Schenkung melden wenn unter freibetrag

Wann ist eine Schenkung gesetzlich zu melden?

  • Jede Schenkung ist gesetzlich innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt schriftlich (fax/email) zu melden
  • Verpassen Sie dies nicht, denn die Folgen können sehr weitreichend werden
    (!Steuerhinterziehung droht!)
  • Dabei geht es nicht um die fertige Erklärung, sondern erst einmal nur um die Meldung, dass eine Schenkung stattfand
  • Gleichzeitig mit der Meldung können Sie Fristverlängerung beantragen. Erst dann ist alles soweit gut

Zwei Tatbestände der Steuerhinterziehung:

Wird eine Schenkung nicht oder zu spät gemeldet, kann eine Steuerhinterziehung aus 2 Gründen erfüllt sein:

  1. Steuerhinterziehung wegen zu niedriger Steuer (keiner Steuer), und
  2. Steuerhinterziehung wegen einer zu späten Steuerfestsetzung

Beispiel aus dem Leben:

Erfolgt die Einreichung der Schenkungssteuererklärung nach dem Ablauf von 3 Monaten ohne vorangehende Unterrichtung des Finanzamtes und ohne Zahlung liegt Steuerhinterziehung vor.

Ausnahme / Ausweg:

Erfolgt die Einreichung der Schenkungssteuererklärung nach dem Ablauf von 3 Monaten ohne vorangehende Unterrichtung des Finanzamtes aber mit gleichzeitiger Zahlung der berechneten Steuer, wird dies als Selbstanzeige gewertet werden.

Aber Achtung:

  • Straffreiheit tritt neuerdings nur noch ein, wenn die Steuer unter 25.000 € liegt oder bei Zahlung die sogenannte Mehrzahlung nach § 398a AO erfolgt. D.h. nur bei zusätzlicher Zahlung von +10 %, +15 %, oder +20 % (bei über 1,0 Mio) erfolgt eine Nichtverfolgung der Steuerhinterziehung.

Nicht angezeigte Schenkungen verjähren steuerlich nicht!

  • Steuerlich problematisch ist, dass nicht angezeigte Schenkungen/Erbschaften steuerlich nicht verjähren. Denn hier beginnt die Verjährung erst mit Ablauf des Jahres, in dem das Finanzamt Kenntnis von dem Vorgang erlangt(e)!
  • Strafrechtlich verjährt dies wie gehabt nach fünf oder 10 Jahren (ab Steuersumme 50 T€)

FAZIT:

Nicht-, oder zu spät angezeigte Schenkungen, die die Freibeträge übersteigen, erfüllen den Tatbestand der Steuerhinterziehung! Liegt die Steuer über 25.000 € und ist das strafrechtlich noch nicht verjährt, kann die Straffreiheit nur durch eine (Zu-)Zahlung nach § 398a AO erlangt werden. Eine Ausnahme gilt nur wenn subjektiv keine Steuerhinterziehung vorlag, also die zu späte Anzeige nachweislich nicht vorsätzlich erfolgte, sowie die nicht rechtzeitige Steuerfestsetzung auch nicht billigend in Kauf genommen worden ist. Die Nachweisführung obliegt Ihnen.

Rat von Steuerberater München Härtl:

Bei allen fünf- und niedrigen sechsstelligen Schenkungen raten wir dringend an, diese unbedingt innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt mitzuteilen. Fragen Sie uns oder einen - Ihren - Steuerberater vor Ort, nach der für Sie individuell besten Lösung.

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Eingestellt am 08.03.2016 von S. Härtl , letzte Änderung: 02.08.2018 von Michael Strohschein

1 Kommentar zum Artikel "Schenkungen unbedingt innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt melden":

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Schenkung – Freibetrag, Ratgeber und Steuern

Drückt der Großvater seinem Enkel 500 Euro in die Hand, etwa zum bestandenen Abitur oder zum Abschluss des Studiums, handelt es sich rein rechtlich bereits um eine Schenkung. Abhängig von der Größenordnung der Schenkung und der Beziehung des Beschenkten zum Schenkenden kann ein solcher Vorgang auch steuerrelevant sein. Schließlich erzielt die Person, die beschenkt wird, einen Vermögenszuwachs. Wird dabei der vom Gesetzgeber festgelegte Freibetrag überschritten, erhebt das Finanzamt die sogenannte Schenkungssteuer, wobei der Steuersatz bis zu 50 Prozent betragen kann.

Inhaltsverzeichnis

  • Rechtliche Grundlage von Schenkungen
  • Schenkungssteuer und Freibeträge
    • Freibetrag gilt für den Beschenkten
  • Muss jede Schenkung beim Finanzamt angezeigt werden?
    • Welche Ausnahmen gibt es?
    • Wie muss die Anzeige einer Schenkung aussehen?
    • Gilt eine fehlende Anzeige als Steuerhinterziehung?
  • Kettenschenkung kann Steuervorteile bringen
  • Schenkung und Erbe
    • Kann eine Schenkung von Erben zurückgefordert werden?
    • Schutz des Pflichtteils zeitabhängig
    • Neue Regelung schützt beide Seiten
    • Risikofall Immobilie
    • Problemfall Ehe
    • Wann entfällt das Recht auf den Pflichtteil?
    • Pflichtteil muss nicht sofort zur Auszahlung kommen
    • Schenkung an Kinder zu Lebzeiten
  • Tagesgeldvergleich durchführen
  • Weiterführende Links

Rechtliche Grundlage von Schenkungen

Die rechtliche Grundlage für Schenkungen liefert der Paragraf 516 des Bürgerlichen Gesetzbuches. In Absatz 1 wird der Begriff Schenkung definiert: „Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.“ Dieser Vorgang setzt voraus, dass beide Seiten sich damit einverstanden zeigen. Anderenfalls gilt laut Paragraf 517 BGB: „Eine Schenkung liegt nicht vor, wenn jemand zum Vorteil eines anderen einen Vermögenserwerb unterlässt oder auf ein angefallenes, noch nicht endgültig erworbenes Recht verzichtet oder eine Erbschaft oder ein Vermächtnis ausschlägt.“ Bedarf die Schenkung einer eindeutigen Willenserklärung, müssen gemäß § 518 BGB zudem Formvorschriften gewahrt werden.

Schenkungssteuer und Freibeträge

Die Schenkungssteuer greift, sobald die Schenkung ein gewisses Volumen erreicht, und richtet sich danach, in welcher Beziehung der Beschenkte zum Schenkenden steht. Dabei gilt folgende Einteilung:

  • Steuerklasse I: Ehegatten, Kinder, Stiefkinder, Enkel – sowie im Todesfall, nicht aber bei Schenkungen: Eltern und Großeltern
  • Steuerklasse II: Eltern, Großeltern, Geschwistern, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder sowie geschiedene Ehegatten
  • Steuerklasse III: alle übrigen Schenkenden inklusive eingetragener Lebenspartner

Den höchsten Steuersatz müssen Beschenkte der Steuerklasse III bezahlen. Hier bewegt sich der Steuersatz von 30 bis 50 Prozent, abhängig vom Wert der Schenkung. Bei der Steuerklasse I sind es sieben bis 30 und bei der Steuerklasse II 15 bis 43 Prozent. Je nach Steuerklasse und Beziehung zum Beschenkten gelten zudem andere persönliche Freibeträge, bis zu denen eine Schenkung steuerfrei bleibt. Aktuell gelten folgende Werte:

  • 500.000 Euro: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
  • 400.000 Euro: Kinder und Stiefkinder sowie Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder
  • 200.000 Euro: Enkel
  • 20.000 Euro: Geschwister, Stief- und Schwiegereltern, Nichten, Neffen, geschiedene Ehegatten und alle anderen Personen

Freibetrag gilt für den Beschenkten

Hinweis: Der Freibetrag gilt für den Beschenkten (nicht für die Schenkenden), da dieser ja die Schenkung versteuern muss, wenn selbiger überschritten ist. Die Summe aller an ihn erfolgten Schenkungen – auch von verschiedenen Personen – innerhalb des Zehnjahreszeitraums ist also entscheidend! Gemäß § 17 Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) wird „…neben dem Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 dem überlebenden Ehegatten und dem überlebenden Lebenspartner ein besonderer Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro gewährt. Der Freibetrag wird bei Ehegatten oder bei Lebenspartnern, denen aus Anlass des Todes des Erblassers nicht der Erbschaftsteuer unterliegende Versorgungsbezüge zustehen, um den nach § 14 des Bewertungsgesetzes zu ermittelnden Kapitalwert dieser Versorgungsbezüge gekürzt. Neben dem Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 wird Kindern im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 (§ 15 Abs. 1 ErbStG) für Erwerbe von Todes wegen ein besonderer Versorgungsfreibetrag in folgender Höhe gewährt:

  • 1. bei einem Alter bis zu 5 Jahren in Höhe von 52 000 Euro;
  • 2. bei einem Alter von mehr als 5 bis zu 10 Jahren in Höhe von 41 000 Euro;
  • 3. bei einem Alter von mehr als 10 bis zu 15 Jahren in Höhe von 30 700 Euro;
  • 4. bei einem Alter von mehr als 15 bis zu 20 Jahren in Höhe von 20 500 Euro;
  • 5. bei einem Alter von mehr als 20 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in Höhe von 10 300 Euro.
Personenkreis Freibetrag Schenkungs-steuerklasse Steuersatz nach Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10 ErbStG) in Prozent
bis 75.000 Euro bis 300.000 Euro bis 600.000 Euro bis 6 Mio. Euro bis 13 Mio. Euro bis 26 Mio. Euro über 26 Mio. Euro
Ehegatten 500.000 Euro I 7 11 15 19 23 27 30
eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro I 7 11 15 19 23 27 30
Kinder 400.000 Euro I 7 11 15 19 23 27 30
Stiefkinder 400.000 Euro I 7 11 15 19 23 27 30
Kinder verstorbener Kinder 400.000 Euro I 7 11 15 19 23 27 30
Kinder verstorbener Stiefkinder 400.000 Euro I 7 11 15 19 23 27 30
Enkel 200.000 Euro II 15 20 25 30 35 40 43
Geschwister 20.000 Euro II 15 20 25 30 35 40 43
Stiefeltern 20.000 Euro II 15 20 25 30 35 40 43
Schwiegereltern 20.000 Euro II 15 20 25 30 35 40 43
Nichten 20.000 Euro II 15 20 25 30 35 40 43
Neffen 20.000 Euro II 15 20 25 30 35 40 43
geschiedene Ehegatten 20.000 Euro II 15 20 25 30 35 40 43

Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft

20.000 Euro II 15 20 25 30 35 40 43
alle anderen Personen 20.000 Euro III 30 30 30 30 50 50 50
Der Freibetrag gilt für den Beschenkten, nicht für den oder die Schenkenden! Wenn jemand Schenkungen von verschiedenen Personen erhält, darf die Summe aller Schenkungen die oben genannten Freibeträge nicht übersteigen, wenn keine Steuern fällig werden sollen.

Muss jede Schenkung beim Finanzamt angezeigt werden?

Auch wenn die Schenkung unter den persönlichen Freibeträgen liegt, sollte sie durch Schenker und Beschenkten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Die Anzeige sollte gemäß § 30 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Vermögensfall beim für Erbschaftssteuer zuständigen Finanzamt am jeweiligen Wohnort eingehen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Keine Anzeige ist erforderlich, wenn der Erwerb auf einer gerichtlich oder notariell beurkundeten Schenkung beruht. Auf eine Anzeige kann auch verzichtet werden, wenn klar ist, dass die Schenkung gegenwärtig keine Schenkungssteuer auslöst und auch nicht später bei Zusammenrechnung der innerhalb von 10 Jahren folgenden Zuwendungen (z. B. Gelegenheitsgeschenke oder Schenkungen zum Bestreiten des Unterhalts, etc.).

Wie muss die Anzeige einer Schenkung aussehen?

Die Anzeige unterliegt keinen Formvorschriften, sollte gemäß § 30 Abs. 4 ErbStG jedoch folgende Angaben beinhalten:

  • Vorname, Name, Anschrift und Beruf des Schenkers und Beschenkten
  • Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung
  • Gegenstand und Wert der Schenkung
  • persönliches Verhältnis des Beschenkten zum Schenker (z. B. Verwandtschaftsverhältnis)
  • Frühere Zuwendungen des Schenkers an den Beschenkten (Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung)

Nach Abgabe der Anzeige prüft das Finanzamt, ob das erworbene Vermögen so hoch ist, dass nach Abzug von Freibeträgen Schenkungssteuer festzusetzen ist. Gegebenenfalls fordert es von allen Beteiligten eine Schenkungssteuerklärung an.

Gilt eine fehlende Anzeige als Steuerhinterziehung?

Wird der Erwerb verschwiegen, also nicht angezeigt, ist dies nicht gleich ein Fall von Steuerhinterziehung. Kommt es innerhalb von zehn Jahren zu einer weiteren Schenkung bzw. Erbschaft, so dass die Summe der Zuwendungen den steuerlichen Freibetrag übersteigt, führt die fehlende Anzeige des ersten Vorgangs rückwirkend zur Steuerhinterziehung. Fazit: Um steuerrechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, ist eine Anzeige der Schenkung immer empfehlenswert.

Die Infografik zeigt, dass die Zahl

steuerpflichtiger

Erbschaften und Schenkungen in Deutschland seit 2007 weniger geworden sind. Vor allem die steuerpflichtigen Schenkungen sind innerhalb von neun Jahren um rund 34 Prozent zurückgegangen. Ein Grund könnte darin liegen, dass die steuerlichen Freibeträge bereits zu Lebzeiten optimal ausgenutzt worden. Wer die Schenkung frühzeitig plant, kann durch eine geschickte Aufteilung Steuern sparen.

Kettenschenkung kann Steuervorteile bringen

Bei einer Kettenschenkung erfolgen mehrere (in der Regel zwei) Schenkungen direkt hintereinander – und zwar von einer ersten an eine zweite Person und von dieser weiter an eine dritte Person. So lassen sich unter Umständen Steuervorteile durch höhere Schenkungsfreibeträge nutzen wie ein vor dem Bundesfinanzhof (BFH) verhandelter Fall. In diesem hatten Eltern ihrem Sohn ein Grundstück geschenkt, dessen eine Hälfte der Sohn noch am selben Tag an seine Ehefrau weiterverschenkte. Das zuständige Finanzamt sah darin eine Kettenschenkung von den Eltern an deren Schwiegertochter. Diese hätte lediglich den Zweck gehabt, die höheren Steuerfreibeträge zwischen Eltern und Kind sowie zwischen Ehepartnern zu nutzen und damit Steuern zu sparen. Vor dem Bundesfinanzhof blitze das Finanzamt mit dieser Auffassung ab. Unter dem Aktenzeichen II R 37/11 urteilten die obersten Finanzrichter, dass es rechtlich nicht auf die Geschwindigkeit der Weiterverschenkung ankomme, sondern darauf, ob der erste Empfänger tatsächlich über die Schenkung (in diesem Fall das Grundstück) hätte verfügen können und die Weiterübertragung nicht verpflichtend gewesen sei. Beides sahen die Finanzrichter als gegeben an und urteilten daher, dass beide Schenkungen separat zu betrachten seien.

Schenkung und Erbe

Kann eine Schenkung von Erben zurückgefordert werden?

Es steht jedem frei, mit seinem Hab und Gut zu verfahren, wie er möchte. Niemand schreibt vor, dass es in der Familie bleiben muss. Fast niemand. Erfolgt zu Lebzeiten eine Schenkung, die den Erben im Todesfall des Schenkenden zuwiderläuft, hat der Gesetzgeber besondere Regeln aufgestellt.

  • Höhe der Rückforderung hängt vom Zeitpunkt zwischen Schenkung und Erbeintritt ab
  • Maximale Dauer für die Rückforderung beträgt zehn Jahre
  • Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, wann der Erblasser den Nutzen an der verschenkten Sache aufgegeben hat
  • Schenkungen innerhalb einer Ehe können steuermindernd gestaltet werden und Pflichtteil Dritter mindern
  • Auszahlung des Pflichtteils kann im Notfall gestundet werden

Schutz des Pflichtteils zeitabhängig

Es ist nicht auszuschließen, dass ein künftiger Erblasser die Begünstigten des Pflichtteils möglichst leer ausgehen lassen will. Je mehr er daher zu Lebzeiten an diejenigen verschenkt, die ihm wichtiger sind, umso geringer fällt der Pflichtteil der anderen aus. Wer sich frühzeitig daran macht, sein Vermögen an die Günstlinge zu verschenken, kann damit rechnen, dass die Pflichtteilbegünstigten tatsächlich nichts erben. Die Frist zwischen Schenkung und Tod des Erblassers muss zehn Jahre betragen. Andernfalls steht den Erben zumindest noch ein Bruchteil ihres ursprünglichen Pflichtteils zu.

Neue Regelung schützt beide Seiten

Bis zum Jahr 2010 war es gleichgültig, ob der die Schenkung neun Jahre und 364 Tage vor dem Tod des Erblassers erfolgte oder auf dem Sterbebett. Die Pflichtteilberechtigten hatten Anspruch darauf, in voller Höhe vom Beschenkten ausbezahlt zu werden. Die seit 2010 geltende Gesetzesnovelle sieht jetzt einen zeitlich abhängigen Ausgleich vor.

Zeitraum Anteil
Kürzer als ein Jahr 100 Prozent
Länger als ein Jahr 90 Prozent
Länger als zwei Jahre 80 Prozent
Länger als drei Jahre 70 Prozent
Länger als vier Jahre 60 Prozent
Länger als fünf Jahre 50 Prozent
Länger als sechs Jahre 40 Prozent
Länger als sieben Jahre 30 Prozent
Länger als acht Jahre 20 Prozent
Länger als neun Jahre 10 Prozent
Länger als zehn Jahre   0 Prozent

 
Auch wenn  die Neuregelung auf den ersten Blick den Beschenkten besser stellt, ist sie bei weitem nicht so einfach umzusetzen, wie es schein. Es gilt nicht der Zeitpunkt der Übergabe des Schenkungsgegenstandes, sondern der Zeitpunkt, an dem der Schenkende die Nutzung des Gegenstandes endgültig aufgibt. Bei Geld oder Wertpapieren stellt das kein Problem dar. Ein klassisches Beispiel für Übertrag und Nutzungsende ist dagegen die Überschreibung einer Immobilie.

Risikofall Immobilie

Der Gönner überschrieb im Januar 2008 ein Haus an denjenigen, den er als Begünstigten sehen wollte, leider nur die Nichte, nicht den Sohn. Er verstirbt im April 2018. Die  Frist von zehn Jahren ist abgelaufen, aber: Dummerweise hatte sich der Schenkende ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus eintragen lassen. Die Aufgabe der Nutzung endete erst mit dem Tod des Immobilienbesitzers. Damit geht die Nichte leer aus, der Sohn erbt das Objekt, respektive den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Problemfall Ehe

Die oben beschriebene Regelung gilt leider nicht bei Ehepaaren. Wer seinen Ehepartner über das übliche Maß hinaus bedenken möchte, muss damit rechnen, dass andere Pflichtteilsbegünstigte auch über die Zehnjahresregelung hinaus ihren Anteil einfordern.

Die einfachste Option, dies zu umgehen, ist per Ehevertrag den Güterstand von Zugewinn auf Gütertrennung zu ändern. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Partner mit dem geringeren Vermögen nun einen Anspruch auf einen Zugewinnausgleich hat. Damit kann der auf dem Papier vermögendere Partner Teile des Besitzes auf den anderen übertragen, ohne dass ein Pflichtteilberechtigter dagegen vorgehen kann. Da es sich um eine gesetzliche Ausgleichsregelung handelt, entfällt in diesem Fall sogar die sonst möglicherweise anfallende Schenkungssteuer.

Der Gesetzgeber hat sich in diesem Fall aber selbst ein Bein gestellt. Nach erfolgter Schenkung kann der Ehevertrag wieder aufgehoben und bei Bedarf dann wieder neu geschlossen werden.

Wann entfällt das Recht auf den Pflichtteil?

Keinen Anspruch auf den Pflichtteil hat ein Erbe, wenn er den Erblasser misshandelt hat oder im nach dem Leben trachtete. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. War der Erbberechtigte zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig, beseht das Recht auf den Pflichtteil nach wie vor (1).

Pflichtteil muss nicht sofort zur Auszahlung kommen

Wie eingangs erwähnt, steht es jedem frei, sein Vermögen einer Person oder einer Einrichtung seiner Wahl zu vermachen. Allerdings steht den gesetzlichen Erben der Pflichtteil zu. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Kritisch für den Haupterben wird es, wenn das Vermögen aus Immobilien oder einem Unternehmen besteht. Theoretisch müsste in diesem Fall das Erbe verkauft oder beliehen werden, um den Anspruch zu befriedigen.

Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit der Stundung vor. Diese ist zulässig, wenn das Unternehmen verkauft werden müsste oder der Haupterbe aus seinem Erbanteil eine Ausbildung oder Unterhaltszahlungen finanzieren muss.  

Schenkung an Kinder zu Lebzeiten

Ein besonderer Fall sind Geldgeschenke an Kinder zu Lebzeiten. Dabei kann es sich um eine Überweisung, eine Barzahlung oder den Verzicht der Rückzahlung eines Darlehens der Eltern an die Kinder handeln.
Erfreulicherweise gehen die Finanzämter nicht hin und forschen nach, ob im Laufe von zehn Jahren der Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro überschritten wurde und Schenkungssteuer fällig würde.

Theoretisch müsste jede Schenkung notariell beglaubigt sein. So verlangt es Paragraf 518, Absatz 1 BGB. Absatz zwei des selben Paragrafen nivelliert diesen Sachverhalt aber bereits wieder (2). Dieser besagt übersetzt, dass die Ausführung der Schenkung als solche die notarielle Beurkundung überflüssig macht.

Es kann aber durchaus sinnvoll sein, dennoch einen Vertrag aufzusetzen, auch ohne notarielle Beurkundung. Den Eltern steht nämlich durchaus das Recht zu, in besonderen Fällen, eigene Armut oder grobe Undankbarkeit der Kinder, das geschenkte Geld zurückzufordern (3) (4).

Es ist übrigens ein Irrtum, dass Schenkungen zu Lebzeiten auf den Pflichtteil beim Erbe angerechnet werden. Dies ist nur der Fall, wenn die Eltern diesen Sachverhalt begleitend zur Schenkung schriftlich festgelegt haben. (5)

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Weiterführende Links

  1. Focus-Online: Pflichtteilsanspruch bei Unzurechnungsfähigkeit
  2. Paragraf 518 BGB: Notarielle Schenkung vs. Handschenkung
  3. Paragraf 528 BGB: Rückforderung wegen Verarmung
  4. Paragraf 530 BGB: Rückforderung wegen Undankbarkeit
  5. Paragraf 2315 BGB: Anrechnung von Schenkung auf den Pflichtteil

  • Fragen & Antworten

Frage & Antworten

Max fragte am 20.02.2021 um 17:03:24

Mein Opa bezieht Sozialhilfe - darf er trotzdem mir und meiner Schwester noch Geldgeschenke machen? Und wenn ja, in welcher Höhe? Vielen Dank für die Antwort.

Britta O. fragte am 9.02.2021 um 19:47:06

Meine Mutter, die nicht in Deutschland lebt, hat mir im Vorjahr 100.000 Euro geschenkt. Diese Schenkung habe ich beim zuständigen Finanzamt angezeigt. Jetzt hat sie mich mit zwei weiteren Überweisungen überrascht, niedrig 5-stellig, benannt zum Beispiel „Ostern“ Muss ich diese auch melden oder gilt das noch als normales Geschenk an die Tochter, wie Geburtstag, Weihnachten... Danke!

  1. Redaktion antwortete am 19.02.2021 um 11:22:23

    Bitte beachten Sie hierzu den folgenden Abschnitt: //tagesgeld.info/ratgeber/schenkung-von-geld/#welche-ausnahmen-gibt-es

L. Sistig fragte am 20.01.2021 um 11:21:42

Liebe Redaktion, ist es gestattet, den Freibetrag in gleichbleibende monatlichen Zuwendungen aufzusplittern?

  1. Redaktion antwortete am 29.01.2021 um 10:39:12

    Wie Sie die Schenkung dem Beschenkten zukommen lassen, ob in mehreren kleinen oder einer großen Schenkung, bleibt Ihnen überlassen. Solange die Schenkungen innerhalb von 10 Jahren insgesamt den Freibetrag nicht überschreiten, fallen keine Steuern an.

Gerd Huhn fragte am 20.01.2021 um 9:25:22

Guten Tag! Meine Eltern wollen mir und meiner Frau einen niedrigen 6-stelligen Betrag schenken (im Rahmen des Freibetrags). Muss bei der Schenkung ein Grund angegeben bzw. was wäre ein geeigneter Grund, wenn es \"nur\" eine grundlose Schenkung sein sollte (also kein Immobilienerwerb oder Erbe etc.)? Vielen Dank für die Ratschläge! VG

  1. Redaktion antwortete am 29.01.2021 um 11:04:20

    Nein, das ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie: Dies ist keine Rechtsberatung.

Thomas fragte am 12.01.2021 um 14:14:09

Mein Mutter möchte mir einen Betrag schenken, der innerhalb des Freibetrags liegt. Laut Testament bin ich Alleinerbe. Im Falle ihres Todes ist ein Vermögen zu erwarten, dass über meinem Freibetrag liegen wird. Ist es ratsam, jetzt schon das Finanzamt zu verständigen, auch wenn innerhalb der 10-Jahres-Frist mit keiner weiteren Schenkung zu rechnen ist? Oder reicht es, wenn man die Schenkung in der Erbschaftssteuererkläung angibt?

  1. Redaktion antwortete am 29.01.2021 um 8:07:12

    Bitte beachten Sie hierzu unseren Abschnitt: //tagesgeld.info/ratgeber/schenkung-von-geld/#muss-jede-schenkung-beim-finanzamt-angezeigt-werden

Thusnelda Tivig fragte am 7.01.2021 um 11:35:03

Sehr geehrte Redaktion, es ist sehr hilfreich, dass Sie Fragen beantworten. Meine betrifft die Berechnung der 10-Jahresfrist für Schenkungen. Angenommen, der Freibetrag Eltern an Sohn beträgt 2x400.000. Die erste Schenkung fand 2015 statt, Wert 100.000 Euro. Zweite Schenkung 2015 im Wert von 600.000. a) War das noch innerhalb des ersten 10-Jahreszeitraums, d.h. kann bis zur Höhe des Freibetrages kummuliert über die ersten 10 Jahre steuerfrei verschenkt werden? b) Wann beginnt der nächste 10-Jahres Zeitraum? 2025 (zehn Jahre nach erster Schenkung) oder 2030 (zehn Jahre nach letzter Schenkung? Herzlichen Dank im Voraus!

  1. Redaktion antwortete am 8.01.2021 um 11:27:56

    In jedem beliebig gewählten Zeitraum von 10 Jahren dürfen die Schenkungen zusammengezählt nicht mehr als 400.000 Euro je Elternteil betragen, damit sie steuerfrei bleiben.

Erwin Marschall fragte am 6.01.2021 um 13:55:45

Sehr geehrte Damen und Herren, könnte ich theoretisch meinem Sohn 400 TSD EUR und gleichzeitig seinen beiden Kindern (also meinen Enkelkindern) je 200 TSD EUR steuerfrei schenken? Wie müsste dies ggfs. für die minderjährigen Enkelkinder geregelt werden? Vielen Dank

  1. Redaktion antwortete am 8.01.2021 um 11:34:54

    Die genannten Summen liegen innerhalb der jeweiligen Freibeträge. Der Betrag für die Enkel könnte auf ein auf den Namen des jeweiligen Enkel eingerichtetes Kinderkonto überwiesen werden, um die Schenkung eindeutig zuordnen zu können. Außerdem kann die Schenkung gerichtlich oder notariell beurkundeten werden. Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Wenden Sie sich ggf. an einen Steuerberater.

