungen

Die Abbildung 5.1, Seite 255, vermittelt eine Idee davon, dass man Erlöse und Kosten auch anders nach Arten systematisieren kann. Die Darstellung kann ganz anders aussehen, wenn man eine Gliederung nach weiteren Kriterien anstrebt. Wir betrachten das Problem in den folgenden Abschnitten genauer.

5.2 Traditionelle Artenrechnung

Merkmal

255

Ausprägung Erlöse

Ausprägung Kosten

Ausbringungsgüterart bzw. Einsatzgüterart

Produkterlöse; Sachmittel-, Anlageerlöse; Vermietererlöse; Dienstleistungserlöse ...

Materialkosten; Personalkosten; Abschreibungen; Zinsen; Fremddienste; Informationskosten.

Bezugsgröße

Stückerlöse; Erlöse des Abrechnungszeitraums

Stückkosten; Kosten des Abrechnungszeitraums

Wertansatz

Pagatorische Erlöse; Kalkulatorische Erlöse

Pagatorische Kosten; Kalkulatorische Kosten

Zurechenbarkeit zu Kalkulationsobjekt

Einzelerlöse des Kalkulationsobjekts; Gemeinerlöse des Kalkulationsobjekts

Einzelkosten des Kalkulationsobjekts; Gemeinkosten des Kalkulationsobjekts

Veränderlichkeit hinsichtlich des Absatzes

Hinsichtlich des Absatzes variable Erlöse; hinsichtlich des Absatzes fixe Erlöse

Hinsichtlich des Absatzes variable Kosten; hinsichtlich des Absatzes fixe Kosten

Stelle

Erlösstelle 1 Erlösstelle 2 ...

Kostenstelle 1 Kostenstelle 2 ...

Träger

Erlösträger 1 Erlösträger 2 ...

Kostenträger 1 Kostenträger 2 ....

Abbildung 5.1: Merkmale und Ausprägungen von Erlöse und Kosten

5.2

Traditionelle Artenrechnung

Die traditionellen Erlös- und Kostenartenrechnungen folgen der jeweils gewünschten Gliederung. Wir verwenden in diesem Kapitel für Erlöse und Kosten jeweils Gliederungsschemata, die in der Fachliteratur beschrieben werden. In konkreten Anwendungsfällen können sich auch andere Gliederungen empfehlen.

5.2.1

Erlösartenrechnung

Die Durchführung von Erlösartenrechnungen bereitet keine Schwierigkeiten, wenn für jede verkaufte Kostenträgereinheit eines Kostenträgers der gleiche Erlös erzielt wird. Dann kann man den Erlös je Kostenträgereinheit leicht ermitteln. Die Rechnung wird problematisch, wenn darüber hinaus für bestimmte Situationen, z.B. große Mengen von Leistungseinheiten oder sofortige Zahlung, ein Rabatt eingeräumt wird. Dann kann man nur noch die durchschnittlichen Erlöse je Einheit ermitteln. In diesem Zusammenhang sind auch so genannte Erlösminderungen nicht als Kosten, sondern als Teil der Erlösrechnung zu sehen. Abbildung 5.2, Seite 256,

Bestimmungsprobleme abhängig von Zusammensetzung der Erlöse

256

Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation

vermittelt eine Vorstellung davon, wie die Untergliederung und Zusammensetzung von Erlösen aussehen kann. Die Ausgestaltung von Erlösartenrechnungen hängt im Einzelnen davon ab, welches Zurechnungsprinzip man verwendet. Erlösfaktoren

Erlöskomponenten

Menge und Wert der Lieferung

Mengen- oder wertabhängige Erlöse

Fixe Grunderlöse Konstante Stückpreise für Standardprodukte Stückpreise für Einzelanfertigungen

Mengen- oder wertunabhängige Erlösminderungen

Mengenrabatte Funktionsrabatte

Zahlungsbedingungen

Skonti schwankende Wechselkurse

Risikobedingte Erlösminderungen

Forderungsausfälle Preisnachlass wegen minderer Qualität Schadensersatz und Konventionalstrafen für schlechte oder verspätete Lieferungen

Abbildung 5.2: Mögliche Untergliederung von Erlösen Unterschiedliches Vorgehen bei Einzelerlösen und bei Gemeinerlösen

Einige Erlösarten sind als direkte Erlöse der verkauften Leistungseinheiten anzusehen, also als deren Einzelerlöse. Sie sind über die Verkaufspreise zu bestimmen. Daneben gibt es aber i.d.R. auch indirekte Erlöse, so genannte Gemeinerlöse, deren Höhe von anderen Einflussgrößen abhängt als von der jeweils verkauften Menge. Deren Bestimmung ist mühsamer als die mengenorientierte Bestimmung der Verkaufspreise. Skonti, Verpackungsund Frachterlöse können als Beispiele für derartige Erlöse dienen.

Kalkulation bei fehlendem Kostenträgerbezug

Bei Artenrechnungen hat man es nicht zwingend mit Größen zu tun, die sich auf Kostenträger beziehen. Man kann sich beispielsweise für die Erlöse gegliedert nach Sparten oder nach regionalen Gesichtspunkten interessieren. Wenn man in solchen Fällen keine kostenträgerweise Bestimmung der Erlöse vornehmen kann, wird man die Einkommensermittlung nur während eines Abrechnungszeitraums vornehmen können oder nur Erlöse miteinander vergleichen.

Problembereiche

Folgt das interne Rechnungswesen dem externen Rechnungswesen, so kann man die meisten Erlösdaten aus anderen Teilen dieses Rechnungswesens übernehmen. Probleme ergeben sich allerdings, wenn man Erlöse auf Unternehmensteile aufspalten möchte, in denen keine Leistung an den Markt abgegeben wurde. Die Verfahren, die man in diesem Fall anwenden kann, wurden schon im Zusammenhang mit der Kostenträgerrechnung

5.2 Traditionelle Artenrechnung

257

beschrieben. Eine Darstellung an dieser Stelle erübrigt sich daher. Probleme können sich ferner im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Erlösschmälerungen ergeben. Deren Bestimmung verlangt, dass keine Saldierungen von Erlösen mit Kosten vorgenommen und dass Erlösschmälerungen als solche und nicht als Kosten erfasst werden (Einhaltung der clean surplus-Regel). Die Auswertungen bestehen darin, während eines Zeitraums eine Zusammenstellung der Erlösarten mit derjenigen Zusammenstellung von Erlösarten zu vergleichen, die man anstrebt. So kann man beispielsweise die Wirkung unterschiedlicher Formen von Rabatten und Preisnachlässen, die Wirkung bestimmter Funktionen bei der präferenzabhängigen Preissetzung u.Ä. untersuchen. Eventuell wird man dabei auch die vergleichbaren Zahlen vergangener Abrechnungszeiträume heranziehen. Die Möglichkeiten zu Auswertungen sind sehr umfangreich und richten sich jeweils nach dem damit individuell verfolgten Zweck. Deswegen verzichten wir hier auf eine weitere Darstellung.

5.2.2

Auswertungen

Kostenartenrechnung

Artenrechnungen dienen auch dazu, Kosten entsprechend einem vorgegebenen Gliederungsschema zu erfassen. Möchte man Zeit und Mühe für weitere Auswertungen reduzieren, so bestimmt man die Kosten so, dass man später keine weiteren Differenzierungen mehr vorzunehmen hat. Das setzt voraus, dass man weiß, zu welchem Zweck man Kosten bestimmt und wie eine dementsprechende zweckmäßige Bestimmung aussieht. Häufig unterstellt man in der Fachliteratur nur, es gehe um die Erfassung von Daten, die im Rahmen von Stellen- und Trägerrechnungen benötigt werden. Ein anderer Zweck liegt jedoch vor, wenn man die Beschaffungs-, Produkt- oder Produktionspolitik eines Unternehmens analysiert. Die Ausgestaltung von Kostenartenrechnungen wird zudem von der Art des bei der Trägerrechnung angewendeten Zurechnungsprinzips beeinflusst.

Grundsätze für Kostenartenrechnungen

Wir betrachten hier zunächst das Problem der Bestimmung von Kostendaten. Soweit wir es mit Daten zu tun haben, die gleichermaßen im internen wie im externen Rechnungswesen vorkommen, genügt die Ersterfassung in einem der beiden Rechenwerke. Der übliche Weg besteht darin, dass man die Zahlen des externen Rechnungswesens zu Grunde legt und diese um eventuelle Korrekturwerte ergänzt. Korrekturen ergeben sich bei Verwendung des kalkulatorischen Bewertungskonzepts und betreffen die so genannten kalkulatorischen Kosten. Eine andere, seltenere Lösung besteht darin, die Daten im internen Rechnungswesen zu erfassen und dann für das externe Rechnungswesen je nach Wertansatz zu modifizieren. Wir beschränken uns hier auf die eventuell notwendige Ermittlung der kalkulatorischen Kosten zusätzlich zu den Daten des externen Rechnungs-

Häufiges Vorgehen der Praxis: Übernahme aus externem Rechnungswesen mit Korrekturen wegen des kalkulatorischen Bewertungskonzepts

258

Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation

wesens. Implizit unterstellen wir damit, dass es keine Probleme bereitet, die Kosten aus den Daten des externen Rechnungswesens herzuleiten. Wir unterstellen ferner, dass eine nach Arten von Produktionsfaktoren gegliederte Aufwandserfassung vorgenommen wird. Auswertungen

Die Auswertungen bestehen darin, während eines Zeitraums eine Zusammenstellung der Kostenarten mit derjenigen Zusammenstellung von Kostenarten zu vergleichen, die man anstrebt. So kann man beispielsweise die Wirkung unterschiedlicher Rohstoffarten, unterschiedlicher Betriebsstoffe, unterschiedlicher Fertigungsverfahren u.Ä. untersuchen. Eventuell wird man dabei auch die vergleichbaren Zahlen vergangener Abrechnungszeiträume heranziehen. Die Möglichkeiten zu unternehmensindividuell interessierenden Auswertungen sind so umfangreich, dass hier auf weitere Angaben verzichtet wird.

5.3

Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten

5.3.1

Probleme der Verwendung kalkulatorischer Kosten

Anderskosten und Zusatzkosten

Als kalkulatorische Kosten werden regelmäßig kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorische Wagnisse und der kalkulatorische Unternehmerlohn genannt. Hinsichtlich der pagatorisch ausgerichteten Vorschriften des deutschen HGB kann man die kalkulatorischen Kostenarten in zwei Gruppen unterteilen. Bei der einen Gruppe, die sich nur in ihrem Wert von den zugehörigen pagatorischen Kosten unterscheidet, spricht man von »Anderskosten«. »Anderskosten« liegen beispielsweise in Höhe desjenigen Betrages vor, um den die in internen Einkommensrechnungen gewünschten Abschreibungen von den im handelsrechtlichen Rechnungswesen vorgenommenen Abschreibungen abweichen. Bei der zweiten Gruppe von kalkulatorischen Kosten handelt es sich um solche, die in internen Rechnungen zusätzlich zu den pagatorischen Kosten angesetzt werden. Diese heißen »Zusatzkosten«. Dazu zählen etwa der kalkulatorische Unternehmerlohn und der kalkulatorische »Eigenkapitalzins«.

