Zu unserem gemeinsamen Schutz sind wir Ihnen über das Tragen einer FFP2-Maske im KJC dankbar. Für Ihre Anträge und Unterlagen gibt es zudem vier Kontaktmöglichkeiten, ohne dass Sie persönlich
vorsprechen müssen: - BriefpostIhr Kommunales Jobcenter ist für Ihre Anliegen da.
- eMail
- Fax
- Hausbriefkasten.Unsere Servicezeiten für Sie:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
zusätzliche Servicezeiten der Empfänge an den jeweiligen Standorten:
Montag
08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Aktuelles
Berufs - und Studienorientierung 2022 / 2023Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort
Der Deutsche Landkreistag hat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag die Kampagne „Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort“ entwickelt, die die Erfolge der kommunalen Jobcenter noch stärker über Geschichten anhand persönlicher Lebensläufe und damit deutlich emotionalisierter verbreitet.
Die ersten Videos und Reportagen der hierfür entwickelten Kampagne „Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort“ sind nun unter
//kommunale-jobcenter.de/menschen-vor-ort/
veröffentlicht worden.
Aktualisierung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft ab 01.04.2021Jobcenter zahlt bei Bedarf Zuschuss zu Laptop oder Tablet
In den letzten Monaten wurden im Rahmen des Digitalpakts viele Schulen mit Laptops oder Tablets ausgestattet, die bei Bedarf leihweise an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden können. Dies ist jedoch nicht immer gewährleistet. Das kann für Schüler aus Familien im Leistungsbezug des Jobcenters zu einem Problem für den pandemiebedingten Heimunterricht werden.
In solchen Fällen kann das Jobcenter einen Zuschuss bis zu 350 € zahlen. Wichtig: dem Antrag muss eine Bestätigung der Schule beiliegen, dass die Schule kein digitales Leihgerät zur Verfügung stellt. Und es muss vom Antragsteller selbst bestätigt werden, dass in der Familie keine für den Heimunterricht nutzbare IT-Technik vorhanden ist.
Damit wir schnell und unbürokratisch prüfen können, verzichten wir auf ein langes Formular und nehmen alle Anträge als eMail oder Brief an. Niemand muss seinen Antrag persönlich abgeben. Am schnellsten können wir eine Bewilligung immer dann prüfen, wenn dem Antrag schon die Bestätigung der Schule sowie die Erklärung, dass keine andere für den Heimunterricht nutzbare Technik vorhanden ist, beigefügt wird.
Die Regelung gilt auch rückwirkend ab 1. Januar 2021. Wenn eine Familie, die Leistungen vom Kommunalen Jobcenter erhält, sich schon im Januar ein Tablet für den Heimunterricht gekauft hat und die Schule bestätigt, dass kein Leihgerät vorhanden ist, werden wir auch einen nachträglich gestellten Antrag auf Kostenübernahme bis zu 350 € prüfen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die betreffende Person
• | bezieht Arbeitslosengeld II vom Kommunalen Jobcenter Lk Leipzig, | |
• | ist Schülerin oder Schüler, | |
• | besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule, | |
• | nimmt am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht teil, | |
• | bekommt von der Schule kein digitales Endgerät zur Verfügung gestellt und | |
• | im Haushalt ist keine Technik nutzbar. |
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt maximal 350,00 Euro.
Die konkrete Höhe richtet sich nach den benötigten Endgeräten (z. B. Tablet oder PC jeweils mit Zubehör, Drucker inklusive Erstbeschaffung von Druckerpatronen) .
Was müssen die Leistungsbezieher tun?
Die Leistungsbezieher zeigen den Bedarf formlos beim Kommunalen Jobcenter Lk Leipzig an. Am einfachsten wird es, wenn folgende Unterlagen per Post oder
auf elektronischem Weg eingereicht werden:
• | eine Bescheinigung der Schule, das digitale Endgeräte (Schulcomputer, Drucker) für den Distanzunterricht benötigt werden und eine Ausleihe nicht möglich ist. | |
• | eine schriftliche Bestätigung vom Antragstellenden, dass in der Familie keine für den Heimunterricht nutzbare IT-Technik vorhanden. | |
• | eine einfache Erklärung über die Höhe der Kosten oder einen Nachweis (z. B. Prospekt, Ausdruck) zu den anzuschaffenden Geräten. |
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in bzw. reichen Sie Ihre formlosen Anträge per Post bzw. E-Mail in dem für Sie zuständigen Standort ein.
Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden verbessertLeistungen für Bildung und Teilhabe wurden verbessert
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden für alle Anspruchsberechtigten (Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und XII sowie von Wohngeld und Kinderzuschlag) stark verbessert. So steigen beispielsweise die Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf auf insgesamt 154,50 Euro, davon 103,00 Euro für das erste Schulhalbjahr und 51,50 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Weiterhin fallen die bisherigen Eigenanteile für das gemeinsame Mittagessen in Kindergarten und Schule sowie für die Schülerfahrkarte komplett weg.
Die Lernförderung für eine Schülerin oder einen Schüler ist künftig nicht erst dann möglich, wenn die Versetzung unmittelbar gefährdet ist.
Das monatliche Budget für die Teilhabe an Aktivitäten und dem Vereinsleben steigt von bisher insgesamt 10 Euro auf pauschal 15 Euro; auch kann zukünftig das Geld den Familien direkt gezahlt werden und nicht mehr an die Vereine. Dies bedeutet für die Beteiligten eine Vereinfachung, denn so können die Kinder und Jugendlichen bzw. deren Eltern z.B. die Aufwendungen für kulturelle oder gesellschaftliche Aktivitäten und die Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen direkt bezahlen, ohne dabei den Sozialleistungsbezug zu offenbaren.
Die Leistungen auf Bildung und Teilhabe gelten mit der entsprechenden Antragstellung auf die Grundleistungen als beantragt; lediglich die Lernförderung ist gesondert zu beantragen. Zuständig ist das Kommunale Jobcenter des Landkreises Leipzig.
Für Anträge und Anfragen nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:
über das Internet: Bildungs- und Teilhabepaket - Landkreis Leipzig
oder
für Empfänger von SGB II - Leistungen:
Serviceteam Wurzen | Telefon: 03433 241-10 | |
Serviceteam Grimma | Telefon: 03433 241-20 | |
Serviceteam Borna | Telefon: 03433 241-40 | |
Serviceteam Markkleeberg | Telefon: 03433 241-60 |
für Empfänger von SGB XII / Wohngeld und/oder Kinderzuschlags-Leistungen:
Team Bildung und Teilhabe
Südstraße 80, Gebäude 62
04668 Grimma
Telefon: 03433 241 3111
Fax: 03433 241 7062
E-Mail:
Kommunales Jobcenter
Landkreis Leipzig
Förderinstrumente nach § 16 e und § 16 i SGB IIFörderinstrumente nach § 16 e und § 16 i SGB II
Seit 1. Januar 2019 können sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in Vollzeit oder Teilzeit auf Grundlage der neuen gesetzlichen Förderinstrumente gefördert werden. Die Förderung ist für alle Arbeitgeber unabhängig von Art, Branche, Rechtsform und Region möglich.
Nähere Informationen dazu finden sie unter:
Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL)
Förderung Teilhabe am Arbeitsmarkt (TAM)
Bitte sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgeberservices beraten und unterstützen Sie gern:
Sozialer Arbeitsmarkt - SAMSozialer Arbeitsmarkt - SAM
Das Kommunale Jobcenter (KJC) des Landkreises Leipzig beteiligt sich am Förderprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, das zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit dienen soll.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.
ReSiSax - Pilotprojekt des Landkreises Leipzig und des Landkreises MeißenIndividualcoaches gehen neue Wege bei der Stärkung und Unterstützung
von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
Bei „Resilienz stärken und Selbstwirksamkeit initiieren – in Sachsen (ReSiSax)“ handelt es sich um ein Pilotprojekt des Landkreises Leipzig und des Landkreises Meißen. Die kommunalen Jobcenter der beiden Landkreise arbeiten präventiv, intensiv und innovativ mit Menschen, die langzeitarbeitslos sind und eine Behinderung oder eine dauerhafte physische Einschränkung haben.
Seit Februar 2022 ist das Projektteam
bestehend aus vier Individualcoaches und einer Projektkoordinatorin vollzählig. Jeder Individualcoach ist für einen Standort im Landkreis Leipzig zuständig. Bei den Projektmitgliedern handelt es sich um die vier Individualcoaches Frau Fischer, Frau Mücke, Frau Schöllig und Herrn Lehmann sowie um die Projektkoordinatorin Frau Schulmeister. Sie alle haben Erfahrung in der Beratung von unterstützungsbedürftigen Menschen und nehmen die Herausforderung des Projektes an, in der Beratung ebenfalls neue
Wege zu gehen.