Monika Schmieder fragte am 13.12.2020 um 8:38:27

Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Schwiegervater hat zu Lebzeiten seinen beiden Enkelkindern innerhalb von 5 Jahren ca. 30000.-- Euro geschenkt. Die beiden Söhne haben nun das Erbe angetreten. Muss dieser Betrag jetzt von meinem Mann seinem Anteil abgezogen werden. Herzlichen Dank und liebe Grüße

  1. Redaktion antwortete am 18.12.2020 um 10:44:37

    Grundsätzlich gilt: Werden Schenkungen (innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod des Erblassers) genutzt, um den Pflichtteil eines Erben zu verringern, kann der Erbe einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.

Thomas Neubert fragte am 29.11.2020 um 16:07:52

Hallo zusammen, Wir, die Großeltern 2er Enkelkinder, beabsichtigen einen Ausbildungsfond für die Kinder einzurichten, da unser Sohn, der leibliche Vater unserer Enkelkinder, vor einem 1/2 Jahr verstorben ist. Der Fonds läuft auf die Kinder und wird mit unterschiedlichen monatlichen Beiträgen durch die Paten und Großeltern finanziert. Stimmt der Freibetrag von €400.00,-/Kind? Entfallen Kapitalertragssteuer, Soli Abgeltungssteuer etc. auf die jährlichen Fondserträge ? Ich bedanke mich für Ihre Stellungnahme. MfG Th. Neubert

  1. Redaktion antwortete am 4.12.2020 um 10:28:36

    Für Kinder verstorbener Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Für Konten, die auf den Namen des Kindes laufen, beachten bitte folgenden Artikel: //tagesgeld.info/ratgeber/ersparnisse-der-kinder/ Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.

Steffi fragte am 20.11.2020 um 8:48:50

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vater möchte seine wertvolle Sammlung einem Museum schenken und bekäme dafür von diesem eine Sachspendenbescheinigung. Nun hat er als Rentner einen weit niedrigeren Steuersatz als ich. Erkennt das Finanzamt es an, wenn er erst mir die Sammlung schenkt (ohne Auflage im Schenkungsvertrag, diese weiter zu verschenken) und ich sie dann dem Museum schenke und die Spendenbescheinigung bekomme? Oder gilt das als Gestaltungsmissbrauch? Vielen Dank und beste Grüße

  1. Redaktion antwortete am 4.12.2020 um 10:18:56

    Bitte beachten Sie hierzu unseren Abschnitt zum Thema Kettenschenkung: //tagesgeld.info/ratgeber/schenkung-von-geld/#kettenschenkung-kann-steuervorteile-bringen Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Steuerberater. Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.

Andreas fragte am 20.10.2020 um 13:00:05

Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Mutter ist vor ca. 4 Wochen verstorben. Meine Mutter hat meinem Bruder vor ca. 3 Jahren einen höheren Betrag überwiesen/geschenkt. Kein anderes Kind hat vorab etwas bekommen. Nun unsere Frage...wird diese hohe Schenkung, die nirgends hinterlegt ist, mit aufs Erbe angerechnet? Über eine kurze Antwort wären wir sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Andreas

  1. Redaktion antwortete am 23.10.2020 um 11:10:34

    Für Schenkungen und Pflichtteil gilt: "Die Frist zwischen Schenkung und Tod des Erblassers muss zehn Jahre betragen. Andernfalls steht den Erben zumindest noch ein Bruchteil ihres ursprünglichen Pflichtteils zu." Beachten Sie dazu auch unseren Abschnitt: //tagesgeld.info/ratgeber/schenkung-von-geld/#schenkung-und-erbe Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.

Gabriele fragte am 23.09.2020 um 16:20:19

Liebes Team, Mein Ehemann möchte meinem Sohn, er ist nicht das leibliche Kind also Stiefkind, 50 000 Euro für einen Immobilienkauf schenken. Ist es tatsächlich so, daß keine Schenkungssteuern anfallen ? Stimmt der Freibetrag von 400 000 Euro bei einem Stiefkind ?! Lieben Dank für eine Antwort !

  1. Redaktion antwortete am 9.10.2020 um 10:07:48

    Für Stiefkinder gilt bei Schenkungen ein steuerlicher Freibetrag von 400.000 Euro innerhalb von 10 Jahren. Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.

R. Müller fragte am 21.09.2020 um 21:27:37

Meine Lebensgefährtin möchte mir, meinem Vater und meiner Mutter je 20000 Euro schenken. Wenn meine Eltern mir nun 40000 Euro schenken, fällt dann eine Schenkungssteuer an?

  1. Redaktion antwortete am 9.10.2020 um 9:40:18

    Bitte beachten Sie hierzu unseren Abschnitt zu Kettenschenkungen: //tagesgeld.info/ratgeber/schenkung-von-geld/#kettenschenkung-kann-steuervorteile-bringen 40.000 Euro bewegen sich im Rahmen den Schenkungsfreibetrages von Eltern an Kinder.

Magner fragte am 12.09.2020 um 16:36:28

Guten Tag, ich möchte meiner Tochter einen Geldbetrag (zwischen 5000-10000€) überweisen und diesen anrechnen lassen auf ihren Pflichteil Sollte ich einen Vertrag mit ihr machen? (Ich habe 2 Kinder) Danke für eine Antwort

  1. Redaktion antwortete am 25.09.2020 um 10:28:33

    Hier macht es Sinn, die Pflichtteilsanrechnung in einem notariellen Schenkungsvertrag festzuhalten. Hinweis: Dies ist keine Rechtberatung.

Thomas fragte am 7.09.2020 um 13:07:03

Hallo, wenn ich Aktien an mein Kind verschenken möchte, welcher „Schenkungswert“ gilt dann, Anzahl der Aktien x aktueller Aktienkurs am Tag der Schenkung? Meldet die Depotbank die Schenkung der Aktien automatisch an das Finanzamt oder muss ich das selbst tun? Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antworten!

  1. Redaktion antwortete am 25.09.2020 um 10:18:36

    Um den Schenkungswert er ermitteln, wird der niedrigste Kurs an dem Tag genommen, an dem die Schenkung stattgefunden hat. Dem Finanzamt sollten Sie die Schenkung anzeigen.

Stefan Hubert fragte am 30.08.2020 um 20:45:50

Suche Antwort auf die Frage, welchen Geltungsbereich die Freibeträge zur Erbschafts-/Schenkunssteuer haben. In einer Antwort der Redaktion auf die Frage \"Christoph fragte am 19.04.2020 um 21:47:00\" auf dieser Seite lese ich: A) \"Kinder haben einen doppelten Freibetrag. Das heißt, sie können 400.000 Euro vom Vater und 400.000 Euro von der Mutter jeweils steuerfrei erhalten.\" (ähnliches lese ich auch auf anderen Internetseiten zum Thema) Im Gegensatz dazu lese ich in diesem Artikel (oben unter den Tabelen mit den Freibeträgen und Steuersätzen) allerdings folgendes: B) \"Der Freibetrag gilt für den Beschenkten, nicht für den oder die Schenkenden! Wenn jemand Schenkungen von verschiedenen Personen erhält, darf die Summe aller Schenkungen die oben genannten Freibeträge nicht übersteigen, wenn keine Steuern fällig werden sollen.\" Folgerung für mich: 400.000 Euro von der Mutter und 400.000 Euro vom Vater an das gleiche Kind: würde sehr wohl den geltenden Freibetrag (für das Kind als dem Beschenkten) von 400.000 Euro überschreiten. Beide Aussagen A) und B) widersprechen sich nach meinem Verständnis. Frage: was ist richtig? Schwer für mich, die orginalpassage aus dem Gesetz entsprechend zu verstehen: //www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__14.html \"[...] innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile [...]\" Das klingt für mich eher dannach als sei A) richtig und B) (also die Notiz in ihrem Artikel) falsch.

  1. Redaktion antwortete am 4.09.2020 um 6:49:35

    Der Freibetrag gilt für den Beschenkten. Im Falle eines Kindes gilt allerdings ein doppelter Freibetrag. Es kann 400.000 Euro von dem einen Elternteil und 400.000 Euro von dem anderen Elternteil steuerfrei erhalten.

Thorsten Schübbe fragte am 9.08.2020 um 10:13:11

Guten Tag zusammen, Mit Freude lese ich die Fragen und Ihre Antworten dazu. Sehr interessant. Ich möchte mich gerne auch mit einer Frage an Sie wenden: Eine Bekannte (kein Verwandtschaftsverhältnis) von uns möchte unseren beiden Kindern (12 + 15 J.) jeweils 20.000 € zu Ausbildungszwecken schenken. Sollte beim Notar ein Schenkungsvertrag aufgegeben werden? Muss dies dem Finanzamt angezeigt werden? Die Frage, wie? Da minderjährige Kinder über kein Einkommen verfügen? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen

  1. Redaktion antwortete am 21.08.2020 um 9:21:04

    Die Schenkung liegt innerhalb der Freibetrages. Sofern innerhalb von 10 Jahren keine weiteren Schenkungen erfolgen, ist Anzeige beim Finanzamt nicht unbedingt notwenig. Auf den Schenkungsvertrag kann verzichtet werden. Dennoch können Sie die Schenkung dem Finanzamt per formloser Mitteilung bekannt machchen. Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.

Alex fragte am 15.07.2020 um 16:06:46

Hallo zusammen, meine Eltern möchten mir gerne 100.000€ Bar schenken. Dies würde ich gerne auf mein Konto einzahlen. Müsste ich oder meine Eltern dem Finanzamt jeweils einen Nachweis erbringen oder kann dies einfach so gemacht werden? VG

  1. Redaktion antwortete am 31.07.2020 um 10:18:55

    Die Schenkung liegt innerhalb des steuerlichen Freibetrages. Eine Anzeige beim Finanzamt kann sinnvoll sein, wenn Sie beispielweise innerhalb von zehn Jahren weitere größere Schenkungen erwarten.

Klaus fragte am 9.07.2020 um 15:52:48

Hallo, ein Freund, der schwerkrank ist, möchte mir eine größere Summe schenken. Muss ich das melden bzw. versteuern? Gibt es Summenbegrenzungen?

  1. Redaktion antwortete am 31.07.2020 um 10:09:27

    Der steuerliche Freibetrag liegt in diesem Fall bei 20.000 Euro.

Hans fragte am 21.04.2020 um 11:09:15

Ich möchte meiner Ehefrau € 50.000,- schenken auf ihr eigenes Konto. (erstmalige Schenkung) Ist diese Schenkung beim Finanzamt anzeigepflichtig ?

  1. Redaktion antwortete am 30.04.2020 um 6:10:27

    Die Schenkung liegt innerhalb des Freibetrages. Wir enmpfehlen trotzdem: Auch wenn die Schenkung unter den persönlichen Freibeträgen liegt, sollte sie durch Schenker und Beschenkten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden.

Christoph fragte am 19.04.2020 um 21:47:00

Guten Tag, Ist es richtig, dass beide Elternteile bei Schenkungen an ihr Kind einen Freibetrag von jeweils 400.000€ haben und somit Vater und Mutter ihrem Kind insgesamt 800.000€ Euro schenken können, ohne dass der Freibetrag überschritten wird? Vielen Dank für Ihre Antwort.

  1. Redaktion antwortete am 30.04.2020 um 6:08:37

    Kinder haben einen doppelten Freibetrag. Das heißt, sie können 400.000 Euro vom Vater und 400.000 Euro von der Mutter jeweils steuerfrei erhalten.

Bockemühl fragte am 12.04.2020 um 20:06:27

Ein vier Monate altes Mädchen bekommt zu ihrer Taufe 100 000,00 € von ihrer Tante geschenkt. Ein Jahr später meldet sich das Finanzamt mit einem Steuerbescheid. Muss die Schenkungssteuer gezahlt werden?

  1. Redaktion antwortete am 17.04.2020 um 5:48:46

    Beachten Sie hierzu bitte unsere Tabelle: Für Nichten gilt ein steuerlicher Freibetrag von 20.000 Euro.

Detlef B fragte am 27.03.2020 um 22:50:13

Ich möchte einem anderen Menschen 10 € im Monat per Kontoüberweisung schenken. Was ist zu beachten ?

  1. Redaktion antwortete am 3.04.2020 um 6:08:27

    Je nachdem in welchem Verwandtschaftsverhältnis die Person zu ihnen steht, beträgt der steuerliche Freibetrag mind. 20.000 Euro innerhalb von 10 Jahren.

E. Dachauer fragte am 22.03.2020 um 22:19:51

Ich möchte meiner Tochter, ohne jegliche Verpflichtung 400.000,00 € auf Ihr Konto überweisen. Wenn ich demnächst sterben sollte, hat dies auch mit dem Erbschaft was zu tun? Danke im Voraus

  1. Redaktion antwortete am 27.03.2020 um 11:26:30

    Sollten Sie mehrere Kinder haben kann sich das bspw. auf das Pflichtteilsrecht auswirken. Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.

Max K. fragte am 12.03.2020 um 15:15:32

Mir wurde gerade meine Betriebsrente ausgezahlt und ich habe nun Sorge, dass mein Guthaben nicht durch die Einlagensicherung geschützt ist (ist mehr als 100.000). Kann ich meinem Sohn 100.000 schenken, und kann er mir das Geld zurückschenken (das Vertrauen ist vorhanden!), wenn die Coronavirus Krise wieder vorbei sein sollte? Was muss ich beachten?

  1. Redaktion antwortete am 13.03.2020 um 10:30:20

    Der Freibetrag bei einer Schenkung an die eigenen Kinder beträgt 400.000 Euro. Der Freibetrag bei der Schenkung eines Kindes an einen Elternteil beträgt 20.000 Euro.

Igor Massold fragte am 11.03.2020 um 16:14:34

Hallo Redaktion, ein Freund(Steuerklasse 3) der Familie möchte uns, meiner Frau und mir, 40.000 € schenken. Können die 40.000 € durch zwei zu beschenkende Personen berechnet werden. Oder ist der Freibetrag von 20.000 auf die ganze Familie gedeckelt?

  1. Redaktion antwortete am 13.03.2020 um 10:24:06

    Es gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro pro Person. Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.

Nathalie fragte am 4.02.2020 um 14:12:03

Hallo, ein Freund möchte mir 5.500€ schenken für ein Auto. Muss ich das melden oder so? Und was wäre, wenn er mir zb dann mitte des Jahres nochmal 10.000€ oder so schenken sollte. Oder frage ich anders. Ab welchem Betrag muss ich das weiter geben als Info? Und wo muss ich das angeben?

  1. Redaktion antwortete am 7.02.2020 um 10:56:26

    Schenkungen bis 20.000 Euro bewegen sich innerhalb des Freibetrages. Wir empfhelen, auch Schenkungen innerhalb des Freibetrages an das Finanzamt zu melden. Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.

Marina fragte am 1.02.2020 um 21:37:47

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter (Wohnort: Lettland, Eu-Land), hat ihre Wohnung verkauft und will mir einen Teil vom Erlös (ca. 16.000 €) mir mit monatlichen Raten je 4.000 € überweisen. Ich wohne in Deutschland und besitze ein deutsches Girokonto. Meine Frage: wie soll ich diese Prozedur richtig abwickeln? Mit freundlichen Grüßen!

  1. Redaktion antwortete am 7.02.2020 um 10:46:24

    Schenkungen aus dem Ausland sind binnen drei Monaten an das Finanzmant zu melden.

Sandra K. fragte am 23.01.2020 um 10:26:00

Hallo! Meine Mutter verkauft ihr Haus und sie möchte mir vom Erlös ca. 100000 Euro ohne Anzeige beim Finanzamt oder Beurkundung schenken bzw überweisen. Davon werde ich ihr in meinem Namen ein neues Zuhause auf meinem Grundstück bauen. Hat mein Bruder einen erbrechtlichen Anspruch auf Auszahlung oder Anspruch aufs neue Haus wenn sie stirbt. Wenn ja greift hier auch die 10 Jahres Frist? Es wäre ja noch Bares mit Betrag x vorhanden. Vielen Dank schon mal für Ihre Mühen.

  1. Redaktion antwortete am 31.01.2020 um 10:30:32

    Grundsätzlich ist ein Kind pflichtteilsberechtigt (siehe § 2303 BGB). Bei Schenkungen zu Lebzeiten kann ein Pflichtteilsergänzungsanspruch bestehen (siehe § 2325 BGB). Dabei gilt: "Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt."

Norbert fragte am 8.01.2020 um 18:23:42

Sehr geehrte Damen und Herren, § 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers Meine Mutter hat mir vor 5 Jahren 70.000 Euro mit Notarvertrag geschenkt. Jetzt muss Sie in ein Pflegeheim und das Sozialamt verlangt von mir, dass ich das geschenkte Geld für die finanzielle Unterstützung bzw. Bezahlung des Kosten des Pflegeheimes einsetze. Ich habe aber schon 50.000 Euro ausgegeben und kann von meinem Lohn nicht die Kosten des Pflegeheimplatzes mit tragen. Was kann ich tun? Privatinsolvens?

  1. Redaktion antwortete am 10.01.2020 um 12:39:17

    In § 529 BGB heißt es: "(1) Der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes ist ausgeschlossen, wenn der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder wenn zur Zeit des Eintritts seiner Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes zehn Jahre verstrichen sind. (2) Das Gleiche gilt, soweit der Beschenkte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, das Geschenk herauszugeben, ohne dass sein standesmäßiger Unterhalt oder die Erfüllung der ihm kraft Gesetzes obliegenden Unterhaltspflichten gefährdet wird." Dies ist keine Rechtberatung. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

Lehman fragte am 8.12.2019 um 0:35:24

Hallo, wenn Eltern ihren 2 Kindern zu Lebzeiten verschieden hohe Geldbeträge schenken, ist dann der mehr beschenkte im Erbfall ausgleichspflichtig? Die Überweisungen liegen mittlerweile zwischen 15 und 18 Jahre zurück. Falls ja, könnten die Eltern eine solche Ausgleichspflicht mit einer schriftlichen Verfügung aufheben? Danke für eine Antwort, Lehman

  1. Redaktion antwortete am 3.01.2020 um 13:12:13

    Nicht alle Schenkungen an Kinder sind ausgleichspflichtig. Vgl. hierzu § 2050 Abs. 2 BGB. Dort heißt es: "Zuschüsse, die zu dem Zwecke gegeben worden sind, als Einkünfte verwendet zu werden, sowie Aufwendungen für die Vorbildung zu einem Beruf sind insoweit zur Ausgleichung zu bringen, als sie das den Vermögensverhältnissen des Erblassers entsprechende Maß überstiegen haben."

Müller fragte am 17.10.2019 um 14:47:43

Meine Schwiegermutter möchte uns Geld zu Lebtagen schenken.200000 Euro Sie ist 75 und möchte es nur der Tochter (meine Frau) schenken. Der Bruder soll nix erhalten. Was müssen wir beachten, kann der Bruder beim Tot seiner Mutter eine Summe einfordern?

  1. Redaktion antwortete am 15.11.2019 um 11:39:45

    Jedem Kind steht ein Pflichtteil am Erbe zu. Eine komplette Enterbung ist nur unter besonderen Umständen möglich.

Tanja Mittag fragte am 2.10.2019 um 5:24:31

Hallo, der Mann meiner Mama (nicht verwandt mit mir) möchte mir 40000 schenken. Muss ich da ne Meldung machen? liegt ja über 20000. bzw. meldet das meine Bank wenn ich das überwiesen bekomme? Danke.

  1. Redaktion antwortete am 10.10.2019 um 12:47:50

    Sie sollten die Schenkung innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt melden.

dodo fragte am 26.09.2019 um 12:34:27

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Oma möchte mir demnächst 55.000 euro schenken. Der Freibetrag beträgt hier 200 000 euro a la 10 Jahre. Meine Frage ist: Darf meine Großmutter in der verbleibenen Restzeit, egal wie aufgeteilt & ohne System, mir den \"restbetrag\" von 145 000 schenken? Oder darf eine Schenkung nur einmalig erfolgen ? Mit freundlichen Grüßen

  1. Redaktion antwortete am 10.10.2019 um 12:41:48

    Es macht für den Steuerfreibetrag keinen Unterschied, ob es sich um eine große oder mehrere kleinere Schenkungen handelt, solange in einem Zeitraum von 10 Jahren der Freibetrag von 200.000 Euro nicht überschritten wird.

Lena fragte am 5.09.2019 um 9:45:25

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter schenkte mir 30.000 EUR indem sie mir das Geld auf mein Konto überwies. Wir liegen damit ja deutlich unter dem Freibetrag. Muss das zwingend dem Finanzamt gemeldet werden? Auf der Überweisung steht: AWV MELDEPFLICHT BEACHTEN! Vielen Dank im Voraus!

  1. Redaktion antwortete am 6.09.2019 um 13:26:54

    Die Schenkung bleibt im Rahmen des Freibetrags. Sie muss dem Finanzamt nicht zwingend gemeldet werden. Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.

Sulu fragte am 27.08.2019 um 10:43:26

Ich möchte eine Immobilie finanzieren und mein Vater schenkt mir dafür 200.000 €. Ich wohne in Deutschland mit unbefristetes Aufenthaltserlaubnis und habe eine türkische Bürgerschaft. Mein Vater wohnt in der Türkei. Wenn er mir das Geld auf meinem Bankkonto in Deutschland von Ausland überweist, muss das Geld versteuert werden? Oder gemäß ErbStG §16 (1) Punkt 2 ist das Geld von der Steuer befreit?

  1. Redaktion antwortete am 23.09.2019 um 13:16:58

    Schenkungen aus dem Ausland sind binnen drei Monaten an das Finanzamt zu melden. Dort wird geprüft, ob eine Steuerpflicht besteht. Dies ist keine Rechtsberatung.

PaulWalter fragte am 20.08.2019 um 23:39:21

Guten Tag, ich habe meiner Verlobten 300.000 EUR geschenkt. Wir heiraten im September 2019 und es ist davon auszugehen, dass die Hochzeit stattfindet. Die Schenkung war als Verlobungsgeschenk gedacht. Das Geld habe ich einfach auf ihr Konto überwiesen und ich hatte keinen Einfluss darauf was sie damit macht. Sie hat das Geld schliesslich in Aktien investiert. Fällt diese Schenkung jetzt under den Freibetrag von Eheleuten (500,000EUR) oder Steuerklasse 3 (20,000EUR)? Mit freundlichen Grüßen, Paul W.

  1. Redaktion antwortete am 23.08.2019 um 11:10:31

    Verlobungsgeschenke werden als Schenkung mit aufschiebender Bedingung behandelt. Sie werden erst nach der Eheschließung steuerpflichtig. Darum gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro. Allerdings ist dies nur der Fall, wenn die Ehe tatsächlich geschlossen wird. Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.

Antje H fragte am 14.08.2019 um 21:39:06

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin seit dem letztem Jahr geschieden. Mein Ehemaliger Ehemann und ich sind nun beide in der Steuerklasse 1. Er möchte mich einmalig mit 20000 Euro unterstützten. Habe ich es richtig verstanden, das diese Unterstützung für uns beide steuerfrei wäre ? Ich bin etwas verwirrt von den Aussagen von wegen Steuerklassen und Zeitraum.( 10 Jahre/ pro Jahr?) Oder müßten wir noch etwas beachten? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen A.H

  1. Redaktion antwortete am 16.08.2019 um 11:04:45

    Bei Schenkungen zwischen geschiedenen Eheleuten gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Damit bewegt sich die Schenkung im Rahmen und ist von der Steuer befreit. Sollten innerhalb von 10 Jahren weitere Schenkungen hinzukommen, fallen für diese Steuern an. Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.

Justin Klein fragte am 17.07.2019 um 16:15:55

Sehr geehrte Damen und Herren, Darf man als Erziehungsberechtigter nach einer Geldschenkung an ein minderjähriges Kind dieses Geld in einen Sparplan für ETF investieren? Gruß Justin Kleinu

  1. Redaktion antwortete am 2.08.2019 um 11:56:58

    Die Vermögensvorsorge für ein minderjähriges Kind obliegt den Erziehungsberechtigten. Sie können bis zur Volljährigkeit stellvertretend für das Kind über größere Schenkungen verfügen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, das Geld in einen ETF-Sparplan für das Kind anzulegen. Bitte beachten Sie: Dies ist keine Rechtsberatung.

Heiko Fox fragte am 10.06.2019 um 11:21:00

Guten Tag! wie sieht es andersherum aus? Wenn ich als erwachsenes Kind meinen Eltern Geld schenken möchte? Bis wie viel Euro wäre die Schenkung steuerfrei? Danke! Heiko F.

  1. Redaktion antwortete am 26.07.2019 um 10:36:39

    Bei einer Schenkung eines Kindes an ein Elternteil beträgt der Freibetrag 20.000 Euro.

Detlef Misch fragte am 9.06.2019 um 15:53:45

Hallo, zum Artikel habe ich eine Anmerkung/Korrektur. Zitat: \"Freibetrag gilt für den Beschenkten: [..] Der Freibetrag gilt für den Beschenkten (nicht für die Schenkenden), da dieser ja die Schenkung versteuern muss, wenn selbiger überschritten ist. Die Summe aller an ihn erfolgten Schenkungen – auch von verschiedenen Personen – innerhalb des Zehnjahreszeitraums ist also entscheidend! [..]\" Im Gesetz (ErbStG § 14 Abs. 1, Berücksichtigung früherer Erwerbe) findet sich dazu aber: \"(1) Mehrere innerhalb von zehn Jahren von _derselben Person_ anfallende Vermögensvorteile werden in der Weise zusammengerechnet, daß dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden.\" Somit wäre die im Text genannte Aussage nicht richtig - oder ist bei Schenkungen das ErbStG nicht anwendbar (m. W. werden Erbe und Schenkung gleich behandelt?). Mit freundlichen Grüßen D. Misch

  1. Redaktion antwortete am 26.07.2019 um 10:33:56

    Wie weiter unten bereits erklärt, trifft der § 14 Abs 1 ErbStG nicht auf Schenkungen zu. Erbschaft und Schenkung sind zwei verschiedene Dinge.

Lia fragte am 4.06.2019 um 7:46:05

Sehr geehrte Damen und Herren, habe mir Ihren Text genau durchgelesen und frage mich, wie das mit dem Freibetrag von 20.000€ genau aussieht. Hatte die Frage schonmal so ähnlich gestellt, aber leider keine Antwort erhalten. Nehmen wir mal folgenden hypothetischen Fall innerhalb derselben 10-Jahresfrist, die beschenkte Person soll in diesem Fall immer dieselbe sein: 800.000 € Schenkung von den Eltern (von jedem Elternteil 400.000€) 200.000 € von den Großeltern 20.000 € vom Lebensgefährten 20.000 € vom Bruder 20.000 € vom Onkel Fällt da nun irgendwo Schenkungssteuer an? Oben haben Sie in einer Antwort geschrieben, dass der Betrag je Schenkendem zusammengerechnet wird und 20.000 € nicht überschritten werden dürfen, ein anderes Mal schreiben Sie, dass es beim Beschenkten diesen Betrag nicht übersteigen darf. Was nun? Vielen Dank für Ihre Antwort

  1. Redaktion antwortete am 26.07.2019 um 10:10:14

    In diesem Fall fällt keine Schenkungssteuer an.

Gojko Manns fragte am 17.05.2019 um 11:55:44

Guten Tag, wie viel darf ein Elternteil dem Kind innerhalb von 10 Jahren überweisen, damit es steuerfrei bleibt ? MfG GM

  1. Redaktion antwortete am 17.05.2019 um 14:15:14

    Der Freibetrag liegt bei 400.000 Euro.