Situationen für den Ansatz kalkulatorischer Kosten

Kalkulatorische Kosten werden in unternehmensinternen Rechnungen hauptsächlich angesetzt, wenn die Einkommensermittlung mit ihnen auf eine bessere Art gelingt als bei Beschränkung auf die pagatorischen Zahlen des externen Rechnungswesens. Kalkulatorische Kosten spielen auch im Rahmen von Aufträgen der Öffentlichen Hand eine Rolle, bei denen die Erstattung der angefallenen Kosten vereinbart wurde. Der Ansatz von Wiederbeschaffungskosten und damit die Berücksichtigung auch kalkulatorischer

5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten

259

Abschreibungen soll verhindern, dass Unternehmen, die ihre Einsatzgüter zu unterschiedlichen Preisen und Zeitpunkten eingekauft haben, bei der Kostenerstattung unterschiedlich behandelt werden. Dem Ziel der Gleichbehandlung unterschiedlicher Unternehmen bei der Kostenerstattung im Rahmen öffentlicher Aufträge dient auch die Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen und der Ansatz kalkulatorischen Unternehmerlohns bei Personenunternehmen; denn die Höhe der für einen Auftrag erstatteten Kosten hängt bei Berücksichtigung kalkulatorischer anstatt tatsächlich gezahlter Zinsen nicht mehr von der Kapitalstruktur des Unternehmens ab. Auch durch die Berücksichtigung von Unternehmerlohn bei Personenunternehmen soll die Gleichbehandlung von Personenunternehmen mit Kapitalgesellschaften bei Kostenerstattungspreisen erreicht werden. Bei Verwendung von kalkulatorischen Kosten im internen Rechnungswesen sind die zugehörigen Beträge zu erfassen. Das ist teilweise mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.

5.3.2

Erfassung kalkulatorischer Kosten als Problem

Pagatorische und kalkulatorische Bestimmung von Materialkosten

Zu den Materialkosten zählen die Kosten für Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe. Den Rohstoffen rechnen wir die Materialien zu, die in das Erzeugnis eingehen, den Hilfsstoffen diejenigen Materialien, die wir – meist in kleiner Menge – für den Herstellungsvorgang zusätzlich einsetzen, etwa Schmiermittel, Trennmittel oder Rostschutzmittel. Die Betriebsstoffe stehen für diejenigen Materialien, die wir zum Betrieb unseres Unternehmens benötigen, beispielsweise Kraftstoffe oder andere Energieformen für Maschinen.

Zusammensetzung der Materialkosten

Wenn wir die Verbrauchsabgrenzung und das pagatorische Konzept des externen Rechnungswesens akzeptieren, übernehmen wir als Materialkosten des Abrechnungszeitraums den handelsrechtlichen sachzielbezogenen Materialaufwand. Für andere Kalkulationsobjekte als den Abrechnungszeitraum sind die dann nicht-sachzielbezogenen Elemente zu vernachlässigen. Zusätzlich sind bei kalkulatorischer Bewertung die kalkulatorischen Elemente hinzuzurechnen.

Vorgehen bei Übernahme aus dem handelsrechtlichen Rechnungswesen

Übernimmt man die Verbrauchsabgrenzung des externen Rechnungswesens nicht, so sieht der Sachverhalt komplizierter aus. Man muss dann direkt oder indirekt den Verbrauch feststellen. Dazu kann man entweder jede Lagerentnahme, die der Herstellung im Abrechnungszeitraum dient, zu dem als relevant erachteten Zeitpunkt aufzeichnen. Alternativ dazu kann man zum Ende eines Abrechnungszeitraums eine Bestandsrechnung bezüglich des Materials (Verbrauch = Anfangsbestand – Endbestand – Zugänge) entsprechend der als relevant erachteten Zeitpunkte und Zeiträume ausführen. Von den hergestellten Erzeugnissen lässt sich auf den

Vorgehen in anderen Fällen

260

Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation

dafür nötigen Materialverbrauch schließen. Den Wert des verbrauchten Materials ermittelt man durch Multiplikation der verbrauchten Menge mit einer Wertgröße. Bei Verwendung eines pagatorischen Konzepts entspricht diese Wertgröße dem tatsächlichen Beschaffungspreis, bei Verwendung eines kalkulatorischen Konzepts ziehen wir den Tagespreis oder den Preis zum Wiederbeschaffungszeitpunkt heran. Es ist klar, dass bei Preisveränderungen zwischen dem Beschaffungspreis und dem Tagesoder Wiederbeschaffungspreis Wertveränderungen entstehen. Diese Wertveränderungen stellen, wenn man nur zwei Arten von Eigenkapitalveränderungen zulässt, bei sauberer Trennung zwischen Eigenkapitaltransfers und Einkommensrechnung Einkommensbestandteile dar. Anwendung von Verbrauchsfolgefiktionen

Vereinfachungen, die auch Auswirkungen auf den Bestandswert haben, ergeben sich durch die Anwendung des Durchschnittsverfahrens oder so genannter Verbrauchsfolgefiktionen. Bei den Verbrauchsfolgefiktionen unterstellt man z.B., die zuerst beschafften Materialien seien zuerst zur Herstellung von Erzeugnissen verbraucht worden und die später beschafften danach (First-in-first-out-Verfahren). Ein anderer Verbrauchswert ergibt sich, wenn man unterstellt, die zuletzt beschafften Materialien seien zuerst zur Herstellung von Erzeugnissen verbraucht worden und die zuerst beschafften danach (Last-in-first-out-Verfahren). Andere Verbrauchsfolgefiktionen können darin bestehen, den Verbrauch zur Herstellung von Erzeugnissen nach der Höhe der Beschaffungspreise vorzunehmen (Highest-in-first-out-Verfahren, Lowest-in-first-out-Verfahren) oder eine andere bestimmte Reihenfolge zu verwenden. Die Art der in der Einkommensrechnung unterstellten Verbrauchsfolgefiktionen hat direkte Konsequenzen für den Wertansatz in einer Bilanz, weil die Güter, die nicht verbraucht werden, ja weiterhin zum Bestand zählen. Die Folgen dieser Verfahren für Einkommensrechnung und Bilanz kann man sich mit Hilfe eines Beispiels gut selbst verdeutlichen.

5.3.3 Kaum kostenträgerweise Berücksichtigung möglich!

Pagatorische und kalkulatorische Bestimmung von Personalkosten

Zur Bestimmung der Personalkosten kann man auf die (Lohn- und Gehalts-)Buchführung zurückgreifen. Es ist zwar je nach Lohnform möglich, die Löhne näherungsweise für einen einzelnen Kostenträger zu messen; im Normalfall wird dies aber nicht geschehen. Es gibt oft zeitraumbezogene Entlohnungen oder Zuschläge, die beispielsweise jeden Monat gezahlt werden. Auch ergeben sich die für die Kalkulation auf einen Abrechnungszeitraum bezogenen Beträge in Deutschland erst, wenn man den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung hinzuzählt und wenn andere geldwerte Vorteile für die Beschäftigten berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass die Beträge dem Abrechnungszeitraum entsprechen.

5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten

261

Bei pagatorischem Ansatz wird man diejenigen Beträge als Kosten ansetzen, die sich aus der Buchführung für externe Zwecke als Personalaufwand ergeben. Anhänger der kalkulatorischen Bewertung werden dagegen nicht den tatsächlich ausgegebenen Betrag ansetzen, sondern den Betrag, den sie bei Wiedereinsatz des Personals aufzubringen hätten. Werden die mit dem Personal hergestellten Güter sofort verkauft und neu produziert, so entsprechen sich die beiden Beträge bis auf den »Unternehmerlohn« weit gehend. Wurde dagegen früher produziert und heute verkauft und neu produziert oder wird heute produziert und erst später verkauft und neu produziert, so weichen die beiden Beträge voneinander ab, wenn in dem Zeitraum Preisveränderungen stattgefunden haben. Wenn man von der pagatorischen Bewertung abweicht, gibt es – wie bei den Materialkosten – Wertveränderungen, die sämtlich in der Einkommensrechnung zu berücksichtigen wären.

Wertansatz

Ein besonderes Problem existiert für den Arbeitseinsatz des Unternehmers. Während dieser bei Kapitalgesellschaften nach deutschem Handelsund Steuerrecht als Aufwand gilt, ist dies beim so genannten Einzelunternehmer nicht der Fall. Für das interne Rechnungswesen steht man selbst bei ansonsten pagatorischem Vorgehen vor der Frage, ob man für diese Arbeitsleistung Kosten ansetzen möchte oder nicht. Im zweiten Kapitel wurde bereits dargelegt, dass man mit dem kalkulatorischen Unternehmerlohn den Wert des Arbeitseinsatzes des Unternehmers in all den Fällen berücksichtigt, in denen das interne Rechnungswesen nur dazu dient, den für den Unternehmer übrig bleibenden Betrag nach Vergütung seines Arbeits- und Kapitaleinsatzes zu ermitteln. In Kapitalgesellschaften, die den Mitgliedern der Geschäftsleitung eine bei der Einkommensermittlung abziehbare Vergütung bezahlen, entbehrt der zusätzliche Ansatz eines kalkulatorischen Unternehmerlohnes jeder ökonomischen Vernunft.

Ansatz eines Unternehmerlohns?

5.3.4

Pagatorische und kalkulatorische Bestimmung von Abschreibungen

Abschreibungen dienen zunächst der Verteilung der Anschaffungsausgaben von abnutzbaren Gütern, die mehr als einen einzigen Abrechnungszeitraum im Unternehmen verbleiben, als Kosten auf die Abrechnungszeiträume ihrer Nutzung. Im Laufe der Abrechnungszeiträume kann es zu Wertveränderungen des Gutes kommen.

Grundlagen

Ein grundsätzliches Problem der Abschreibungen besteht selbst bei pagatorischem Ansatz in der Ermittlung desjenigen Betrages, den man einem bestimmten Abrechnungszeitraum zurechnet. Man kann argumentieren, alle Abrechnungszeiträume sollten gleich stark belastet werden. Dann ergibt sich die so genannte lineare Abschreibung. Man kann auch argumentieren, die Abrechnungszeiträume sollten abnehmend oder zunehmend belastet werden. Dann erhält man eine so genannte degressive oder pro-

Ermittlungsansätze

262

Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation

gressive Abschreibung. Eine weitere Art besteht darin, die Abschreibungshöhe entsprechend dem Wertverlauf des Gutes vorzunehmen, z.B. abhängig vom Verschleiß. Als Gründe für Wertminderungen des Gutes werden in der Fachliteratur zusätzlich der Fristablauf sowie die technische oder wirtschaftliche Überalterung genannt. Wertveränderungen während der Nutzungszeit

Ein weiteres Problem ergibt sich aus Wertveränderungen, die das Gut während seiner Nutzungszeit erfahren kann. Will man diese berücksichtigen, so kann dies zu Wertsteigerungen und zu Wertminderungen führen, bei denen i.d.R. eine Änderung des Abschreibungsvorgehens notwendig ist. Wenn man diese Wertveränderungen im Rechnungswesen berücksichtigen möchte, entstehen Zuschreibungen, zusätzliche Abschreibungen oder eine Reduzierung der Beträge. In der Praxis des internen Rechnungswesens verrechnet man bei dauerhaft steigenden Preisen zusätzliche Abschreibungen. So erfasst man in der Summe mehr als 100% der Anschaffungsausgaben eines Gutes. Das ist nur konsistent, wenn man auch in den Erlösrechnungen eventuelle Zuschreibungen vornimmt. Allerdings neigt man in der Praxis dazu, solche Zuschreibungen zu vernachlässigen und sie lediglich dem Eigenkapital zuzurechnen.

Ermessen bei kalkulatorischer Bewertung

Bei pagatorischer Bewertung der Güter ergeben sich keine zusätzlichen Probleme. Bei kalkulatorischer Bewertung geht es dagegen darum, zu welchem zukünftigen Zeitpunkt man eine Ersatzbeschaffung vornehmen wird und wie hoch die Anschaffungskosten dann sein werden.

Abhängigkeit von Unternehmenserhaltungskonzeption

Kalkulatorische Abschreibungen sind diejenigen Abschreibungen, die man von einem Vermögensgut bei kalkulatorischem Bewertungsansatz vornehmen würde. Beim Ziel einer nominellen Kapitalerhaltung mit der Basisannahme »1GE im Zeitpunkt t entspricht 1GE im Zeitpunkt t+1« gibt es keinen Unterschied zu den anschaffungswertorientierten Abschreibungen des externen Rechnungswesens. Bei steigenden Preisen und dem Ziel der Substanzerhaltung werden üblicherweise für die Kalkulation Abschreibungen vom Wiederbeschaffungswert vorgenommen. Insofern wird dann von der Anschaffungswertorientierung des deutschen Handelsrechts abgewichen und die dort geltende Annahme einander entsprechender Geldeinheiten aufgegeben.

Ermittlung kalkulatorischer Abschreibungen: Ein Problem mit Folgen für Bewertung und Einkommensermittlung

Verwendet man zur Bewertung Wiederbeschaffungswerte, so wird es i.d.R. vorkommen, dass man den gewählten Wertansatz im Laufe der Nutzungsdauer von Gütern verändern muss. Dies erfordert zugleich mit der Berücksichtigung der Wertveränderung der Bestandsgröße eine Anpassung von Abschreibungen. Es kann dadurch zusätzlich zu einer Neubewertung der Bestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen kommen.

5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten

263

Abschreibung und Unternehmenserhaltung Immer dann, wenn gegenüber dem Anschaffungszeitpunkt Wertänderungen des Vermögens oder der Schulden eingetreten sind, hängt der Betrag, den man gedanklich zum Ersatz der Vermögensminderungen und Schuldensteigerungen benötigt, davon ab, ob man diese auf Basis der ursprünglichen Anschaffungswerte oder ausgehend von Wiederbeschaffungswerten ermittelt. Bemisst man den zu ersetzenden Betrag von den Anschaffungswerten des Vermögens und der Schulden, so impliziert die Einkommensmessung, dass man den ursprünglich eingesetzten Eigenkapitalbetrag, das Nominalkapital, erhalten will. Ermittelt man den zu ersetzenden Betrag dagegen durch das Eigenkapital, das für den physischen Ersatz der ursprünglich eingesetzten Substanz an Gütern notwendig ist, so verfolgt man die Erhaltung des Eigenkapitals in substanzieller Hinsicht. Ein solches Vorgehen dient der Substanzerhaltung. Einkommensmessung und Unternehmenserhaltungskonzeptionen sind untrennbar miteinander verbunden. Bei Abweichen der Wiederbeschaffungswerte von den Anschaffungspreisen errechnet man je nach unterstellter Unternehmenserhaltungskonzeption ein anderes Einkommen. Der physische Ersatz der verbrauchten Güter erfordert dann einen anderen Geldbetrag als die nominelle Erhaltung des ursprünglich eingesetzten Eigenkapitals. Beim Konzept der Nominalkapitalerhaltung bewertet man das Eigenkapital mit der Summe der Geldbeträge, die für die Anschaffung von Vermögen entstanden sind, abzüglich der Rückzahlungsverpflichtungen für die aufgenommenen Schulden. Verkauft man beispielsweise ein Gut, das man für XGE eingekauft hat, zum Preis von (X+Y+Z)GE, so entsteht ein Einkommen von (Y+Z)GE. Mit Eingang der Zahlung in Höhe des Verkaufspreises steht der für die Beschaffung des Gutes eingesetzte Geldbetrag wieder zur Verfügung. Das Eigenkapital vor dem Verkauf des Gutes bleibt nominell erhalten, wenn man als Einkommen den Betrag von (Y+Z)GE ausweist. Für die Ermittlung eines die Nominalkapitalerhaltung sichernden Einkommens reicht es aus, in einer Einkommensrechnung den Wert des verkauften Gutes mit seinem ursprünglichen Anschaffungswert anzusetzen. Das Konzept der Substanzerhaltung beruht auf dem Gedanken, dass sich das Eigenkapital aus der in Geldeinheiten ausgedrückten Vermögenssubstanz abzüglich der Rückzahlungsverpflichtungen für die aufgenommenen Schulden zusammensetzt. Verkauft man beispielsweise ein Gut, das zum Preis von XGE eingekauft wurde und dessen Wiederbeschaffungswert im Verkaufszeitraum (X+Y)GE beträgt, zum Preis von (X+Y+Z)GE, so ist nach dem Konzept der Substanzerhaltung ein Einkommen von ZGE entstanden. Der Betrag von (X+Y)GE ist für die physische Ersatzbeschaffung des Gutes auszugeben, i.e. für die Erhaltung der Substanz. Für eine Einkommensermittlung, welche die Erhaltung der Substanz garantiert, ist es erforderlich, das verkaufte Gut in der Einkommensrechnung mit dem Wert anzusetzen, der für seine Ersatzbeschaffung auszugeben wäre (Wiederbeschaffungswert). Dies gilt unabhängig davon, ob Y positiv oder negativ ist.

Einkommenshöhe hängt von Unternehmenserhaltungskonzeption ab: Nominalkapital- vs. Substanzerhaltung.

Bewertung und Einkommensermittlung bei Nominalkapitalerhaltung

Bewertung und Einkommensermittlung bei Substanzerhaltung

264

Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation

Analoge Anwendung der Überlegungen auf abnutzbare Vermögensgüter

Die Ausführungen gelten sinngemäß, wenn man es mit Gütern zu tun hat, die zur Nutzung anstatt zum Verkauf bestimmt sind und der Abnutzung unterliegen. Da man den Wert der Güter für die Einkommensmessung auf die Jahre der Nutzung verteilt (Abschreibungen), unterscheiden sich die jährlichen Abschreibungsbeträge je nachdem, ob man den Wert der Güter mit Anschaffungs- oder mit Wiederbeschaffungswerten misst. Beim Konzept der Nominalkapitalerhaltung mit seiner Bewertung des Verbrauchs zu Anschaffungsausgaben errechnen sich die Abschreibungen vom Anschaffungswert. Beim Konzept der Substanzerhaltung und der zugehörigen Verbrauchsbewertung bemessen sich die Abschreibungen vom Wiederbeschaffungswert. Mit unterschiedlichen Abschreibungsbeträgen sind auch unterschiedliche Effekte auf die Einkommensrechnung verbunden: Unter sonst gleichen Bedingungen ziehen z.B. höhere Abschreibungsbeträge ein niedrigeres Einkommen nach sich. Veränderte Abschreibungen wiederum muss man erst vornehmen, wenn auch der Bestandswert angepasst wurde. Aus dieser Anpassung sollte ebenfalls eine Einkommenswirkung resultieren.

Berücksichtigung von Schätzfehlern Konsequenzen einer Bewertung zu Wiederbeschaffungswerten

Der Wiederbeschaffungswert eines Gutes lässt sich vor der tatsächlichen Wiederbeschaffung nicht mit Sicherheit bestimmen, sondern nur schätzen. Daher kann es nötig werden, Veränderungen der Schätzung des Wiederbeschaffungswertes zu berücksichtigen. Als Folge wären der Buchwert des Gutes in der Bilanz und die zugehörigen Abschreibungen anzupassen. In der Fachliteratur wird i.d.R. der Fall steigender Preise diskutiert und vorgeschlagen, die mit einer solchen Anpassung verbundenen Wertsteigerungen direkt im Eigenkapital als so genannte Neubewertungsrücklage auszuweisen. Aus systematischer Sicht sind solche direkten Verrechnungen mit dem Eigenkapital abzulehnen. Da es sich bei den Wertveränderungen offensichtlich nicht um Eigenkapitaltransfers handelt und alle anderen Eigenkapitalveränderungen in der Bilanz erst nach Durchlaufen der Einkommensrechnung erscheinen sollen, sind die Anpassungen an Preisänderungen als Ertrag oder Aufwand bzw. als Erlöse oder Kosten in der Einkommensrechnung auszuweisen. Eine systematische Erlösartenrechnung muss dabei diese von den Erlösen trennen, die beim Absatz erstellter Leistungen angefallen sind.

Behandlung von Schätzfehlern

Bei der Ermittlung von Abschreibungen ist man zusätzlich auf die Unterstellung eines Verfahrens und auf die Schätzung der Nutzungsdauer angewiesen. Ob man sich bei den getroffenen Annahmen geirrt hat, stellt sich erst im Laufe der Zeit heraus. Schätzfehler können die Nutzungszeit und die Beträge der Wiederbeschaffungswerte betreffen. In beiden Fällen bieten sich zur Behebung der Fehler zwei grundlegend unterschiedliche Vorgehensweisen an:

5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten

1. Anpassung der Daten während der Restnutzungsdauer so, dass die Buchwerte am Ende der tatsächlichen Nutzungszeit richtig sind und die Summe der Abschreibungen dem insgesamt abzuschreibenden Betrag (Anschaffungswert bei Nominalkapitalerhaltung und Wiederbeschaffungswert bei Substanzerhaltung) entsprechen. 2. Anpassung der Daten unmittelbar nach Erkennen des Irrtums dergestalt, dass ab dann die Daten so sind, wie wenn man von Anfang an die richtige Nutzungsdauer gekannt, also keinen Fehler gemacht hätte. Möchte man die Abschlüsse vergangener Zeiträume nicht nachträglich ändern, so würde man die Unterschiedsbeträge für eine solche Anpassung in der Einkommensrechnung des Zeitraumes verrechnen, in dem man den Fehler feststellt.

Sachverhalt eines Beispiels Eine Maschine, deren Anschaffungskosten 60000GE betragen haben, besitze eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Der Wiederbeschaffungswert einer gleichwertigen neuen Maschine nach Ablauf der Nutzungsdauer wird zum Anschaffungszeitpunkt auf 72000GE geschätzt.

Problemstellungen Wir verwenden das Beispiel, um uns mit den folgenden vier Fragenkomplexen zu befassen: T Mit welchen Abschreibungsbeträgen rechnet das Unternehmen, wenn es an der Erhaltung seines Nominalkapitals interessiert ist? Dazu unterstellen wir, das Unternehmen nehme lineare Abschreibungen auf die Maschine vor. T Mit welchen Abschreibungsbeträgen rechnet das Unternehmen, wenn es bestrebt ist, seine Substanz zu erhalten? Zur Beantwortung dieser Frage nehmen wir wiederum an, das Unternehmen schreibe die Maschine linear ab. T Welche Werteverzehre finden in den einzelnen Zeiträumen unter der Prämisse des Zieles der Nominalkapitalerhaltung statt, wenn nach zehn Jahren erkannt wird, dass die Maschine zwei weitere Jahre genutzt werden kann? T Welche Werteverzehre finden in den einzelnen Zeiträumen unter der Prämisse des Zieles der Substanzerhaltung statt, wenn nach zehn Jahren erkannt wird, dass die Maschine zwei weitere Jahre genutzt werden kann?