Das Projekt bietet erstmals die Möglichkeit, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gesundheitsfördernd zur Seite zu stehen und eine wohnortnahe Beratung zu ermöglichen. Das Ziel ist es, die Teilnehmenden zunächst gesundheitlich, sozial und persönlich in ihrer Selbstwahrnehmung zu stärken, um ihnen mit Hilfe medizinischer Akteure und vielfältiger Netzwerkpartner anschließend die gesellschaftliche, soziale und berufliche Teilhabe zu ermöglichen.
Die Teilnahme am
Projekt ist freiwillig und kann bis zu maximal zwei Jahren betragen.
Die Einzelgespräche finden in Wohnortnähe, z.B. in Beratungsstellen, in Gemeinderäumen oder während eines gemeinsamen Spazierganges statt. Wesentlich ist eine offene und vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre zwischen den Teilnehmenden und dem jeweiligen Individualcoach. Die Teilnehmenden entscheiden, welche Lebensbereiche am dringlichsten von beiden Projektbeteiligten bearbeitet und unterstützt wieder „ins Lot“ gebracht werden
sollen.
Die Aktivierung findet mit Hilfe von Netzwerkpartnern, wie Ärzten, Beratungsstellen und Krankenkassen beispielsweise in Gesundheits-, Ernährungs- sowie Bewegungskursen statt.
Die Individualcoaches aktivieren die Teilnehmenden auch anhand von Selbsthilfe- und Kleingruppenveranstaltungen sowie Maßnahmen, die mit und für die Teilnehmenden erstellt werden.
Der Fokus des Projektes liegt auf dem Bedarf und auf der Mitwirkung der Teilnehmenden. Sie sind es auch, die mit den
Individualcoaches einen freiwilligen Hilfeplan erstellen, Ziele vereinbaren und Pläne mit Hilfe der Individualcoachs umsetzen möchten.
Durch die erweiterte und innovative Beratung wird bezweckt, den Kreislauf von Langzeitarbeitslosigkeit und gesundheitlichen Problemen sowie Vereinsamung zu durchbrechen. Während der gesamten Zeit des Projektes bleiben die Teilnehmer und die Individualcoaches in engem Austausch, wenn es um die selbstdefinierten Ziele in den Bereichen Gesundheit, Wohnen,
Freizeit, Alltag, soziale Beziehung und Beschäftigung geht.
Die beiden Jobcenter arbeiten vertrauensvoll zusammen, stimmen sich ab und profitieren durch die jeweiligen spezifischen Instrumente in der Projektarbeit.
Weitere Informationen zum Projekt ReSiSax finden Sie unter folgendem Link
ReSiSax-Bundesprogramm rehapro - Landkreis Leipzig
Weitere Informationen für Sie
Ansprechpartner|Innen Leitung
Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 424 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2701 Fax:03433 241-7061 E-MailLocation Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 425 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2701 Fax:03433 241-7061 E-MailLocation Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 422 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2736 Fax:03433 241-7061 E-MailLocation Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 418 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2757 Fax:03433 241-7061 E-MailLocation FB RechtsverkehrZimmer: 327 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2751 Fax:03433 241-7063 E-MailLocation FB RechtsverkehrZimmer: 309 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2751 Fax:03433 241-7063 E-MailLocation Team HaushaltZimmer: 411 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2844 Fax:03433 241-7064 E-MailLocation Team HaushaltZimmer: 410 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2844 Fax:03433 241-7064 E-MailLocation FB LeistungsgewährungZimmer: 208a Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2850 Fax:03433 241-7062 E-MailLocation FB LeistungsgewährungZimmer: 208 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2901 Fax:03433 241-7062 E-MailLocation FB ArbeitsintegrationZimmer: 207 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2800 Fax:03433 241-7062 E-MailLocation FB ArbeitsintegrationZimmer: 208 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2801 Fax:03433 241-7062 E-MailLocation
FB Grundsatzangelegenheiten SozialesZimmer: 214 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2900 Fax:03433 241-7062 E-MailLocation
Hinweise zum DatenschutzAm 25.05.2018 trat die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU in Kraft. Die Verordnung gilt mit Ihrem In-Kraft-Treten als nationales Recht und wird für den Bereich des Sozialrechts gemäß Art. 6 Abs. 3 DSGVO – wie bisher – durch die Regelungen des Sozialdatenschutzes in den Sozialgesetzbüchern detailliert festgelegt.
