Einige Verkehrsbereiche sind nicht für Fahrzeuge freigegeben. Die Durchfahrt ist in diesen Fällen ganz oder teilweise verboten. Welche Verkehrszeichen das Verbot anzeigen, und was es zu beachten gilt.
Verbotszeichen verbieten die Durchfahrt
Durch Zusatzzeichen gibt es Ausnahmen
Bei Verstößen drohen Bußgelder
Gibt es verschiedene "Durchfahrt verboten"-Schilder?
Der Verkehrszeichenkatalog beinhaltet eine ganze Reihe dieser Verbotszeichen. Sie sind Teil der sogenannten Vorschriftszeichen. Die Schilder sind rund, haben einen roten Rand und eine weiße Innenfläche. Das Verbotszeichen 250 beispielsweise verbietet die Durchfahrt für alle Fahrzeuge. Es gilt für Pkw und Lkw, aber auch Motorräder und Fahrräder sind von dem Verbot umfasst. Wer zu Fuß unterwegs ist, darf den gesperrten Bereich jedoch passieren und dabei auch ein Fahrrad oder Motorrad schieben.
Welches Schild gilt für welche Verkehrsteilnehmer?
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, einzelne Straßen oder Verkehrsbereiche für bestimmte Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Auf der weißen Innenfläche werden dann Symbole eingefügt. Das Zeichen 260 gilt zum Beispiel für alle Kraftfahrzeuge, Radfahrende hingegen dürfen durchfahren. Mit den Zeichen 262 bis 266 wird die Durchfahrt für Fahrzeuge verboten, deren Maße oder Gewicht eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreiten.
Eine Auswahl der "Durchfahrt verboten"-Zeichen sehen Sie hier:
Was gilt bei "Durchfahrt verboten" und Zusatzzeichen?
Durch Zusatzzeichen ist es möglich, das Durchfahrtsverbot weiter zu beschränken oder aber Ausnahmen zuzulassen. Das Zeichen 253 etwa wird oft mit dem Zusatzzeichen "Durchgangsverkehr" und "7,5t" angebracht. Das Verbot ist dann auf den Durchgangsverkehr mit Nutzfahrzeugen einschließlich ihrer Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen beschränkt. Mit dem Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" beim Zeichen 260 dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge durchfahren.
Was gilt bei "Anlieger frei"?
Sehr häufig sieht man das Zusatzschild "Anlieger frei" zusammen mit dem Zeichen 250 "Durchfahrt verboten". Hier kommt es oft zu Unsicherheiten bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück. Sie dürfen dann den gesperrten Bereich befahren.
"Durchfahrt verboten" oder Verbot der Einfahrt?
Alternativ zur Durchfahrt kann durch ein anderes Schild auch die Einfahrt verboten werden. In diesem Fall wird das Zeichen 267 aufgestellt. Es steht üblicherweise am Ende von Einbahnstraßen und soll sicherstellen, dass Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht entgegen der Einbahnstraße fahren. Es gilt wie das Zeichen 250 für alle Fahrzeuge, damit dürfen auch Radfahrende nicht einfahren.
Das Schild ist zwar auch ein Verbotszeichen, anders als das Verbot der Durchfahrt gilt das Zeichen 267 allerdings nur in eine Richtung. Wird die Durchfahrt verboten, gilt dies normalerweise für beide Fahrtrichtungen.
Welche Bußgelder drohen bei einem Verstoß?
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Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 11. November 2022Verbot der Einfahrt – ein enger Verwandter vom Verbot der Durchfahrt?
Eine unbekümmerte Fahrt ohne Zwischenfälle liegt hinter Ihnen und Sie setzen zum Abbiegenin die finale Straße an. Doch was ist das? Ein rascher Blick auf das vor eben jener Straße platzierte Verkehrsschild in roter und weißer Farbe bewegt Sie zum Zögern und schließlich zur Weiterfahrt.
Aber war tatsächlich die Einfahrt verboten oder nur die Durchfahrt? Handelte es sich wirklich um ein Einfahrtsverbotsschild? Wie sieht das Schild, welches das Verbot der Einfahrt anzeigt, aus? Hier erfahren Sie, wann es sich bei dem vorgefundenen Schild um „Durchfahrt verboten“ handelt oder ob es doch das „Einfahrt verboten“-Schild ist.
- Verbot der Einfahrt – ein enger Verwandter vom Verbot der Durchfahrt?