265

266

Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation

Vertiefung der Ausführungen anhand des Beispiels Buchwerte und Abschreibungen bei Nominalkapitalerhaltung Verwendung der linearen Abschreibung vom Anschaffungswert

Im Anschaffungszeitpunkt (Zeitpunkt 0) eines Gutes erfolgt dessen Bewertung zu Anschaffungsausgaben. Werden die Abschreibungsbeträge in den Folgezeiträumen durch eine lineare Abschreibung ermittelt, so erhält man den Abschreibungsbetrag jedes einzelnen Zeitraumes durch Division des Anschaffungswertes durch die geschätzte Zahl der Nutzungszeiträume. Der Abschreibungsbetrag eines Zeitraumes (hier: 1 Jahr) ergibt sich so zu GE 60000GE ------------------------- = 6000 ----------- . Jahr 10 Jahre Somit erhält man für die Buchwerte und Abschreibungen die Daten der Abbildung 5.3. Dort beschreibt der Zeitpunkt 1 das Ende des ersten Nutzungszeitraumes. Analog sind die weiteren Zeitpunkte zu interpretieren. Der Hinweis auf den gestiegenen Wiederbeschaffungspreis ist im Rahmen des anschaffungswertorientierten Rechnungswesens unerheblich. Die Tatsache, dass die Maschine zwei Jahre länger genutzt wird als ursprünglich geplant, wird dagegen weiter unten behandelt.

Abbildung 5.3: Abschreibungen und resultierende Buchwerte für die einzelnen Zeiträume bei Nominalkapitalerhaltung

Zeitpunkt

Buchwert der Maschine

Abschreibung des Jahres

Summe der Abschreibungen

0

60000

1

54000

6000

6000

2

48000

6000

12000

...

...

...

...

10

0

6000

60000

Buchwerte und Abschreibungen bei Substanzerhaltung Verwendung der linearen Abschreibung vom Wiederbeschaffungswert

Bei der Ermittlung der Abschreibungen hat man unter der Zielsetzung der Substanzerhaltung von den Wiederbeschaffungswerten auszugehen. Wird die lineare Abschreibungsmethode verwendet, so erhält man den Abschreibungsbetrag jedes einzelnen Zeitraumes durch Division des Wiederbeschaffungswertes durch die geschätzte Nutzungsdauer. Der Abschreibungsbetrag eines Zeitraumes (hier: 1 Jahr) ergibt sich so zu 72000GE GE----------------------- = 7200 ---------. 10 Jahre Jahr Somit erhält man für die Buchwerte und Abschreibungen die Daten der Abbildung 5.4, Seite 267, in der fast die gleiche Notation verwendet wird wie in Abbildung 5.3.

5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten

267

Zeitpunkt

Buchwert der Maschine

Abschreibung des Jahres

Zuschreibung des Jahres

Summe der Abschreibungen

0

60000

0

–120000

0

1

64800

7200

7200

2

57600

7200

14400

...

...

...

...

10

0

7200

72000

Abbildung 5.4: Abschreibungen und resultierende Buchwerte für die einzelnen Zeiträume bei Substanzerhaltung

Die Bewertung zu Wiederbeschaffungswerten birgt Probleme bei der bilanziellen Behandlung. Beim Kauf der Maschine wurden nur 60000GE ausgegeben; die Maschine müsste aber zur Ermittlung der Abschreibungen mit 72000GE zu Buche stehen. Die Differenz bedeutet eine Erhöhung des Eigenkapitals. Diese Erhöhung ist nicht auf einen Kapitaltransfer mit den Eignern zurückzuführen. Wenn man alle Eigenkapitalveränderungen nur in Kapitaltransfers und Einkommen unterteilt, ist die Differenz in der Einkommensrechnung als Erlös in Höhe von 12000GE aus einer Wertsteigerung des Vermögens auszuweisen. In der Praxis und in der Literatur wird dagegen eine direkte Verrechnung der Differenz mit dem Eigenkapital und eine Bezeichnung als Neubewertungsrücklage präferiert. Ein Grund hierfür liegt in unzureichend ausgebauten Erlös(arten)rechnungen, in denen sich eine Zuschreibung nicht sachgerecht interpretieren lässt.

Probleme der Bewertung zum Wiederbeschaffungswert

Konsequenzen einer Veränderung der Nutzungsdauer am Beispiel der Einkommensermittlung bei Nominalkapitalerhaltung Falls nach zehn Jahren erkannt wird, dass eine Maschine, deren Nutzungsdauer ursprünglich auf zehn Jahre geschätzt worden war, zwölf Jahre zu gebrauchen ist, hat man während der zehn Jahre einen Fehler gemacht. Man hat in jedem Nutzungszeitraum falsch ermittelte Abschreibungsbeträge berücksichtigt und die Buchwerte in den Bilanzen falsch ermittelt. Unterstellt man etwa eine lineare Abschreibung, so wurden in jedem Zeitraum der Nutzung zu hohe Beträge abgeschrieben. Am Ende des zehnten Nutzungsjahres sind die gesamten Anschaffungskosten abgeschrieben und der Buchwert der Maschine am Ende des zehnten Jahres ist gleich null. Da die Maschine zwölf anstatt zehn Jahre genutzt werden kann, besitzt sie am Ende des zehnten Jahres für das Unternehmen noch einen Wert. Eigentlich hätten die Abschreibungsbeträge in jedem Jahr kleiner sein müssen, und zwar so, dass sich erst am Ende des zwölften Jahres ein Buchwert von null ergeben hätte. Dem dargestellten Fehler kann man auf zwei Arten begegnen.

Wirkung falscher Schätzung der Nutzungsdauer

268

Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation

Erste Möglichkeit: Mit »falschem« Buchwert weiterrechnen

Abbildung 5.5: Abschreibungen und resultierende Buchwerte bei geänderter Nutzungsdauer und Nominalkapitalerhaltung (Alternative 1)

Zweite Möglichkeit: Fehler bei Erkennen korrigieren

Eine häufig verwendete Vorgehensweise zur Korrektur falsch geschätzter Nutzungsdauern besteht darin, es im elften und zwölften Jahr beim Buchwert von 0 GE zu belassen und in diesen Jahren keine Abschreibungen vorzunehmen. Dann erhält man für das Ende des zwölften Jahres die richtigen Werte. Damit weist man nicht nur während der ersten zehn Jahre, sondern auch während der beiden letzten Jahre fehlerhaft ermittelte Abschreibungsbeträge und Buchwerte aus. Lediglich am Ende des zwölften Jahres stimmt das Ergebnis wieder. Die Maschine steht nun mit einem Wert von null in den Büchern. Die Buchwerte und Abschreibungen sind dann beim Konzept der Nominalkapitalerhaltung durch die Zahlen der Abbildung 5.5 gekennzeichnet. Zeitpunkt

Buchwert der Maschine

Abschreibung des Jahres

Summe der Abschreibungen

0

60000

0

0

1

54000

6000

6000

2

48000

6000

12000

...

...

...

...

10

0

6000

60000

11

0

0

60000

12

0

0

60000

Ein solches bewusstes Begehen neuer Fehler zur Korrektur früherer Fehler kann nicht die wünschenswerte Lösung des geschilderten Problems sein. Deswegen bietet sich als Alternative eine zweite Vorgehensweise an. Diese besteht darin, den Fehler vom Zeitpunkt des Erkennens an zu korrigieren. Dazu wäre zunächst zu ermitteln, wie die Zahlen bei richtiger Schätzung der Nutzungsdauer ausgesehen hätten. Dann könnte eine Korrektur des Buchwertes vorgenommen werden und für die restlichen Nutzungsjahre mit den Zahlen gerechnet werden, die sich bei richtiger Schätzung der Nutzungsdauer ergeben hätten. Man erhielte bei Nominalkapitalerhaltung die Buchwerte, Korrekturen und Abschreibungen der Abbildung 5.6, Seite 269. Es sei darauf hingewiesen, dass – wie oben – in den Spalten »Ab-/ Zuschreibung« aus systematischen Gründen Abschreibungsbeträge mit positivem und Zuschreibungsbeträge mit negativem Vorzeichen ausgewiesen werden.

5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten

tatsächliche Buchungen

269

eigentlich richtige Werte

Korrektur

Summe Abschreibung

Buchwert

0

60000

6000

6000

55000

5000

5000

48000

6000

12000

50000

5000

10000

...

...

...

...

...

...

...

9

6000

6000

54000

15000

5000

45000

10

0

6000

60000

10000

5000

50000

11a 11b

10000 5000

5000

55000

10000 5000

5000

55000

12

0

5000

60000

0

5000

60000

Zeitpunkt

Buchwert

0

60000

1

54000

2

Ab-/Zuschreibung

Ab-/Zuschreibung

Summe Abschreibung

Buchwert

Ab-/Zuschreibung

10000

–10000

0

Abbildung 5.6: Abschreibungen und resultierende Buchwerte bei veränderter Nutzungsdauer und Nominalkapitalerhaltung (Alternative 2)

Zu Beginn des elften Jahres müsste, gemessen am bis dahin eigentlich richtigen Abschreibungsverlauf, eine Wertzuschreibung von 0GE auf 10000GE vorgenommen werden. Der zum Ende des Jahres 10 vorgenommenen Abschreibung in Höhe von 6000GE würde demnach als Korrektur eine Zuschreibung in Höhe von 10000GE zu Beginn des Jahres 11 gegenüberstehen. Von dem so entstehenden Restbuchwert in Höhe von 10000GE zu Beginn des elften Jahres wären in den zwei Folgejahren (Jahre 11 und 12) bei linearer Abschreibung jeweils 5000GE abzuschreiben, so dass am Ende des zwölften Jahres der Buchwert dem Wert der Maschine in Höhe von 0GE entspricht. Ein solches Vorgehen setzt voraus, dass man auch den Bilanzwert des Gutes am Ende des Jahres 10 und in den Jahren 11 und 12 anpasst.

Lösung des Problems bei Nominalkapitalerhaltung

Konsequenzen einer Veränderung der Nutzungsdauer am Beispiel der Einkommensermittlung bei Substanzerhaltung Hier geht es darum, den abzuschreibenden Betrag zu Beginn um 12000GE zu erhöhen und nach dem Jahre 10, also ab dem Jahre 11, eine Korrektur der Nutzungsdauer vorzunehmen. Im Folgenden wird dazu die oben beschriebene Alternative 2 gewählt. Mit ihr lassen sich in den Jahren 11 und 12 jeweils richtige Werte in den Bilanzen und Einkommensrechnungen erzeugen. Die Werte ergeben sich analog zu denen des vorangehenden Abschnitts aus Abbildung 5.7, Seite 270.

Lösung des Problems bei Substanzerhaltung

270

Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation

tatsächliche Buchungen Zeitpunkt

Buchwert

0

60000

1

64800

2

Ab-/Zuschreibung

eigentlich richtige Werte Ab-/Zuschreibung

Korrektur

Summe Abschr.

Buchwert

Ab-/Zuschreibung

0

12000

–12000

12000

–12000

Summe Abschr.