Dieter fragte am 12.05.2019 um 18:09:44

Hallo,unsere mutter möchte uns 3 kindern zusammen ca.40000 euro schenken. Gibt es da Verjährungsfristen,falls sie ins altersheim kommt und ihre Rente nicht ausreicht?

  1. Redaktion antwortete am 24.05.2019 um 14:16:43

    Kann ein Schenker seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten, kann er bzw. das Sozialamt bis zu zehn Jahre nach der Schenkung einen Rückforderungsanspruch geltend machen.

Ina fragte am 27.03.2019 um 11:14:28

Guten Tag, bei uns liegt folgender Sachverhalt vor: Wir erweitern das Dachgeschoss um zwei Kinderzimmer, die Kosten belaufen sich auf ca. 40.000 Euro. Diese könnten wir bezahlen, indem meine Tante unseren beiden minderjährigen Kindern jeweils 20.000 Euro schenkt´, und wir das Geld für den Ausbau des Dachs ausgeben. Wäre das Vorgehen somit steuerfrei? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Gruß, Ina

  1. Redaktion antwortete am 2.04.2019 um 14:17:30

    Der Umweg über die Kinder ist nicht notwendig. Die Tante könnte Ihnen 20.000 Euro schenken und Ihrem Mann 20.000 Euro schenken. Damit blieben die Schenkungen jeweils im Rahmen des Freibetrages. Dies ist keine Rechtsberatung.

Frank S. fragte am 1.03.2019 um 18:17:19

Meine Mutter hat ihr Haus verkauft und möchte das erlöste Geld durch drei teilen - für sich, für meine Schwester und für mich. Der gedrittelte Betrag ist geringer als 400000 Euro. Was muss meine Mutter tun, damit meine Schwester und ich ordnungsgemäß die Schenkung erhalten? Ich würde mich über eine Antwort freuen. Vielen Dank im voraus! MfG Frank S.

  1. Redaktion antwortete am 4.03.2019 um 15:40:08

    Da sich die Summe innerhalb des Freibetrages bewegt, gibt es nichts Besonderes zu beachten.

Timo fragte am 26.01.2019 um 21:39:47

Sehr geehrte Redaktion, ein Freund von mir aus Schweden möchte mir einmalig 20.000€ schenken. Soweit ich das hier entnehmen kann, wäre das genau der Freibetrag als Empfänger. Soll ich alles beim Finanzamt trotzdem anmelden und stellen die dann irgendwelche Fragen, abgesehen von dem ausgefüllten Schenkungsformular?

  1. Redaktion antwortete am 29.01.2019 um 15:08:39

    Da sich die Schenkung innerhalb des Freibetrages abspielt, müssen Sie diese dem Finanzamt weder melden noch angeben.

Dr. Kurt Brand fragte am 22.12.2018 um 15:36:19

Ihre Aussage: \"Die Summe aller an ihn erfolgten Schenkungen – auch von verschiedenen Personen – innerhalb des Zehnjahreszeitraums ist also entscheidend!\" ist FALSCH. Der Freibetrag gilt pro Schenkendem, die Summe aller Schenkungen ist NICHT entscheidend. Siehe dazu § 14 Abs 1 S.1 ErbStG.

  1. Redaktion antwortete am 15.01.2019 um 14:19:02

    Die Aussage ist schon richtig, daran ändert auch der von Ihnen zitierte § 14 Abs 1 S.1 ErbStG. nicht, der nur auf Erbschaften zutrifft. Beim Schenkenden ist das Geld ja grundsätzlich bereits versteuert. Dem Beschenkten hingegen fließt es zu, wird also bei ihm in Abhängigkeit vom verwandtschaftlichen Verhältnis zwischen ihm und dem Schenkenden bestimmt. Und natürlich kann der Freibetrag aller zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden, das ist der große Unterschied zum Erbfall, bei dem von diesem Freibetrag nur einmal Gebrauch gemacht werden kann. Daher: bitte Erbschaft und Schenkung nicht durcheinanderbringen.

Patrick fragte am 15.12.2018 um 16:07:20

Hallo, ich möchte meinem Sohn monatlich 1300€ überweisen. Ab wann beginnt die Zählung der 10 Jahre beim Finanzamt? Werden schon etwaige frühere Schenkungen abgefragt und falls ja, ab wann?

  1. Redaktion antwortete am 11.01.2019 um 12:35:52

    In jedem beliebig gewählten Zeitraum von 10 Jahren dürfen die Schenkungen zusammengezählt nicht mehr als 400.000 Euro betragen, damit sie steuerfrei bleiben.

Alexandra fragte am 16.11.2018 um 9:40:57

Sehr geehrte Damen und Herren, eine gute Bekannte (nicht verwandt) möchte meinem Mann und mir 35.000 Euro schenken. Wenn sie nun jedem von uns 17.500 Euro schenkt, dann wären wir doch unter dem Freibetrag für Schenkungssteuerklasse III. Oder wird das bei Verheirateten anders bewertet? Vielen Dank für eine Antwort!

  1. Redaktion antwortete am 30.11.2018 um 14:00:51

    Sofern die gute Bekannte 17.500 Euro explizit ihrem Mann und 17.500 Euro explizit Ihnen schenkt, bleiben Sie jeweils unter dem Freibetrag.

Alex H. fragte am 10.11.2018 um 0:35:45

Sehr geehrte Redaktion, Ich glaube, dass hier in Ihrer Aussage ein Fehler vorliegt. Thomas H.. fragte am 21.08.2018 um 13:30:52 Redaktion antwortete am 24.08.2018 um 12:09:13 „Ein Kind kann innerhalb von zehn Jahren 400.000 Euro von seinem Vater und 400.000 Euro von seiner Mutter erhalten, ohne dass darauf Steuern gezahlt werden müssen.“ Das widerspricht Ihrer Aussage von: „Freibetrag gilt für den Beschenkten“ „Hinweis: Der Freibetrag gilt für den Beschenkten (nicht für die Schenkenden), da dieser ja die Schenkung versteuern muss, wenn selbiger überschritten ist. Die Summe aller an ihn erfolgten Schenkungen – auch von verschiedenen Personen – innerhalb des Zehnjahreszeitraums ist also entscheidend!“ Sehe ich das richtig? Ich habe keinen Hinweis gefunden, dass Geschenken an Kindern von Eltern anders behandelt werden.

  1. Redaktion antwortete am 16.11.2018 um 15:36:25

    Der Freibetrag gilt für den Beschenkten, das stimmt. Kinder haben aber einen doppelten Freibetrag. Das heißt, sie können 400.000 Euro vom Vater und 400.000 Euro von der Mutter jeweils steuerfrei erhalten.

Barbara fragte am 12.09.2018 um 10:03:21

Hallo und guten Tag! Meine Tante möchte eine Schenkung von 20000 Euro an mich und eine Schenkung 20000 Euro an meinen Mann veranlassen. Wir beide in in Rente bzw Pension und werden gemeinsam veranlagt. Habe ich es richtig verstanden, dass es sich auch bei uns so verhält, dass die Schenkung sich auf die Beschenkten bezieht und somit steuerfrei bleiben? Vielen Dank und herzliche Grüße Barbara

  1. Redaktion antwortete am 14.09.2018 um 11:10:16

    Ja, das ist korrekt.

Tobias Werner fragte am 25.08.2018 um 13:09:02

Hallo, der Absatz \"Risikofall Immobilie\" in Ihrem Artikel trifft meine Situation nahezu vollkommen nur mit dem Unterschied, dass ich nicht die Nichte sondern der Enkel bin. Das ist in diesem Fall aber irrelevant denke ich. Meine Frage zielt allein auf den letzten Satz ab also: \"Damit geht die Nichte leer aus, der Sohn erbt das Objekt, respektive den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.\" Ich hätte wahrscheinlich gar kein Problem damit die Ausgleichszahlung zu tätigen aber ein ganz großes Problem wenn ich das geliebte Haus nicht haben dürfte. Kann ich gezwungen werden das Objekt abzugeben? Ich möchte selbst darin leben. Wie wird entscheiden zwischen dem Anspruch auf das Objekt selbst oder einer Ausgleichszahlung? Viele Grüße und vielen Dank

  1. Redaktion antwortete am 31.08.2018 um 11:33:19

    Wir sind ein Vergleichsportal für Tagesgelder. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Frage nicht beantworten können. Wenden Sie sich an eine Rechtsberatung.

Dirk fragte am 22.08.2018 um 15:08:29

Meine Oma hat meinem Bruder und mir kurz vor ihrem Tod je knapp € 13.000 überwiesen. Sie wollte nicht, dass mein Onkel das Geld bekommt. Der Bruder meiner Mutter, also mein Onkel, fordert nun die Häfte des Geldes zurück. Wie ist die Rechtslage?

  1. Redaktion antwortete am 24.08.2018 um 12:23:28

    In diesem Fall kann es sein, dass ein Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht. Wenden Sie sich gegebenfalls an einen Anwalt. Dies ist keine Rechtsberatung.

Thomas H.. fragte am 21.08.2018 um 13:30:52

Sehr geehrte Damen und Herren, im vorliegenden Fall wurde von den Eltern an das Kind vor etwa sechs Jahren ein Grundstück im Wert von ca. 350 000 Euro geschenkt. Mittlerweile ist der Vater verstorben und hat den restlichen Besitz komplett an die Mutter vererbt. Beträgt der restliche Freibetrag innerhalb der 10-Jahresfrist nun 50 000 Euro oder ist dieser sogar höher, da ja pro Elternteil 400 000 Euro steuerfrei an ein Kind geschenkt werden können? Und wie ist der Freibetrag dann zu berechnen? Vielen Dank und freundliche Grüße, Thomas

  1. Redaktion antwortete am 24.08.2018 um 12:09:13

    Ein Kind kann innerhalb von zehn Jahren 400.000 Euro von seinem Vater und 400.000 Euro von seiner Mutter erhalten, ohne dass darauf Steuern gezahlt werden müssen. Wurde das Grundstück jeweils zur Hälfte von einem Elternteil geschenkt (also 175.000 pro Elternteil), kann die Mutter dem Kind innerhalb von zehn Jahren noch 225.000 Euro schenken, ohne dass Steuern gezahlt werden müssen. Bitte beachten: Die ist keine Steuerberatung.

Maxim fragte am 19.08.2018 um 17:46:21

Sehr geehrte Damen und Herren, Die Urgroßtante meiner Frau möchte Schenkungen an meine Familie vornehmen, Dabei plant Sie folgendes: 18.000€ an meine Frau 18.000€ an mich 10.000€ an unsere älteste Tochter 10.000€ an unseren Sohn 10.000€ an meine jüngste Tochter Zu schenken. Bei uns ist keine Gütertrennung vereinbart, Unsere Kinder sind noch minderjährig und somit müssten meine Frau und ich die Geldgeschenke bis zu deren Volljährigkeit verwalten Würden diese Schenkungen jeweils einem individuellen Steuerfreibetrag unterliegen ( also pro Person 20.000€ ) oder würde die Summe ( 66.000€ ) nur einmal mit einem Steuerfreibetrag von 20.000€ bedacht werden? Vielen Dank für ihre Antwort!

  1. Redaktion antwortete am 24.08.2018 um 11:45:41

    Bitte beachten Sie hierzu den Anschnitt "Freibetrag gilt für den Beschenkten" im Text.

Albert K. fragte am 12.08.2018 um 17:42:27

Guten Tag, wenn 5 Geschwister einem verwitweten Elternteil jeweils 20.000EUR schenken, ergibt dieses für den Beschenkten einen Wert von 100.000EUR. Zählt hier der Personenkreis \"Kind\" aus o.a. Tabelle, so dass keine Schenkungssteuer anfällt, da der Freibetrag 400.000EUR nicht überschritten wird? Ist diese Schenkung anzuzeigen ? Über eine kurze Antwort wäre ich dankbar. mfG Albert K.

  1. Redaktion antwortete am 17.08.2018 um 12:26:11

    Nein, bei Schenkungen an Eltern gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro je Elternteil.

Rudi Lind fragte am 11.08.2018 um 10:14:50

Hallo, ich möchte meiner Tochter ein zinslose Darlehen geben, muss ich das beim Finanzamt melden?

  1. Redaktion antwortete am 17.08.2018 um 12:17:50

    Eine Schenkung sollte beim Finanzamt angezeit werden. Beachten Sie dazu folgenden Abschnitt im Text: "Muss jede Schenkung beim Finanzamt angezeigt werden?"

Laura Siechert fragte am 12.07.2018 um 7:31:44

Sehr geehrte Redaktion, wie verhält sich er Sachverhalt bei ausländischen Schenkungen? Ich erhalten von meinem ital. Onkel eine Schenkung (abgewickelt über einen Notar in IT) in Höhe von 60.000. Er muss Schenkungssteuer bezahlen und ich auch - kann ich diese bereits in IT bezahlte in Deutschland anrechnen lassen? Es gibt zwischen den beiden Ländern kein Doppelbesteuerungsabkommen, aber im Formular der Schenkungssteuererklärung wird im Punkt 21 nach bereits bezahlter ausländischer Schenkungssteuer gefragt. Vielen Dank! Freundliche Grüße, Laura S.

  1. Redaktion antwortete am 27.07.2018 um 11:53:57

    Da wir lediglich ein Vergleichsportal sind, haben wir nicht die Möglichkeit, alle Fälle zu Schenkungen und Steuern im Detail zu behandeln. Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist in der Europäischen Union uneinheitlich. Besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen mit einem Land, gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, die im Ausland bezahlte Erbschaftssteuer auf die in Deutschland fällige Erbschaftssteuer anzurechnen.

Chris fragte am 5.07.2018 um 7:44:01

Hallo Wie sieht es bei dem Fall aus, dass meine Mutter mir 40.000 € schenken möchte und Sie hoffentlich noch lange lebt (mehr als 10 Jahre) um somit zu vermeiden, dass mein Bruder nach ihrem Tot noch Geld bekommt? Ist in diesem Fall ein Schenkungsvertrag inkl notarieller Beglaubigung erforderlich? Wir haben uns in der Familie leider sehr verstritten und möchten vermeiden, dass der zweite Sohn, also mein Bruder, nach dem Tod meiner Mutter noch Geld bekommt.

  1. Redaktion antwortete am 6.07.2018 um 14:26:53

    Bitte beachten Sie hierzu den Abschnitt "Schenkung an Kinder zu Lebzeiten" im Text.

Roman fragte am 4.07.2018 um 6:22:47

Sehr geehrte Damen und Herren was passiert wenn man versehentlich 30000 statt 3000 Euro an an ein Geschwisterteil überweist? Dieser überweist den Differenzbetrag zurück. Kommt da dann eine Schenkungssteuer auf einen zu? Vielen Dank

  1. Redaktion antwortete am 13.07.2018 um 12:03:39

    Wir sind ein Vergleichsportal für Tages- und Festgelder. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie mit dieser Frage an einen Steuerberater verweisen.

AdZet fragte am 17.06.2018 um 9:54:22

Meine Schwiegereltern (sie leben im Ausland) möchten mir und meiner Frau 10.000€ schenken und das Geld auf mein Konto überweisen . Muss das Geld überwiesen werden oder kann man auch selber auf das Konto einzahlen? Muss die Schenkung beim Finanzamt angezeigt werden ?

  1. Redaktion antwortete am 6.07.2018 um 14:05:23

    Schon um die Herkunft des Geldes nachweisen zu können, macht eine Überweisung Sinn. Auch eine Anzeige ist bei Schenkungen grundsätzlich empfehlenswert (siehe Text). Für nähere Details wenden Sie sich an einen Steuerberater. Dies ist keine Rechtsberatung.

K.Jeß fragte am 30.05.2018 um 10:09:17

Guten Tag meine Damen und Herren, also die Tabelle habe ich verstanden, wenn der Vater dem Sohn 50Tausen euro schenkt liegt das im Steuerfreibetrag. Was ist aber wenn der Vater mal stirbt? Und das Erbe soll jetzt auf beide Kinder verteilt werden, kann die Schwester dann sagen ich bekomme jetzt 50tausen mehr vom Erbe, da du ja schon einmal was vom Vater bekommen Hast? MFG K.Jeß

  1. Redaktion antwortete am 30.05.2018 um 12:29:50

    Geschenkt ist geschenkt. Dieser Spruch trifft es hier am besten. Ob eines der beiden Kinder zu Lebzeiten mehr oder weniger Geld vom Vater geschenkt bekommen hat, spielt für die Aufteilung des Erbes keine Rolle - allerdings nur, wenn zwischen der Schenkung und dem Tod des Schenkenden mehr als zehn Jahre liegen. Für Schenkungen, die weniger als zehn Jahre zurückliegen, haben die Erben einen so genannten Ausgleichsanspruch, der sich am Alter der Schenkung bemisst. Eine Schenkung innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall muss zu 100 Prozent ausgeglichen werden, danach sinkt der Ausgleichsanspruch um zehn Prozentpunkte pro Jahr.

Markus fragte am 25.05.2018 um 18:09:55

Hallo, meine Ehefrau bekommt ein Geldgeschenk in Höhe von 40000 Euro von ihrer im Ausland lebenden Mutter. Ich bin selber angestellt und Alleinverdiener im Haushalt. Ist der Betrag steuer-, und meldepflichtig? Das Geldgeschenk wird an das Konto meiner Frau überwiesen. Ist es dann für meine Steuererklärung bzw. Steuersatz relevant? Ich habe die Steuerklasse 3, meine Frau die 5. Mit freundlichen Grüßen

  1. Redaktion antwortete am 28.05.2018 um 9:12:21

    Wir wiederholen uns bei Fragen wie der von Ihnen gestellten gerne: ein Blick in die oben stehende Tabelle und Sie hätten die Antwort. Bei der Schenkung an die eigenen Kinder steht dort ein Freibetrag von 400.000 Euro, der alle zehn Jahre ausgeschöpft werden kann. Wenn Ihre Frau von deren Mutter also 40.000 Euro geschenkt bekommt, liegt die Schenkung unter dem Freibetrag und muss nicht versteuert werden. Zum Nachweis, dass es sich um eine Schenkung handelt, ist es allerdings immer von Vorteil, sich eine Bestätigung des Schenkenden - in diesem Fall der Mutter Ihrer Frau - ausstellen zu lassen und diese abzuheften.

flavio fragte am 24.05.2018 um 9:32:45

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe den Artikel gelesen, aber ich moechte gerne ein konkretes Beispiel nennen mein Vater will mich 8.000 euro schenken, soll ich dann Steuer bezahlen ? und wenn ja, wieviel ? Meine Steuerklasse ist die eins. Danke

  1. Redaktion antwortete am 28.05.2018 um 9:31:37

    Auch für Sie gerne nochmal unsere Anleitung: gehen Sie in Tabelle 1, suchen Sie die Zeile, die Ihr Verhältnis zum Schenkenden beschreibt (in ihrem Fall: ihr Vater schenkt Ihnen, also seinem Kind, Geld). Gehen Sie in Spalte 2 "Freibetrag". Der dort stehende Wert ist der in ihrem Fall gültige.

Rainer fragte am 13.03.2018 um 8:38:25

Hallo, ich habe 1000 Euro für eine Weiterempfehlung erhalten. Handelt es sich hierbei um eine Schenkung oder gilt das eher als Nebeneinkunft - war ein Einzelfall. Danke schon mal im vorraus.

  1. Redaktion antwortete am 22.05.2018 um 11:15:00

    In diesem Fall sollte es sich um Nebeneinkünfte in Form einer Werbeprämie handeln.

Gabriele Schwägerl fragte am 10.02.2018 um 15:32:09

Sehr geehrte Damen und Herren, gilt der Steuerfreibetrag pro Schenkendem oder werden alle Betäge, die ein Beschenkter von verschiedenen Personen erhält zusammengezählt und der Beschenkte muß davon Steuer bezahlen? Bei ihren Anfragen und Antworten habe ich nämlich unterschiedliche Ausssagen gelesen. z.B.Ehefrau schenkt Ehefmann 500 000 €. Der gleiche Ehemann bekommt von seiner Mutter 400 000 €. Muß er dann Steuern zahlen? Und eine zweite Frage hab ich noch, wenn ich mein Haus an meine Kinder verschenke und brauche später davon Geld für mich z. B. wegen Pflegebedürftigkeit kann ich dann darauf zurückgreifen oder gibt es eine Möglichkeit das vertraglich zu regeln?

  1. Redaktion antwortete am 7.03.2018 um 21:15:53

    Der Freibetrag gilt für den Beschenkten, da dieser ja die Schenkung versteuern muss, wenn selbiger überschritten ist. Die Summe aller an ihn erfolgten Schenkungen - auch von verschiedenen Personen - innerhalb des Zehnjahreszeitraums ist also entscheidend!

Aki fragte am 19.01.2018 um 14:05:38

Jetzt bin ich aber auch verwirrt. Widersprechen sich ihre Antworten vom 28.09.2017 und 27.12.2017 nicht? Im einem Fall werden jeweils 20.000 Euro von verschiedenen Personen an dieselbe Person geschenkt und es ist steuerfrei. Im anderen Fall wird z.B. der Mutter von Kind 1 und Kind 2 jeweils 20.000 Euro geschenkt und es ist für die Mutter nicht steuerfrei? Ist doch eigentlich die gleiche Situation oder wo ist da der Unterschied?

  1. Redaktion antwortete am 22.01.2018 um 12:47:06

    Da hat in der Tat einer unserer Mitarbeiter eine falsche Auskunft gegeben. Wir haben das soeben korrigiert.

Markus fragte am 7.01.2018 um 8:40:58

Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt bin ich verwirrt... Ist Ihre Antwort auf die Frage vom 27.12.2017 korrekt? Vielen Dank und viele Grüße

  1. Redaktion antwortete am 15.01.2018 um 9:21:11

    Ja, unsere Antwort ist korrekt. Wie bereits geschrieben: der Freibetrag gilt für denjenigen, der das Geld bekommt. Das sind in diesem Fall Ihre Eltern und in diesem Fall gilt ein Freibetrag von 20.000 EUR jeweils für Ihren Vater und Ihre Mutter, der aller zehn Jahre genutzt werden kann.

Gernot Fuecker fragte am 5.01.2018 um 9:35:41

meine schwester will mir monatlich 2600 euro auf mein girokonto überweisen. müssen dafür eventuelle steuern bezahlt werden?

  1. Redaktion antwortete am 16.01.2018 um 8:09:58

    Auch diese Frage lässt sich mit einem Blick in unsere Tabelle schnell beantworten: unter Geschwistern sind Schenkungen von bis zu 20.000 EUR aller zehn Jahre steuerfrei. Wenn Ihre Schwester ihnen monatlich 2.600 Euro überweist, ist der Schenkungsfreibetrag nach etwas weniger als acht Monaten aufgebraucht und die darüber hinausgehenden Schenkungen sind steuerpflichtig.

Markus fragte am 30.12.2017 um 6:32:13

Hallo Folgende Situation : Eltern schenken Kind 400tausend. Nach 5 Jahren erhält Kind durch Erbe durch die Eltern weitere 300tausend. 10 Jahreszeitraum ist somit nicht erfüllt. Müssen dann die vollen 700tausend besteuert werden? Und wenn die 400tausend nicht angezeigt wurden beim Finanzamt zählt dies als Steuerhinterziehung - auch wenn Kind nicht wusste dass noch 300tausend nachkommen ? Danke und VG

  1. Redaktion antwortete am 2.01.2018 um 13:09:35

    Nein, es muss nur der den Freibetrag von in diesem Fall 400.000 EUR übersteigende Teil der Schenkungen versteuert werden.

Marion Muerköster fragte am 27.12.2017 um 7:15:03

Sehr geehrte Damen und Herren, könnte ich meinen Eltern, Vater und Mutter, jeweils einzeln steuerfrei 20.000 Euro schenken? Weiterhin würde meine Schwester unseren Eltern gern 20.000 Euro schenken? Wäre dies gleichzeitig möglich. WIR sind ja zwei Schenkende. Vielen Dank im Voraus

  1. Redaktion antwortete am 2.01.2018 um 13:13:01

    Der Schenkungsfreibetrag gilt nicht pro Schenkendem, sondern pro Beschenktem. In Ihrem Falle wären das 20.000 EUR pro Elternteil. Wenn Sie und Ihre Schwester jedem Elternteil jeweils 20.000 EUR schenken würden, würden von den 40.000 EUR Gesamtschenkung pro Elternteil 20.000 EUR steuerpflichtig sein.

Frank fragte am 10.12.2017 um 9:09:36

Hallo, möchte einerseits unserer bei mir angestellten Tochter und andererseits unserem bei uns nicht angestelltem Sohn jeden Monat eine gleichgroße Geldsumme als Geschenk überweisen. Ist dies steuerlich schädlich oder unbedenklich. Danke. Freundlichst Frank.

  1. Redaktion antwortete am 2.01.2018 um 12:51:24

    Solange die Summe aller Zahlungen innerhalb von zehn Jahren den Freibetrag nicht übersteigt (siehe dazu unsere oben stehende Tabelle), muss steuerlich nichts beachtet werden.

Otto fragte am 6.12.2017 um 16:05:55

Meine Schwiegermutter hat ein Gemeinschaftskonto mit meiner Frau - beide sind verfügungsberechtigt. Meine Schwiegermutter überweisst einen grösseren Betrag (zBsp 600.000 EUR) auf das Konto, welcher aber Schenkungssteuerfrei bleibt, da der hälftige Anteil von 300.000 unter der Freigrenze von 400.000 EUR bleibt. Von diesem Konto überweisst mir (Ehepartner mit Einzelkonto) meine Frau 500.000 EUR. Muss ich davon nun Schenkungssteuer zahlen? Der Freibetrag für Ehepartner beträgt 500.000 EUR, bei Schwiegereltern 20.000 EUR. Welcher gilt hier nun?

  1. Redaktion antwortete am 8.12.2017 um 8:20:54

    Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen können. Der von ihnen beschriebene Fall könnte vom Finanzamt als Kettenschenkung gesehen werden, die lediglich den Zweck hat, Steuern zu vermeiden. Das muss jedoch nicht zwangsweise so sein (siehe Abschnitt "Kettenschenkung kann Steuervorteile bringen").

Elke fragte am 12.10.2017 um 15:50:26

Ich möchte dem 4 jährigen Kind, meiner Bekannten, 20.000 Euro schenken. Der Betrag wird auf das Konto der Mutter überwiesen. Können die Eltern das Geld für die Renovierung des Kinderzimmers nehmen, weil es minderjährig ist oder würde es Probleme geben. Müssen die Eltern und ich diese 20.000 € beim Finanzamt anzeigen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

  1. Redaktion antwortete am 17.11.2017 um 10:46:45

    So, wie Sie den Fall schildern, ist die Schenkung steuerfrei, sie sollte dennoch beim Finanzamt angezeigt werden. Für den Umgang mit den Ersparnissen von Kindern empfehlen wir diesen Beitrag auf unserer Seite: //tagesgeld.info/ratgeber/ersparnisse-der-kinder/

Philipp fragte am 4.10.2017 um 21:00:00

Guten Abend, Ist es richtig anzunehmen, dass eine Schenkung vom Vater auf ein gemeinschaftliches Konto auf Namen der beiden Kinder steuerfrei ist bis EUR 800.000? MfG

  1. Redaktion antwortete am 17.11.2017 um 10:30:46

    Sofern die Schenkung explizit an beide Kinder gerichtet ist, ist davon auszugehen, dass das Finanzamt den Fall in dem von ihnen beschriebenen Sinn auslegen wird. Das ist keine Rechtsberatung.

Johannsen fragte am 28.09.2017 um 16:46:21

Guten Tag, ich möchte ein Haus bauen und werde nun finanziell durch Freunde und Familie unterstützt durch Geldgeschenke. Niemand überschreitet die Freibeträge bei der Schenkung, allerdings bekomme ich circa 80.000 € zusammen. Solang eine einzelne Schenkung nicht den Freibetrag überschreitet, muss aber nichts versteuert werden, korrekt? Danke im Voraus.