- FAQ: Durchfahrt verboten
- Im Video: Verkehrszeichen 250 erklärt
- Bußgeldtabelle: Durchfahrt verboten
- Bußgeldtabelle: Einfahrt verboten
- Kreis oder Balken: Eine runde Sache oder geradewegs in den Verkehrsverstoß?
- Irrtümlicherweise Eingefahren? Diese Sanktionen erwarten Sie
- Ausnahmen bestätigen die Regel – auch beim Durchfahrtsverbot Zeichen?
FAQ: Durchfahrt verboten
Wie sehen die Verkehrsschilder für “Einfahrt verboten” und “Durchfahrt verboten” aus?
Das Verkehrszeichen “Einfahrt verboten” ist ein roter Kreis mit einem weißen Querbalken in der Mitte. Das Schild, das Ihnen die Durchfahrt verbietet, ist ein weißer Kreis mit rotem Rand. Unter Umständen findet sich in der Mitte des Schildes ein Piktogramm der Fahrzeugart, für welche die Durchfahrt verboten ist.
Wodurch unterscheiden sich die beiden Verkehrszeichen?
Ist die Einfahrt verboten, gilt das in der Regel nur für eine Fahrtrichtung. Üblicherweise handelt es sich bei der Straße also um eine Einbahnstraße, die aus der anderen Richtung befahren werden darf. Ein Durchfahrtsverbot gilt hingegen in beiden Richtungen.
Gilt das Durchfahrtsverbot immer?
Es ist möglich, dass bestimmte Personengruppen von dem Verbot ausgenommen werden. Hierzu können etwa Fahrradfahrer und Anwohner zählen. Entsprechendes ist durch ein Zusatzzeichen unter dem Verkehrsschild anzuzeigen.
Im Video: Verkehrszeichen 250 erklärt
Bußgeldtabelle: Durchfahrt verboten
Trotz Durchfahrtsverbot ... | |
In dem Verkehrsbereich geparkt | 55 € |
... mit Behinderung | 70 € |
... länger als 3 Stunden | 70 € |
Verkehrsbereich mit Motorrad oder Pkw befahren | 50 € |
Verkehrsbereich mit Pkw mit Anhänger, Wohnmobil oder Bus befahren (Kfz bis 3,5 t) | 55 € |
Verkehrsbereich mit Kfz (über 3,5 t) befahren | 100 € |
Verkehrsbereich mit dem Rad befahren | 25 € |
... mit Behinderung | 30 € |
... mit Gefährdung | 35 € |
... mit Sachbeschädigung | 40 € |
Beschränkungen der Straßennutzung nach Gewicht, Länge und Breite missachtet | 40 € |
Bußgeldtabelle: Einfahrt verboten
Einbahnstraße in falscher Richtung befahren (Zeichen 267) | 50 € |
In Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung geparkt | 15 € |
Einbahnstraße mit dem Rad in falscher Richtung befahren | 20 € |
...mit Behinderung | 25 € |
...mit Gefährdung | 30 € |
...mit Sachbeschädigung | 35 € |
Kreis oder Balken: Eine runde Sache oder geradewegs in den Verkehrsverstoß?
Das „Einfahrt verboten“-Schild kennzeichnet die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als „Einbahnstraße“ bezeichneten Straßen. Erkennen können Sie besagtes rundes Schild an seiner roten Farbe mit einem weißen Querbalken in der Mitte. Dieses Verkehrsschild teilt mit: Einfahrt verboten!
Sollte dieses vor einer Straße stehen, in die Sie abbiegen möchten, haben Sie dies zu unterlassen, da die Einfahrt für Fahrzeuge hier verboten ist. In der Regel ist diese Straße aber aus der anderen Richtung befahrbar, was auf der anderen Seite durch das Verkehrsschild Nr. 220 gekennzeichnet wird.
Das „Durchfahrt verboten“-Schild wiederum hat eine ähnliche Bedeutung wie das Verkehrszeichen für den Verbot der Einfahrt. Auch dieses untersagt die Durchfahrt für Fahrzeuge jeglicher Art. Jedoch handelt es sich dabei um ein Verbot für das Befahren von beiden Seiten der Straße.
Das Verkehrsschild für „Durchfahrt verboten“ zeichnet sich durch einen großen weißen Kreis mit rotem Rand aus. Gegebenenfalls ist in der Mitte dieses weißen Kreises durch Höhen- bzw. Gewichtsangaben in Verbindung mit einer Grafik angezeigt, für welche Fahrzeugarten die Durchfahrt verboten ist.