Buchwert

0

72000

7200

7200

66000

6000

6000

57600

7200

14400

60000

6000

12000

...

...

...

...

...

...

...

9

7200

7200

64800

6000

54000

10

0

7200

72000

12000

6000

60000

11a 11b

12000 6000

6000

66000

12000 6000

6000

66000

12

0

6000

72000

0

6000

72000

Abbildung 5.7: Abschreibungen und resultierende Buchwerte bei veränderter Nutzungsdauer und Substanzerhaltung (Alternative 2)

5.3.5 Arten weiterer Kosten

Probleme der Bestimmung weiterer Kosten

Über die genannten Kostenarten hinaus sind auch die übrigen Kosten zu bestimmen. Dazu zählen (1) die Kosten für Leistungen, die wir von Fremden beziehen: Fremddienste, Rechtsgüter ebenso wie die Kosten, die an den Staat wegen Gebühren, Beiträgen und Steuern zu entrichten sind. Etwas andere Eigenschaften besitzen (2) Wagniskosten. Ganz anders gehen wir schließlich (3) mit den Kosten für die Überlassung von Kapital um.

Kosten für andere von Fremden bezogene Leistungen Grundlagen

Kosten für Leistungen, die wir über die oben bereits behandelten Leistungen hinaus von Fremden beziehen, gehen auch in eine Einkommensrechnung ein. Ob sie als Kosten den Erzeugnissen oder dem Abrechnungszeitraum zugerechnet werden, hängt von ihrer Beziehung zu Erzeugnissen ab. Die meisten dieser Kosten werden wohl nur dem Abrechnungszeitraum zugerechnet. Die Bestimmung ihrer Höhe bereitet im pagatorischen Sinne keine Probleme. Kalkulatorische Elemente lassen sich relativ einfach ermitteln.

Wagniskosten Grundlagen

Wagniskosten sind schwieriger zu ermitteln, weil Unternehmer, insbesondere im Zusammenhang mit Kostenerstattungsverträgen, gerne immer neue Wagnisse eingehen, für die sie entschädigt werden möchten. Die

5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten

271

Idee besteht darin, Risiken, die Unternehmer eingehen, dem Zeitraum anzulasten, in dem sie die Risiken auf sich genommen haben, und nicht zu warten, bis sich aus dem Risiko ein Verlust abzeichnet. Infolgedessen spielen zwei Arten von Wagniskosten eine Rolle: solche, die man durch Versicherungen abdeckt, und solche, die man selbst trägt. Die versicherten Wagnisse lassen sich leicht aus dem pagatorischen sachzielbezogenen Aufwand ermitteln. Für kalkulatorische Wertansätze ist kaum Platz, schon allein deshalb, weil viele Versicherungen Wiederbeschaffungskosten abdecken. Die Kosten für die nicht versicherten Wagnisse zu ermitteln, erfordert dagegen den Einsatz des kalkulatorischen Konzepts und bereitet daher Schwierigkeiten. Mit kalkulatorischen Kosten für Wagnisse trachtet man diejenigen Wertveränderungen zu erfassen, die auf Grund eingegangener Verpflichtungen für wahrscheinlich gehalten werden. Beispiele hierfür stellen nicht-versicherte Risiken dar, wie etwa Forderungswagnisse oder Beständewagnisse. Ein mögliches Konzept zur Erfassung dieser Wagniskosten besteht in der Verrechnung der erwarteten Vermögensgutminderungen eines Abrechnungszeitraums als Kosten. Wegen der Vielzahl erfassbarer Risiken verzichten wir auf eine Vertiefung.

Kalkulatorische Wagnisse

Überlassung von Kapital Bei der Überlassung von Kapital ist zwischen Eigenkapital und Fremdkapital zu unterscheiden. Fremdkapital ist irgendwann vom Unternehmen zurückzuzahlen; für die Überlassung entrichtet das Unternehmen i.d.R. Zinsen. Eigenkapital wird dem Unternehmen von den Eigenkapitalgebern dauerhaft und ohne Rückzahlungs- oder Zinsverpflichtung zur Verfügung gestellt. Insofern ist die geläufige Bezeichnungen »Eigenkapitalzins« irreführend. Der genauso gängige Begriff »Eigenkapitalkosten« suggeriert auf ebenso irreführende Weise eine Kostenart, die vermeintlich zwingend Eingang in die Einkommensrechnung findet.

Kapitalarten

Die Zinsen auf das Fremdkapital sind i.d.R. leicht aus der Buchführung ermittelbar. Sie gehören zweifelsfrei zu den Kosten, die während eines Abrechnungszeitraums im Rahmen der oder über die Kosten für die Erzeugnisse hinaus in der Einkommensrechnung anzusetzen sind. Schwierigkeiten ergeben sich meist, wenn die zu entrichtenden Zinsen sich aus einem zinssatzabhängigen Betrag und einem Abgeld oder Aufgeld bei der Auszahlung des Darlehens ergeben. Man steht dann vor der Frage, dieses Abgeld oder Aufgeld in einem einzigen Abrechnungszeitraum anzusetzen oder über die Laufzeit zu verteilen.

Zinsen auf das Fremdkapital als Kosten

Für die Überlassung von Eigenkapital wird den Eigenkapitalgebern keine feste Vergütung gezahlt. Sie müssen sich mit der Wertsteigerung ihres Anteils am Unternehmensvermögen und den Zahlungen zufrieden geben, die das Unternehmen ihnen ausschüttet. Die Wertsteigerungen des Anteils

Entschädigung der Eigenkapitalgeber?

272

Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation

werden der Sphäre der Anteilseigner zugerechnet. Die Dividenden stellen im Unternehmen einen Eigenkapitaltransfer dar und keinen Aufwand. Bei pagatorischer Betrachtung gibt es im Unternehmen keine Kosten für die Überlassung von Eigenkapital. Bei kalkulatorischem Ansatz kann man dagegen auch für die Überlassung von Eigenkapital einen Betrag ansetzen, dessen Höhe allerdings schwierig zu bestimmen ist. In der Fachliteratur wird meist nur von kalkulatorischen Zinsen oder von Zinsen auf das eingesetzte Kapital gesprochen. Dabei wird entgegen dem rechtlichen Verständnis kein nennenswerter Unterschied zwischen Fremdkapital und Eigenkapital gemacht. Unter der Annahme einer kalkulatorischen Bewertung können wir dieser Terminologie zunächst folgen. Ermittlung kalkulatorischer Zinsen zweckabhängig

Kalkulatorische Zinsen sollen dazu dienen, die Kosten des eingesetzten Kapitals zu messen. Je nachdem, zu welchem Zweck man eine solche Messung vornimmt, hat man unterschiedlich vorzugehen.

Kalkulatorische Fremdkapitalkosten

Ein Zweck kann darin bestehen, in Kostenzusammenstellungen anstatt der für das aufgenommene Fremdkapital tatsächlich gezahlten die aktuellen, marktüblichen Zinsen anzusetzen. Die Differenz zwischen den beiden Beträgen zeigt an, um welchen Betrag die tatsächliche Finanzierung eines Unternehmens mit Fremdkapital günstiger oder ungünstiger ist als eine Fremdkapitalfinanzierung zu marktüblichen Konditionen. Verwendet man die kalkulatorischen Fremdkapitalkosten in diesem Sinne in weiteren Rechnungen, so hat man gewissermaßen die entsprechenden Wiederbeschaffungskosten anstatt der Anschaffungskosten für die Überlassung von Fremdkapital angesetzt.

Kalkulatorische Gesamtkapitalkosten

Ein anderer Zweck kann darin bestehen, die Basis für eine Kalkulation von Mindestpreisen für Leistungen zu schaffen, in der auch das eingesetzte Eigenkapital berücksichtigt wird. Weil nicht nur Fremd-, sondern auch Eigenkapital eingesetzt wird und auch die Eigenkapitalgeber einen Ausgleich für das von ihnen zur Verfügung gestellte Kapital erwarten, bezieht man bei der Ermittlung kalkulatorischer Zinsen zu diesem Zweck das Eigenkapital in die Betrachtung mit ein. Ähnlich verhält es sich, wenn es darum geht, Kosten zwecks Erstattung im Rahmen öffentlicher Aufträge zu ermitteln. Während die Ermittlung kalkulatorischer Fremdkapitalzinsen sich relativ einfach gestaltet, bereitet die Ermittlung kalkulatorischer Zinsen auf das eingesetzte (Eigen- und Fremd-)Kapital für die beiden anderen Zwecke Schwierigkeiten. Die Ermittlung kalkulatorischer Zinsen auf das eingesetzte Kapital erfordert nicht nur genaue Angaben über die Höhe des Kapitals und die Dauer der Kapitalbindung, sondern auch konkrete Vorstellungen über die Höhe des zu verwendenden Zinssatzes.

Ermittlung des geeigneten Zinssatzes

Die Ermittlung eines geeigneten Zinssatzes bereitet Schwierigkeiten. Es klingt einfach, den marktüblichen Zins bei der Berechnung anzusetzen. Schwierig ist es aber, einen solchen Zins zu ermitteln. Für das Fremdkapital kann man zwar noch auf die tatsächlichen Zinsvereinbarungen oder auf die aktuelle Situation am Kapitalmarkt zurückgreifen. Man weiß je-

5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten

273

doch nicht, ob das Unternehmen zu den gleichen Konditionen nochmals Fremdkapital beschaffen könnte bzw. welcher Zinssatz in der speziellen Situation eines Unternehmens der marktübliche wäre. Für das eingesetzte Eigenkapital erscheint das Problem dagegen kaum lösbar. Weil die Eigenkapitalgeber formal keinen Anspruch auf irgendwelche Zahlungen aus dem Unternehmen haben, braucht Eigenkapital formal auch keinen »Zins« zu erbringen. Eigenkapitalgeber werden aber nur dann zur Fortführung der Kapitalbereitstellung in ihr Unternehmen bereit sein, wenn sich das von ihnen eingesetzte Eigenkapital mehrt. Es gilt, als kalkulatorischen »Eigenkapitalzins« denjenigen Betrag zu schätzen, der in seiner Wirkung über die Mindestpreise abzusetzender Güter auf das Einkommen dazu führt, die Eigenkapitalgeber zufrieden zu stellen. Für Ansätze zur Lösung dieses Problems sei auf die Fachliteratur zur Finanzierungstheorie verwiesen. Unterstellen wir wie bei öffentlichen Aufträgen auf Kostenerstattungsbasis, das durchschnittlich gebundene so genannte »betriebsnotwendige« Kapital ergäbe sich aus dem durchschnittlich gebundenen so genannten »betriebsnotwendigen« Vermögen V n mit Zinserlösen in Höhe von Z n und das durchschnittlich gebundene Abzugskapital lasse sich durch K a darstellen, dann erhält man die kalkulatorischen Zinsen Z k nach der Formel

Formelmäßige Darstellung bei Ermittlung für öffentliche Kostenerstattungsaufträge

Z k = Zinssatz ⋅ ( V n – K a ) – Z n . Ein anderer Vorschlag der Fachliteratur besteht darin, einen gewichteten Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital) nach der Formel

