Was haben sie bei diesem verkehrszeichen zu beachten absolutes halteverbot

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Sie dürfen nicht halten Sie dürfen nicht halten

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

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EintragFrage: 1.4.41-014 [Frage aus-/einblenden]

Autor: michael
Datum: 11/11/2008

Antwort 1: Richtig

Das Verkehrszeichen „absolutes Halteverbot“ verbietet jegliches Halten, egal zu welchem Zweck.

Antwort 2 und 3: Falsch

Sie dürfen also unter keinen Umständen halten, auch nicht zum Be- oder Entladen oder um Mitfahrer aussteigen zu lassen.

  • Ratgeber

Wer hier hält oder parkt, zahlt!

04.07.2018 —

Was bedeutet das Verkehrszeichen "Absolutes Halteverbot"? Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich falsch parke oder halte? Und gibt es Ausnahmen beim absoluten Halteverbot? AUTO BILD hat alle Infos!

Links das Verkehrszeichen "Absolutes Halteverbot" und rechts das Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot".

Es ist rund, hat einen roten Rand und zeigt ein rotes X auf einem blauen Hintergrund: das Verkehrszeichen mit der Nummer 283 namens "Absolutes Halteverbot". Doch was bedeutet ein absolutes Halteverbot überhaupt? Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Autofahrer in einem mit diesem Verkehrsschild gekennzeichneten Bereich weder halten noch parken. Ziemlich ähnlich sieht das Verkehrsschild mit der Nummer 286 aus: runde Form, roter Rand, blauer Hintergrund mit einem diagonalen roten Strich durch. Es geht um das "Eingeschränkte Halteverbot". Dies besagt, dass Autofahrer nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten dürfen. Ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Um einen bestimmten Bereich mit einem absoluten oder eingeschränkten Halteverbot auszuweisen, kann ein Halteverbotsschild zusätzlich mit einem Pfeil gekennzeichnet sein. Wenn der Pfeil nach links zeigt, heißt es: Beginn des Halteverbots. Folgt dann auf der Fahrbahn ein Halteverbotsschild mit einem Pfeil, der nach rechts zeigt, so bedeutet es, dass das Halteverbot an dieser Stelle zu Ende ist.

Unterschied zwischen Halten und Parken

Wer im Stau steht und somit ungewollt anhalten muss, verstößt nicht gegen ein Halteverbot. 

Um die beiden Verkehrszeichen eindeutig auseinanderhalten zu können, muss genau zwischen den Begriffen Halten und Parken unterschieden werden. Halten tut derjenige, der freiwillig auf der Fahrbahn oder auf dem Seitenstreifen seine Fahrt unterbricht. Kein Halten ist es allerdings, wenn Sie aufgrund von Stau anhalten müssen oder vor einer roten Ampel stehen. In diesen beiden Fällen spricht man nämlich vom Warten. Parken tut hingegen jeder, der sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält. Wer aber aussteigt und sein Auto trotzdem in Sichtweite behält, um gegebenenfalls schnell wegfahren zu können, parkt nicht.

Grundsätzliches Halteverbot in Deutschland

Laut der StVO § 12 Absatz 1 gibt es aber Situationen, in denen das Halten oder Parken so oder so verboten ist. Unabhängig davon, ob das Verkehrsschild "Absolutes Halteverbot" oder "Eingeschränktes Halteverbot" aufgestellt ist. Ein grundsätzliches Halteverbot gilt also an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen und vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten. 

Bußgeldkatalog: Absolutes Halteverbot missachtet

Wer in nicht erlaubten Zonen mit seinem Auto hält und dabei von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot gibt es dafür aber nicht. Hier eine Übersicht, wie teuer es ist, wenn sie in nicht erlaubten Zonen halten:

● Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, an Taxiständen, bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist: 10 Euro
● ... mit Behinderung:15 Euro
● Halten in/vor Feuerwehrzufahrten: 10 Euro
● Halten in zweiter Reihe: 15 Euro
● ... mit Behinderung: 20 Euro
● Nicht platzsparend gehalten: 10 Euro
● In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten: 20 Euro
● Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen: 20 Euro
● ... mit Behinderung: 30 Euro

Ein bisschen teurer ist es, wenn das Auto im absoluten Halteverbot geparkt wird oder in Bereichen, wo das Parken generell verboten ist. Hier eine Übersicht:

● Parken an engen und unüber­sichtlichen Straßen­stellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fuß­gänger­überwegen sowie bis zu fünf Meter davor, bis zu zehn Meter vor Licht­zeichen, im Halteverbot, im einge­schränkten Halteverbot: 15 Euro
● ... mit Behinderung: 25 Euro
● ... länger als eine Stunde: 25 Euro
● ... zusätzlich mit Behinderung: 35 Euro

Zeitlich beschränkte Halteverbote

Grundsätzlich gilt: Auf einem privaten Grundstück kann der Eigentümer die Regeln selbst definieren, nach denen geparkt oder nicht geparkt werden darf. So darf der Eigentümer eines Supermarkt-Parkplatzes bestimmen, wie lange der Kunde parken darf und ob dies Geld kostet oder nicht. Zeitlich beschränkte Halteverbote können außerdem für bestimmte Anlässe angefordert werden. Zum Beispiel für Umzüge, Bauarbeiten oder Filmaufnahmen können Halteverbotsschilder für einen bestimmten Zeitraum angebracht werden. Um ein Halteverbotsschild für einen bestimmten Zeitraum aufstellen zu können, muss das zuständige Ordnungsamt eine Genehmigung erteilen. Vier Tage vor Inkrafttreten des Verbots muss das Schild dann allerdings aufgestellt werden. Daran muss sich jeder Verkehrsteilnehmer halten. Wer das Auto trotzdem im kurzzeitigen Halteverbot abstellt, muss damit rechnen, dass es abgeschleppt wird.

Halteverbote mit Zusatzschild

Absolutes Halteverbot mit Zusatzschild: Hier dürfen Carsharing-Fahrzeuge parken.

Unter manchen Halteverbotsschildern befindet sich ein Zusatzschild. Dieses begrenzt das absolute Halteverbot zeitlich oder bestimmte Fahrzeuge werden vom Halteverbot freigestellt. Diese Zusatzschilder gibt es:

● "Einsatzfahrzeuge frei": Dienst- oder Rettungsfahrzeuge dürfen halten
● Bewohner mit Parkausweis: Anwohner mit entsprechendem Parkausweis dürfen parken
● Schwerbehinderte mit Parkausweis: Schwerbehinderte mit entsprechendem Parkausweis sind vom Halteverbot freigestellt
● Halteverbot mit Uhrzeit: Halten ist zu den angegebenen Uhrzeiten verboten (z. B. 7-10 Uhr). Es kann aber auch zu bestimmten Uhrzeiten erlaubt sein
● Freistellung von Elektrofahrzeugen: Gibt es eine Ladestation für Elektrofahrzeuge im Halteverbot, gestattet dieses Zeichen das Halten für die Dauer der Aufladung
● Halteverbot auf dem Seitenstreifen: Halten oder Parken ist zusätzlich auf dem Seitenstreifen verboten
● Parken mit Parkscheibe: Das Parken für die ausgewiesene Parkdauer ist mit Parkscheibe erlaubt
● Parken mit Parkschein: Das Parken im Halteverbot ist gegen Gebühr gestattet

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