Irrtümlicherweise Eingefahren? Diese Sanktionen erwarten Sie
Wie bei allen Verstößen gegen die gelten Straßenverkehrsregeln gemäß StVO kann bei Missachtung des Schildes „Einfahrt verboten“ eine Sanktion winken.
Sollten Sie also in eine Straße abgebogen sein, in der eigentlich die Einfahrt verboten ist, kommt ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro auf Sie zu. Sollten Sie sich dazu entschlossen haben, in einer Einbahnstraße zu parken, was grundsätzlich nicht verboten ist, haben Ihr Fahrzeug allerdings entgegen der Fahrtrichtung abgestellt, erwartet Sie ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.
Aber nicht nur bei Missachtung vom Verkehrsschild „Einfahrt verboten“ werden Sie zur Kasse
gebeten. Auch ein Verstoß gegen „Durchfahrt verboten“ kann ein Bußgeld zur Folge haben.
Ist die Durchfahrt verboten, liegt die Strafe für das Befahren mit einem Pkw bei 55 Euro. Das Bußgeld für einen „Durchfahrt verboten”-Verstoß mit dem Fahrrad beläuft sich auf 25 Euro. Wurde dabei auch noch ein Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich die Buße um zehn Euro auf einen Betrag von 35 Euro.
Punkte in Flensburg gibt es beim Verstoß gegen „Durchfahrt verboten“ nicht. Ebenso wenig haben Sie ein Fahrverbot beim Missachten eines „Durchfahrt Verboten“-Schildes zum Bußgeld zu befürchten.
Welche Sanktionen erhoben werden, wenn Sie zum Beispiel in einem Verkehrsbereich parken, in dem die Durchfahrt verboten ist, können Sie dem „Bußgeldkatalog: Durchfahrt Verboten“ entnehmen.
Ausnahmen bestätigen die Regel – auch beim Durchfahrtsverbot Zeichen?
Wie bereits festgehalten, besagt das Verkehrszeichen für „Durchfahrt verboten“, dass die betroffene Straße von keinem bzw. nicht von dem im weißen Kreis des Schildes definierten Fahrzeug befahren werden darf. Doch gibt es auch Ausnahmen, bei denen bestimmte Fahrzeuge von dem Durchfahrtsverbotsschild oder dem Schild „Einfahrt verboten“ absehen können?
Fahrräder & Anlieger: Keine verbotene Einfahrt?
In der Tat, es besteht eine Möglichkeit, dass sowohl das Verkehrszeichen für „Einfahrt verboten“ als auch das „keine Durchfahrt“-Schild nicht für Sie gilt. In diesem Fall befindet sich beispielsweise unter dem runden „Durchfahrt verboten“-Zeichen (Verkehrsschild 250) ein kleineres, rechteckiges, weißes Zusatzschild, welches diese Ausnahme anzeigt.
Wird also Radfahrern das Passieren vom Straßenschild „Durchfahrt verboten“ gewährt, ist auf dem zusätzlichen Schild das Piktogramm eines Fahrrads und die Aufschrift „frei“ abgebildet.
Ähnlich sieht es aus für Anlieger, die das Durchfahrtsverbot des Schildes außer Acht lassen können. In diesem Fall finden Sie auf dem Zusatzschild den Schriftzug „Anlieger frei“. Haben Sie also ein berechtigtes Interesse daran, die Straße zu durchfahren, wird Ihnen dies durch den Zusatz gewährt.
„Durchfahrt verboten“ wird durch „Anlieger frei“ folglich außer Kraft gesetzt und Sie dürfen die Straße passieren.
Motorrad schieben
Wird das Durchfahrtsverbot durch das Schild angezeigt und Sie möchten Ihr Motorrad dennoch mit in eine „Durchfahrt verboten“-Straße nehmen, bleibt nur noch eine Möglichkeit: selbst Hand anlegen. Denn nach einem Urteil des Oberlandesgerichts in Karlsruhe gilt das Abstellen eines Motorrads in einer Straße, in der die Durchfahrt verboten ist, nicht als ordnungswidriges Verhalten, wenn dieses dorthin geschoben wurde (AZ: 1 Ws 65/08).
Ist also das Verbot der Einfahrt durch ein Schild angezeigt oder die Durchfahrt verboten, sollten Sie das mögliche Verwarngeldim Hinterkopf bewahren. In einigen Fällen wird das Durchfahr- oder Einfahrverbot durch ein Schild, das zusätzlich angebracht ist, für bestimmte Verkehrsteilnehmer außer Kraft gesetzt und Sie müssen nicht mit Sanktionen aus dem geltenden Bußgeldkatalog rechnen.
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