Ermittlung eines gewichteten »Kapitalkostensatzes«

Fremdkapital Eigenkapital r K = --------------------------------------- ⋅ r EK + --------------------------------------- ⋅ r FK Gesamtkapital Gesamtkapital zu verwenden und diesen mit dem Kapitalbetrag zu multiplizieren. Zur Ermittlung der Rendite des Eigenkapitals r E K wird auf das Capital Asset Pricing-Modell mit seiner risikoorientierten Zinssatzbestimmung über den so genannten Beta-Faktor zurückgegriffen. Dieses Verfahren ist jedoch äußerst problematisch, insbesondere soweit die Aktien des Unternehmens nicht am Kapitalmarkt gehandelt werden. Darüber hinaus gibt es nahezu unendlich viele Möglichkeiten der Berechnung des Beta-Faktors, die meist zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Wir befassen uns hier daher nicht weiter damit. Für weitere Ausführungen sei auf die entsprechende Finanzierungsliteratur verwiesen. Ein weiterer Vorschlag zur Ermittlung kalkulatorischer Zinsen auf das eingesetzte Kapital besteht darin, das gesamte Kapital zu Grunde zu legen, soweit dieses nicht faktisch zinslos zur Verfügung steht. Mit zinslos zur Verfügung stehendem Kapital hat man es beispielsweise zu tun, wenn ein Auftraggeber eine explizit zinslose Vorauszahlung o.Ä. für die Durchführung eines Auftrages leistet. Weil das Eigenkapital die Saldogröße zwischen Vermögen und Fremdkapital darstellt, ist es nicht sinnvoll, das eingesetzte Kapital aus der

Ermittlung der geeigneten Kapitalbasis

274

Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation

Passivseite einer Bilanz abzulesen. Abgesehen davon, dass man keinen Anhaltspunkt über die Kapitalbindung im Zeitablauf herleiten könnte, wüsste man auch nicht, wie man beim Wunsch eines Ansatzes zu Wiederbeschaffungskosten verfahren sollte. Bei der Ermittlung des eingesetzten Kapitals geht man daher von den Vermögensgütern aus und zieht von deren Wertesumme das dem Unternehmen von Auftraggebern zinslos zur Verfügung gestellte Kapital ab, das so genannte Abzugskapital. Man ist dann frei, in Abhängigkeit vom Zweck der Rechnung die Vermögensgüter mit ihren Anschaffungswerten oder mit ihren Wiederbeschaffungswerten anzusetzen. Ermittlung der geeigneten Kapitalbindung

Sich verändernde Kapitalbindungen im Laufe eines Abrechnungszeitraumes berücksichtigt man in einer groben Näherung, indem man für jedes Vermögensgut den Durchschnitt aus seinem Wert zu Beginn und zu Ende des Abrechnungszeitraumes heranzieht. Die Öffentliche Hand beschränkt die Berechnung kalkulatorischer Zinsen im Rahmen von Kostenerstattungsaufträgen zudem auf diejenigen Vermögensgüter, die in einem Unternehmen für die Durchführung des Auftrages notwendig sind (»betriebsnotwendiges« Vermögen) und keine Zinserlöse bringen. Bei Existenz von »betriebsnotwendigen« Vermögensgütern mit Zinserlösen behilft man sich damit, die Zinserlöse bei der Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen abzuziehen. Die in der Fachliteratur üblichen Ausführungen über kalkulatorische Zinsen beziehen sich i.d.R. auf die Situation bei Kostenerstattungsaufträgen.

Problematik der Definition betriebsnotwendigen Vermögens

Ob ein Vermögensgut zum betriebsnotwendigen Vermögen zählt oder nicht, hängt davon ab, ob es für die Durchführung des (öffentlichen) Auftrages notwendig ist oder nicht bzw. ob es für das Sachziel der Auftragsdurchführung erforderlich ist oder nicht. Die Zuordnung von Vermögensgütern zu betriebsnotwendigen und zu nicht betriebsnotwendigen Vermögensgütern ist jedoch mit erheblichen Problemen verbunden, die aus der oben bereits ausführlich diskutierten Zuordnungsproblematik herrühren. So könnte man in einem produzierenden Unternehmen die Wertpapiere des Umlaufvermögens als nicht betriebsnotwendige Vermögensgüter ansehen, wenn man annimmt, sie hätten mit der Durchführung eines Fertigungsauftrages nichts zu tun. Nimmt man dagegen an, im Zuge der Auftragsdurchführung sei beispielsweise noch Material zu beschaffen, für dessen spätere Bezahlung bereits jetzt verfügbare Zahlungsmittel kurzfristig in Wertpapieren angelegt werden, so dürfte es sich bei den Wertpapieren zweifelsfrei um betriebsnotwendige Vermögensgüter handeln. Das Vorgehen bei der Ermittlung so genannter kalkulatorischer Zinsen wird im Folgenden an einem Beispiel vertieft.

Sachverhalt eines Beispiels In Abbildung 5.8, Seite 275, und Abbildung 5.9, Seite 275, sind zwei aufeinander folgende Bilanzen eines produzierenden Unternehmens dargestellt. Für seine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten muss das Unterneh-

5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten

275

men jährlich 10% Zinsen zahlen. Der kalkulatorische Zinssatz betrage ebenfalls 10%. Das Unternehmen benötige alle Vermögensgüter außer dem nicht für Geschäftszwecke genutzen Grundstück und den Wertpapieren des Umlaufvermögens für die Fertigung eines Auftrags, für den kalkulatorische Zinsen zu ermitteln sind. Die Fertigung des Auftrags dauert genau einen Abrechnungszeitraum. Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie für erhaltene Anzahlungen werden keine Zinsen gezahlt. Aktiva Grundstücke und Gebäude (davon nicht für Geschäftszwecke genutzt 50000) Maschinen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Fertigerzeugnisse Forderungen Flüssige Mittel Wertpapiere des Umlaufvermögens

Bilanz zum 1.1.20X1 150000

530000 200000 140000 100000 130000

Grundkapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Bilanzgewinn Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Erhaltene Anzahlungen

Passiva 470000 120000 140000 35000 150000 300000 85000

50000 Summe

1300000

Summe

1300000

Abbildung 5.8: Bilanz zum 1.1.20X1 Aktiva Grundstücke und Gebäude (davon nicht für Geschäftszwecke genutzt 40000) Maschinen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Fertigerzeugnisse Forderungen Flüssige Mittel Wertpapiere des Umlaufvermögens

Bilanz zum 31.12.20X1 160000

570000 190000 120000 120000 110000

Grundkapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Bilanzgewinn Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Erhaltene Anzahlungen

Passiva 470000 120000 155000 10000 180000 320000 95000

80000 Summe

1350000

Summe

Abbildung 5.9: Bilanz zum 31.12.20X1

Problemstellungen Wir werden uns am vorliegenden Beispiel verdeutlichen, T welche Bedeutung dem Abzugskapital im Rahmen der Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen zukommt, T welche Bedeutung der Umstand besitzt, dass man die Ermittlung kalkulatorischer Zinsen auf die Aktivseite einer Bilanz stützt, T wie man die kalkulatorischen (Eigenkapital-)Zinsen auf Basis der vorliegenden Daten für den Abrechnungszeitraum 20X2 ermitteln kann.

1350000

276

Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation

Vertiefung der Ausführungen anhand des Beispiels Grundlagen der Lösung Idee

Man ermittelt die kalkulatorischen Zinsen für den beschriebenen Auftrag aus der Multiplikation eines kalkulatorischen Zinssatzes mit der Differenz von betriebsnotwendigem Vermögen und Abzugskapital, also mit dem so genannten betriebsnotwendigen Kapital und reduziert den Betrag um tatsächlich erhaltene Zinsen aus dem betriebsnotwendigen Vermögen. Zum betriebsnotwendigen Vermögen rechnet man all jene Vermögensgüter, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. Das Abzugskapital besteht aus den Vermögensgütern, die dem Unternehmen zinslos zur Verfügung gestellt wurden. Bedeutung des Abzugskapitals

Beschränkung auf zinsbringendes Kapital

Das betriebsnotwendige Vermögen ist um das Abzugskapital zu bereinigen, d.h. um diejenigen Beträge, die dem Unternehmen zur Durchführung des Auftrages zinslos zur Verfügung gestellt wurden. Dies führt dazu, dass die kalkulatorischen Zinsen tatsächlich nur für solches Kapital ermittelt werden, für das dem Unternehmen »Zinskosten« entstehen. Ermittlung kalkulatorischer Zinsen auf der Basis der Mittelverwendung

Berücksichtigung des Fremdkapitals und des Eigenkapitals

Wenn man in der Vorstellung des skizzierten öffentlichen Auftrages bleibt, wird das Vorgehen bei der Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen auf der Basis der Mittelverwendung eines Unternehmens deutlich. Bei ausschließlicher Beachtung der angefallenen Fremdkapitalzinsen würde der Einsatz lediglich eines Teiles des eingesetzten Kapitals abgegolten. Das Eigenkapital, das ebenfalls zur Auftragsdurchführung eingesetzt bzw. benötigt wird, würde in einer Kalkulation nicht berücksichtigt. An einem Ausgleich für das der Unternehmensleitung zur Verfügung gestellte Kapital haben die Eigenkapitalgeber jedoch ein berechtigtes Interesse. Unternehmensleiter werden sich bemühen, Einkommen in einer von den Eigenkapitalgebern mindestens gewünschten Höhe zu erzielen. Dabei kann ihnen der Ansatz kalkulatorischer Zinsen u.U. helfen. Im Rahmen der Kostenerstattung bei öffentlichen Aufträgen sollen kalkulatorische Zinsen vor allem die Gleichbehandlung von Unternehmen mit unterschiedlicher Kapitalstruktur ermöglichen. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

Schritt 1: Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals

Kalkulatorische Zinsen sollen eine Verzinsung des durchschnittlich gebundenen betriebsnotwendigen Kapitals – gegebenenfalls korrigiert um Zinserträge aus der Anlage betriebsnotwendigen Kapitals – widerspiegeln. Für eine Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen muss man sich demzufolge in einem ersten Schritt eine Vorstellung über das durch-

5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten

277

schnittlich gebundene betriebsnotwendige Kapital verschaffen. Im Beispiel bietet sich dazu die Möglichkeit an, Durchschnittswerte der Vermögensgüter während des Geschäftsjahres zu ermitteln. Für diese Ermittlung von Durchschnittswerten zwischen dem 1.1.20X1 und dem 31.12.20X1 seien die angegebenen Bilanzen unterstellt. Der sich im vorliegenden Abrechnungszeitraum 20X1 ergebende Durchschnittswert für jeden Posten geht in die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen ein. Nicht zum betriebsnotwendigen Vermögen gehören laut Problemstellung das nicht geschäftlich genutzte Grundstück und die Wertpapiere des Umlaufvermögens. Die Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals ist Abbildung 5.10 zu entnehmen. Da keine Zinserträge aus der Anlage betriebsnotwendigen Vermögens vorhanden sind, ergeben sich die kalkulatorischen Zinsen Z k auf das insgesamt eingesetzte Kapital bei einem kalkulatorischen Zinsatz von 10% schließlich aus folgender Berechnung: Z k = 0,1 ⋅ ( 1215000GE – 400000GE ) – 0GE = 81500GE Kostenart