  1. Redaktion antwortete am 17.11.2017 um 10:25:43

    Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist. So, wie Sie den Fall beschreiben, werden Steuern für den 20.000 EUR überschreitenden Teil der Schenkung fällig.

Peter K. fragte am 27.09.2017 um 20:03:45

Hallo, ich bin verheiratet und man möchte uns Geld schenken! Dürfen meine Frau und ich jeweils 20000€ annehmen oder dürfen wir insgesamt nur 20000€ annehmen, damit der Betrag nicht versteuert wird? Mit freundlichen Grüßen

  1. Redaktion antwortete am 17.11.2017 um 10:09:55

    Sofern die Schenkung explizit an beide Ehepartner gerichtet ist, gilt ein gemeinsamer Freibetrag von 40.000 Euro. Bitte beachten Sie: Dies ist keine Rechtsberatung.

Meiger fragte am 21.09.2017 um 13:44:14

wenn ein Elternteil den Kindern Geld in Höhe von 25000 € schenkt, kann das Geld später im Falle eines Pflegefalles der Eltern zurückgefordert werden? Gibt es in diesem Fall eine Höchstgrenze?

  1. Redaktion antwortete am 17.11.2017 um 9:56:47

    Bitte beachten Sie, dass wir als Vergleichportal keine Rechtsberatung durchführen können. Laut § 528 BGB gibt es Rückforderungsmöglichkeit, "soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten." Dazu kann auch der Pflegefall gehören. Weitere Informationen finden Sie hier: //www.gesetze-im-internet.de/bgb/__528.html

Alison Goeb fragte am 20.09.2017 um 9:24:43

Sehr geerhrte Damen und Herren, Ich habe von mein Eltern in England ein Geldgeschenk von circa 42,000€ bekommen. Müss ich das Geschenk beim Finanzamt deklarieren? Ich werde möglicherweise ein weitere, großer Summe auch als Geschenke demnächst bekommen, und werde gerne der vorgehensweise im Voraus abklären. kann ich das Geld einfach auf mein Deutsche Bank Konto überweisen lassen, gibt es Obergrenzen für Transfers aus dem Ausland?

  1. Redaktion antwortete am 20.09.2017 um 11:49:46

    Obergrenzen für Transfers aus dem Ausland sind bankabhängig. Die meisten Banken lassen mittels Onlinebanking nur eine bestimmte Höhe pro Tag zu. Ansonsten gibt es steuerlich nichts zu beachten, denn bei Schenkungen von Eltern an deren Kinder gilt - wie unserer Tabelle auf dieser Seite entnommen werden kann - ein Freibetrag von 400.000 Euro, der aller zehn Jahres ausgeschöpft werden kann.

Mark fragte am 19.09.2017 um 9:53:49

Guten Tag, meine Lebensgefährtin würde mir für einen Immobilienkauf eine Summe von 20.000€ zusätzlich für den Eigenkapital überweisen. Ich bin alleiniger Kreditnehmer. Wo würde hier das Problem liegen, hinsichtlich Steuern? Danke im Voraus

  1. Redaktion antwortete am 20.09.2017 um 11:44:42

    Wenn Sie mit ihrer Lebensgefährtin nicht verheiratet oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft sind, beträgt die Freigrenze bei Schenkungen 20.000 Euro, wie Sie auch unserer Tabelle auf dieser Seite entnehmen können. Steuerlich ist in ihrem Fall also nichts zu beachten. Nur mit ihrer Lebensgefährtin sollten Sie abklären, ob es sich um eine Schenkung handelt oder das Geld nur geliehen ist.

Uwe Perleberg fragte am 20.08.2017 um 13:19:09

Hallo , meine Tochter möchte mir als leiblichen Vater 5000€ schenken. Das Geld stammt aus einer Versicherung , die Versicherung schreibt das sie verpflichtet sind dies dem Finanzamt anzuzeigen. Muß sie eine Schenkungssteuer zahlen ? MfG

  1. Redaktion antwortete am 23.08.2017 um 11:25:38

    Nein, muss sie nicht. Die Schenkung liegt unterhalb des Freibetrages. Wenn das Geld von der Versicherung erst an ihre Tochter ausgezahlt werden würde, würde es selbige auch gar nichts mehr angehen, was danach mit dem ausgezahlten Geld passiert.

Marian G. fragte am 18.08.2017 um 12:24:22

Hallo unsere Großtante ( die Tante meines Stiegvaters) hat uns 100000€ geschenkt. Für jeden 25000€ ( Vater Mutter 2 Kinder ) Der Freibetrag liegt bei 20000€ müssen wir dann jeweils 5.000€ versteuern ? Da der Gesamtbetrag auf einmal überwiesen wird ? Vielen Dank vorab

  1. Redaktion antwortete am 23.08.2017 um 11:23:57

    Ja, in diesem Fall muss jeder von Ihnen jeweils 5.000 Euro versteuern.

Bernd fragte am 10.06.2017 um 8:38:59

Ein guter Bekannter will mir und meiner Gattin jeweils 50.000€ auf getrennte Konten schenken. Meine Frage: Können wir den Freibetrag von € 20.000 BEIDE geltend machen oder sieht das das Finanzamt eventuell anders, da wir gemeinsam veranlagt sind und keine Gütertrennung vereinbart haben.

  1. Redaktion antwortete am 8.08.2017 um 15:06:08

    Ob Sie gemeinsam veranlagt sind oder nicht, spielt nur im Hinblick auf die Einkommenssteuer eine Rolle. Da das Geld auf getrennte Konten eingezahlt wird, die - wie wir vermuten - jeweils einen Kontoinhaber haben, sollte es keine Probleme bei der Zuordnung der jeweiligen Schenkung auf Sie und ihre Frau geben. Den Freibetrag von 20.000 Euro können Sie beide geltend machen.

Lisa fragte am 10.12.2016 um 11:44:46

Sehr geehrte Damen und Herren, um mich beim Hausbau zu unterstützen möchte mir meine Oma 190.000 € schenken. Dieser Betrag würde aber zum Hausbau nicht reichen, sodass noch weitere 2 Tanten und 3 Onkels mir jeweils einen Betrag von 20.000€ schenken möchten, sodass insgesamt etwa weitere 100.000 € zum Hausbau beigesteuert werden können. Würde ich hier noch im Freibetrag liegen? Gilt die Grenze von 20.000 € pro Schenker, oder wird hier die Summe aller Schenkungen in den Freibetrag eingehen? Herzlichen Dank!

  1. Redaktion antwortete am 21.12.2016 um 9:42:42

    Der Freibetrag gilt pro Schenker. Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtlich bindenden oder steuerberatenden Auskünfte erteilen dürfen.

Bella fragte am 15.11.2016 um 21:16:01

Hallo! Ein Freund würde mir als finanzielle Unterstützung für meine Studiengebühren monatlich 3.000€ überweisen - muss ich das erhaltene Geld dann am Jahresende versteuern? Liebe Grüße

  1. Redaktion antwortete am 17.11.2016 um 10:27:34

    Das Feld der Schenkung ist ein recht komplexes Thema. Wir empfehlen sich deshalb, hinsichtlich der monatlichen finanziellen Zuwendung von einem Experten beraten zu lassen.

Klaudia fragte am 14.11.2016 um 22:10:59

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vater möchte mich beim Kauf einer Immobilie finanziell unterstützen und möchte mir dafür 120.000 € überweisen/schenken. Ich und meine Vater haben die österreichische Staatsbürgerschaft. Ich lebe und arbeite nun seit einigen Jahren in Deutschland und möchte auch hier in Deutschland Immobilie kaufen. Mein Vater lebt in Österreich. Die Gesetzte in Österreich und Deutschland sind hier unterschiedlich, wie sieht hier die rechtliche Grundlage aus?

  1. Redaktion antwortete am 22.11.2016 um 13:15:44

    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Vergleichsportal keine Auskunft dazu geben können und dürfen. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Experten zu wenden.

Sandra Fizkert fragte am 5.11.2016 um 12:07:59

Hallo, ich möchte demnächst ein Haus per Mietkauf erwerben, Ich habe eine vermögende Tante (plus Onkel), die mir eine Größere Summe schenken würden. Da ich sie möglichst wenig belasten will, hier nun 2 Fragen: 1. Kann mein Onkel- mit dem ich nicht verwandt bin-er ist ja \"nur\"der Mann meiner Tante- mir 20.000€ überweisen? - das ist ja steuerfrei- und meine Tante 60.000€,für die dann die Schenkungssteuer anfällt? Oder wird das Geld zusammen gerechnet? Müßten die 2 Überweisungen zwingend von 2 getrennten Konten kommen? 2. Könnte meine Tante meinem erwachsenen Sohn 3 Monate vor Mietkauf- Vertragsabschluss 10.000€ überweisen ohne Verwendungszweck und mein Sohn überweist mir dann 10.000€,wenn der Hauskauf ansteht? Vielen Dank für eine Antwort.

  1. Redaktion antwortete am 7.11.2016 um 9:00:31

    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine rechtlich bindende Auskunft geben dürfen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Angehörigen der steuerberatenden Berufen in Verbindung zu setzen.

norbert steinke fragte am 28.10.2016 um 17:45:45

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mich vor kurzem selbständig gemacht und meine Mutter möchte mich gerne monatlich mit einem Betrag von ca 500 Euro unterstützen. Gilt dies als Schenkung ? Und muss ich irgendetwas dabei beachten ? Besten Dank.

  1. Redaktion antwortete am 4.11.2016 um 8:52:56

    An Kinder können innerhalb einer 10-Jahres-Frist insgesamt 400.000 Euro steuerfrei verschenkt werden. Normalerweise ist jede Schenkung dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Ab welchem Betrag eine solche Anzeige angemessen scheint, ist nicht klar definiert. Somit können wir Ihnen leider keine sachdienliche Auskunft geben. Wir empfehlen, sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt zu wenden.

Daro fragte am 26.10.2016 um 8:57:07

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Beantwortung meiner Fragen zum folgenden Fall: Meine Freundin hat im letzten Jahr insgesamt 95.000 € von ihren Eltern geschenkt bekommen um sich davon eine Immobilie zukaufen. - Unterliegt diese Schenkung der Schenkungsteuer? - Ist diese Schenkung dem Finanzamt zu melden? Wenn ja, wer muss die Anmeldung durchführen? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße!

  1. Redaktion antwortete am 27.10.2016 um 13:21:07

    Kinder können innerhalb von 10 Jahren einen Freibetrag von 400.000 Euro ausschöpfen. Trotzdem muss jede Schenkung dem Finanzamt angezeigt werden. Dies kann relativ formlos passieren. Aus der Anzeige müssen Beschenkter und Schenker genau angegeben werden mit Anschrift, Zeitpunkt der schenkung, Gegenstand und Wert, Verwandschaftsverhältnis, Frühere Zuwendungen. Gerichtet werden muss die Anzeige an das für die Erbschaftsbesteuerung zuständige Finanzamt am Wohnsitz des Schenkers. Die Anzeige sollte innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Ausführung der Schenkung beim FA eingegangen sein.

Volker Augustin fragte am 25.10.2016 um 11:59:06

Hallo und guten Tag, ich habe vor sieben Jahren eine Schenkung i. H. v. 20000,00 Euro erhalten. Nunmehr ist der Schenker 6,5 Jahre nach der Schenkung verstorben. Er hinterlies mir ein Erbe in Höhe von ca. 60.000,00 Euro. Muss die Schenkung im Nachhinein komplett versteuert werden oder verringert sich der Betrag nach sieben Jahren ggf. pro Jahr um 10% ? Danke für Ihre Bemühungen, V.Augustin

  1. Redaktion antwortete am 4.11.2016 um 9:02:46

    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtlich bindende Auskunft oder Beratung geben dürfen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt oder Steuerberater.

Alexandra Hellendahl fragte am 21.10.2016 um 11:06:20

Hallo Mein Cousin möchte 3 Autos in Deutschland für seine Familie in Griechenland kaufen. Er wollte mir das Geld überweisen damit ich die Autos hier kaufe und sie dann nach Griechenland gefahren werden. Könnte ich wegen diesem Geld auf meinem Konto Probleme bekommen. Es wären ungefähr 9000€.

  1. Redaktion antwortete am 21.10.2016 um 13:47:42

    Dieser Betrag sollte keine Probleme bereiten.

Götz Gabriele fragte am 13.10.2016 um 19:56:23

Kann ich jedem meiner Kinder jährlich € 20.000.-- steuerfrei verschenken? Ich befinde mich in einem hohen Alter und kann demzufolge die 10 Jahresfrist nicht mehr ausschöpfen, umsomeht,als das jeweilige Erbe 400.000€ übersteigen wird. Besten Dank für Ihre Auskunft

  1. Redaktion antwortete am 14.10.2016 um 7:07:41

    Gem. § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz können in einem 10-Jahreszeitraum jedem Kind insgesamt 400.000 Euro steuerfrei übertragen werden. Aber beachten Sie, dass das Finanzamt die Vermögensübertragung zu Lebzeiten nur anerkennt, wenn formale rechtliche Vorschriften eingehalten werden. Eventuell kann eine Beratung durch einen Notar, Steuerberater oder Steuerjuristen sinnvoll sein.

Brigitte fragte am 9.10.2016 um 20:55:12

Ich habe 120.000,- € Schulden. Da meine Geschwister finanziel besser dastehen wollen diese mir helfen. Kann ich z.B. von allen 3 Geschwistern je 20.000 € bekommen ohne Steuern zu bezahlen. Das Geld will ich direkt an meinen Schuldner weiterüberweisen, also gleich weitergeben.

  1. Redaktion antwortete am 14.10.2016 um 7:03:53

    Gem. § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz können in einem 10-Jahreszeitraum jeweils 20.000 Euro pro Geschwisterteil steuerfrei übertragen werden. Aber beachten Sie, dass das Finanzamt die Vermögensübertragung zu Lebzeiten nur anerkennt, wenn formale rechtliche Vorschriften eingehalten werden. Eventuell kann eine Beratung durch einen Notar, Steuerberater oder Steuerjuristen sinnvoll sein.

Rosenberger fragte am 27.09.2016 um 5:44:41

Ich habe meiner Nichte 3000,00 für den Erwerb Ihrer Fahrerlaubnis geschenkt, weil sie angeblich das Geld dafür nicht hatte. Nach bestandener Prüfung hat sie sich aus eigenen Mittel eine neuwertiges Auto gekauft,was mich sehr verwundert hat,wo sie doch angeblich kein Geld hatte. Seitdem hat sie auch den Kontakt abgebrochen. Kann ich den Betrag wiederbekommen

  1. Redaktion antwortete am 14.10.2016 um 8:04:41

    Der § 530 Abs. 1 BGB sieht zwar ein Widerrufsrecht bei Schenkung wegen groben Undanks vor, als Undank bezeichnet das Gesetz allerdings Verhaltensweisen wie Bedrohung des Lebens oder körperliche Misshandlung. Wir sehen in Ihrem Fall wenig Chancen, den geschenkten Geldbetrag wieder zurückzuerhalten.

Kristin Engels fragte am 16.08.2016 um 14:48:22

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich lebe seit 10 Jahren im Ausland, in Aegypten, aber ich habe noch ein Konto in Deutschland, zahle aber logischerweise in Deutschland auch keine Steuern mehr und hab dort auch keine Einkuenfte mehr. Nur ab und zu senden mir Freunde ein paar kleinere Betraege im Rahmen bis zu 200 Euro, um mich und meine Tiere in Aegypten zu unterstuetzen. Jetzt will mir jemand angeblich eine Schenkung zukommen lassen, Betrag soll 200.000 Euro sein. Meine Frage ist: Wie sieht es in so einem speziellen Fall aus? Ich habe weder Wohnsitz noch Arbeit in D und habe auch sonst keine wirklichen Einkuenfte in D. Was passiert in so einem Fall??? Kassiert der Staat auch in diesem Fall und in welcher Hoehe?? Muss die Bank das melden??? und wenn ich das Geld gleich auf ein Konto in Aegypten transferiere??? Vielen Dank im voraus. MFG Kristin Engels

Bernd fragte am 12.08.2016 um 6:15:21

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte meinen beiden Töchtern jeweils 75.000 Euro schenken. Muss diese Schenkung zwingend von einem Notar beurkundet werden, oder geht das auch ohne Notar? Falls ja, gibt es einen sicheren Vertrag, den man herunterladen kann? Vielen Dank! Bernd

  1. Redaktion antwortete am 14.10.2016 um 7:24:09

    Anders als das Schenkungsversprechen unterliegt die Handschenkung keinen Formvorschriften. Dennoch könnte es sinnvoll sein, die Schenkung schriftlich zu verfassen (z.B. wenn die Schenkung später auf den Pflichtteil angerechnet werden soll). Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen, bitten wir Sie, sich an einen Steuerberater, Notar oder Steuerjuristen zu wenden.

Horst Gerlitzki fragte am 23.02.2016 um 10:42:11

Mein Vater ist 85 Jahre alt und lebt im Altenheim. Die Kosten kann er alleine von seinem Vermögen bezahlen. Jetzt hat er meinen Bruder und mich beauftragt, sein Haus zu verkaufen. Das Haus wurde für 180000 Euro verkauft. Er möchte das Geld nun zu drei gleichen Teilen aufteilen. Jeder soll 60000 Euro bekommen. Müssen mein Bruder und ich dafür Steuern zahlen ?

  1. Redaktion antwortete am 24.02.2016 um 7:28:37

    Der steuerliche Freibetrag für Schenkungen an Kinder liegt bei 400.000 Euro. Die 60.000 Euro, die Ihr Vater Ihnen und Ihrem Bruder schenken will, liegen deutlich unter der Freigrenze. Also alles in Butter, Sie brauchen die Schenkung nicht zu versteuern.

Julia P. fragte am 29.01.2016 um 17:59:48

Hallo,ich habe ein Kleingewerbe.Nun möchte eine Kundin mir etwas Geld spenden,benötigt dafür aber eine einfache Quittung für den Verein woher das Geld stammt.Was muss ich beachten ?

  1. Redaktion antwortete am 2.02.2016 um 7:02:17

    Für Spenden bis zu 200 Euro reicht ein vereinfachter Spendennachweis ohne amtliche Spendenquittung eingereicht werden. Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtlich bindenden oder steuerberatenden Auskünfte erteilen dürfen.

Natalie fragte am 27.01.2016 um 8:23:53

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Freund möchte meinem Mann, mir und jeweils unseren beiden noch minderjährigen Kindern jeweils € 20.000,- schenken und auf die jeweiligen eigenen Konten überweisen. Das Geld werden wir zur Tilgung unseres Hauskredites verwenden. Frage a: Ist der Gesamtbetrag von gesamt € 80.000,- dann für uns alle steuerfrei? Frage b: Muss der Betrag zwingend dem Finanzamt gemeldet werden? Frage c: Können wir über die Schenkungsbeträge unserer Kinder verfügen, ohne das Sie bei Volljährigkeit einen Rechtsanspruch daran haben? Schon jetzt vielen Dank für Ihre Beantwortung.

  1. Redaktion antwortete am 28.01.2016 um 8:06:40

    Der Freibetrag gilt für jede einzelne Person. Das heißt, die 20.000 Euro müssen nicht versteuert werden. Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtlich bindenden oder steuerberatenden Auskünfte erteilen dürfen.

Tate Pohl fragte am 21.01.2016 um 21:08:49

Hallo :) Ich möchte meiner Schwester und einem Freund jeweils für 12 Monate (Im Jahr 2016) 950 monatlich überweisen (schenken). Mein Freund ist Arbeitslos geworden und meine Schwester ist alleinerziehend, aber hat noch einen Teilzeitjob. Sind diese Regelmäßigen Schenkungen ohne Weiteres möglich? Muss ich das wo anmelden, bzw. müssen die beiden Beschenkten mit irgendwelchen Abzügen rechnen, wenn sie die Beträge in der Einkommstesteuererklärung für das Jahr rückwirkend angeben? Vielen Dank für Ihre Antwort!

  1. Redaktion antwortete am 22.01.2016 um 8:22:01

    Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtlich bindenden oder steuerberatenden Auskünfte erteilen dürfen. Der Schenkungsfreibetrag liegt in beiden Fällen bei 20.000 Euro. Wenn Sie nun 950 Euro über 12 Monate überweisen, bleiben die Beträge unter dem Freibetrag von 20.000 Euro. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn der maßgebliche Freibetrag nicht übersteigt.

Alex fragte am 11.01.2016 um 7:41:02

Sehr geehrte Damen und Herren, da ich selbst Mittellos bin will mir ein Freund helfen und mir eine Wohnung schenken um meine Wohnkosten damit zu reduzieren. Er stellt mir 100.000 Euro zur Verfügung. Da ich in einer Stadt wohne und auch gerne wohnen bleiben möchte ist für 100.000 Euro gerade eine Wohnung zu bekommen. Wenn ich jedoch noch 30 % Schenkungssteuer abrechnen muß, dann wird es zum Erwerb einer Wohnung nicht mehr reichen. Nach meiner Kenntnis habe ich einen Freibetrag von 20.000 Euro, müsste also 80.000 Euro versteuern, verliere also 24.000 Euro. Nun meine Frage: besteht die Möglichkeit die Schenkung aufzuteilen an mich und meine beiden Kinder, so das wir dreimal den Freibetrag nutzen können und somit nur noch 40.000 Euro der Steuer unterliegen ? kann ich die Wohnung dann trotzdem auf meinen Namen kaufen oder muesste ich meine beiden Kinder dann auch als Eigentümer der Wohnung anteilig eintragen? Ich wäre Ihnen um Rat du Auskunft sehr dankbar. Vielen Dank Alex Förster

  1. Redaktion antwortete am 15.01.2016 um 8:36:26

    Wir dürfen keine rechtlich bindenden oder steuerberatenden Auskünfte erteilen. Bitte wenden Sie sich an Angehörige steuerberatender Berufe.

Jochi fragte am 21.12.2015 um 11:01:54

Guten Tag, wir haben unserer Tochter vor 2 Jahren 90.000 Euro geschenkt. Ein Notarvertrag hierüber besteht nicht. Krankheitsbedingt müssen wir uns jetzt wohnlich verändern und benötigen für den Erwerb einer entsprechenden Wohnung das Geld selbst. Unsere Tochter will den Betrag zurück überweisen. Frage: fallen jetzt für uns Steuern an? Vielen Dank Gruß Jochi

  1. Redaktion antwortete am 22.12.2015 um 7:25:44

    Tagesgeld.info ist in erster Linie ein Vergleichsportal. Wir dürfen daher weder steuerberatende noch rechtlich bindende Auskünfte erteilen. Sie sollten sich in Ihrem Fall mit einem Fachanwalt oder Angehörigen steuerberatender Berufe zusammensetzen. Schenkungen sollten immer in einem Schenkungsvertrag (Schriftform) festgehalten werden. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig, doch bei höheren Summen ratsam. Schenkungen von Kindern an die eigenen Eltern sind bis zu 20.000 Euro steuerfrei.

Steinberger fragte am 21.11.2015 um 6:57:36

Mein Opa ist verstorben und mein Vater und meine Tante sind im Testament als Vorerben eingetragen und ich als Enkel als Nacherbe von beiden. Meine Tante möchte mir vorab schon die Hälfte des Erbes geben. Nun meine Frage da es das Erbe vom Opa ist zählt der Freibetrag von 200000 oder der Freibetrag von der Tante 20000?

  1. Redaktion antwortete am 25.11.2015 um 8:34:04

    Vorab: Wir sind ein Vergleichsportal und dürfen leider keine steuerberatende oder eine rechtlich bindende Auskunft erteilen. Der Geldbetrag wurde an die Tante vererbt. Diese will Ihnen nun einen Teil der Summe schenken? Ist das korrekt? Dann sollte der Freibetrag der Tante greifen.

gerlinde schmittinger fragte am 20.10.2015 um 21:06:02

hallo. meine tante hat ihrem neffen vor 2 jahren 80.000,- euro geschenkt. der hat ein unregel- mäßiges einkommen und lebt in deutschland und in australien. der mann meiner tante, also mein onkel, ist jetzt ins pflegeheim gekommen und diese kosten können in keinster weise aufgebracht werden. beim rückabwicklungsversuch der schenkung wurde festgestellt, dass der neffe dieses geld in australien schon verbraucht hat. zu pfänden ist bei ihm nichts (unregelmässiges einkommen, gelegenheitsarbeit, kein vermögen oder immobilie). wer zahlt die pflegeheim-kosten ? vielen dank für eine info. gerlinde schmittinger.

  1. Redaktion antwortete am 21.10.2015 um 6:08:33

    Wir dürfen keine rechtlich bindende oder Auskunft oder Beratung geben. Einem nackten Mann kann man nun mal schlecht in die Taschen greifen. Sie sollten sich mit Angehörigen rechtsberatender und/oder steuerberatender Berufe bzw. mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung setzen.

T. Männlein fragte am 13.10.2015 um 14:10:21

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage bezieht sich auf folgende Situation: Meine derzeitige Lebensgefährtin ist momentan nicht erwerbstätig, geht aber studieren. Da sie keine Zuschüsse von Seiten des Staates bekommt (auch kein Bafög) und auch nicht bekommen möchte unterstütze ich sie monatlich mit 700 €, damit sie ihre Miete, Nebenkosten etc. bezahlen kann (wir beide wohnen nicht zusammen). Meine Frage ist nun, ob wir das dem Finanzamt mitteilen müssen oder gemusst hätten (der Freibetrag von 20.000 € wurde noch nicht überschritten) oder was wir jetzt tun sollten wenn wir weiterhin so verfahren möchten? Reicht da eventuell auch rückwirkend noch eine Willenserklärung von beiden Seiten? Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für Ihre Antwort!

  1. Redaktion antwortete am 14.10.2015 um 6:26:18

    Also eines vorab: Wir dürfen keine rechtlich bindende oder steuerberatende Auskunft geben. Grundsätzlich ist es ratsam, Einkünfte bzw. Schenkungen gegenüber dem Finanzamt zu melden.

Maria fragte am 12.10.2015 um 17:52:56

Grüß Sie, der Stiefopa unserer Pflegetochter möchte ihr € 120 000 schenken. Ist auch da die Grenze bei € 400 000 ? Mit freundlichen Grüßen, Maria.

  1. Redaktion antwortete am 13.10.2015 um 6:50:44

    Wir dürfen keine rechtlich bindende oder steuerberatende Auskunft geben. Für Stiefkinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Für Enkel gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro.

Manolo fragte am 7.10.2015 um 20:55:43

Meine Freundin will €30,000 in meinem Konto überweisen. Die überweise ich dann direkt nach Ausland. Wir sind nicht verheiratet. Ist dieses Geld Steuerpflichtig? (Sie wohnt jetzt in Ausland. Sie hat ein deutsches online Sparkonto und will das Geld davon in Ausland schicken lassen, darf aber zuerst nur in einem deutschen Girokonto überweisen).

  1. Redaktion antwortete am 8.10.2015 um 6:58:43

    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir keine rechtlich bindende oder steuerberatende Auskunft erteilen dürfen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Angehörige steuerberatender Berufe. In Ihrem Fall sind erst einmal »nur« 20.000 Euro steuerfrei. Schenkungen ins Ausland unterliegen noch bis 5 Jahre nach Wegzug dem deutschen Steuerrecht.

ckk fragte am 23.09.2015 um 21:56:32

Hallo, mein Vater ist pflegebedürftig. Meine Mutter schenkt mir im Jahr rund 20.000 Euro. Die Schenkung nutzen wir um die Pflegekraft und alles was um die Pflege herum benötigt zu bezahlen. Da ich meinen Vater mit pflege führen wir diese Kosten auch in der Einkommensteuererklärung an. Im Sinne des steuerlichen Freibetrags von 400.00 € gegenüber Kindern ist die Schenkung unproblematisch und diese muss nicht versteuert werden - richtig? Beginnt der Zeitraum von 10 Jahren für die 400.000 € im Grunde jedes Jahr neu? Muss ich die jährliche Schenkung im Rahmen meiner Steuererklärung zwingend melden? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

  1. Redaktion antwortete am 25.09.2015 um 6:59:06

    Alle zehn Jahre darf jeder Empfänger Freibeträge aufs Neue voll ausschöpfen. Das heißt, dass die 400.000 Euro über Jahre steuerfrei bleiben. Info: Wir dürfen keine rechtlich bindende Auskunft oder steuerberatende Informationen erteilen.

Gert Wetjen fragte am 23.09.2015 um 20:27:24

Wir möchten unserer Tochter, die in Katalonien lebt, arbeitet und Steuern zahlt, 70.000 € für den Erwerb einer Eigentumswohnung schenken. Sie ist nach wie vor deutsche Staatsbürgerin. Fallen bei uns oder bei ihr Steuern an? Oder ist es günstiger, ihr das Geld zu leihen?

  1. Redaktion antwortete am 25.09.2015 um 6:42:13

    Eines vorab: wir dürfen keine steuerberatende oder rechtlich bindende Auskünfte erteilen. Es hängt unter anderem davon ab, wie lange Ihre Tochter schon im Ausland lebt. Schenkungen ins Ausland unterliegen noch bis fünf Jahre nach Wegzug dem deutschen Steuerrecht. Das kann sogar bis auf zehn Jahre ausgedehnt werden.

Silvia fragte am 2.09.2015 um 5:47:01

Unsere Großtante hat einer ihrer Nichten Geld hinterlassen, welches sie auch verteuert hat. Diese Nichte will nun das verbleibende Geld unter den anderen Nichten aufteilen und verschenken. Müssen die anderen Nichten dieses Geld nochmals versteuern ? Danke !

  1. Redaktion antwortete am 2.09.2015 um 6:16:34

    Das kommt auf die Höhe des Betrags an. Schenkungen an Nichten oder unter Geschwistern sind bis 20.000 Euro steuerfrei. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir keine rechtlich bindende oder steuerberatende Auskünfte geben dürfen.

helmut jakob fragte am 17.08.2015 um 5:42:12

was kommt vom Finanzamt auf uns zu wenn ich unserem sohn 150.000 euro für ein Hauskauf schenke

  1. Redaktion antwortete am 17.08.2015 um 6:45:48

    Für Schenkungen an die eigenen Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro.

Kern fragte am 14.08.2015 um 16:34:39

Guten Tag! Meine Mutter will mir 2.5 Mio.Euro schenken, aber sie lebt in Russland, und ich in Deuschland. Könnten Sie mir bitte sagen wie hoch die Steuern dafür sein

  1. Redaktion antwortete am 17.08.2015 um 10:11:09

    Für Schenkungen an die eigenen Kinder gilt in Deutschland ein Freibetrag von 400.000 Euro. Der Steuersatz für das zu versteuernde Geld liegt bei 19 Prozent und wird nach Schenkungssteuerklasse I versteuert.

Yasemin fragte am 4.08.2015 um 19:58:45

Hallo, ich möchte ein Hilfsprojekt mit Spenden einrichten. Diese gehen zu 100% an Bedürftigte. Ich habe Steuerklasse V und bin verheiratet, verfüge über ein eigenes Konto. In welcher Höhe kann ich steuerfrei Spenden annehmen? Vielen Dank

  1. Redaktion antwortete am 5.08.2015 um 6:08:51

    Hallo, wir dürfen keine rechtlich bindende Auskunft oder Beratung geben. Sie sollten sich, gerade wenn es sich um ein Hilfprojekt handelt, an Angehörige der steuerberatenden Berufe wenden.

Martin Behrens fragte am 3.07.2015 um 13:17:37

Guten Tag, meine EX-Frau hat meinem Sohn(23J)vor einem Jahr ein Tagesgeldkonto über einen sehr hohen fünstelligen Betrag eingerichtet. Mein Sohn ist alleiniger Kontoinhaber und meine Ex-Frau hatte aber auch Kontovollmacht. Wg. harmloser persönlicher Unstimmigkeiten hat sie nun mit ihrer Vollmacht in zwei Aktionen das Konto wieder leergeräumt ohne Zustimmung oder Info. Ist das o.k? oder kann da man auch schon von Schenkung sprechen, die man so einfach widerrufen kann? Vielen Dank

  1. Redaktion antwortete am 6.07.2015 um 5:52:22

    Wir dürfen keine rechtlich bindende Auskunft oder Beratung geben. Sie sollten sich an Angehörige der steuerberatenden Berufe wenden.

C. Erdmann fragte am 8.06.2015 um 13:56:47

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben vor 2 Monaten einen Sohn bekommen. Meine Eltern (Großeltern) möchten nn meinem Sohn (Enkelkind) ein Geschenk machen und ihm 10.000€ schenken. Dieses Geld möchten Sie auf unser Konto überweisen. Geht das problemlos? Müssen wir als die Beschenkten oder meine Eltern als die Schenkenden Steuern zahlen oder kann die Überweisung problemlos getätigt werden?

  1. Redaktion antwortete am 9.06.2015 um 6:40:04

    Der Freibetrag für Schenkungen an Enkel beträgt 200.000 Euro. Das Geldgeschenk Ihrer Eltern stellt also kein steuerliches Problem dar. Doch beachten Sie bitte, dass wir keine rechtlich bindende Auskunft geben dürfen. Wir empfehlen Ihnen sich zur Beratung an Angehörige der steuerberatenden Berufe zu wenden.

Caroline Schröder fragte am 19.05.2015 um 20:28:34

Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde demnächst von einem Freund der Familie 1000 Euro zu meinem Abschluss erhalten. Kann dies Steuerfrei überwiesen werden?

  1. Redaktion antwortete am 20.05.2015 um 7:46:04

    Hallo, in Ihrem geschilderten Fall beträgt der persönliche Freibetrag 20.000 Euro.

Helmut fragte am 3.05.2015 um 8:56:06

Sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe eine Frage zu den Freibeträgen. Folgender Fall. Das Vermögen beträt z.B. 890.000 Euro. Der Ehemann verschenkt folgende Beträge: der Ehefrau 500.000 Euro, dem Kind 300.000 Euro, dem Enkel 70.000 Euro und ein Freund 20.000 Euro. Hinweis: in den letzten 10 Jahren wurden keine Beträge verschenkt. Nach meinem Verständnis müssen in diesem Fall keine Steuern gezahlt werden. Ist das richtig?

  1. Redaktion antwortete am 5.05.2015 um 7:38:38

    Ich verstehe die Frage und auch die Logik dahinter. Doch um alle Zweifel auszuräumen, sollten Sie beispielsweise einen Steuerberater etc. kontaktieren.

Heiko Kortz fragte am 22.04.2015 um 11:03:50

Hallo, wenn ich einen Verein jedes Jahr 2500 Euro Spende und die 20000 Euro grenze überschreite gilt dass auch als Schenkung oder wird Spende nicht als Schenkung angesehen. Wir eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Vielen Dank Heiko

Fritz Fischle fragte am 11.03.2015 um 13:37:06

Wenn ich meinem Enkel 14 Jahre einen Betrag in Höhe von € 10000,-- schenke - muss ich dies dann beim Finanzamt melden ?

  1. Redaktion antwortete am 12.03.2015 um 8:36:23

    Der Schenkungssteuer Freibetrag für Enkel liegt bei 200.000 Euro und kann alle 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden.

Heinz fragte am 4.03.2015 um 9:01:25

Ich möchte meinem dauerhaft seit vielen Jahren in den USA lebendem Sohn ein Geschenk machen. Gilt auch dann der Freibetrag von 400.000 Euro?

  1. Redaktion antwortete am 5.03.2015 um 8:21:30

    Wenn Sie Inländer sind, verbleiben Ihrem Sohn die 400.000 Euro. Doch sollten Sie sich definitiv mit einer Steuerberatung in Verbindung setzen.

Frau Wolf fragte am 28.02.2015 um 6:41:57

Hallo, ich möchte meinen Eltern mein Haus schenken. Ich kann "Eltern" jedoch nicht in Ihrer Liste finden. Bis zu welcher Höhe sind Schenkungen in dem Fall steuerfrei?

  1. Redaktion antwortete am 3.03.2015 um 13:41:09

    Schenkungen an Eltern sind wie auch bei nicht verwandten Personen bis 20.000 Euro steuerfrei.

Klein fragte am 25.01.2015 um 6:27:26

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beabsichtige eine Schenkung in Höhe von 20 000 € an meine Nichte zu machen, die auch nach meinem Ableben meine Erbin ist. Wie verhält es sich steuerlich, wenn ich z.B. 5 Jahre nach der Schenkung versterbe, sind dann weitere 10 000 € aus dem Erbe steuerfrei ? Werden die 10 Jahre dann prozentual angerechnet ? Hoffe die Fragestellung ist verständlich. Danke

  1. Redaktion antwortete am 6.02.2015 um 9:53:31

    Wenn Sie Ihrer Nichte jetzt 20.000 Euro schenken, ist der Freibetrag damit ausgereizt. Wird der Freibetrag überschritten, ist eine Schenkungssteuer zu zahlen. Der Fiskus betrachtet Schenkungen in der Regel als "Erbe zu Lebzeiten", weshalb die 10.000 Euro dann versteuert werden müssten. Die 10-Jahres-Frist bleibt bestehen, d. h. prozentual erfolgt keine Anrechnung.

Effi fragte am 15.10.2014 um 20:31:16

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe versucht alle Beträge zu lesen und doch habe ich folgende Frage. Meine Mutter möchte uns 400,000€ schenken zum Wohnungkauf.Ich habe es so verstanden, daß es dann steuerfrei ist. Jedoch kostet das Ganze mehr als 400,000€. Frage ist, A) Könnte ich von meiner Tante UND meinem Onkel (sie sind verheiratet) jeweils 20,000€ steuerfrei bekommen oder gelten die 20,000€ als die gesamte Summe für Steuerklasse II (ich als Nichte) B)Könnte meine Mutter zusätzlich meinem Mann steuerfrei 20,000€ schenken?! C)Wenn andere Verwandte (großtante, entfernte Verwandte) auch Geld schenken wollen, was ist die Obergrenze für steuerfreie Schenkung?! Kann jeder mir 20,000€ schenken oder 20,000€ von der ganzen Kategorie?! Bin durcheinander! Mit vielen Dank, Effi

Hayden fragte am 7.10.2014 um 13:59:15

Hallo ich habe vor 7 Jahren von meiner Mutter 150000 Euro geschenkt bekommen, das heisst, ich habe ein Haus gekauft und damit den Kauf finanziert. Meine Mutter ist nun im Pflegeheim. Es gibt kein Testament. Ich habe noch einen Bruder. Muss ich dann irgendwelche Steuern zahlen für dieses Geld?

  1. Redaktion antwortete am 10.10.2014 um 13:15:22

    Der Freibetrag bei Schenkungen von Eltern an deren Kinder beträgt 400.000 Euro aller zehn Jahre. Bei 150.000 Euro, die Sie von Ihrer Mutter geschenkt bekommen haben, fallen also keine Steuern an.

Eva fragte am 1.10.2014 um 6:46:02

Sehr geehrte Damen und Herren, bezieht sich die Schenkungssteuer bzw. der Schenkungsbetrag auf die Schenkung von einer Person oder auf einen gesamten Schenkungsbetrag innerhalb einer bestimmten Zeit, egal wie viele Schenker beteiligt sind? Also macht es zum Beispiel einen Unterschied ob mir eine nicht Verwandte Person 100.000 Euro schenkt oder ob mit 1000 nicht verwandte Personen jeweils 100 Euro schenken? Vielen Dank und freundliche Grüße, Eva

  1. Redaktion antwortete am 1.10.2014 um 9:52:43

    Schenkungssteuer bezahlt die Person, die Geldbeträge als Geschenk erhalten hat. Abhängig von der Größenordnung der Schenkung und der Beziehung des Beschenkten zum Schenkenden, kann ein solcher Vorgang steuerlich relevant sein. Schließlich erzielt die Person, die beschenkt wird, einen Vermögenszuwachs. Wird dabei der vom Gesetzgeber festgelegte Freibetrag überschritten, erhebt das Finanzamt die sogenannte Schenkungssteuer, wobei der Steuersatz bis zu 50 Prozent betragen kann. Die Schenkungssteuer richtet sich nach dem Grad der "Beziehung der Beschenkten zum Schenkenden". (Weitere Ausführungen zu den einzelnen Steuerklassen finden Sie in der hier zur Verfügung gestellten Tabelle.

Root fragte am 30.09.2014 um 18:00:23

Ich habe von meinen Eltern 100000 Euro Geschenk bekommen.Allerdings auf das Gemeinschaftskonto mit meinem Mann.Der Bankberater hat zu dem Verwendungszweck extra -Schenkung an die Tochter- geschrieben-müssen meine Eltern jetzt trotzdem Steuer zahlen(wegen meinem Mann )Vielen Dank!

  1. Redaktion antwortete am 1.10.2014 um 9:47:32

    Wenden Sie sich mit dieser Frage bitte direkt an Ihren Steuerberater, da es sich bei der gewünschten Auskunft bereits um eine steuerrechtliche Beratung handelt. Vielen Dank!

Jürgen fragte am 24.09.2014 um 18:40:44

Sehr geehrte Damen und Herren, Wir haben ein Festgeldkonto bei einer Direktbank für unsere 13 jährige Tochter angelegt. Leider geht dies nicht auf Ihren Namen. Nun möchten wir dieses Konto auf ein Direktkonto unserer großen 18- jährigen Tochter übertragen. Auf diesem Konto sind die Tochter selbst und ihr nicht verheirateter Partner zugriffsberechtigt. Sie sollen das Geld nur wegen der Kapitaqlertragssteuer für unsere 13- jährige Tochter verwahren. Fallen da Schenkungssteuern an?

  1. Redaktion antwortete am 25.09.2014 um 6:27:50

    In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Wir sind als Vergleichsportal nicht berechtigt, Ihnen in diesem Fall eine steuerrechtliche Auskunft zu geben. Bitte haben Sie Verständnis.

Patrick Kammer fragte am 22.09.2014 um 14:51:36

Hallo , mein vater möchte mir 6000€ schenken. Und wird das steuerlich geltend gemacht? Haben meine drei Geschwister dann mitspracherecht beim erbe? Und ist eine schenkung zum geburtstag auch sowas wie ein schenkungserbe? Ich meine das kann er entscheiden, wie er wil im leben.

  1. Redaktion antwortete am 23.09.2014 um 6:37:06

    Laut unserer Tabelle handelt es sich bei den 6000,00 Euro, die Ihnen Ihr Vater schenken möchte, noch um einen Steuerfreibetrag in der Steuerklasse I. Ihre 2. Frage ist jedoch etwas unklar formuliert. Suchen Sie sich im Idealfall eine steuerrechtliche Beratung. Diese dürfen wir als Redaktion nicht durchführen. Wir hoffen, auf Ihr Verständnis.

Ingo fragte am 17.09.2014 um 12:10:03

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Ehefrau hat vor geraumer Zeit von einem guten Bekannten einmal einen Betrag von 120.000€ und einmal einen Betrag von 85.000€ erhalten. Diese Beträge sind zur Tilgung unseres Hausdarlehens eingesetzt. Da wir in Güter-gemeinschaft leben, betrachten wir diese Schenkung an uns beide. 1. Frage: In welcher Form muß dies dem Finanzamt mitgeteilt werden? 2. Frage: Da der Bekannte mittlerweile verstorben ist, vermuten wir Rechtsstreitigkeiten mit der Erbengemeinschaft. Wie ist dort die Sachlage?

  1. Redaktion antwortete am 19.09.2014 um 13:05:30

    Als Ehepaar befinden Sie sich in der Schenkungssteuerklasse 1 und haben somit einen Schenkungsfreibetrag von 500.000 Euro. Da dies ein Freibetrag ist, kann er dennoch dem Finanzamt mitgeteilt werden. Bzgl. Ihrer 2. Frage sollten Sie jedoch eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Diese steht uns als Redaktion von tagesgeld.info nicht zu. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Ihre Redaktion

Miriam M. fragte am 17.09.2014 um 10:26:22

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann und ich haben vor 4 Wochen geheiratet und haben ca. 30.000,00€ in Bargeld von div. Gästen geschenkt bekommen. (z.Teil Gäste aus dem Ausland) Können wir das Bargeld problemlos bei unserer Bank einzahlen, wenn wir die Urkunde vom Standesamt vorlegen? Vielen Dank

  1. Redaktion antwortete am 19.09.2014 um 13:25:04

    Generell gilt ein steuerfreier Schenkungsbetrag in der Steuerklasse I (da Ehepaar) von 500.000 Euro. Solange Sie diesen Betrag nicht überschreiten, sollten Sie keine Probleme bekommen. Wir wünschen Ihnen eine wunderbare und unbeschwerte gemeinsame Zukunft.

ARS fragte am 5.09.2014 um 10:17:18

Mein Sohn studiert demnächst im Ausland. Der Großonkel möchte meinen Sohn monatlich mit 1000 € unterstützen. Ist das eine Schenkung? In 2 Jahren wären das 24.000 €. Muss dafür überhaupt eine Schenkungssteuer bezahlt werden, obgleich die Zahlung ja monatlich in kleinen Beträgen erfolgt.

  1. Redaktion antwortete am 5.09.2014 um 13:27:24

    Theoretisch müssen Sie dann Schenkungssteuer zahlen, da der Gesamtbetrag über der Freigrenze von 20.000 Euro (für andere Personen) für den Zeitraum 10 Jahre überschritten wird. Hinsichtlich des Verwandtschaftsverhältnisses und des Schenkungszeitraums empfehlen wir Ihnen aber, sich an einen Steuerberater zu wenden.

Jairsa fragte am 21.08.2014 um 7:20:07

Hallo, mein Mann und ich wollen eine Immobilie erwerben. Als Eigenkapital würden wir von meinem Onkel 40000 Euro geschenkt bekommen. 1. Wäre es möglich diese Schenkung zu splitten: z.B.: 20000 für mich, 20000für unseren Sohn (7), um die Freibeträge auszuschöpfen und die hohen Zinsen zu sparen? 2. Muss das Geld für unseren Sohn dann zwingend auf einen anderes Konto fliesen, als meine Schenkung (Natürlich mit Verwendungszweck). Möglich wäre das, da mein Mann ein eigenes Gehaltskonto hat. 3. Dürfen wir dann das Geld unseres Sohnes als Eigenkapital sofort nutzen? Zur Erklärung : mein Onkel ist etwas altmodisch und möchte, dass das Geld möglichst mir zugute kommt, da es im Familienkreis schon zu Trennungen gekommen ist. Steht aber hier nicht zur Debatte

  1. Redaktion antwortete am 28.08.2014 um 12:58:57

    Der von Ihnen vorgeschlagene Weg würde einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch bedeuten. Ihr Onkel kann Ihnen und Ihrem Mann jeweils 20.000 EUR schenken. Es ist aber nicht erlaubt, den Schenkungsfreibetrag Ihres Sohnes auszunutzen und das Geld dann für Ihr Haus zu verwenden. Im Falle einer Schenkung wäre Ihr Sohn der materiell Berechtigte und das ihm geschenkte Geld muss auch in seiner wirtschaftlichen Sphäre bleiben. Die Überweisung auf Ihr Konto wäre insofern problematisch als Ihr Sohn keine Verfügungsgewalt über das geschenkte Geld hätte. Bei der Vielzahl der von Ihnen gestellten Fragen und den Fallstricken, die sich aus der von Ihnen angedachten Umsetzung ergeben, wäre es unserer Meinung nach ratsam, sich mit einem Steuerberater oder einer Verbraucherzentrale zusammenzusetzen, und sich alle Stolperfallen noch einmal genau erklären zu lassen.

Corry fragte am 10.08.2014 um 12:56:23

Sehr geehrter Damen und Herren, meine Eltern möchten mir und meinem Mann für den Hausbau ein zinsloses Darlehen von 260 000€ gewähren. Wir würde hierfür einen Darlehensvertrag machen (auf unser beider Namen). Wie ist es dann in diesem Fall mit der Schenkungssteuer? Werden die Zinsen als Schenkung angerechnet und wenn ja werden unsere Freibeträge addiert? Vom Grundstück sind wir zu gleichen Teilen Eigentümer. Wir würden hier auch eine Grundschuld eintragen lassen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

  1. Redaktion antwortete am 19.09.2014 um 13:22:45

    Wir bitten Sie, sich mit Ihren Fragen an eine steuerrechtliche Beratung zu wenden.

franz j. fragte am 1.08.2014 um 16:19:27

Hallo - da ich eine deutsche Staatsbürgerschaft habe und mein Cousin eine slowenische und auch 5 Enkelkinder - da ich keine Kinder habe, möchte ich jedem je 10.000 € schenken (Testament)! kann ich das ohne Probleme machen und wird das Geld versteuert? Vielen Dank und schöne Grüße!

Erwin Schuster fragte am 1.08.2014 um 13:05:56

@ C.Aumann Frage v. 01.03.2014! "Schenkung von Tante"/Sozialbehörderückforderung wegen Pflegekosten! Angenommen die Tante holt EUR 20.000,00 Bargeld für Eigenverbrauch von der Bank und schenkt diese an Ihrer Nichte weiter. Woher sollte das Sozialamt diesen Vorgang erfahren, bzw. nachfragen? Die Bank hat ohne entsprechenen Verwendungszweck, keine Information und auch keine Meldepflicht an eine Behörde. Bzw. die Tante kann mit Ihrem Geld doch machen was sie will! Unabhängig ob das Geld noch vorhanden ist, oder bereists ausgegeben ist. Oder wer, soll diesen Vorgang nachforschen?????

Huber Sepp fragte am 1.07.2014 um 12:50:56

Hallo, ich werde ein Haus bauen und mir von Verwandten Geld leihen, um ein geringeres Darlehen von der Bank aufnehmen zu müssen. Da solche Aktionen lt. Recherche als Schenkung gewertet werden könnten, möchte ich natürlich nicht schenkungssteuerpflichtig werden, da dies den Effekt drastisch vermindern würde. Meine Frage ist nun, summieren sich die Schenkungen verschiedener Personen der gleichen Kategorie an mich in einem Freibetrag, oder kann ich beispielsweise von meinen 3 Geschwistern bedenklos jeweils 20.000€ (insgesamt 60.000€) leihen/"schenken lassen"?

  1. Redaktion antwortete am 7.07.2014 um 14:02:37

    Potentiell handelt es sich um Schenkungen von drei unterschiedlichen Personen, d. h. der volle Betrag à 20.000 Euro ist jeweils möglich.

Sandra fragte am 13.06.2014 um 12:16:27

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Tante möchte meiner Tochter 20.000,- Euro schenken. Ist es möglich, dass Sie den Betrag mit dem Vermerk Schenkung für Großnichte xy auf mein Konto überweist? Die Kleine hat noch kein eigenes Konto. Vielen Dank für die Auskunft!

  1. Redaktion antwortete am 11.07.2014 um 8:19:36

    Natürlich kann Ihnen Ihre Tante auf Ihr Konto das Geld für Ihre Tochter überweisen. Nur müssen Sie bedenken, dass das Konto auf Ihren Namen läuft und dementsprechend als Ihre "Schenkung" verstanden wird. Diese muss dann also bei der Steuererklärung angegeben werden und wird anders versteuert, als wenn es sich um eine Schenkung für Ihre Tochter handeln würde, die auf einem seperaten Konto eingeht. Für weitere Fragen, nehmen Sie bitte eine steuerrechtliche Beratung in Anspruch!

Angelika Schulz fragte am 10.06.2014 um 19:57:18

Sehr geehrte Damen und Herren,ich beteue seit einiger zeit eine ältere Nachbarin(kochen ,waschen, bügeln putzen und einkaufen also das volle Programm,jetzt möchte mir die Dame eine Geldschenckung machen die ich bisher aber immer abgelehnt habe,was muss ich beachten.

  1. Redaktion antwortete am 11.07.2014 um 8:11:41

    Generell müssen Sie jede Geldschenkung (ob nun als Bargeld oder auf dem Konto) bei der nächsten Steuererklärung angegeben werden. Für weitere Erklärungen wenden Sie sich bitte an ein Steuerbüro, da wir als Redaktion keine steuerrechtliche Beratung durchführen dürfen.

halibert fragte am 24.05.2014 um 16:45:52

Liebes Redaktionsteam, ich habe von meiner Freundin vor zwei Jahren 20.000 € auf mein Girokonto als Schenkung überwiesen bekommen. Es kam wegen dieser Schenkung zu einem Streit, so dass ich die gesamte Summe von 20.000 € auf ihr Konto zurück überwiesen und somit die Schenkung abgelehnt habe. Besteht jetzt noch die Möglichkeit innerhalb des Steuerfreibetrages von ihr die 20.000€ erneut zu erhalten, ohne das Steuern anfallen? Vielen Dank für Ihre Auskunft!

  1. Redaktion antwortete am 27.05.2014 um 8:31:09

    Nach unserer Meinung ist die Vorgeschichte weitestgehend unerheblich. Relevant ist, ob Ihr aktueller Steuerfreibetrag (in diesem Fall ebenfalls 20.000 €) noch in voller Höhe genutzt werden kann. Wenn ja, fallen keine Steuern an.

L. Schmiedeck fragte am 19.05.2014 um 11:32:55

Sehr geehrte Damen und Herren,ich möchte mich scheiden lassen. Vor 15 Jahren haben wir uns ein Haus gekauft. Dazu hat meine Mutter 50.000 DM zur Erhöhung des Eigenkapitals dazu gegeben und gesagt, dass dies mein Erbe sei, weil meine Schwester schon das elterliche Haus überschrieben bekam. Ich bin aus dem Haus ausgezogen. Meine Noch-Frau beansprucht es für sich, weil sie allein im Grundbuch steht. Der Darlehensvertrag läuft auf beider Namen. Werden diese 50.000 DM jetzt bei der Scheidung mir positiv angerechnet? Vielen Dank im voraus. L. Schmiedeck

  1. Redaktion antwortete am 30.05.2014 um 14:56:46

    Leider lässt sich dies, ohne die vertraglichen Details zu kennen, nicht genau bewerten. Hinsichtlich der Scheidung wird das Haus - wie üblich - im Zugewinnausgleich berücksichtigt. Dieser Vorgang ist bei allen Paaren gleich - sofern kein Ehevertrag vorliegt. Wir empfehlen Ihnen die Rechtsberatung eines Anwalts mit entsprechenden Kenntnissen zu beanspruchen.

Waltraud fragte am 12.03.2014 um 22:46:44

Wenn ich einen Dienst anbiete, für die Einzelleistung aber keinerlei Gegenleistung nehme, aber auf meiner website die Möglichkeit besteht, den Dienst grundsätzlich finanziell mit einer Schenkung zu bedenken. Geht das? Und wie wird das gezählt. Das können ja ganz kleine Beträge sein, z. B. 20,-- Euro usw. mfg

  1. Redaktion antwortete am 21.03.2014 um 13:42:23

    Das sind dann Einnahmen, keine Schenkungen. Das Wesen einer Schenkung besteht ja gerade darin, dass keine Gegenleistung (kein Dienst) erfolgt.

C. Aumann fragte am 1.03.2014 um 12:31:36

Meine Tante möchte mir 20.000,-- € schenken. Sie ist 93 Jahre alt. Für den Fall, dass sie irgendwann in ein Pflegeheim müßte, kann die Sozialbehörde dann das Geld von mir zurück fordern, auch wenn ich es bereits ausgegeben habe?

  1. Redaktion antwortete am 4.03.2014 um 9:28:29

    Ja, das kann sie. Auf jeden Fall innerhalb von zehn Jahren ab der Schenkung. Laut aktuellen Urteilen bei den Kindern pflegebedürftiger Eltern sogar noch länger.

Tom Farameh fragte am 11.02.2014 um 17:13:08

ist der Freibetrag von EURo 400,000 auch umgekehrt erlaubt, d.h. kann ich als Kind meiner mutter steuerfrei EURO 400,000 schenken.

  1. Redaktion antwortete am 14.02.2014 um 14:34:55

    Leider nein. Bei Schenkungen von Kindern an ihre Eltern sind aller zehn Jahre Schenkungen im Wert von 20 000 Euro je Elternteil steuerfrei.

Rafo fragte am 10.02.2014 um 13:40:55

Hallo, ich möchte nur mein Verständnis bestätigen. Aus einigen der Kommentare habe ich entnehmen können, dass die Freibeträge für Geldschenkungen sich auf 10 Jahre aufsummieren. Somit düfte Jemand in 10 Jahren insgesamt (Summe aller Schenkungen) von seinem Vater aus dem Ausland max. 400.000 EUR steuerfrei geschenkt bekommen, richtig? Geht der Freibetrag von 400.000EUR nach 10 Jahren wieder von Null los? Vorab vielen Dank für die Antwort!

  1. Redaktion antwortete am 14.02.2014 um 14:39:42

    Ja, alle Schenkungen an dieselbe Person innerhalb von zehn Jahren werden aufsummiert. Danach steht der Freibetrag wieder zur Verfügung, so dass theoretisch aller zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei verschenkt werden können.

Martin fragte am 31.01.2014 um 10:03:07

Hallo Redaktion, wenn ich ein Arbeitskolegin habe die bei mir Wohnt aber nicht im Mietvertragsteht mit jeden Monat 300€ gibt ist das dann auch Steuerpflichtig? Ich sehe das ganze mehr als schenkung und nicht als "Mietkosten"

  1. Redaktion antwortete am 1.02.2014 um 9:20:13

    Genau betrachtet muss jeder steuerpflichtige Zufluss von Geld versteuert werden. Eine Untermiete, die Ihnen monatlich zufließt, müsste von Ihnen dementsprechend auch angegeben werden. Es fließt Geld gegen Untermiete, von einer Schenkung kann daher keine Rede sein - auch wenn Sie das ganze "mehr so" sehen.

K.Walkiewicz fragte am 8.01.2014 um 9:39:47

Guten Morgen !, Kann meine Schwester (Besitz eine Firma im Polen) mir jedes Jahr ca . 15000 t .€ schenken, (Ohne Steuer zu bezahlen ) MfG Walkiewicz

  1. Redaktion antwortete am 8.01.2014 um 19:27:14

    Nein. Wie Sie der Tabelle auf unserer Seite leicht entnehmen können, besteht zwischen Geschwistern ein Freibetrag von 20.000 Euro, der aller zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden kann. Ihre Schwester kann Ihnen steuerfrei also maximal 20.000 Euro innerhalb von zehn Jahren schenken.

M. Schmidt fragte am 17.12.2013 um 14:49:08

Guten Tag, ich möchte meinem Freund - nicht Ehepartner und auch nicht eingetragener Lebensparter - Geld schenken. Wie hoch darf die Summe sein, damit er das geschenkte Geld nicht versteuern muss. Und wie oft kann sich die Schenkung wiederholen. Vielen Dank

  1. Redaktion antwortete am 23.12.2013 um 12:12:30

    Beide Fragen können Sie mit einem Blick in unsere Tabelle schnell selber beantworten: Ihr Freund zählt rechtlich als "sonstige Person". Der Freibetrag liegt daher bei 20.000 Euro und kann aller zehn Jahre ausgeschöpft werden, ohne dass Steuern gezahlt werden müssen.

Debby fragte am 14.12.2013 um 16:11:07

Hallo , mein Opa hat mir am Jahresanfang 8.000 euro überwiesen.Keine unsummen,aber trotzdem.Nun liegt er im Krankenhaus und wird wahrscheinlich auch sterben. Mein vater und seine Brüder verlangen das geld von mir zurück, weil sie sagen ich habe kein Anrecht darauf.es gibt keinen vertrag oder sowas.womit muss ich rechnen. Vielen dank.

  1. Redaktion antwortete am 16.12.2013 um 17:20:25

    In der Regel sollte hier gelten: geschenkt ist geschenkt. Ihr Vater und seine Brüder haben also kein Anrecht auf den zu Lebzeiten Ihres Opas an Sie verschenkten Betrag.

Rafo fragte am 4.12.2013 um 11:48:28

Wenn Jemand aus dem Nicht-EU-Ausland seinem Sohn oder Tochter in Deutschland ca. 100.000 EUR als Geschenk für einen geplanten Hausbau schenken möchte (als Überweisung), müsste es laut der obigen Tabelle bis zu 400.000€ steuerfrei bleiben, oder gibt es für interkontinentalle Überweisungen eine andere Regelung? Vorab vielen Dank für die Antwort!

  1. Redaktion antwortete am 5.12.2013 um 11:01:56

    Das ist richtig. Der Freibetrag gilt unabhängig davon, aus welchem Land das Geld geschenkt wird.

Lara Soreo fragte am 25.11.2013 um 21:36:55

Ein Bekannter hat mir ein paar Mal Geld überwiesen, so wie er es sagte, geschenktes Geld. Ich habe ihm versichert, wenn er mir diese Beträge überweist, ein paar tausend Euro ich sie ihm nicht zurückgeben kann. Für ihn war das ok weil er klar und explizit meinte es wäre geschenkt und ich solle mich nicht Sorgen, es sei aus gutem Gewissen. Nun haben wir uns zerstritten und dieser Bekannte, der nicht mein Partner war möchte das Geld zurückfordern. Steht ihm dieses zu, wenn er mir versichert hat, dass es GESCHENKT ist, ohne Zeugen, aber mit Überweisungsbestätigung, Emails und sogar einer Aufnahme.

  1. Redaktion antwortete am 5.12.2013 um 11:00:33

    Ohne eine Rechtsberatung abzugeben, hat Ihr Bekannter unserer Meinung nach keinen Anspruch auf Rückgabe des Geldes. Es gilt der Grundsatz "geschenkt ist geschenkt".

Basic fragte am 19.11.2013 um 15:26:02

Hallo, meine Eltern möchten mir insgesamt 100.000 Euro schenken. Ich habe in der Tabelle gelesen das Geschenke an Kinder bis zu einem Betrag von 400.000 Euro Steuerfrei sind. Meine Frage lautet aber: Müssen meine Eltern oder ich irgendwo angeben das das Geld geschenkt wurde oder können Sie es einfach pö á pö mir zukommen lassen? Vielen Dank

  1. Redaktion antwortete am 19.11.2013 um 15:27:45

    Bei Geldschenkungen reicht im Grunde die Überweisung an sich mit einem passenden Überweisungsvermerk. Besser ist aber immer, auch immer eine schriftliche Schenkungsbestätigung zu haben für spätere Nachweise bzw. bei Abhandenkommen der Kontoauszüge.

Andre Koenen fragte am 18.11.2013 um 20:02:50

Guten Tag, wie lange ist die Frist ( nach einer Schenkung )in der ein Elternteil oder das Sozialamt das Geld zurückfordern können. Was darf ich dann regulär mit dem Geld machen, so dass es das Sozialamt nicht "pfänden" kann. Danke Mfg Andre K.

  1. Redaktion antwortete am 19.11.2013 um 16:40:06

    Gemäß § 528 BGB kann ein Geschenk vom Schenker zurückgefordert werden , wenn dieser finanziell nicht mehr in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder er seinen gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber Verwandten oder Ehepartner nicht mehr nachkommen kann. Nach § 93 SGB XII (Sozialgesetzbuch 12.Teil) kann dieser Anspruch auch auf staatliche Sozialhilfeträger übergeleitet werden. Die Frist, in welcher das Geld zurückgefordert werden kann, beträgt zehn Jahren ab Übertragung.

Biggi fragte am 15.11.2013 um 20:08:14

Meine Mutter ist gerade verstorben und besitzt/besaß ein Sparbuch auf ihren Namen, das ich in Verwahrung habe und hatte. Ich bin in diesem Sparbuch nicht als Berechtigter eingetragen, aber schriftlich hat sie mir die Verfügungsgewalt darüber nach ihrem Tode eingeräumt. Gehört das Sparbuch nun zum Erbe und muss "verteilt" werden, oder ist es als Schenkung zu betrachten? ( Wert etwa 5000 Euro ).

  1. Redaktion antwortete am 4.03.2014 um 9:32:10

    Ohne den genauen Wortlaut der Verfügung zu kennen, können wir nur so viel sagen: wenn die Schenkung zu Lebzeiten erfolgt, gehört das geschenkte Geld nicht zur Erbmasse. War das Geld zum Zeitpunkt des Todes noch im Besitz des Erblassers, gehört es sehr wohl zur Erbmasse. In Ihrem geschilderten Fall dürfte letzteres zutreffen.

Dina fragte am 12.11.2013 um 15:42:36

Schönen guten Tag ! Der Onkel möchte seinem Neffen zu Lebzeiten eine Immobilie (Haus im Wert von ca.120.000€ ) schenken. Der Neffe ist 11 Jahre alt. In welchem Zeitrahmen funktioniert das ,wieviele Steuern sind zu zahlen ? mit freundl Grüßen Dina

  1. Redaktion antwortete am 15.11.2013 um 11:48:43

    Die Angaben stehen doch alle in unserem Ratgeber. Der Freibetrag beträgt 20.000 Euro. Es müssten also 100.000 Euro versteuert werden - bei einem steuerpflichtigen Erwerb zwischen 75.000 und 300.000 Euro mit einem Steuersatz von 20 Prozent. Es wären also 20.000 Euro Steuern zu entrichten.

Johann Buß fragte am 11.11.2013 um 14:43:09

Moin erstmal.. Welche Möglichkeiten gibt es , 150000 Euro an den Lebenspartner, die schon Versteuert wurden , zu übertragen ,ohne es nochmal Versteuern zu müssen. Vielen Dank im Voraus..

  1. Redaktion antwortete am 16.11.2013 um 10:06:43

    Unter Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern ist das kein Problem. Die Freigrenze liegt hier bei 500.000 Euro, wie Sie auch leicht unserer Tabelle entnehmen können. Die von Ihnen angesprochenen 150.000 Euro können also steuerfrei an Ihren Lebenspartner verschenkt werden, so es sich um einen Ehepartner oder einen eingetragenen Lebenspartner handelt.

C.Pisek fragte am 6.11.2013 um 19:49:12

Mein Vater hat mir eine Doppelhaushälfte im Jahr 2007 geschenkt. Nun, 6 Jahre später steht eventl. zur Debatte, mir eine Bargeldsumme unter 200.000 Euro zu schenken, die allein für sich ja laut Infos steuerfrei wäre. Würde dann bei der Steuerberechnung trotzdem beides zusammen gerechnet werde, da keine 10 Jahre seit der Schenkung verstrichen sind? Also der Schätzungswert des Hauses plus die Bargeldsumme? Vielen Dank

  1. Redaktion antwortete am 7.11.2013 um 13:44:40

    Um es auf den Punkt zu bringen: ja, es wird beides zusammengerechnet.

richi fragte am 30.10.2013 um 9:13:46

Mei Frage lautet ich und mein Bruder haben vor 12 Jahren ein Immobilien gekauft für 50.000 Euro jeder 1/2 Anteil am Haus und wir haben auch beide die dafür angefallen Immobiliensteuer gezahlt. Mein Bruder wohnte mit mir 12 Jahre in dem Haus. 2012 kam es zur Schenkung seines Anteils , der wurde auf 20.000 Euro angesetzt. Gestern bekam ich Post vom Finanzamt, die verlangen eine Schenkungssteuer in Höhe von 1800 Euro das Haus wurde geschätzt auf insgesamt 64.000 Euros davo 1/2 32.000 Euros minus 20.000 Euro Freibetrag = 12.000 Euro davon 15% = 1800 Euro Schenkungssteuer . Jetzt zu meiner Frage: Was ich tun um gegen diese Schätzung anzugehen? Welcher Freibeträge kann ich angeben ? Welche Möglichkeiten gibt es ?

  1. Redaktion antwortete am 7.11.2013 um 14:01:12

    Auch hier können wir uns nur wiederholen: nehmen Sie alle Unterlagen und lassen Sie sich von einem Steuerberater Ihres Vertrauens unter Kenntnis aller Details beraten. Aus der Ferne betrachtet können Sie da nichts machen außer die Schätzung des Immobilienwertes anzufechten. Das Finanzamt hat Ihren Freibetrag ja bereits berücksichtigt, weitere Freibeträge gibt es da nicht.

Anika Steffens fragte am 28.10.2013 um 5:42:07

Hallo gelten die 20.000€ immer nur von einer Person steuerfrei oder als Gesamtsumme des Möglichen , egal ob Oma , Schwiegermutter könnte ich von beiden 20.000 bekommen oder nur 20.000 gesamt?

  1. Redaktion antwortete am 1.02.2014 um 9:18:19

    Die 20.000 Euro gelten als Gesamtsumme für den Beschenkten.

Tobias fragte am 19.10.2013 um 13:59:32

Mein Grossvater will mir 100.000 Euro verschenken, was also innerhalb des Freibetrags liegt. Ich wohne allerdings momentan in Grossbritannien und habe offiziell keinen Wohnsitz in Deutschland (und zahle deshalb auch in Grossbritannien Steuern). Allerdings habe ich ein deutsches Konto worauf das Geld ueberwiesen werden koennte. Ist die Schenkung steuerfrei?

  1. Redaktion antwortete am 17.02.2014 um 10:19:17

    Hier in Deutschland ist die Schenkung steuerfrei (max. 200.000 Euro innerhalb von zehn Jahren an jeden Enkel/jede Enkelin). Wenn Sie aber in Großbritannien steuerpflichtig sind, ist es irrelevant, wo sich das Konto befindet, denn Ihr Einkommen ist dann komplett in Großbritannien zu versteuern. Über die dort geltenden Freibeträge kann Sie mit Sicherheit Ihre Bank oder ein Steuerberater Ihrer Wahl informieren.

Peggy fragte am 17.10.2013 um 8:10:54

Eine Freundin möchte 80.000 € schenken. Wir, Ehepaar, sind getrennt veranlagt und haben getrennte Konten. Hat dann jeder einen Freibetrag von 20.000 € p. P.?

  1. Redaktion antwortete am 23.10.2013 um 15:05:30

    Ja, Sie haben jeder für sich einen Freibetrag von 20.000 Euro. Wären Sie zusammenveranlagt, würde Ihr Freibetrag 2 x 20.000 Euro betragen, also genauso hoch sein.

Reiner Krämer fragte am 30.09.2013 um 10:00:42

Sehr geehrtes Team, Ich lebe und arbeite noch ein Jahr im Ausland und habe meiner Lebensgefährtin in Deutschland Geld überwiesen damit diese damit ein Grundstück zu kauft. Auf diesem Grundstück soll noch vor meiner Rückkehr aus dem Ausland ein Haus als Ruhesitz erstellt werde. Muss meine Lebensgefährtin nun Schenkungssteuer zahlen weil die von mir überwiesene Summe 20000 Euro deutlich übersteigt, oder fällt durch diese Zweckbindung das Geld nicht unter die Steuerpflicht meiner Lebensgefährtin?

  1. Redaktion antwortete am 2.10.2013 um 12:46:15

    Die Steuerpflicht Ihrer Lebensgefährtin entfällt natürlich nicht durch eine Zweckbindung der Schenkung. Schenkungssteuer für den Teil des Geldes, der den Freibetrag von 20.000 Euro übersteigt, wird in diesem Fall natürlich auch fällig. Wenn sie das Grundstück mit dem ihr geschenkten Geld kauft, gehört es natürlich auch ihr. Das sollten Sie im Voraus bedenken (Sie bauen dann ein Haus auf einem Grundstück, welches Ihrer Lebensgefährtin gehört).

barti111 fragte am 25.09.2013 um 9:00:23

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Eltern wollen mir 200.000 € für einen Hauskauf schenken. Ich weiß von dieser 10 Jahresfrist. Was würde passieren, wenn meine Eltern innerhalb dieser Frist Pflege benötigten? Würde das Sozialamt von mir diese 200.000 € zurückfordern, obwohl ich davon Eigentum gekauft habe? Frage 2: Angenommen meine Eltern übertragen mir ihr Haus. Sie werden nach Ablauf der 10-Jahresfrist pflegebedürftig. Ich verkaufe danach deren ehemaliges Haus (fiktiver Erlös 300.000 €). Kann das Sozialamt von mir den Verkaufserlös oder einen Teil davon verlangen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten. MfG Christian

  1. Redaktion antwortete am 23.10.2013 um 15:21:18

    Bei Pflegebedürftigkeit können Ihre Eltern die Schenkung zurückfordern und das Sozialamt kann sie auch direkt dazu auffordern, die Schenkung rückgängig zu machen.

Andreas fragte am 24.09.2013 um 16:34:03

Hallo, die Mutter einer Freundin hat etwa 10000€ auf Ihrem Sparbuch. Sie möchte nun allen ihren 5 Enkeln jeweils 2000€ schenken indem sie auf den Namen der Enkel je ein Sparbuch anlegt. Sollte sie einmal in ein Pflegeheim müssen und die Kosten sie nicht alleine aufbringen können,, stellt sich die Frage, ob das Sozialamt dann an das Geld bzw. die Sparbücher der Kinder rankommen kann...

  1. Redaktion antwortete am 23.10.2013 um 15:20:26

    Der Schenker kann die Schenkung zurückfordern und das Sozialamt kann ihn zum einen dazu auffordern, die Schenkung rückgängig zu machen bzw. sich zum anderen sogar einen Rückforderungsanspruch pfänden lassen.

Ivonne Morales fragte am 16.09.2013 um 12:08:31

Hallo, meine Eltern möchten mir EUR 100.000 schenken, damit finanziere ich mir dann eine EG Wohnung. Ich selbst habe aktuell die StLK. III Mit was für Abzügen muss ich bei der Schenkung rechnen? Reicht eine simple Überweisung als Beleg der Schenkung aus oder muss ein offizielles Schreiben aufgesetzt werden und sogar notariell beglaubigt werden? Vielen Dank

  1. Redaktion antwortete am 20.09.2013 um 14:50:18

    Da Kinder für Schenkungen von ihren Eltern einen Freibetrag von 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren haben, fallen in dem von Ihnen beschriebenen Fall keine Abzüge/Steuern an. Die Überweisung reicht als Beleg wobei bei hohen Beträgen immer ein formloses Schreiben als Nachweis der Schenkungsabsicht anzuraten ist. Notariell muss eine Geldschenkung allerdings nicht beglaubigt werden.

Hager fragte am 12.09.2013 um 8:57:10

Die Tante meiner Frau möchte jeden von uns 20.000€ schenken,hat jeder von uns 20.000€ Freibetrag oder zusammen 20.000€ Freibetrag?

  1. Redaktion antwortete am 13.09.2013 um 8:56:28

    Der Schenkungsfreibetrag gilt je Person - also in diesem Fall jeweils 20.000 Euro für Sie und 20.000 Euro für Ihre Frau.

Daphne fragte am 9.09.2013 um 14:27:15

Entschuldigung, hab mich falsch ausgedrückt. Ich meine, ich hab noch nie eine Einkommensteuererklärung gemacht. Wird diese dann unbedingt notwendig aufgrund der Schenkung von 80.000 EUR? Gibt es noch einen anderen Weg, die Steuer an das Finanzamt zu zahlen? Danke nochmals für Ihre schnelle Rückinfo. MfG

  1. Redaktion antwortete am 10.09.2013 um 13:22:25

    Nein, es gibt keinen anderen Weg. Sie müssen die Schenkung in der Steuererklärung angeben (die sich bei Personen mit Steuerklasse I übrigens immer lohnt) und entrichten dann gemäß Steuerbescheid die anfallende Schenkungssteuer.

Daphne fragte am 9.09.2013 um 11:29:33

Guten Tag, folgender Sachverhalt. Mein Lebensgefährte möchte mir 80000 EUR schenken. Mir ist klar, dass dies dann mit 30% versteuert wird. Ich habe noch nie ein Lohnsteuerausgleich erstellt möchte ich auch in Zukunft nicht, muss ich das dann doch tun oder wie führe ich die anfallenden Steuern an das FA ab? Danke für Ihre Rückantwort.

  1. Redaktion antwortete am 9.09.2013 um 12:53:25

    Eine Schenkung hat nichts mit einem Lohnsteuerausgleich zu tun, sondern führt in Ihrem Fall zu einem steuerpflichtigen Ertrag. Gemäß unserer Tabelle müssen für den steuerpflichtigen Teil bis 75.000 Euro einer Schenkung 30 Prozent Steuern entrichtet werden. Sie haben also 20.000 Euro Freibetrag und versteuern die 60.000 Euro mit 30 Prozent. Das ergibt einen Steuerabzug von 18.000 Euro, der im Zuge des auf Ihre Einkommensteuererklärung folgenden Steuerbescheides zu entrichten ist.

SdJ fragte am 9.09.2013 um 11:28:19

hallo. Ich erwarte ein Schenkung in Höhe von 45000€ von einer nicht verwandten Person. Da der Freibetrag ja bei 20000€ liegt. wäre es möglich die 45000 € zu splitten an mich, meine Ehefrau und unser Kind ? sodass wir 20000 20000 und 5000 euro abzugsfrei erhalten. Meine Frau würde mir dann Ihre 20000€ weiterschenken. da ist der Freibetrag ja deutlich höher. Vielen dank für Ihre Info

  1. Redaktion antwortete am 9.09.2013 um 12:49:26

    Bei dieser Konstruktion ist Vorsicht geboten, da es sich in den Augen des Finanzamtes um einen Gestaltungsmissbrauch handelt. Soll Ihre Frau Ihnen die 20.000 Euro weiterschenken, muss ein ausreichender Zeitraum zwischen beiden Schenkungen liegen. Wie groß dieser sein muss, kann Ihnen am ehesten ein versierter Steuerberater erklären. Das Geld, welches Ihrem Kind geschenkt wurde, ist dessen Eigentum. Darüber können Sie also auch nicht verfügen. Das nur am Rande.

Patricia Meuser fragte am 5.09.2013 um 15:43:57

Mein Schwiegervater möchte seinem Sohn 20.000 € schenken. Hat das Sozialamt zugriff auf dieses Geld wenn mein Schwiegervater einmal zum Pflegefall wird? Vielen Dank!

  1. Redaktion antwortete am 6.09.2013 um 9:22:12

    Vereinfacht ausgedrückt: ja, wenn der Sohn das Geld dann noch als Vermögen hat. Denn Angehörige sind gegenüber ihren pflegebedürftigen Eltern dazu verpflichtet, sich mit einem Teil ihres verfügbaren Einkommens oder Vermögens an den Pflegekosten zu beteiligen. Das gilt natürlich nur dann, wenn der zu pflegende Elternteil aufgrund der Pflegebedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen beim Sozialamt hat und das Einkommen zum Bestreiten der Pflegekosten nicht ausreicht.

Frau Weinert fragte am 2.09.2013 um 11:15:17

Guten Tag, mich interessiert folgende Frage: Mein Lebensgefährte hat mich verlassen, aus dieser Beziehung gibt es einen 13jährigen Sohn. Mein Ex-Lebensgefährte möchte mir nun, damit ich etwas abgesichert bin, 100.000 EUR auf das Sparbuch von unserem Sohn einzahlen, worauf ich natürlich Zugriff habe. Muss ich dem Finanzamt irgendwann mal nachweisen, wofür ich als Mutter das Geld von dem Sparbuch meines Sohnes verwendet habe?? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

  1. Redaktion antwortete am 2.09.2013 um 15:48:08

    Da das Geld rechtlich Ihrem Sohn gehört, wäre es gut, wenn Sie nachweisen können, wozu Sie als Vormund das Geld verwendet haben.

Joachim Lamprecht fragte am 25.08.2013 um 10:59:15

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Patenkind möchte sich eine Eigentumswohnung zulegen die 160000€ kostet. 60000 hat er an eigenen Mitteln, 100.000 würde ich ihm gegen Zinszahlung und Sicherung über das Grundbuch leihen. Über eine Bank würde ein Kredit in diesem Rahmen knapp über 2% effektiv kosten. Ein Darlehensvertrag ist vorbereitet. Die Zinseinnahmen würden jährlich beim FA von mir gemeldet, Rückzahlungen incl. Zinsen belaufen sich auf monatlich 600€. Würden hierfür irgendwelche Schenkungssteuern anfallen? Sollten meine Frau und ich ihm vielleicht je einen Kredit über 50000€ gewähren oder haben Sie einen Vorschlag? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

  1. Redaktion antwortete am 26.08.2013 um 17:42:19

    Grundsätzlich ist nichts gegen einen solchen Kredit einzuwenden, allerdings müssen die Zinsen marktüblich sein. Und zwei Prozent Effektivzins werden mit Sicherheit vom Finanzamt nicht als marktüblich angesehen - auch wenn es zumindest in der Werbung Angebote mit diesem Zinssatz als bestmöglichem Zins gibt. Unser Tipp: konsultieren Sie für Ihren Fall einen Steuerberater, der alle Stolperfallen mit Ihnen durchgeht und auch den marktüblichen Zinssatz besser bestimmen kann.

Wilfried Gayer fragte am 22.08.2013 um 4:26:10

Hallo, kommt eine Schenkung nur rechtlich zustande, wenn sie notariell beglaubigt wird, oder genügt der Hinweis auf einem Überweisungsformular? Vielen Dank und freundliche Grüße

  1. Redaktion antwortete am 28.08.2013 um 12:58:34

    Bei der Schenkung von Geld reicht die Willenserklärung - etwa durch Überweisung. Eine formlose Erklärung mit händischer Unterschrift ist aber in jedem Fall zu empfehlen, schon um später die Schenkung noch zuordnen zu können.

Matthias Wollenkamm fragte am 19.08.2013 um 19:44:26

Hallo, Ich arbeite seit einigen Monaten in der Schweiz und habe deshalb ein schweizer Konto eröffnet. Mein Vater, wohnhaft und arbeitend in Deutschland möchte mir eine Summe von ca. 10.000 euro schenken, die er aus Deutschland vor einigen Jahren auf ein schweizer Konto geschafft hat. Nun würde er mir dieses Geld auf mein schweizer Konto überweisen und ich dann weiter auf mein deutsches. Muss ich dabei mit irgendwelchen Problemen rechnen? Schließlich befinde ich mich ja noch unterhalb des Freibetrags?! Dazu muss ich sagen, dass ich mir nicht sicher bin, ob mein Vater jenes Geld damals versteuert hat. Vielen Dank!

  1. Redaktion antwortete am 20.09.2013 um 13:18:51

    Wenn das Geld versteuert ist, gibt es keine Probleme. Sollte es sich um unversteuertes Geld handeln, wird es problematisch - egal ob Sie sich innerhalb des Schenkungsfreibetrages befinden oder nicht. Von daher wäre erst einmal abzuklären, ob das Geld ordentlich versteuert wurde.

Heinrich Braun fragte am 13.08.2013 um 8:19:08

Hallo, meine Mutter hat vor 3 Jahren wieder geheiratet, nun planen meine Frau und ich einen Neubau und meine Mutter und Ihr Mann wollen uns nun 250TSD € schenken (vom gemeinsamen Konto der beiden), da wir nun mit dem Mann meiner Mutter nicht verwandt sind ist die Frage ob Schenkungssteuer anfallen würde? Falls ja planen beide einen Darlehensvertrag aufzusetzen. Vielen Dank für die Antwort

  1. Redaktion antwortete am 25.08.2013 um 18:09:19

    Aus Sicht des neuen Mannes Ihrer Mutter sind sie Stiefkinder. Damit beträgt der Schenkungsfreibetrag 400.000Euro und es fällt keine Schenkungssteuer an.

Fidancheva fragte am 9.08.2013 um 13:21:52

Meien Eltern wollen mir 5 000 EUR für meine Hochzeit schenke. Muss man das Geld anmelden oder versteuern? Vielen Dank im Voraus Mfg

  1. Redaktion antwortete am 12.08.2013 um 10:19:07

    Da Sie mit den 5.000 Euro weit unter dem Freibetrag für Schenkungen bleiben, müssen Sie das Geld nicht versteuern. Allerdings ist es immer ratsam, jede Schenkung im Rahmen der Steuererklärung zu melden - auch wenn keine Steuern darauf anfallen.

Laura Burkhardt fragte am 7.08.2013 um 9:00:41

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vor 2 Jahren von einem Freund €20.000 geschenkt bekommen. Nun wollen mir meine Eltern €400.000 schenken. Wieviel müsste ich dann versteuern? Laufen diese Beträge von unterschiedlichen Freibeträgen weil sie aus unterschiedlichen Schenkungssteuerklassen kommen? Oder werden die €20.000 auf die €400.000 angerechnet. Vielen LIeben Dank! Laura Burkhardt

  1. Redaktion antwortete am 7.08.2013 um 12:38:26

    Nach unserem Kenntnisstand müsste die Schenkung steuerfrei sein, da alle Schenkungen, die ein Erwerber innerhalb von 10 Jahren von derselben Person erhält, zusammenzurechnen sind (§ 14 ErbStG). Da bei Ihnen die beiden Schenkungen von unterschiedlichen Personen stammen, können Sie beide jeweils bis zur Höhe des auf dem Verwandtschaftsverhältnis basierenden Freibetrages innerhalb von 10 Jahren Schenkungen steuerfrei vereinnahmen.

Thomas fragte am 30.07.2013 um 8:28:58

Wir haben den Freibetrag für Schenkungen durch eine Schenkung eines Onkels ausgeschöpft. Wenn jetzt innerhalb der nächsten 10 Jahre eine Erbschaft von vollkommen anderer Seite auf uns zukommen würde, gilt für die dann ein anderer, neuer Freibetrag? Oder wäre die dann voll zu versteuern?

  1. Redaktion antwortete am 30.07.2013 um 13:27:45

    Der Freibetrag für Schenkungen gilt für den Beschenkten einmal aller zehn Jahr. Die von Ihnen angesprochene zweite Schenkung wäre dann also voll steuerpflichtig.

B.Engels fragte am 25.07.2013 um 8:46:34

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter möchte mir von ihrem Vermögen 10.000 Euro schenken. Ich habe mich zwar schon ein bißchen informiert im Internet, möchte aber denn och die Frage stellen : Muß ich die Schenkung den Finazamt ( für Schenkungen )anzeigen. Muß ein schriftlicher Schenkungsvertrag vorliegen, den meine Mutter unterzeichnen muss oder kann der Betrag ohne Weiteres auf mein Sparbuch gebucht werden? Vielen Dank, für ihre Antwort. Mit freundlichem Gruß B.Engels

  1. Redaktion antwortete am 25.07.2013 um 11:23:53

    Bei einer Schenkung von Geld ist im Grunde die Überweisung oder Übergabe ausreichend. Ein formloses Schreiben mit Unterschrift Ihrer Mutter als Schenkungsnachweis ist aber nie verkehrt. Bei jeder Schenkung sind Schenker und Beschenkter zur Anzeige verpflichtet. Diese Anzeigepflicht entfällt, wenn die Schenkung eindeutig steuerfrei ist. Das ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn der Wert der Schenkung den maßgeblichen Freibetrag nicht überschreitet.

Manfred Spitzer fragte am 19.07.2013 um 18:17:11

Guten Tag, Ich wollte meiner Schwiegertochter 200.000,-€ schenken damit sie den Betrag zu der erworbenen Eigentumswohnung beisteuern kann. Den Rest hat mein Sohn für den Erwerb per Darlehen aufgenommen. Aus steuerlichen Gründen habe ich jedoch das Geld was für meine Schwiegertochter gedacht war, meinem Sohn geschenkt. Hat meine Schwiegertochter im Falle einer Trennung Anspruch auf die 200.000,-€ mit freundlichem Gruß, -ich möchte nicht das sie völlig mittellos dasteht. ich erbitte Ihren Rat

  1. Redaktion antwortete am 24.07.2013 um 10:17:20

    Das Geld gehört dem, dem es geschenkt wurde. In diesem Fall also Ihrem Sohn. Ihre Schwiegertochter hat aber sehr wohl einen Anteil darauf, wenn sie mit Ihrem Sohn in einer Zugewinngemeinschaft lebt - was der Standardfall bei Eheleuten ist.

Thomas fragte am 12.07.2013 um 18:28:16

Nachtrag: Wenn unser Onkel jedem von uns 20.000€ schenken würde, könnten unsere Kinder uns ihr Geld für einen Hauskauf geben? Die Immobilie würde allerdings nur auf meinen Mann und mich geschrieben sein.

  1. Redaktion antwortete am 13.07.2013 um 7:44:44

    Nein, das wäre dann ein Gestaltungsmissbrauch. Wenn Ihr Onkel Ihren Kindern Geld schenkt, gehört dieses Geld Ihren Kindern. Würde damit eine Immobilie gekauft werden, würde diese zu den jeweiligen Anteilen auch den Kindern gehören.

Florian Goetz fragte am 12.07.2013 um 12:03:07

Ist der Schenkungsfreibetrag gegenüber Personen der SK III auf die Person des Schenkenden oder des Beschenkten bezogen. D.h. kann sich Person A von Personen B, C und D jeweils 20 TEUR schenken lassen (innerhalb des Freibetrages) oder gelten die 20 TEUR insgesamt für alle Schenkungen , die Person A von anderen Personen erhält(die für ihn in Beziehung Steuerklasse III stehen).

  1. Redaktion antwortete am 15.07.2013 um 14:45:40

    Der Schenkungsfreibetrag bezieht sich auf den Schenkenden. Er kann sich bei SK III also innerhalb von zehn Jahren nur max. 20.000 Euro insgesamt steuerfrei schenken lassen.

Thomas fragte am 12.07.2013 um 7:09:53

Wir sind ein zusammen veranlagtes Ehepaar, mit 2 Kindern, eins davon schon volljährig. Wenn uns ein Onkel meines Mannes Geld schenkt, könnte jeder von uns vieren den Freibetrag von 20.000€ ausschöpfen?

  1. Redaktion antwortete am 12.07.2013 um 14:28:51

    Für jeden von Ihnen - egal ob volljährig oder nicht - gilt der Freibetrag für Schenkungen. Der Onkel Ihres Mannes kann also jedem von Ihnen jeweils bis zu 20.000 Euro steuerfrei schenken.

K.O. fragte am 4.07.2013 um 20:40:57

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Patenonkel/Tante (verheiratet, mit mir allerdings nicht verwandt) wollen mir für einen Wohnungskauf 30.000 EUR Eigenkapital schenken. Meine bisherige Recherche ergab, dass mir beide Personen unabhängig voneinander 15.000 EUR schenken und so die Freibeträge jeweils unterschreiten können, ist das korrekt? Reicht von meiner Seite aus ein formloses Schreiben (bzw. in dem Fall zwei) in denen ich die Schenkung mitteile? Müssen auch die Schenkenden eine solche Erklärung an deren Finanzamt abgeben? Vielen Dank vorab

  1. Redaktion antwortete am 5.07.2013 um 14:39:51

    Leider nein. Der Schenkungsfreibetrag von 20.000 Euro gilt für Sie nicht für die Schenkenden. Sie bekommen - egal ob 1 x 30.000 oder 2 x 15.000 Euro - 10.000 Euro mehr als der entsprechende Schenkungsfreibetrag zwischen Verwandten umfasst. Die 10.000 Euro werden dann also gemäß unserer Tabelle mit 15 Prozent Schenkungssteuer belegt. Bei Geldschenkungen reicht ein formloses Schreiben, welches allerdings der Schenkende aufsetzen und unterzeichnen sollte.

Fam. Schäfer fragte am 28.06.2013 um 15:03:33

Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Mann bekommt von seinen Großeltern ca 140.000€ geschenkt was Sie Ihm angespart haben damit wir uns ein Haus kaufen können. Wir haben uns auch schon eins angeschaut. Wie haben wir das genau mit der schenkung zu verstehen er ist Steuerklasse 3 ich 5 und wir haben eine kleine tochter. Viel machen uns angst das wir zu viel steuerabzüge haben werden. Und andere sagen uns genau wie Großeltern das er 200.000€ frei hätte. Vielen Dank MFg Family Schäfer

Stefan Müller fragte am 26.06.2013 um 19:15:03

Hallo, meine Eltern wollen meinem Kind (also ihrem Enkel) 20.000,- schenken, die für Ausbildung angelegt werden sollen. Das Kind ist 16 Jahre alt. Können die Transaktionen auch über mein Girokonto abgewickelt werden, d.h. meine Eltern überweisen das Geld auf mein Girokonto und ich überweise das Geld dann auf eine Sparanlage meines Kinds?

  1. Redaktion antwortete am 27.06.2013 um 14:26:12

    Grundsätzlich ist auch das möglich. Der beste Weg ist aber die direkte Überweisung auf die Sparanlage Ihres Kindes.

J.N. fragte am 26.06.2013 um 9:41:26

Hallo, Mein Mann und ich haben zusammen auf einem Tagesgeldkonto 40.000 Euro von Einer Bekannten geschenkt bekommen. Nun ist unsere Frage, ob wir das dem Finanzamt melden müssen, oder ob pro Person die 20.000 Euro Freigerenze sind? Wie gesagt, es ist auf einem gemeinsamen Tagesgeldkonto und wurde auf " Eheleute " ausgestellt. Und wie würde es aussehen, wenn uns der Ehegatte der Bekannten nochmals einen Betrag schenken würde? Geht das überhaupt? Würden dann Steuern anfallen? Vielen Dank und lieben Gruß

  1. Redaktion antwortete am 2.07.2013 um 15:27:09

    Die Freigrenze von 20.000 Euro gilt pro Person. Es sollten also zwei Schenkungen zu jeweils 20.000 Euro durchgeführt werden - je eine an jeden der Eheleute. Wenn Ihnen der Ehegatte der Bekannten nochmal Geld schenken würde, würden Sie den Schenkungsfreibetrag überschreiten und entsprechend Schenkungssteuer entrichten müssen. Ausnahme: zwischen beiden Schenkungen liegen mehr als zehn Jahr.

ben caleb fragte am 15.06.2013 um 23:40:12

Sehr geehrte Damen und Herren, Muss eine Schenkung in Höhe von 10000€ durch die Eltern bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden, oder ist es egal, da auf diesen Betrag sowieso keine Steuern entfallen? Mit freundlichen Grüßen -bc

  1. Redaktion antwortete am 17.06.2013 um 9:30:55

    Wenn Sie eine Schenkung erhalten, sind Sie verpflichtet, diesen Erwerb dem Finanzamt mitzuteilen. Eine Anzeige ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Schenkung eindeutig nicht zu einer Besteuerung führt (es sich zum Beispiel um ein Gelegenheitsgeschenk handelt) oder die Schenkung gerichtlich bzw. notariell beurkundet wird.

K.Feller fragte am 14.06.2013 um 11:50:09

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte von verschiedenen mir bekannten (Verwandt und nicht verwandt) Personen Geldbeträge sammeln und diese dann an 3 Objekte die durch das aktuelle Hochwasser geschädigt wurden weitergeben. Rein rechtlich entspricht dies ja einer Schenkung (also von den Personen an mich). Muss diese auch ganz normal als Schenkungen beim Finanzamt angegeben werden? Vielen Dank. K. Feller

  1. Redaktion antwortete am 17.06.2013 um 10:05:47

    Ganz ehrlich, so etwas wird kompliziert. Die beste Lösung ist ein Verein, über dessen Konto dann Spenden und deren Verteilung abgewickelt werden.

Evi fragte am 12.06.2013 um 21:28:48

Ich habe vor Jahre 2 Freunden geholfenals sie in finanzieller Not waren. Beide sind mittlerweile beruflich sehr erfolgreich und möchten mich mit einem Teil ihres Gehaltes belohnen. Mindestens für die nächsten 5 Jahre wären das von jedem ca 3.500 - 4.500 Euro im Jahr. Lt Freibetrag können mir ja beide innerhalb von 10 Jahren max 20.000 Euro schenken, oder sehe ich das falsch? Beide kommen aus dem EU Ausland und sind keine deutschen Staatsbürger Kann ich das Geld ohne Probleme annehmen oder muss ich es bis 20.000 Euro irgendwo melden? Danke.

  1. Redaktion antwortete am 17.06.2013 um 10:19:17

    Jeder der beiden kann Ihnen innerhalb von 10 Jahren max. 20.000 Euro schenken. Sie müssen die Schenkungen allerdings Ihrem Finanzamt melden - unabhängig davon, ob die Freigrenze überschritten wird oder nicht. Genauere Informationen kann Ihnen jeder Steuerberater geben.

S. Wunsch fragte am 12.06.2013 um 16:29:53

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Alleineigentümer von einem Grundstück und möchte nun mit meinem Lebensgefährten ein Haus bauen, der Kredit läuft auf uns beide. Kann ich meinem Freund die Hälfte des Grundstückes schenken, ohne Steuer zu bezahlen, wenn wir das Haus als Eigenbedarf nutzen? Dankeschön!

  1. Redaktion antwortete am 17.06.2013 um 10:13:19

    Da wir nicht wissen, welchen Wert das Grundstück hat, können wir keine wirklich sinnvolle Antwort auf Ihre Frage geben. Da aber die Übertragung eines Grundstückes notariell beglaubigt werden muss, empfiehlt es sich, beim Notar die Frage nach der Besteuerung gleich mit zu stellen. Diese kann Ihnen mit Sicherheit unter Kenntnis aller Fakten eine verbindliche Aussage geben.

A.Geiger fragte am 4.06.2013 um 12:48:10

Guten Tag, meine Eltern sind Japaner und leben in Japan. Sie möchten mir 50.000€ schenken. Mein Mann ist Deutscher und ich bin Japanerin. Zurzeit leben wir in Japan und werden in 4 Monaten wieder in Deutschland leben. Wenn meine Eltern die 50.000€ auf unseres gemeinsame Konto in Deutschland überweisen, sind wir steuerfrei? Freibetrag für mich: 400.000€ und für meinen Mann 20.000€. Ist das richtig? Bezieht sich der Freibetrag für mich in Höhe von 400.000€ auf die SUMME der Schenkungen meiner Eltern innerhalb 10 Jahren? Sprich ich muss keine steuer zahlen, solange die Gesamtsumme der Schenkungen von meinen Eltern innerhalb 10 jahren die 400.000€ nicht überschreiten, egal wie oft sie mir das Geld überwiesen haben. Vielen Dank!

  1. Redaktion antwortete am 10.06.2013 um 9:00:05

    Für die besteht als Kind Ihrer Eltern ein Freibetrag von 400.000 Euro. Für Ihren Mann würde der Freibetrag 20.000 Euro betragen. Die Freibeträge gelten für alle Schenkungen innerhalb von zehn Jahren, danach stehen sie erneut zur Verfügung. Wenn Ihre Eltern 50.000 Euro auf Ihr Gemeinschaftskonto überweisen, unterstellt das Finanzamt eine Schenkung von 25.000 Euro an Sie und von 25.000 Euro an Ihren Mann. Besser wäre es, ein Konto auf Ihren Namen zu eröffnen und dort das Geld einzuzahlen. Dann ist eindeutig, dass Sie der Empfänger der Schenkung sind, und es gilt Ihr Freibetrag von 400.000 Euro. Nach einer gewissen Ruhezeit können Sie dann auch einen beliebigen Anteil des Geldes an Ihren Mann weiterverschenken wobei dann der Freibetrag von 500.000 Euro für Ehepartner gilt.

Philip Maier fragte am 31.05.2013 um 1:29:44

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter hatte leider vor einigen Jahren ~30.000€ in spanische Preferentes (Hybridanleihen) investiert. Nach langem Hin und Her hat sie das Geld nun zu 100% wiederbekommen. Sie möchte mir das Geld nun "schenken", damit ich es hier in Deutschland sinnvoller investieren kann. Das Geld liegt mir Bar vor und ich würde es gerne auf mein Girokonto einzahlen. Ich werde einen kurzen Schenkungsvertrag aufsetzen. Muss ich noch irgendwas anderes beachten? Reicht der Schenkungsvertrag schon als Nachweis für die Bank aus? Vielen Dank!

  1. Redaktion antwortete am 31.05.2013 um 8:42:47

    Bei Geldschenkungen reicht ein kurzer Vertrag sowohl für die Bank als auch für eventuelle Anfragen des Finanzamtes völlig aus.

maria fragte am 29.05.2013 um 18:05:51

Mein Mann und ich hatten ein gemeinsammes Konto und waren 15 Jahre verheiratet.Jetzt möchte mein Mann die Scheidung.2009 wurden 190.000 euro auf dieses gemeinsamme Konto von den Schwiegereltern überwiesen und mein Mann hat einen Grund gekauft der nur auf seinen Namen geht.(mir wurde gesagt das ist eine Wertanlage für unsere Tochter.Die Scheidung läuft zur Zeit u.mein mann hat jetzt diesen Grund an seine Elter verschenkt! Habe ich einen anspruch auf diesen Grund? Glaube auch das dieses Geld nicht versteuert wurde deshalb ist es auch auf unser gemeinsammes konto überwiesen worden.Weil wenn die Schwiegereltern eine Wertanlage für unsere gemeinsamme Tochter machen wollten warum das ganze??? M.F.G. und herzlichen Dank im vorraus

  1. Redaktion antwortete am 30.05.2013 um 14:57:58

    Wenn das Geld ohne sonstige Vereinbarungen auf Ihr Gemeinschaftskonto überwiesen wurde, steht jedem von Ihnen die Hälfte davon zu. Das gilt dann natürlich auch für alles, was von dem geschenkten Geld gekauft wird. In Ihrem konkreten Fall empfiehlt sich die Konsultation eines Fachanwaltes für Eherecht, welcher Ihren Anspruch sicher bestätigen und Ihnen bei der Geltendmachung desselben helfen wird.

Ingrid F. fragte am 20.05.2013 um 10:03:48

Guten Tag, meine Tochter, und mein Schwiegersohn wollen mir jeweils € 20000,00 schenken. was muß ich darauf für Steuern zahlen. Vielen Dank für die Antwort! :-)

  1. Redaktion antwortete am 20.05.2013 um 14:55:13

    Das können Sie wunderbar unserer Tabelle entnehmen. Schenkungen zwischen Eltern und Kind haben einen Freibetrag von 400.000 Euro und zwischen Ihnen und Ihrem Schwiegersohn 20.000 Euro. Sie müssen also auf keine der beiden Schenkungen Steuern zahlen, da beide jeweils im Steuerfreibetrag bleiben.

Hubert Hill fragte am 18.05.2013 um 18:23:44

Sehr geehrte Damen und Herren, meinen Kindern möchte ich jeweils einen Geldbetrag schenken. Dazu will ich einen kurz gefassten Schenkungsvertrag verfassen. Die Kinder sollen in diesem Vertrag der Bedingung zustimmen, dass der geschenkte Betrag später auf ihren Pflichtanteil angerechnet wird (wegen "Berliner Testament". Nun meine Frage: Ist der Schenkungsvertrag gemäß BGB bei einem Notar zu beurkunden? Reicht evtl. die notarielle Beglaubigung (der geleisteten Unterschriften)? Oder genügt es, dass Vertrag privatschriftlich verfasst und geschlossen wird. Ein entsprechendes Muster liegt vor. Vielen Dank und beste Grüße!

  1. Redaktion antwortete am 20.05.2013 um 14:58:12

    Geldschenkungen an sich müssen nicht notariell beurkundet werden. Da die Schenkung aber auf den Pflichtanteil angerechnet werden soll, ist ein notariell beglaubigter Vertrag sinnvoll und erforderlich.

Chris B fragte am 12.05.2013 um 10:31:41

Hallo, ich habe die letzten 2 1/2 Jahre in Neuseeland gearbeitet, werde aber in ein paar Monaten wieder nach Deutschland ziehen. Ich möchte nun das Geld, das ich hier verdient habe, an meinen Partner geben (Australier, nicht verheiratet, und wenn ich wieder in D bin wird er in der Schweiz wohnen) - was müssen wir für Steuern erwarten (Schenkungssteuer?), und wer von uns beiden muss sie zahlen? Wird ein solches Geldgeschenk nach neuseeländischem, deutschem oder schweizer Steuerrecht geltend gemacht? Vielen Dank!

  1. Redaktion antwortete am 20.05.2013 um 15:03:08

    Die Höhe einer potenziell zu entrichtenden Schenkungssteuer hängt von der Höhe des Geldbetrages ab, der verschenkt wird. Da Sie dazu keine Aussage machen, können wir nur auf unsere Tabelle verweisen. Dieser können Sie entnehmen, dass Beträge bis 20.000 Euro steuerfrei sind (Sie sprechen ja von Ihrem Partner, nicht Ehegatten). Da Ihr Partner Australier ist, müsste er als Beschenkter schauen, welche Steuern bei Ihm zu entrichten wären. Wir gehen außerdem davon aus, dass Sie das verdiente Geld bereits in Deutschland versteuert haben, denn ansonsten müssen Sie das noch tun.

Lena fragte am 7.05.2013 um 21:03:16

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe vor kurzem von meinem Bruder ein Geschenk in Höhe von 10 000 Euro zur Geburt meines Sohnes erhalten. Um die hohen Überweisungskosten zu vermeiden (mein Bruder lebt im Ausland), hat meine Mutter das Bargeld einfach mitgebracht, da sie zur Geburt nach Deutschland eingereist ist. Nun möchte ich das Geld bei mir auf das Sparbuch einzahlen. Die Summe überschreitet nicht den Freibetrag, also muss ich keine Steuern zahlen. Da das Geld aber nicht überwiesen wurde, habe ich keinen Nachweis, dass es sich um eine Schenkung handelt. Soll mein Bruder eine schriftliche Willenserklärung aufsetzen, um absolute Klarheit zu schaffen? Muss die Willenserklärung (z. B. vom Notar) beglaubigt sein oder reicht eine einfache handschriftliche Version? Muss ich die Schenkung in meiner Steuererklärung erwähnen? Vielen Dank im Voraus!

  1. Redaktion antwortete am 8.05.2013 um 12:50:38

    Bei einer Barschenkung wäre eine einfache handschriftliche Schenkungsbestätigung Ihres Bruders ausreichend.

Sarah Frost fragte am 7.05.2013 um 8:45:06

Guten Tag, ein Freund möchte meinem Mann, mir und unseren beiden Kindern (4 und 6 Jahre alt) jeweils den maximal steuerfrei möglichen Geldbetrag schenken. Mein Mann und ich sind steuerlich zusammen veranlagt. Wie hoch ist der maximal mögliche Betrag, der jeder von uns vieren steuerfrei erhalten darf? Was ist bei der Durchführung der Schenkung zu beachten? Können die Geldbeträge auf das gemeinsame Girokonto überwiesen werden oder sollten dafür separate Konten eingerichtet werden? Vielen Dank für Ihre Auskünfte.

  1. Redaktion antwortete am 13.05.2013 um 12:35:31

    Ein Freund zählt rechtlich als "alle anderen Personen". Wie Sie unserer Tabelle entnehmen können, beträgt der Freibetrag pro Person (egal ob getrennt oder zusammen veranlagt) 20.000 Euro. Ihr Freund könnte also jedem von Ihnen je 20.000 Euro schenken. Ein Schreiben über die Schenkung mit Unterschrift des Freundes sowie die getrennte Überweisung beider Beträge sollten unserer Meinung nach ausreichen. Das Geld kann auch aufs Gemeinschaftskonto überwiesen werden, Sie müssten also keine separaten Konten dafür einrichten.

Unbekannt fragte am 27.04.2013 um 9:10:53

Was ist, wenn man über den Freibetrag Gelder aus der USA bekommt als Schenkung? Muss man in der USA versteuern und in DE oder nur wo der Beschenkte herkommt? Beschenkung über Geschäftspartner..

  1. Redaktion antwortete am 29.04.2013 um 9:03:00

    Im Normalfall versteuert der Beschenkte die Schenkung. Es kann aber auch auf Wunsch der Schenkende die anfallende Steuerzahlung übernehmen. Bei der Schenkung ist es egal, wo das Geld herkommt, also wo der Schenkende seinen Wohnsitz hat.

Ursula Leppler fragte am 27.04.2013 um 7:56:21

sehr geehrte Damen und Herren, wir sind Rentner und möchten unserer Nichte einen größeren Geldbetrag zum Kauf eines Hauses leihen oder schenken. Wie hoch wäre der Prozentsatz der Schenkungssteuer? Vielen Dank für ihre Antwort.

  1. Redaktion antwortete am 29.04.2013 um 8:38:22

    Genau das können Sie doch unseren Tabellen entnehmen. Für eine Schenkung an Ihre Nichte beträgt der Freibetrag 20.000 Euro. Alles darüber hinaus wird mit 15 bis 43 Prozent versteuert - je nach Einkommen des Beschenkten.

manfred müller fragte am 25.04.2013 um 10:33:23

Hallo, meiene Tante möchte jedem meinen Eltern jeweils einen Betrag von 20.000€ schenken. Meine Eltern besitzen ein gemeinsames Konto. Reicht ein schriftlicher Nachweis auf der Überweisung o.ä. aus auf dem vermekt ist dass es eine Zuwendung für jede Person von 20.000€ ist und nicht beiden zusammen 40.000€ geschenkt werden???

  1. Redaktion antwortete am 29.04.2013 um 9:01:44

    Ein Vermerk auf jeder Überweisung sollte ausreichend sein. Ansonsten kann Ihre Tante auch für jede Schenkung eine schriftliche Willenserklärung aufsetzen, um absolute Klarheit zu schaffen.

Tanja Goerke fragte am 23.04.2013 um 8:48:16

Hallo, ich werde in der nächsten Woche eine Schenkung von einem Freund in Form von einer Banküberweisung erhalten. Er möchte sowohl mir, als auch meinen Kinderen das Geld überweisen. Wir stehen in keinem Verwandschaftsverhältniss zueinander. Ab welcher Höhe müssen wir jetzt mit Steuern rechnen, und werden die Summen, die an die Kinder, und deren eigenen Konten gehen zusammen genommen, da beide Kinder noch unter 9 Jahren sind? Es steht auch im Raum, dass mein Mann ebenfalls ein Geldgeschenk von diesem Freund bekommen soll. wie verhält es sich in diesem Fall.

  1. Redaktion antwortete am 23.04.2013 um 12:30:11

    Wenn Sie in keinem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen, zählen Sie unter sonstige Personen und haben einen Freibetrag von 20.000 Euro - pro Person. Wenn jede Schenkung einzeln deklariert wird, sind pro Person - also für Sie und für jedes Ihrer beiden Kinder - Schenkungen bis 20.000 Euro steuerfrei. Dasselbe gilt für Ihren Mann.

Markus Karl fragte am 22.04.2013 um 19:24:37

Hallo. Ich und mein Frau haben vor ein paar Monaten 25 000€ von ihrem Vater auf unser gemeinsammes Konto geschenkt bekommen für den Erwerb einer Immobilie. Jetzt bekommen wir nochmal 25 000€. Wenn wir das Geld auf unser gemeinsammes Konto bekommen wäre ich als Schwiegersohn ja über den freibetrag von 20 000€. Was ist aber wenn ich ein Konto auf den Namen meiner Frau eröffne und dort das Geld einzahlen lasse und meine Frau dann wieder das Geld auf unser gemeinsammes Konto überweist? danke mfg

  1. Redaktion antwortete am 23.04.2013 um 12:37:28

    Das kommt darauf an, ob Sie getrennt oder gemeinsam veranlagt werden. Wir empfehlen bei solchen Schenkungen immer, im Vorfeld einen Steuerberater einzuschalten, der die genauen steuerlichen Auswirkungen des Einzelfalls erklären kann. Wenn Sie gemeinsam veranlagt werden, kann der Vater Ihrer Frau das Geld ja nur Ihnen zusammen schenken, da alles in einen Topf fließt. Die von Ihnen vorgeschlagene Idee (Schenkung Ihres Vaters an Ihre Frau und danach von dieser an Sie) wäre eine so genannte Kettenschenkung und damit ein Gestaltungsmissbrauch. Um diesen Missbrauch zu verhindern, müsste a) ein gewisser Abstand zwischen den Schenkungen liegen und b) nicht der gesamte Betrag weiterverschenkt werden.

silke schmidt fragte am 22.04.2013 um 11:14:31

Hallo, ein Jahr nach der Hochzeit habe ich eine Schenkung von meiner Tante in Höhe von ca. 40000 € erhalten. Ich habe den Betrag in bar bekommen und kann das nun nicht belegen für die Zugewinngemeinschaft. Wie ist das, wird diese Summe meinem Anfangsvermögen zugerechnet? Wie kann ich am besten nachweisen, dass ich die Schenkung erhalten habe. Dokument meiner Tante? Muss ich nachweisen, dass das Geld in die Ehe geflossen ist? Viele Dank. Silke

  1. Redaktion antwortete am 23.04.2013 um 12:40:13

    Wenn Sie die Schenkung ein Jahr nach der Hochzeit erhalten haben, kann sie rein praktisch nicht dem Anfangsvermögen zugeordnet werden, da dieses ja das zum Zeitpunkt der Hochzeit vorhandene Vermögen umfasst. Der Nachweis über die Schenkung sollte von Ihrer Tante durch ein entsprechendes Dokument nachzuweisen sein. Da die Schenkung Ihr Vermögen erhöht, müssen Sie nicht nachweisen, dass das Geld in die Ehe geflossen ist. Genaueres kann Ihnen aber nur ein Steuerberater unter Kenntnis der genauen Umstände, Ihrer Veranlagung etc. sagen.

Charlotte Pacher fragte am 22.04.2013 um 6:56:02

Liebe tagesgeld.info Redaktion, meine Mutter hat meiner Schwester ein kleines Wochenendhaus geschenkt, meine Schwester muss mir dafür 21.000 € auszahlen (alles vertraglich in meiner Heimat Österreich abgesichert und geregelt). Meine Frage lautet nun, da ich eine in Deutschland lebende Österreicherin bin: gelten für in Deutschland lebende Ausländer die gleichen Freibeträge bei Schenkungen? Dh würde nach dem Abzug der 20000 € auch für mich lediglich 1000 € zu versteuern sein? herzlichen Dank für Ihre Antwort! Charlotte Pacher

  1. Redaktion antwortete am 22.04.2013 um 8:52:56

    Wenn Sie in Deutschland steuerpflichtig sind, gelten auch dieselben Regelungen. Sie haben also auch 20.000 Euro Schenkungsfreibetrag und müssen nur 1.000 Euro versteuern.

Derek fragte am 15.04.2013 um 13:58:49

Meine vielleicht etwas seltsame Frage: Ich habe eine Generalvollmacht von meinem Vater und somit auch eine Kontovollmacht. Jetzt habe in der Vergangenheit (2005-2012) im Auftrag dessen (leider habe ich hierfür keinen schriftlichen Auftrag) mehrmals Beträge zwischen 100€ und 500€ in bar (d.h. ohne Beleg) vom Konto meines Vaters abgehoben. Dieses Bargeld übergab ich Ihm und lies mir dies auch quittieren. Danach habe ich von Ihm einen Teil der Summe geschenkt bekommen. Nun ist mein Vater verstorben und mein Bruder fordert diese Beträge die ich abgehoben habe (er bezeichnet diese als Schenkung und als solche müsste ich alles im Zeitraum der letzten 10 Jahre erhaltene Geld zurückzahlen) zur Erbmasse zurück. Er unterstellt nun, dass bei jeder Bargeldabhebung, das ganze Geld an mich übergeben wurde. Dafür gibt es aber keinerlei schriftliche Dokumentation - eigentlich ist es eine reine Spekulation meines Bruders. Können Sie mir diesbezüglich einen Rat geben, wie ich darauf reagieren, bzw. wie ich mich verhalten muss? Im Voraus besten Dank für Ihre Bemühungen

  1. Redaktion antwortete am 15.04.2013 um 15:32:39

    Abgesehen von der Tatsache, dass Ihr Bruder die Schenkungen Ihres Vaters an Sie erst einmal nachweisen muss, kann Ihnen nur ein Fachanwalt für Erbrecht wirklich zweckdienliche Auskünfte im konkreten Fall geben. Sie für Ihren Teil haben ja für jede Bargeldübergabe eine Quittung also wäre die Aussage Ihres Bruders, Sie hätten das gesamte abgehobene Geld bekommen, eine bloße Behauptung, die er erst einmal beweisen müsste.

Maria Ludwig fragte am 11.04.2013 um 0:49:10

Habe eine Frage! Meine Eltern haben mir Geld auf unser gemeinsammes Konto überwiesen. Ich habe mit diesen Geld einen Grund gekauft der nur auf meinen Namen geht und jetzt will mein Mann die Scheidung. Muß ich meinen Mann jetzt die Hälfte für diesen Grund bezahlen. M.F.Grüssen

  1. Redaktion antwortete am 11.04.2013 um 12:34:29

    Verbindlich kann Ihnen diese Frage nur ein Anwalt beantworten. Bei einer Einzahlung auf ein Gemeinschaftskonto ist aber davon auszugehen, dass jedem Partner die Hälfte zusteht. Wenn Sie also das Geld alleine ausgeben, hat Ihr Mann Anspruch auf seine Hälfte, in Ihrem Fall also die Hälfte des gekauften Grundes. Hier kommt es aber auch noch darauf an, ob sie gemeinsam veranlagt werden oder ob Gütertrennung innerhalb der Ehe vereinbart wurde etc.

S. Schneider fragte am 2.04.2013 um 4:28:59

Sehr geehrte Damen und Herren, letztes Jahr bin ich von Deutschland in die USA ausgewandert und habe hier geheiratet. Meine Tante gab mir damals als Start EUR 10.000 mit auf den Weg. Mittlerweile ist meine Tante recht krank und ich bin Alleinerbin ihres Vermoegens. Nun moechte sie mir und eventuell meinem Mann Geld schicken. Ich bin Deutsche, mein Mann Amerikaner. Was muessen wir beachten? Als Nichte habe ich ja nur einen Freibetrag von EUR 20.000 nach deutschem Recht, richtig? Wie hoch ist die Besteuerung auf ca. EUR 450.000 Erbe? Die Bank hier und die Steuerbehoerden machen uns hier keine Probleme. Koennen soviel empfangen, wie sie senden moechte. Was muss meine Tante denn beachten von deutscher Seite aus? Da wir Nachwuchs erwarten moechte sie uns so gut es geht unterstuetzen. Ueber Ihre Ratschlaege wuerden wir uns sehr freuen. Vielen Dank!!

  1. Redaktion antwortete am 6.04.2013 um 11:06:46

    Die Höhe der Steuern hängt neben dem Verwandtschaftsgrad von der Steuerklasse des Beschenkten ab. In Ihrem Fall würde sich - wie Sie mit einem Erbschaftssteuerrechner schnell ermitteln können - bei unterstellten 25 Prozent Steuersatz nach Abzug des Freibetrages von 20.000 Euro eine Steuerlast von 107.500,00 ergeben. Im Grunde können Sie da nicht wirklich viel machen außer vielleicht schon zu Lebzeiten Schenkungen an Sie und Ihren Mann durchzuführen. Damit wären schon einmal 2 x 20.000 Euro steuerfrei verschenkt und es würden nur noch 410.000 Euro verbleiben, die nach Abzug des Freibetrages mit Erbschaftssteuer belegt werden würden.

Sonja fragte am 25.03.2013 um 14:15:13

Guten Tag, meine Eltern überlegen mir einen größeren Geldbetrag zu schenken. Das Geld liegt auf einem Konto, das auf den Namen meiner Mutter läuft, auf das mein Vater aber Vollmacht hat. Das Geld dorthin wurde regelmäßig von einem gemeinsamen Konto meiner Eltern überwiesen. Meine Frage lautet: Wie wird der Steuerfreibetrag in diesem Fall gehandhabt? Von meinem Vater wäre er eigentlich in vollem Umfang noch für mich vorhanden, meine Mutter hat mir 2006 bereits eine Schenkung erteilt und ihn damit ausgeschöpft. Macht es Sinn, das Konto umzustellen auf den Namen meines Vaters und dann im Anschluss die Schenkung an mich vorzunehmen? Vielen Dank

  1. Redaktion antwortete am 26.03.2013 um 14:32:41

    Das Konto nachträglich umzustellen macht nicht wirklich Sinn, da dann ja erstmal zwischen Ihren Eltern geklärt werden muss, wem das Geld gehört. Wenn der Freibetrag Ihrer Mutter durch die erneute Schenkung überschritten werden würde, würde es natürlich Sinn machen, die Schenkung durch Ihren Vater vornehmen zu lassen. Dieser hat einen eigenen Freibetrag, der laut Ihrer Aussage noch ungenutzt ist. Allerdings muss es dann auch sein Geld sein, welches er an Sie verschenkt.

D.H. fragte am 15.03.2013 um 14:00:32

Liebes Redaktionsteam, wie hoch ist der Steuerfreibetrag bzw. der Warenwert bei materiellen Gütern (und woran wird der Warenwerd bemessen), bei einer Schenkung außerhalb der EU?

  1. Redaktion antwortete am 19.03.2013 um 11:20:56

    Das kommt ganz darauf an, ob mindestens einer der Beteiligten (Schenkender oder Beschenkter) Inländer im Sinne des Erbschaftssteuergesetzes ist. Ist keiner der beiden Inländer, besteht nur ein Freibetrag von 2.000 Euro. Ist einer der beiden Inländer, ergibt sich der Freibetrag aus dem Verwandschaftsgrad und kann unserer Tabelle weiter oben in unserem Ratgeber entnommen werden.

Ch. Weber fragte am 13.03.2013 um 0:43:08

Sehr geehrte Damen und Herren, von einem guten Freund können wir (Meine Frau und ich) ein zinsloses Darlehen von 100.000€ für den Erwerb eines Grundstückes erhalten. Da er keine Zinsen erhebt, fällt eine Schenkung bzgl. der entgangenen Zinsen an. Welchen Zinssatz muss ich dabei zugrundelegen? Aktuell wird für Festgeld unter 4% auf 10 Jahre angeboten. Darf ich einen solchen Zinssatz als Bemessungsgrundlage verwenden oder müssen wir einen Zinssatz von 5,5% ansetzen (habe ich an mehreren Stellen gelesen)? Wenn 4% würde den Freibetrag von meiner Frau und mir mit 2x20.000€ gerade noch für 10 Jahre Laufzeit nicht überschreiten. Muss ich bei einer solchen Summe dann grundsätzlich das Finanzamt informieren oder reicht eine schriftlich ausgefertigter Darlehensvertrag mit den Rückzahlungsmodalitäten zwischen uns dann aus? Danke C. Weber

  1. Redaktion antwortete am 13.03.2013 um 8:44:36

    Das Finanzamt setzt unseres Wissens bei einem zinslosesn Darlehen unter Freunden bzw. nahen Verwandten einen fiktiven Zinssatz von 5,5 Prozent pro Jahr an. Das Finanzamt müssen Sie über diese "Schenkung" informieren.

Lizzie Gego fragte am 11.03.2013 um 11:58:51

Sehr geehrte Damen und Herren, ein ehemaliger Geschäftspartner von meinem Ehemann hat ihm 15.000,-- € und mir € 15.000,-- geschenkt. Das Geld ging jeweils auf eigene Konten. Das war im Jahr 2011. Die Steuererklärung wurde von uns zusammen gemacht (zusammenveranlagt). Ich habe Angst dass dadurch der Freibetrag von € 20.000,-- nicht ausreicht. Eine Schenkung haben wir nicht gemeldet, da wir der Meinung sind, es liegt jeweils unter dem Freibetrag. Liege ich da richtig? Vielen Dank!

  1. Redaktion antwortete am 11.03.2013 um 12:38:44

    Wenn das Geld auf zwei verschiedene Konten ging, die jeweils nur auf einen von Ihnen beiden liefen, dürfte es keine Probleme geben. Wie bei allen anderen Freibeträgen (steuerlicher Grundfreibetrag, Sparerpauschbetrag etc.) werden auch bei einer Schenkung an zwei gemeinsam veranlagte Eheleute deren Freibeträge addiert.

sbr fragte am 7.03.2013 um 14:25:39

Redaktion antwortete am 7.02.2013 um 14:59:37 "Es geht nicht darum, ob Onkel und Tante je 20.000 Euro schenken, sondern WER beschenkt wird. Wenn Onkel und Tante ihre 20.000 Euro jeweils einer anderen Person schenken, kann von jedem der Freibetrag genutzt werden." Das ist falsch! Den Freibetrag gibt es für jede Personenbeziehung. Schenkt also der Onkel und die Tante jeweils 20.000 €, also ingesamt 40.000 € auf den Neffen K., so gibt es für jede Beziehung (Onkel-Neffe und Tante-Neffe) jeweils den Freibetrag.

  1. Redaktion antwortete am 7.03.2013 um 16:00:21

    Sind Sie sich da ganz sicher? Der Freibetrag liegt beim Beschenkten und kann daher von ihm auch nur einmal in Anspruch genommen werden. Der durch die Schenkung erzielte Vermögenszuwachs des Beschenkten unterliegt der Schenkungsteuer, sobald der Freibetrag überschritten ist UND der Freibetrag kann dabei für einen Zeitraum von zehn Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden! Onkel und Tante können also jeder 20.000 Euro schenken, der Beschenkte kann seinen Freibetrag aber nur EINMAL aller zehn Jahre in Anspruch nehmen. Von daher war unsere Aussage schon richtig.

Theo St. fragte am 12.02.2013 um 16:16:55

Wir haben unseren Kinder eine Lebenversicherung( fällig zum 18. Geb.) als Sparanlage angespart. Diese wird nun fällig. ES sind ca. 16000€. Der Vertrag lief auf meinen Namen. Ich möchte dies nun aber meinen Kind zukommen lassen. Wie sieht es Steuerrechtlich aus. Nach der Tabelle oben dürfeten doch keine Steuern anfallen,oder? Vielen Danke ;-)

  1. Redaktion antwortete am 14.02.2013 um 12:09:43

    Wenn der Vertrag auf Ihren Namen lief, sind Sie rechtlich der Besitzer des Vermögens und müssen den erzielten Ertrag daher auch bei sich versteuern. Eine Geldanlage für die eigenen Kinder sollte daher so aufgebaut sein, dass Geld im Namen der Kinder angelegt wird. Dann sind die Kinder auch die materiell Berechtigten und die Erträge werden bei ihnen versteuert. Was die eigentliche Schenkung angeht, ist diese von den Eltern an die eigenen Kinder bei den von Ihnen erwähnten 16.000 Euro steuerfrei. Wichtig ist aber die Ausstellung einer Schenkungsurkunde durch einen Notar.

Christoph fragte am 8.02.2013 um 12:22:49

Im Fallbeispiel Tante und Onkel schenken Geld antworteten Sie: es kommt darauf an, wer beschenkt wird. Sowohl Mann als auch Frau können ihren Freibetrag nur einmal nutzen. BEdeutet das ggf, daß, wenn mehrere Zuwendungen auf verschiedenen Quellen an einen BEschenkten gehen, diese addiert werden und die Summe abzüglich 20000 Freibetrag besteuert wird - und das in der FOlge für alle Schenkungen innerhalb von 10 JAhren gilt? Wir sieht es mit der Schenkung an ein Minderjähriges Familienmitglied aus? Nochmals Dank!

  1. Redaktion antwortete am 8.02.2013 um 12:29:07

    So ist es. Im Grunde geht es doch darum: beim Schenkenden wurde das Geld ja bereits versteuert. Jetzt kommt es zum Beschenkten und oberhalb der Freigrenzen, die aller zehn Jahre genutzt werden können, muss die Schenkung versteuert werden - und zwar vom Beschenkten. Im Einzelfall kann die Steuer auch vom Schenkenden übernommen werden. Sie können also wie in Ihrem Beispiel angesprochen nur einmal aller zehn Jahre 20.000 Euro steuerfrei geschenkt bekommen. Wenn Tante und Onkel Ihnen jeweils 20.000 Euro schenken, müssen 20.000 Euro davon versteuert werden. Ein Kind hat natürlich auch seinen eigenen Freibetrag, kann also ebenfalls beschenkt werden. Wichtig aber: das Geld gehört dann auch dem Kind!

Christoph Hillmann fragte am 7.02.2013 um 11:34:42

Ein Ehepaar (Onkel und TAnte) möchte uns Geld für eine Immobilie schenken. die Freibetäge sind 20 000. Kann dieser Freibetrag mehrmals genutzt werden in dem a) Onkel und Tante je 20 000,- Schenken und b) je ein Geschenk an mich, an Lebensgefährtin und 3jähriges Kind gehen? Oder ist die Ehe von Onkel und Tante bzw die Familiengemeinschaft jeweils als "eine" Person anzusehen? Vielen DAnk und Grüße!

  1. Redaktion antwortete am 7.02.2013 um 14:59:37

    Es geht nicht darum, ob Onkel und Tante je 20.000 Euro schenken, sondern WER beschenkt wird. Wenn Onkel und Tante ihre 20.000 Euro jeweils einer anderen Person schenken, kann von jedem der Freibetrag genutzt werden.

Zhang Gerd fragte am 3.02.2013 um 10:26:44

Meine Frage : Meine Schwieger Eltern von Chanhai möchte mir und meiner Frau 75,0000€ Schänken. muss ich dafür Steuer Zahlen.

  1. Redaktion antwortete am 4.02.2013 um 9:28:47

    Wie auf unserer Seite beschrieben beträgt der Freibetrag bei Schenkungen von Schwiegereltern 20.000 Euro. 55.000 der 75.000 Euro müssten also von Ihnen versteuert werden, 20.000 Euro wären steuerfrei.

Fiona fragte am 25.01.2013 um 15:10:04

sehr geehrte Damen und Herren, mein Vater möchte mir 70.000,00€ in bar geben, damit ich einen grundstück kaufen kann.Mein Vater hat das geld jahelang gespart und lebt nicht in EU, ist auch nicht deutsche. E lebt in Bosnien, hat keinen Vertrauen in Banken, deswegen möchte mir so in Bar geben. Ich lebein DE und bin deutsche.Muss ich das Geld versteurn?

  1. Redaktion antwortete am 25.01.2013 um 15:20:39

    Lassen Sie sich eine Schenkungsurkunde von Ihrem Vater in Zusammenarbeit mit einem Notar ausstellen, dann müssen Sie die Schenkung nicht versteuern. Ohne entsprechenden Nachweis muss das Geld ansonsten natürlich versteuert werden.

Lothar Grohmann fragte am 13.12.2012 um 16:43:50

Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Tod unserer Schwester will unser Schwager uns einen Geldbetrag schenken (drei Brüder). Muss ein Vertrag geschlossen werden und wie sollte dieser inhaltlich aussehen (mögliche Mustervorlagen)? Muss er notariell beglaubigt werden? Herzlichen Dank im Voraus. L. Grohmann

  1. Redaktion antwortete am 14.12.2012 um 8:41:31

    Schenkungen sollten gemäß § 518 BGB gewissen Formvorschriften genügen. Dazu gehört, dass das Schenkungsversprechen an sich, also die Willenserklärung des Schenkenden, notariell beurkundet wird. Bon daher brauchen Sie keine Mustervorlagen, sondern können direkt von einem Notar, dem Sie alle Details der Schenkung mitteilen, eine Schenkungsurkunde ausstellen lassen.

Richard Suttner fragte am 29.11.2012 um 11:00:13

Von meiner Frau die Tante bekommt von ihren Lebenspartner 2 Goldbarren im Wert von ca.90.000€. Der Lebenspartner ist jetzt im Krakanhaus uns seine weitschichtigen verwanden haben seine ganzen ersparnisse aus seiner Wohnung genommen mit seinem einverständnis. Dabei ist ihnen aufgefallen das die beiden Goldbarren fehlen. Die Tante hat das sogar schriftlich von ihren Lebenpartner bekommen das er ihr die Goldbarren geschenkt hat. Jetzt verlangen sie die Rückgabe der Goldbarren. Wie ist der rechtliche stand hierzu. Vielen Dank

  1. Redaktion antwortete am 30.11.2012 um 9:44:20

    Wir helfen ja gerne mit Rat und Tat. In diesem konkreten Fall wäre das aber schon Rechtsberatung und eine solche kann und sollte nur ein Anwalt unter Kenntnis aller Details, Umstände und Dokumente vornehmen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihnen hier nicht wirklich weiterhelfen können. Wenn eine schriftliche Schenkungsurkunde vorliegen sollte, hätte Ihre Verwandschaft allerdings ein Problem. Denn dann hat Ihre Tante einen Rechtsanspruch auf Herausgabe der beiden Barren bzw. ist deren rechtmäßige Eigentümerin.

K. Ruf fragte am 27.11.2012 um 18:32:15

Guten Abend, ich habe mit meinem Lebenspartner (nicht verheiratet) ein gemeinsames Girokonto, auf das unsere beiden Gehälter eingehen sowie sämtliche Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Strom, Essen, etc.) getätigt werden. Zusätzlich habe ich ein Tagesgeldkonto, das allerdings nur auf meinen Namen läuft. Auf dieses überweisen wir jeden Monat einen Sparbetrag. Fällt dadurch Schenkungssteuer an? Ist es sinnvoll auf meinen Lebenspartner ein extra Tagesgeldkonto zu machen und jeder zahlt auf seines ein? Das Tagesgeldkonto dient im Moment zum Sparen für unsere gekaufte Eigentumswohung in die wir im Mai 2013 einziehen. (Das Geld ist für Möbel etc. gedacht) Vielen Dank!

  1. Redaktion antwortete am 28.11.2012 um 11:00:03

    Bei diesem Konstrukt (Gemeinschaftskonto, Einzelkonto beim Tagesgeld) kann es schnell Probleme mit dem Finanzamt geben. Bis anderes nachgewiesen wird, gehört das auf dem Gemeinschaftskonto eingezahlte Geld jedem zur Hälfte (bei Vorlage entsprechender Belege kann der Anteil genau aufgeteilt werden). Wird jetzt Geld auf ein Tagesgeldkonto überwiesen, welches nur einem von Ihnen beiden gehört, wird die Zuordnung schwierig, wem man dieses Geld zurechnen soll. Wenn Sie gemeinsam veranlagt werden, sollten Sie einfach das Tagesgeldkonto als Gemeinschaftskonto führen. Werden Sie getrennt veranlagt, empfiehlt sich die Nutzung zweier getrennter Giro- und Tagesgeldkonten.

wilhelm graef fragte am 12.11.2012 um 20:01:34

Sehr geerhrte Damen und Herren, mein Vater schenkt mir 180000,00 Euro,er wohnt in der EU,auf was soll ich achten und wie soll ich vorgehn?Ist es ratsam einen Vertrag zu erstellen? mit bestem Dank w.graef

  1. Redaktion antwortete am 13.11.2012 um 10:07:49

    Es ist zum einen unbedingt anzuraten, einen Vertrag zu erstellen. Zum anderen schreibt § 518 BGB notarielle die Beurkundung des Versprechens vor. Die Schenkung sollte also notariell beurkundet werden.

Andrea Werner fragte am 29.07.2012 um 15:27:42

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann und ich werden eine Schenkung in Höhe von 150.000 Euro von einem guten Freund erhalten. Es liegt demnach Steuerklasse III mit einem Freibetrag von €20.000 und einem Steuersatz von 30% vor. Mein Mann und ich haben keine Gütertrennung vereinbart. Würde es Sinn machen, wenn der Schenkende das Geld, statt es uns beiden gemeinsam zu schenken, es in zwei Schenkungen zu jeweils €75.000 pro Ehepartner aufteilt, so dass der Freibetrag doppelt anfällt? Oder wird der Freibetrag vom Finanzamt trotzdem nur 1x auf den Gesamtbetrag von €150.000 angerechnet werden, da bei uns der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorliegt? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Vielen Dank und freundliche Grüße,

  1. Redaktion antwortete am 29.07.2012 um 15:59:21

    Der Freibetrag von 20.000 Euro gilt pro Person. Sie haben bei einer Schenkung an Sie beide also 2 x 20.000 Euro Freibetrag. Die Verteilung der Schenkung auf jeden Ehepartner bringt insofern also keine Vorteile.

Friedrich Menn fragte am 17.06.2012 um 13:43:41

Sehr geehrte Damen und Herren, wir (= Beschenkte) haben kürzlich von Tante und Onkel (=Schenker) eine Geldschenkung bekommen, vertragsfrei. Sowohl Schenker als auch Beschenkte sind Ehepaare (Zugewinngemeinschaften). Das "gewachsene" Verwandtschaftsverhältnis besteht zwischen den Ehefrauen: = Tante und Nichte. Die Überweisung wurde abgewickelt über die bestehenden Konten der Ehemänner. Damit gegenüber anderen, insbesondere dem Finanzamt, eine Rechtsgrundlage besteht, soll noch ein Schenkungsvertrag abgeschlossen werden. Muss der Vertrag zwischen den Ehepaaren oder nur zwischen Tante und Nichte abgeschlossen werden, damit Steuerklasse 2 gilt? Vielen Dank! Friedrich Menn

  1. Redaktion antwortete am 20.06.2012 um 18:49:36

    Der Vertrag muss natürlich zwischen Schenkendem (Tante) und Beschenktem (Nichte) geschlossen werden. Wichtig sind hier erst einmal nicht die bestehenden Zugewinngemeinschaften, sondern die Personen, welche an der Schenkung beteiligt sind.

Eine Frage stellen:

Was passiert wenn man Schenkung nicht meldet?

Kommt der Erwerber bzw. Schenker seiner Anzeigepflicht nicht nach, führt dies zu einer leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO) bzw. zu einer Steuerhinterziehung (§ 370 AO), wenn die Schenkungsteuer dadurch nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt wurde (§ 370 Abs. 1 S.

Wann muss eine Schenkung dem Finanzamt gemeldet werden?

Nach § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist jede Schenkung vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Erwerb dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Zur Anzeige ist auch der Schenker verpflichtet.

Wie erfährt Finanzamt von Schenkungen?

Schenkung dem Finanzamt melden Das Finanzamt fragt nach dem Wert des Geschenks, nach den Personendaten von Schenker und Beschenktem sowie nach ihrem Verwandtschaftsverhältnis. In speziellen Vordrucken des Finanzamts kann der Beschenkte die Höhe seiner Steuer selbst berechnen.

Welche Schenkungen sind meldepflichtig?

Werden Sie von entfernteren Verwandten wie Tanten oder Personen außerhalb der eigenen Familie beschenkt, müssen Sie dies schon ab einem Schenkungswert von 20.000 Euro beim Finanzamt anzeigen. Die Freibeträge gelten allerdings nicht jährlich, sondern für einen Zeitraum von zehn Jahren.

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