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Renteneintrittsalter – erst mit 67?
In Deutschland gilt die Rente mit 67 – das ist so nicht ganz richtig. Das Eintrittsalter für die Regelaltersrente wird seit 2012 schrittweise heraufgesetzt. Entscheidend ist, in welchem Jahr Sie geboren sind. Wer zum Beispiel 1952 geboren ist, erreicht das Rentenalter (Regelaltersgrenze) mit bei 65 Jahren und sechs Monaten. Für jeden weiteren Jahrgang bis zum Geburtsjahr 1958 kommt ein Monat dazu. Für spätere Jahrgänge steigt das Renteneintrittsalter um jeweils zwei Monate. Ab Jahrgang 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren.
Berechnen Sie ganz einfach mit dem Rechner Rentenbeginn, ab wann Sie in Rente gehen können. Geben Sie dazu einfach Ihr Geburtsdatum im Datumsformat tt.mm.jjjj an, zum Beispiel 30.1.1959 oder 30.01.1959.
Früher in Rente gehen
Möglicherweise können Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Je Nach Alter und Versicherungsjahren geht das mit oder ohne Abzüge. Welche Bedingungen zum Beispiel für die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gelten, erfahren Sie im Beitrag Altersrenten.
Tipp: Wollen Sie auch die Höhe Ihrer voraussichtlichen Rente wissen? Nutzen Sie dafür den Rentenschätzer.
Dieser Rechner berücksichtigt nur die übliche Regelaltersrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Um sie zu erhalten, müssen Versicherte eine Wartezeit von 45 Jahren vorweisen. Ausnahme: Wer vor dem ersten Januar 1955 geboren ist und vor dem 1. Januar 2007 verbindlich Altersteilzeit vereinbart hat oder wer Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen hat, ist von der Anhebung der Altersgrenzen ausgenommen.
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Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See