Wert am Ende 120 000

Durchschnittlicher Wert

Betriebsgrundstück

100 000

Nicht geschäftlich genutztes Grundstück

kein Bestandteil des betriebsnotwendigen Vermögens

110 000

+ Maschinen

530 000

570 000

550 000

+ Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

200 000

190 000

195 000

+ Fertigerzeugnisse

140 000

120 000

130 000

+ Forderungen

100 000

120 000

110 000

+ Flüssige Mittel

130 000

110 000

120 000

Wertpapiere des Umlaufvermögens =

Wert zu Beginn

kein Bestandteil des betriebsnotwendigen Vermögens

betriebsnotwendiges Vermögen

1215 000

– Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

300 000

320 000

–310 000

– Erhaltene Anzahlungen

85 000

95 000

–90 000

Abzugskapital

=

betriebsnotwendiges Kapital

Abbildung 5.10: Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals für den Abrechnungszeitraum 20X1

–400 000 815 000

Will man gesondert kalkulatorische Eigenkapitalzinsen berechnen, so kann man die gerade berechneten kalkulatorischen Zinsen um die tatsächlich gezahlten Fremdkapitalzinsen des Geschäftsjahres korrigieren. Der

Schritt 2: Ermittlung des kalkulatorischen »Eigenkapitalzinses«

278

Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation

Betrag ist aus einer Einkommensrechnung ablesbar. Ohne Einkommensrechnung, jedoch bei Kenntnis des Fremdkapitalzinssatzes, kann man näherungsweise die auf das Geschäftsjahr entfallenden Fremdkapitalzinsen aus Bilanzen schätzen, wenn sie nicht angegeben werden. Bei der Berechnung des durchschnittlich vorhandenen verzinslichen Fremdkapitals bedienen wir uns aus Vereinfachungsgründen wiederum einer einfachen Mittelwertberechnung. Somit sind Fremdkapitalzinsen auf den ungewichteten Mittelwert aus dem Fremdkapitalbestand am 1.1.20X1 in Höhe von 150000GE und dem Fremdkapitalbestand am 31.12.20X1 in Höhe von 180000GE zu entrichten. Dieser Mittelwert beläuft sich auf 165000GE. Bei einem vorgegebenen Zinssatz für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 10% ergibt sich die Berechnung, wie in Abbildung 5.11 dargestellt. In unserem Beispiel entsprachen sich Fremdkapitalzinsen und die Rendite auf das Eigenkapital. Typischerweise liegt die Rendite auf das Eigenkapital wegen des eingegangenen unternehmerischen Risikos über den Fremdkapitalzinsen. Abbildung 5.11: Berechnung der kalkulatorischen »Eigenkapitalzinsen«

kalkulatorische »Zinsen« auf das insgesamt eingesetzte Kapital

81500

– gezahlte Fremdkapitalzinsen: (0,1 * 165000)

16500

= kalkulatorische »Eigenkapitalzinsen«

65000

5.4

Erfassungsprobleme

Erfassung unterschiedlich schwierig für pagatorische und kalkulatorische Kosten

Die Erfassung der Erlöse und Kosten nach Arten bereitet i.d.R. kaum Schwierigkeiten, wenn die Gliederung der Erfassungsschemata entsprechend einfach ist und man sich am pagatorischen Konzept orientiert. Sie wird komplizierter, wenn man kalkulatorische Größen anstrebt.

Erfassung pagatorischer Kosten bei einfachem Erfassungsschema

Bei einem einfachen Erfassungsschema bereitet die pagatorische Erfassung kaum Schwierigkeiten, wenn man die Erlös- und Kostendaten, die man getrennt auswerten möchte, auch getrennt voneinander beobachten kann. Die üblichen Gliederungsvorschläge für Konten im Rahmen von Buchführungssystemen sind meist so entworfen, dass man über die oben geschilderten Abgrenzungs- und Definitionsprobleme hinaus keine Erfassungsprobleme hat. Man erfasst die Daten in der Buchführung als Materialaufwand, als Personalaufwand, als Abschreibungsaufwand und als sonstiger Aufwand. Die Umrechnung in Kosten erfolgt durch Abzug der nicht-sachzielbezogenen Aufwandsteile.

Erfassung kalkulatorischer Kosten bei einfachem Erfassungsschema

Probleme entstehen selbst bei einem einfachen Erfassungsschema, wenn man vom pagatorischen Konzept zum kalkulatorischen Konzept wechselt. Die Erfassung der daraus folgenden Erlöse und Kosten bereitet erhebliche Schwierigkeiten, weil benötigte Daten nicht beobachtbar sind. Möglich erscheint eine Bestimmung erst dann, wenn man gewisse Verhaltenswei-

5.5 Zusammenfassung

sen der Ersteller für die Zukunft unterstellt. Ob die aber dann zutreffen, bleibt unklar. Wir haben in unseren oben genannten Beispielen immer unterstellt, man führe den Betrieb in Zukunft so, wie man es in der Vergangenheit getan hat. Unsere kalkulatorischen Wertansätze beruhten beispielsweise darauf, dass jemand, der heute ein Erzeugnis fertigt, dies auch in Zukunft tut. Die Lösung sähe ganz anders aus, wenn man unterstellt, in Zukunft mache er etwas ganz anderes, z.B. gar nichts.

5.5

Zusammenfassung

Die Artenrechnung legt hauptsächlich Höhe und Gliederung der zu erfassenden Erlöse und Kosten fest. Eine Rechnung, die allein nach Arten erfolgt und nicht um eine Träger- oder Stellenrechnung ergänzt wird, ist eine sehr seltene Form der Kalkulation. Wir haben beschrieben, dass sie sich kaum zur detaillierten Einkommensermittlung für einzelne Einheiten eignet, weil die Erlös- und Kostenarten in den seltensten Fällen zueinander passend ermittelt werden. Bei zeitraumbezogener Kalkulation können immerhin Vergleiche der Erlöse mit den Kosten analysiert werden. Es wurde gezeigt, dass die Bestimmung der Erlöse und Kosten relativ einfach ist, solange man dem pagatorischen Konzept folgt. Sie wird kompliziert und – wenn überhaupt – nur schwer lösbar, wenn man das kalkulatorische Konzept verfolgt. Für einige Erlös- und Kostenarten lassen sich kalkulatorische Größen bilden und aus Daten der Realität herleiten. Für die Erlös- und Kostenarten jedoch, welche die Rolle der Eigenkapitalgeber berühren, ergeben sich gewichtige Probleme mit dem klassischen Einkommensermittlungskonzept. Die Grenze zwischen Einkommen und Eigenkapitaltransfers wird zunehmend unklar. In diesem Zusammenhang haben wir besonders auf die Probleme im Zusammenhang mit kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen »Eigenkapitalkosten« hingewiesen.

279

280

Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation

5.6

Übungsmaterial

5.6.1

Zusammenfassung des Kapitels mit Fragen und Antworten

Fragen

Antworten

Was versteht man unter Artenrechnungen?

Rechnungen, die Erlöse bzw. Kosten getrennt nach einzelnen Arten von Produktions- und Absatzfaktoren ermitteln. Man verwendet dann die Begriffe »Erlösartenrechnung« und »Kostenartenrechnung«.

Zu welchen Zwecken kann man eine Artenrechnung erstellen?

Zu den Zwecken der Unternehmenssteuerung und der Unterstützung von Kostenträger- und Kostenstellenrechnungen

Welche Arten kalkulatorischer Kosten werden regelmäßig in der Literatur unterschieden?

Es werden unterschieden: Kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorische Wagnisse und kalkulatorischer Unternehmerlohn.

Welchen Wertansatz für Vermögensgüter verwendet man bei »Nominalkapitalerhaltung« als Konzept zur Unternehmenserhaltung?

Man wählt einen Wertansatz auf Basis der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Welchen Wertansatz für Vermögensgüter verwendet man bei »Substanzerhaltung« als Konzept zur Unternehmenserhaltung?

Man wählt einen Wertansatz auf Basis der Wiederbeschaffungskosten.

Welche Unternehmenserhaltungskonzeption verfolgen das deutsche Handelsrecht und die IFRS?

Das deutsche HGB und die IFRS verfolgen die Unternehmenserhaltungskonzeption der Nominalkapitalerhaltung.

Wie setzt sich das betriebsnotwendige Kapital zusammen?

Das betriebsnotwendige Kapital setzt sich aus dem betriebsnotwendigen Vermögen abzüglich des Abzugskapitals zusammen.

Wie berechnet man kalkulatorische Zinsen?

Berechnung durch die Multiplikation eines kalkulatorischen Zinssatzes mit dem betriebsnotwendigen Kapital. Von diesem Ergebnis sind die Zinserlöse aus der Anlage betriebsnotwendigen Vermögens zu subtrahieren.

Was versteht man unter dem Abzugskapital?

Abzugskapital ist Kapital, das dem Unternehmen zinslos zur Verfügung steht.

5.6 Übungsmaterial

5.6.2

281

Verständniskontrolle

1. Wovon hängt der Aufbau einer Artenrechnung im Wesentlichen ab? 2. Wie sollte eine Kostenartenrechnung prinzipiell aufgebaut sein? 3. Wie werden Artenrechnungen in der Praxis erstellt? 4. Was versteht man unter den Unternehmenserhaltungskonzeptionen »Nominalkapitalerhaltung« und »Substanzerhaltung«? Welchen Einfluss haben diese auf die Einkommenshöhe? 5. Was bezweckt man generell mit dem Ansatz kalkulatorischer Kosten in einem internen Rechnungswesen? 6. Welchem Zweck dienen kalkulatorische Abschreibungen in einer Kostenartenrechnung? 7. Wie lassen sich Anderskosten von Zusatzkosten abgrenzen? Nennen Sie Beispiele für jede der beiden Arten von Kosten! 8. Wie kann man in einem internen Rechnungswesen bekannt gewordenen Fehlern bei der Schätzung z.B. der Nutzungsdauer oder des Wertansatzes von abnutzbaren Vermögensgütern begegnen? 9. Welche Schwierigkeiten ergeben sich bei der Ermittlung kalkulatorischer Zinsen? 10. Welchen Effekt hat die Orientierung an der Mittelverwendung im Rahmen der Ermittlung kalkulatorischer Zinsen?

5.6.3

Aufgaben zum Selbststudium

Lernziel der Aufgaben Die nachfolgenden Aufgaben dienen der vertieften Auseinandersetzung mit Artenrechnungen. Sie sollen insbesondere vermitteln, welche Rolle den kalkulatorischen Kosten zukommen kann.

Kalkulatorische Abschreibungen, Bewertungsproblematik Sachverhalt Eine Weinkellerei benötigt für die Abfüllung von Flaschen eine spezielle Abfüllanlage, deren Anschaffungskosten am 1.1.20X1 210000 GE betragen. Die Nutzungsdauer der Abfüllanlage wird mit 3 Jahren bzw. 400 Millionen Flaschen angesetzt. In den ersten zwei Jahren werden jeweils 150 Mio. Flaschen, im dritten Jahr 100 Mio. Flaschen abgefüllt.

