Von der privaten krankenversicherung in die gesetzliche wechseln

Arbeitslos melden und zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln

Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat und sich arbeitslos meldet, wird automatisch versicherungspflichtig – muss sich also gesetzlich krankenversichern. Wichtig für Selbstständige: Sie haben nicht generell Anspruch auf das ALG I, sondern müssen sich diesen erst verdienen, etwa indem sie freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Achtung:

Personen im Alter von 55 Jahren und älter bleibt diese Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV verwehrt.

Ins Ausland wechseln und dort pflichtversichern

Wer dauerhaft ins europäische Ausland umzieht, kann sich dort krankenversichern. Bei der Rückkehr nach Deutschland nach mindestens zwölf Monaten ist dann der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Entscheidend ist, dass in dem Land eine Pflichtversicherung gilt.

Zu diesen Staaten zählen:

  • Schweden
  • Schweiz
  • Niederlande

Nachteile des Wechsels bedenken

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Privatpatienten aus der PKV herauswollen. Die Versicherung ist zu teuer geworden, bei Selbstständigen hat sich der Verdienst nicht wie erhofft entwickelt oder die private Krankenversicherung passt einfach nicht mehr zur Lebenslage, etwa weil nun Kinder da sind, die eigenständig versichert werden müssen. Der Wechsel in die GKV sollte dennoch gut abgewägt werden, denn es gibt einen großen Nachteil.

Wechseln Personen erst zu einem späten Zeitpunkt in ihrem Leben von der PKV in die GKV, können sie sich im Alter nur in der Krankenversicherung für Rentner (KVdR) pflichtversichern, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert waren (sogenannte 9/10-Regelung).

Sind die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung erfüllt, wird die Hälfte des Krankenkassenbeitrags von der Rentenkasse übernommen. Sind sie es nicht, müssen sich Senioren freiwillig krankenversichern und den kompletten Beitrag zahlen.

Dieser wird zudem nicht nur auf Grundlage der gesetzlichen und betrieblichen Rente sowie des Arbeitseinkommens bemessen. Es werden auch andere Einkommen, etwa aus einer privaten Rentenversicherung oder Mieteinnahmen, herangezogen. Freiwillig Versicherte können allerdings bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss für ihre Krankenversicherung beantragen.

Tipp:

Wer nicht wechseln will oder kann, hat jederzeit das Recht auf einen Tarifwechsel bei seinem Anbieter. Hier zahlt sich die Hilfe durch einen Versicherungsexperten aus. Denn er hat den Überblick über die angebotenen PKV-Tarife und unterstützt beim Wechsel.

Von GKV zu PKV

Freiwillige Mitglieder der GKV können jederzeit in die PKV wechseln.

Jedes freiwillige Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse kann sich alternativ auch privat krankenversichern. Beratungsgespräche über die Beitrags- und Prämienkonditionen und die Leistungsunterschiede der verschiedenen Systeme sind mit den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen zu führen.

Bei einem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung ist eine Kündigung der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat an, in dem die Kündigung des Mitglieds ordnungsgemäß zugeht.

Ende der Versicherungspflicht

Für Mitglieder, deren Arbeitsentgelt die geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, endet mit Ablauf des Kalenderjahres die Versicherungspflicht, wenn ihr Arbeitsentgelt auch im folgenden Kalenderjahr die dann geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten wird. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt im Jahr 2022 bei 64.350 Euro (beziehungsweise 5.362,50 Euro monatlich).

Zum Ende der Versicherungspflicht haben die Betroffenen grundsätzlich die Möglichkeit, als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Die Krankenkasse weist dabei das Mitglied auf das Ende der Versicherungspflicht und die damit bestehende Austrittsmöglichkeit hin. Wird der Austritt innerhalb von zwei Wochen danach erklärt, ist ein sofortiger Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich. Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die bisherige Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort.

Von PKV zu GKV

Ein beliebiger Wechsel aus einer privaten Krankenversicherung in die GKV ist nach den gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen. Ein freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sollte sich also darüber im Klaren sein, dass zwar ein Wechsel in die PKV jederzeit möglich ist – die spätere Rückkehr in die GKV hingegen in der Regel nicht. Das ist insbesondere im Alter relevant, da dann die einkommensabhängigen GKV-Tarife in der Regel niedriger sind als die risikoabhängigen PKV-Tarife.

Wenn sich die Lebensverhältnisse derart verändern, dass erstmals oder erneut eine Versicherungspflicht in der GKV entsteht, kann wieder in eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden. Diese Rückkehrmöglichkeit gilt allerdings nicht für Personen, die

  • das 55. Lebensjahr vollendet haben und
  • in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und
  • mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbst­ständig waren.

Bei Nachweis einer Pflichtversicherung besteht gegenüber dem privaten Krankenversicherungsunternehmen ein Sonderkündigungsrecht zum Beginn der Pflichtversicherung.

Kann ich aus der privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche wechseln?

Die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist oftmals nicht möglich. Angestellte müssen ihr Einkommen so reduzieren, dass sie unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Ab 55 Jahren ist der Wechsel von der PKV zurück in die GKV schwierig bis unmöglich.

Kann man von privater Krankenversicherung in einer anderen privaten wechseln?

Ein Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung (PKV) ist in der Regel keine Alternative. Rückstellungen, die die alte Versicherung für Sie gebildet hat, gehen teilweise oder ganz verloren und Sie müssen sich einer neuen Gesundheitsprüfung stellen.

Wie komme ich mit 55 aus der privaten Krankenversicherung raus?

Für privat Versicherte im Alter von über 55 Jahre schließt der Gesetzgeber die Rückkehr aus der PKV in die GKV völlig aus..
Sie waren in den letzten 5 Jahren mindestens 1 Tag gesetzlich versichert. ... .
Rückkehr über gesetzlich versicherte Lebenspartner..

Bis wann kann man in die gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine Mindestvertragslaufzeit, auch Bindungsfrist genannt. Seit dem 1. Januar 2021 kannst Du nach zwölf Monaten die Kasse wechseln.

zusammenhängende Posts

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte