Wann darf man Hecken schneiden Sachsen Anhalt?

Gebüsche und Hecken dürfen für mehrere Monate im Jahr weder stark beschnitten noch entfernt werden. Wie lange gilt das Verbot? Und was ist der Grund dafür?

Das Wichtigste im Überblick

  • Welche Hecken und Pflanzen sind von dem Verbot betroffen?
  • Warum ist das Heckenschneiden verboten?
  • Was passiert bei einem Verstoß?
  • Welche Arbeiten sind erlaubt?
  • Sollten Sie vorsorglich zur Schere greifen?
  • Welche Rolle spielt das Wetter beim Zuschnitt?

Laut Gesetz (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)) ist zwischen dem 1. März und dem 30. September der Heckenschnitt in Deutschland verboten. In diesem Zeitraum dürfen Hecken, Sträucher, Gehölze sowie Gebüsche und lebende Zäune nicht stark geschnitten oder gar entfernt werden. Durch das Gesetz sollen Vögel und Insekten geschützt werden.

Vom 1. Oktober bis zum 28. Februar können Sie Ihre Hecke wieder wie gewohnt schneiden und stutzen.

Welche Hecken und Pflanzen sind von dem Verbot betroffen?

Das Verbot betrifft vor allem Gewächse, die in freien Landschaften sowie Wohngebieten beziehungsweise Siedlungsbereichen stehen. Sie dürfen nicht radikal geschnitten, gerodet oder gar zerstört werden. Zudem sind nur bestimmte Hecken und Sträucher von der Regelung betroffen. Hierzu zählen:

  • Hecken und Büsche
  • Wallhecken (Erd- und Steinwälle, die von Gehölz bewachsen sind)
  • Sträucher und Gebüsche mit einem kleinen Stamm
  • Röhricht und Schilfrohr
  • lebende Zäune (Weidezaun, Kirschlorbeeren, kleine Fichten, die als Sichtschutz dienen)

Für Haus- oder Kleingärten gibt es Ausnahmen, allerdings sollten Sie dabei ebenfalls den Tierschutz beachten (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz). Haben sich Tiere in den Pflanzen bereits einen Nistplatz gesucht, dürfen Sie auch hier keinen Heckenschnitt durchführen.

Warum ist das Heckenschneiden verboten?

Durch das Gesetz sollen vor allem die Brut- und Niststätten vieler Tiere wie beispielsweise heimischer Vögel und Insekten geschützt werden. Aufgrund der veränderten Landwirtschaft gibt es nur noch wenige natürliche Brutstätten, die ihnen entsprechenden Schutz vor Feinden und der Umwelt bieten. Die Tiere haben es zunehmend schwer, geeignete Plätze zu finden. Es ist also wichtig, auch als Hobbygärtner, die Nistplätze auf privatem Gelände ausreichend zu schonen und zu schützen.

Was passiert bei einem Verstoß?

Ein Verstoß gegen das Gesetz gilt als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet. Die Höhe des Bußgelds ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und auch von der Höhe der Hecke abhängig. So können für das Beschädigen oder Beseitigen einer Hecke in entsprechenden Gebieten teilweise bis zu 15.000 Euro fällig werden. In Mecklenburg-Vorpommern droht sogar eine Strafe von bis zu 100.000 Euro.

Welche Arbeiten sind erlaubt?

Auch wenn die Vorgaben im BNatSchG sehr streng sind, ist ein schonender Pflege- und Formschnitt im Frühling und Sommer gestattet. Allerdings nur, wenn es der Pflanze und ihrem Wachstum zugute kommt und Sie dadurch unerwünschten Wildwuchs eindämmen. Das bedeutet beispielsweise, dass Sie Sträucher und Hecken zurückschneiden dürfen, wenn Sie dadurch die Verkehrssicherungspflicht bewahren. Ragen also die Äste auf den Gehweg oder die Fahrbahn und werden dadurch Verkehrsteilnehmer gefährdet, dürfen Sie zur Schere greifen.

Zur Verkehrssicherungspflicht zählt ebenfalls das Beseitigen von Schäden durch Stürme und andere Witterungsbedingungen. Droht durch ein abgeknicktes oder herausgerissenes Pflanzenteil eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer oder Anwohner, muss also ein Heckenschnitt durchgeführt werden.

Ebenfalls gestattet ist der Pflegeschnitt für Obstbäume und -gehölze. Wichtig ist hierbei jedoch, dass Sie darauf achten, Nist- und Brutstätten von Vögeln und Insekten durch Ihre Arbeiten nicht zu stören oder gar zu gefährden.

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Darüber hinaus dürfen teilweise naturnahe Hecken, wie beispielsweise Schwarzer Holunder oder Hagebutte, auch zwischen März und September geschnitten werden. Achten Sie auch hier auf das Tierwohl.

Sollten Sie vorsorglich zur Schere greifen?

Das Gesetz bedeutet nicht, dass Sie Ihre Hecken vorsorglich – also vor dem 1. März – entsprechend stark stutzen, zurückschneiden oder gar roden müssen, damit Sie die in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer bestimmte Maximalhöhen für Hecken, Sträucher und Sichtschutze einhalten. Das entschied das Landgericht Freiburg (Az.: 3 S 171/16) in einem Urteil. Zudem sei das Wachstum der Pflanze nicht vorhersagbar, sodass ein vorsorglicher Schnitt nicht praktikabel sei.

Wo?

Gewählter Ort: Zum grauen Stein

Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

Beschreibung

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

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Wann ist ein Formschnitt von Hecken erlaubt?

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist ein radikaler Rückschnitt oder das Entfernen der Hecke nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt, damit Vögel nicht beim Brüten gestört werden. In der Zeit von 1. März bis 30. September ist jedoch ein "schonender Form- und Pflegeschnitt" erlaubt.

Wann darf man Hecke schneiden 2022?

§ 39 Abs. Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Was gilt als Formschnitt?

Eine wichtige Unterscheidung gleich zu Beginn: Auf der einen Seite gibt es den sogenannten Formschnitt. Hierbei werden lediglich herauswachsende Äste korrigiert. Obwohl er gesetzlich während des ganzen Jahres erlaubt ist, sollte er bis spätestens Ende September erfolgen. Sonst kann es zu Frostschäden kommen.

Was darf ab März nicht mehr geschnitten werden?

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich den (radikalen) Schnitt wichtiger Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze. Damit soll insbesondere die Fortpflanzung vieler Tierarten geschützt werden.

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