Neu geregelt wurden auch umfassende Transparenz- sowie Informationspflichten der verantwortlichen Stelle und Auskunftsrechte der Betroffenen nach Art. 12 – 15 DSGVO. Nähere Informationen dazu finden Sie auf dem Merkblatt:
Informationspflichten gem. Art. 13 und Art. 14 DSGVO.(PDF, 45 kB)(PDF, 45 kB)
Zugang elektronischer DokumenteSeit dem 01.01.2012 ist der Landkreis Leipzig alleiniger Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. In dieser Aufgabe berät, betreut und vermittelt das Jobcenter erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II. Darüber hinaus unterstützt das Kommunale Jobcenter Arbeitgeber der Region, bei ihrer Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern und kooperiert mit freien Trägern und Institutionen bei der gemeinsamen Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen.
Vier auf den Landkreis verteilte Standorte bieten Ihnen die Möglichkeit, mit dem für Sie zuständigen Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen und sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail beraten zu lassen. Unterden weiterführenden Links können Sie sich als Bürger, Arbeitgeber und freie Träger über die Serviceangebote des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig informieren.
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Veröffentlichungen
15.02.2013 11:09 UhrFallzahlen und Statistik
August 2022(PDF, 43 kB) |
Juli 2022(PDF, 43 kB) |
Juni 2022(PDF, 43 kB) |
Mai 2022(PDF, 43 kB) |
April 2022(PDF, 43 kB) |
März 2022(PDF, 43 kB) |
Februar 2022(PDF, 43 kB) |
Januar 2022(PDF, 43 kB) |
Dezember 2021(PDF, 44 kB) |
November 2021(PDF, 44 kB) |
Oktober 2021(PDF, 43 kB) |
September 2021(PDF, 43 kB) |
August 2021(PDF, 43 kB) |
EB Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig 2019(PDF, 734 kB)
EB Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig 2018(PDF, 632 kB)
EB Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig 2017(PDF, 1,2 MB)
EB Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig 2016(PDF, 547 kB)
EB Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig 2015(PDF, 586 kB)
EB Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig 2014(PDF, 1,5 MB)
EB Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig 2013(PDF, 4,6 MB)
Seit dem 10.01.2011 nimmt Herr Gert Hütel die Aufgaben des Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt für das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig wahr.
Im § 18e SGB II sind die gesetzlichen Aufgaben des Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt definiert.
Der Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt berät und unterstützt die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in übergeordneten Fragen
- der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
- der Frauenförderung und Männerförderung
- der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern.
Schwerpunktgruppen sind:
- Alleinerziehende (Unterstützung von Berufsrückkehrer/innen nach längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt, z.B. Elternzeit)
- Unterbringung von Kleinkindern (Betreuungsmöglichkeiten)
- Hilfe für Jugendliche unter 25 Jahren mit Vermittlungshemmnissen (ohne Schul- bzw. Berufsabschluss) bei Problemen in Bezug auf Bewerbungsstrategien und Berufsorientierung/Weiterbildungsmöglichkeiten bzw. Chancengleichheit unabhängig vom sozialen Umfeld
- Ältere Arbeitnehmer über 50 Jahre (Herausstellung der langjährigen Berufserfahrung und Unterstützung bei Anforderungen in Hinblick Qualifikation, Vermittlungsstrategie)
- Migranten und Behinderte (Beachtung der Vorgaben – Unterstützung bei Problemen)
Der Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt vertritt das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig zu oben genannten Themen nach außen. Er arbeitet mit den kommunalen und öffentlichen Stellen, Unternehmen, Verbänden, Kammern, Vereinen und Netzwerken im Landkreis Leipzig zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zusammen.
Bei Fragen, Anregungen und Hinweisen kontaktieren Sie gerne unseren Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt:
Kommunales Jobcenter Landkreis LeipzigZimmer: 418 Südstraße 80, Gebäude 62 04668 Grimma Tel.:03433 241-2757 Fax:03433 241-7061 E-MailLocation