Aufgabe 5.1

282

Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation

Teilaufgaben 1. Welchen jährlichen Abschreibungsbetrag (Geben Sie die Abschreibungsbeträge aller Abrechnungszeiträume an!) setzen Sie in der Kalkulation an, wenn Sie die Maschine zeitorientiert abschreiben und dabei den Anschaffungswert zugrunde legen? 2. Nehmen Sie an, der Wiederbeschaffungswert der Maschine werde bereits im Zeitpunkt der Anschaffung auf 240000GE geschätzt. Welchen jährlichen Abschreibungsbetrag (Geben Sie die Abschreibungsbeträge aller Abrechnungszeiträume an!) setzen Sie in der Kalkulation an, wenn Sie die Maschine zeitorientiert abschreiben und dabei den Wiederbeschaffungswert zugrunde legen? Wie behandeln Sie die Wertsteigerung, die aus dem im Vergleich zum Anschaffungswert höheren Wiederbeschaffungswert resultiert? 3. Nehmen Sie an, der Wiederbeschaffungswert der Maschine werde bereits im Zeitpunkt der Anschaffung auf 240000GE geschätzt. Welchen jährlichen Abschreibungsbetrag (Geben Sie die Abschreibungsbeträge aller Abrechnungszeiträume an!) setzen Sie in der Kalkulation an, wenn Sie die Maschine nutzungsorientiert abschreiben und die Substanz des Unternehmens erhalten bleiben soll? Wie behandeln Sie die Wertsteigerung, die aus dem im Vergleich zum Anschaffungswert höheren Wiederbeschaffungswert resultiert? 4. Welchen jährlichen Abschreibungsbetrag (Geben Sie die Abschreibungsbeträge aller Abrechnungszeiträume an!) setzen Sie in der Kalkulation an, wenn Sie unter der Maßgabe der Substanzerhaltung eine zeitorientierte Abschreibung gewählt haben und erst im dritten Jahr feststellen, dass der Wiederbeschaffungswert der Abfüllanlage auf 240000GE gestiegen ist und die Nutzungsdauer sich auf 4 Jahre erhöht hat? Wie behandeln Sie die Wertsteigerung, die aus dem im Vergleich zum Anschaffungswert höheren Wiederbeschaffungswert resultiert? 5. Welche Zielsetzung verfolgt der Kostenrechner mit dem Ansatz kalkulatorischer Abschreibungen? Grenzen Sie bei Ihrer Antwort auch kalkulatorische Abschreibungen von bilanziellen Abschreibungen ab! Lösung der Teilaufgaben 1. Der jährliche Abschreibungsbetrag bei Bewertung zu Anschaffungsausgaben und zeitorientierter Abschreibung ergibt sich für jedes Jahr der Nutzung zu 70000GE. 2. Der jährliche Abschreibungsbetrag bei Bewertung zu Wiederbeschaffungsausgaben und zeitorientierter Abschreibung ergibt sich für jedes Jahr zu 80000GE. Im Anschaffungszeitpunkt ist ein Ertrag in Höhe der Wertsteigerung zu verbuchen.

5.6 Übungsmaterial

283

3. Der jährliche Abschreibungsbetrag bei Bewertung zu Wiederbeschaffungssausgaben und nutzungsorientierter Abschreibung ergibt sich für die ersten beiden Jahre zu 90000GE und für das dritte Jahr zu 60000GE. Im Anschaffungszeitpunkt ist ein Ertrag in Höhe der Wertsteigerung zu verbuchen. 4. Die jährlichen Ab-/Zuschreibungsbeträge ergeben sich wie folgt: Jahr

20X1

20X2

20X3

20X4

Abschreibung

70000

70000

60000

60000

Zuschreibung

50000

5. Die Lösung der Teilaufgabe ergibt sich aus den entsprechenden Stellen des Lehrtextes.

Kalkulatorische Abschreibungen, Bewertungsproblematik Sachverhalt Ein Unternehmen kauft am 1.1.20X1 eine neue Maschine für 120000GE auf Ziel. Für die Maschine wird eine Nutzungsdauer von vier Jahren angenommen, während derer die Maschine linear abgeschrieben werden soll. Im Jahr 20X3 wird bekannt, dass dem Unternehmen hinsichtlich der Nutzungsdauer der Maschine in der Vergangenheit Schätzfehler unterlaufen sind. Die Nutzungsdauer beträgt nach neuen Erkenntnissen sechs Jahre. Während der Nutzungszeit der Maschine wird ebenfalls erkannt, dass der Wiederbeschaffungswert einer gleichwertigen neuen Maschine im Vergleich zum historischen Anschaffungswert gestiegen ist. Teilaufgaben 1. Nehmen Sie an, das Unternehmen verfolge die Unternehmenserhaltungskonzeption der »Nominalkapitalerhaltung« und wolle Schätzfehler im Zeitpunkt des Erkennens aus dem Rechnungswesen beseitigen! Bestimmen Sie den Buchwert am Ende des dritten Jahres und die jährlichen Abschreibungsbeträge der Maschine während deren Nutzungsdauer! 2. Nehmen Sie nun an, das Unternehmen verfolge die Unternehmenserhaltungskonzeption der »Substanzerhaltung« und wolle Schätzfehler im Zeitpunkt der Erkenntnis aus dem Rechnungswesen beseitigen! Bestimmen Sie den Buchwert am Ende des dritten Jahres und die jährlichen Abschreibungsbeträge der Maschine während deren Nutzungsdauer! Nehmen Sie dazu an, der Wiederbeschaffungswert einer gleichwertigen neuen Maschine betrage bereits im Zeitpunkt der Anschaffung der Maschine 150000GE.

Aufgabe 5.2

284

Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation

3. Nehmen Sie nun an, das Unternehmen verfolge die Unternehmenserhaltungskonzeption der »Substanzerhaltung« und wolle Schätzfehler im Zeitpunkt der Erkenntnis aus dem Rechnungswesen beseitigen! Bestimmen Sie den Buchwert am Ende des dritten Jahres und die jährlichen Abschreibungsbeträge der Maschine während deren Nutzungsdauer! Nehmen Sie dazu an, dass das Unternehmen erst im Jahr 20X3 erkennt, dass der Wiederbeschaffungswert einer gleichwertigen neuen Maschine 150000GE beträgt. Lösung der Teilaufgaben 1. Der Buchwert am Ende des Jahres 20X3 beträgt 60000GE. Die jährlichen Ab-/Zuschreibungsbeträge ergeben sich wie folgt: Jahr

20X1

20X2

20X3

20X4

20X5

20X6

Abschreibung

30000

30000

20000

20000

20000

20000

Zuschreibung

20000

2. Der Buchwert am Ende des Jahres 20X3 beträgt 75000GE. Die jährlichen Ab-/Zuschreibungsbeträge ergeben sich wie folgt: Jahr

20X1

20X2

20X3

20X4

20X5

20X6

Abschreibung

37500

37500

25000

25000

25000

25000

Zuschreibung

30000

25000

3. Der Buchwert am Ende des Jahres 20X3 beträgt 75000GE. Die jährlichen Ab-/Zuschreibungsbeträge ergeben sich wie folgt: Jahr

20X1

20X2

20X3

20X4

20X5

20X6

Abschreibung

30000

30000

25000

25000

25000

25000

Zuschreibung

Aufgabe 5.3

40000

Kalkulatorische Zinsen Sachverhalt Aus der Eröffnungsbilanz und der Schlussbilanz des Abrechnungszeitraumes 20X1 eines Unternehmens wurden für Zwecke der Kostenrechnung die Daten der Abbildung 5.12, Seite 285, (Angaben in GE) entnommen: Es wird davon ausgegangen, dass die Grundstücke keinem Wertverzehr unterliegen, wohingegen die Gebäude abnutzbar sind. Der kalkulatorische Zinsfuß beträgt 8%. Für die auf der Bank als flüssige Mittel vorhandenen 100000 GE werden 1% Zinsen gewährt. Desweiteren werden für die sonstigen Verbindlichkeiten 7% Zinsen im Jahr gezahlt.

5.6 Übungsmaterial

Buchwerte

285

1.1.20X1

31.12.20X1

Grundstücke

100000

200000

Gebäude

220000

200000

Maschinen

250000

200000

Betriebs- und Geschäftsausstattung

80000

60000

Verbindlichkeiten aus Lieferungen

95000

125000

Sonstige Verbindlichkeiten

40000

60000

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

70000

80000

Forderungen

30000

20000

Erhaltene Anzahlungen

50000

10000

Bank

100000

70000

Abbildung 5.12: Anfangs- und Endbestände der Vermögensund Schuldenposten

Teilaufgaben 1. Berechnen Sie das betriebsnotwendige Vermögen, wie es etwa zur Kalkulation eines Öffentlichen Auftrages notwendig wäre, und erläutern Sie kurz, weshalb Sie die entsprechenden Größen einbezogen haben! 2. Berechnen Sie die kalkulatorischen Zinsen, die der Kostenrechner für das Jahr 20X1 ansetzen würde! Begründen und bewerten Sie die Behandlung kalkulatorischer Zinsen als Kosten anstatt als Gewinnbestandteil! Lösung der Teilaufgaben 1. Für das betriebsnotwendige Vermögen errechnet sich ein Wert von 840000GE. 2. Die kalkulatorischen Zinsen für das Jahr 20X1 berechnen sich zu 55150GE. Zu beachten ist, dass die kalkulatorischen Zinsen um die erhaltenen Zinsen aus dem Bankkonto zu mindern sind. Die kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen betragen 51650GE.

Kalkulatorische Zinsen Sachverhalt Die in Abbildung 5.13, Seite 286, dargestellte Anfangsbilanz eines Unternehmens sei bekannt. Das Unternehmen nimmt jährlich auf die bebauten Grundstücke kalkulatorische Abschreibungen in Höhe von 5% des Buchwertes vor, auf abnutzbares Anlagevermögen 10% des Buchwertes. Zu den bebauten Grundstücken gehört am 1.1.20X1 ein bebautes Grundstück

Aufgabe 5.4

286

Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation

im Wert von 300000GE, das der Unternehmer für private Zwecke nutzt. Auf den Bestand an Fertigerzeugnissen sind während des Jahres 20X1 außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 55000GE vorgenommen worden. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich während des Jahres 20X1 um 40000GE. Alle anderen Bilanzpositionen weisen zum 31.12.20X1 betragsmäßig keine Unterschiede zur Bilanz vom 1.1.20X1 auf. Aktiva

Bilanz zum 1.1.20X1

Passiva

Bebaute Grundstücke Maschinen Fuhrpark Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Fertigerzeugnisse Zahlungsmittel Wertpapiere des Umlaufvermögens

800000 600000 200000 100000 1200000 500000 250000

Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen

900000 1400000 260000

Summe

3650000

Summe

3650000

Abbildung 5.13:

740000 130000 220000

Bilanz zum 1.1.20X1

Auf die bei der Bank durchschnittlich angelegten Zahlungsmittel erhält das Unternehmen am Ende des Jahres 20X1 Guthabenzinsen in Höhe von 2%. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten muss das Unternehmen jährlich im Durchschnitt 6% Zinsen zahlen. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 9%. Alle Vermögensgüter außer dem privat genutzten Grundstück und der Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zur Herstellung und zum Absatz von Erzeugnissen notwendig. Teilaufgaben 1. Berechnen Sie auf nachvollziehbare Weise das zur Herstellung und zum Absatz von Erzeugnissen durchschnittlich gebundene »betriebsnotwendige« Kapital des Unternehmens! 2. Ermitteln Sie auf Basis der Ergebnisse der ersten Teilaufgabe die kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen des Unternehmens für das Jahr 20X1! Lösung der Teilaufgaben 1. Das durchschnittlich gebundene betriebsnotwendige Kapital beläuft sich auf 2080000GE. 2. Die kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen belaufen sich im Jahr 20X1 auf 169400GE.

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