Wann muss ich meine Steuererklärung abgegeben haben?

Hinweis:
Ihr zuständiges Finanzamt kann in bestimmten Fällen die Einkommensteuererklärung für steuerlich beratene Personen vorab anfordern, jedoch nicht vor Ablauf des 31. Juli des Folgejahres.

Besonderheit aufgrund der Corona-Pandemie:

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2020 verpflichtet ist, hatte dafür drei Monate mehr Zeit. Ausführungen dazu finden Sie auf der  Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen.

Auch für Ihre Steuererklärung für das Jahr 2021 haben Sie  mehr Zeit. Ihre Steuererklärung müssen Sie bis zum 31. Oktober 2022 einreichen. Sind Sie steuerlich beraten, verlängert sich die Frist sogar auf den 31. August 2023.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben? 

In insbesondere folgenden Fällen sind Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer dazu verpflichtet, unaufgefordert eine Einkommensteuererklärung abzugeben:

Sind Sie selbständig, gewerblich oder land- und forstwirtschaftlich tätig, besteht eine Abgabepflicht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags liegt. Für 2021 beträgt dieser 9.744 Euro für eine einzeln zu veranlagende Person; 19.488 Euro für ein zusammen zu veranlagendes Ehepaar bzw. für eine zusammen zu veranlagende Lebenspartnerschaft. 

Diese Beträge gelten auch für Rentnerinnen und Rentner. Die Rente ist jedoch teilweise steuerfrei. Wie viel, das hängt davon ab, wann sie erstmals gezahlt wurde. Doch auch Rentner haben abzugsfähige Ausgaben. Erst wenn nach deren Abzug das zu versteuernde Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags liegt, sind tatsächlich Steuern zu zahlen. 

Bitte beachten Sie:

Sie müssen sich selbst darüber informieren, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Das Finanzamt fordert Sie nicht automatisch zur fristgerechten Abgabe der Steuererklärung auf.

Hinweis:
Auch wenn keiner dieser genannten Gründe zur Abgabeverpflichtung auf Sie zutrifft, kann das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung per Post auffordern. Dann müssen Sie ebenfalls reagieren und eine Steuererklärung einreichen. 

Lässt sich die Abgabefrist verlängern?

Lässt sich die Abgabefrist verlängern? 

Noch mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung gibt es nur in Ausnahmefällen. Können Sie absehen, dass Sie den Abgabetermin nicht einhalten können, sollten Sie vorher beim zuständigen Finanzamt schriftlich eine Fristverlängerung beantragen. Sie sollten Ihren Antrag begründen und einen neuen Abgabetermin nennen. 

Sie haben jedoch keinen Anspruch auf eine Fristverlängerung.
 

Was passiert, wenn die Abgabefrist versäumt wird?

Was passiert, wenn die Abgabefrist versäumt wird? 

Versäumen Sie die Abgabefrist, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Möglich ist die Festsetzung 

  • eines Verspätungszuschlags, 
  • eines Zwangsgeldes, 
  • einer Steuerschätzung und
  • die Festsetzung von Zinsen. 

Kann man freiwillig eine Steuererklärung abgeben?

Kann man freiwillig eine Steuererklärung abgeben? 

Wenn Sie ausschließlich Arbeitslohn beziehen, von dem bereits die Lohnsteuer durch Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber einbehalten worden ist, sind Sie grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Sie können aber freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben (sogenannte Antragsveranlagung). Die Abgabe einer freiwilligen Einkommensteuererklärung kann sich insbesondere dann lohnen,

  • wenn Sie nicht ununterbrochen in einem Dienstverhältnis gestanden haben,
  • wenn die Höhe Ihres Arbeitslohns im Laufe des Jahres geschwankt hat und von Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber ein betrieblicherLohnsteuer-Jahresausgleich noch nicht durchgeführt worden ist,
  • wenn sich Ihre Steuerklasse oder die Zahl Ihrer Kinder im Laufe des Jahres zu Ihren Gunsten geändert hat und dies noch nicht bei einem betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleich durch Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber berücksichtigt worden ist,
  • wenn Ihnen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstanden sind,
  • wenn Ihnen Aufwendungen für eine Basis-Krankenversicherung und/oder gesetzliche Pflegeversicherung entstanden sind, die die von Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigte Mindestvorsorgepauschale übersteigen.

Bis wann kann man freiwillig eine Steuererklärung abgeben?

Bis wann kann man freiwillig eine Steuererklärung abgeben? 

Sind Sie nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt einzureichen, haben Sie vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Jahres Zeit, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben (sogenannte Festsetzungsfrist). Wenn Sie die-se Frist versäumen, kann keine Steuererstattung mehr erwartet werden.

Beispiel:

Die Steuererklärung für das Jahr 2021 muss bis zum 31. Dezember 2025 beim Finanzamt eingetroffen sein. Geht die Steuererklärung später ein, kann nicht mehr mit einer Steuererstattung gerechnet werden

Tipp:

Alle benötigten Papierformulare für Ihre Steuererklärung können Sie im Formular-Management-System der Bundes­finanz­verwaltung herunterladen. Noch einfacher ist es aber, wenn Sie Ihre Steuererklärung online einreichen: Sie können sich bei ELSTER registrieren und alle Steuererklärungen auch vollständig online erstellen und an Ihr Finanzamt übermitteln. 

Bis wann muss man die Steuererklärung gemacht haben?

Die Grundsteuererklärungen sind in der Zeit vom 1. Juli bis spätestens zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Ihre Einkommensteuererklärung wie auch die Grundsteuererklärung können Sie bequem online über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.

Wie finde ich heraus ob ich eine Steuererklärung abgeben muss?

Generell gilt: Liegt Ihr Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages, dann zahlen Sie keine Steuern und müssen auch keine Steuererklärung abgeben. Im Steuerjahr 2021 liegt dieser Grundfreibetrag bei 9.744 Euro für Singles und 19.488 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner.

Was passiert wenn man jahrelang keine Steuererklärung gemacht hat?

Wenn du seit Jahren keine Steuererklärung gemacht hast oder du dich zum ersten mal mit dem Thema beschäftigst, kannst du bis zu vier Jahre freiwillig deine Steuererklärung nachträglich einreichen. Vorausgesetzt, du warst in diesen Jahren nicht verpflichtet.

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