Was ist der unterschied zwischen erotik und exotisch lustige bilder

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Mein Kind wird nicht fotografiert!

Von Jeanette Kuster, 18. Januar 2015

Das Smartphone ist zu unserem dritten Auge geworden – was nicht heisst, dass man jeden damit fotografieren darf. Foto: David Goehring (Flickr)

Zum ersten Mal passierte es beim Einkaufen. Unser Sohn war unterwegs eingeschlafen und mein Mann hatte keinen Buggy dabei, weshalb er den Kleinen kurzerhand in einen Einkaufswagen bettete, um seine Besorgungen zu machen. Unser schlafender Junge gab dabei ein so süsses Bild ab, dass sich eine andere Kundin nicht zurückhalten konnte: Sie stand völlig selbstverständlich vor den Wagen hin, zückte ihr Smartphone und wollte unseren Sohn fotografieren. Mein Mann bemerkte das und war so entsetzt ob ihrer Dreistigkeit, dass er sie richtiggehend zusammenstauchte.

Das Ganze geschah direkt vor dem Kundendienst, und so mischte sich die Mitarbeiterin auch noch ein, unterstützte meinen Mann und sagte der perplexen Kundin, dass das Fotografieren fremder Kinder untersagt sei.

Der zweite Vorfall ereignete sich, als unser Sohn mit der Kita einen Ausflug machte. Zwei Frauen hätten ihn fotografieren wollen, erzählte er mir letztes Wochenende, aber die Betreuerin habe ihnen ganz laut gesagt, dass man das nicht dürfe. Ich fragte tags darauf in der Kita nach und tatsächlich habe sich eine asiatische Touristin zuerst begeistert mit den Kindern unterhalten, sei danach kurz weggegangen, mit dem Smartphone wieder aufgetaucht und habe meinen Sohn und seine beste Freundin fotografieren wollen. Auch diese Frau war völlig überrascht, als die Kinderbetreuerin eingriff und laut «No pictures!» rief.

Ich bin überzeugt, dass beide Frauen nichts Böses im Sinn hatten. Trotzdem habe ich für ihr Verhalten keinerlei Verständnis und bin entsetzt, dass jemand überhaupt auf die Idee kommt, ungefragt ein fremdes Kind – mein Kind! – zu fotografieren.

Die grassierende Dauerknipserei mit dem Smartphone scheint viele Menschen allmählich jegliche Grenzen vergessen zu lassen. Können Sie sich vorstellen, dass jemand vor zehn Jahren mitten in der Migros seine Fotokamera hervorgekramt hätte, um ein herziges Kind vor dem Spielwarenregal zu fotografieren? Heute ist so etwas für etliche Leute völlig normal. Das mit der Kamera ausgerüstete Handy ist sozusagen zu unserem dritten Auge geworden, durch das wir die Umwelt mindestens so gerne und häufig betrachten wie durch die anderen zwei. Und so wird der überstylte Teenie im Tram genauso fotografiert wie der lustige Alte im Café und die Bilder nachher auf Facebook gepostet, um damit Likes zu sammeln. Oder man zeigt den Freundinnen beim Kaffeekränzchen Bilder von fremden Kindern, um gemeinsam über deren Jöh-Faktor zu diskutieren.

Dass die Fotografierten das weniger toll finden, wird ausser Acht gelassen. Ebenso wie die Tatsache, dass es gesetzlich verboten ist, Fremde ohne ihr Einverständnis abzulichten. Denn in der Schweiz gibt es das im Zivilgesetz verankerte Recht am eigenen Bild. Ich kenne den Paragrafen noch aus meiner Ausbildung. Damals hatte man uns angehenden Journalisten eingebläut, dass es nicht zulässig sei, eine fremde Person ohne ihr Einverständnis zu fotografieren, geschweige denn das Bild zu veröffentlichen. Natürlich gibt es Ausnahmefälle, etwa wenn es sich um eine Person des öffentlichen Interesses handelt oder jemand innerhalb einer Menschenmenge an einem Ort fotografiert wird, an dem er damit rechnen muss, an einer Demonstration zum Beispiel. Dass jedoch ein zweijähriges Kind, das in einem Einkaufswagen schläft oder mit seinen Freunden unterwegs ist, keine solche Ausnahme darstellt, müsste eigentlich jedem klar sein.

Haben Sie auch schon Fremde dabei ertappt, wie sie Ihr Kind fotografieren wollten? Und wie sind Sie mit der Situation umgegangen?

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