Muss man steuererklärung machen wenn man verheiratet ist

Ein Überblick was sich bei deiner Steuererklärung ändert, wenn du verheiratet bist.

Mit deiner Steuererklärung verheiratet?

Natürlich bist du nicht mit deiner Steuererklärung verheiratet, sondern hoffentlich mit deinem Traumpartner. In unserem neuen Blogartikel wollen wir dich informieren, was sich ändert, wenn du mit deiner Steuererklärung verheiratet bist, „upps“ natürlich nicht mit deiner Steuererklärung, sondern mit deinem Traumpartner – verzeih den Vertipper. So nun geht es aber los. Bereit?

Was verändert sich denn nun in eurer Steuererklärung?

Das kommt drauf an und die oft zierte Steuerersparnis entpuppt sich in heutigen Zeiten oftmals als Mythos. Denn wenn Ihr beide gleich viel verdient ändert sich bei eurer Steuererklärung im Prinzip nichts. Ihr spart keine Steuern, aber ihr zahlt auch nicht mehr. Allerdings solltet Ihr bei der Steuerklassenwahl aufmerksam sein. Was ihr hier beachten müsst erklären wir euch etwas weiter unten.

Spannend wird es in der Steuererklärung für euch, wenn einer von beiden kein Einkommen hat oder deutlich weniger verdient. Denn dann profitiert Ihr vom Splittingtarif und dem doppelten Grundfreibetrag und das schon für das volle Jahr in dem Ihr geheiratet habt und nicht erst für das folgenden Jahr. Und dabei spielt es keine Rolle ob Ihr am 31.12 heiratet oder am 01.01. eines Jahres.

Wenn ich mit meiner Steuererklärung verheiratet bin?

Also wenn du verheiratet bist, gebt ihr für das Jahr in dem ihr geheiratet habt und die Jahre danach eine gemeinsame Steuererklärung ab. Wenn ihr noch die Steuerklassen 4/4 habt, was der Fall ist soweit ihr keine andere Aufteilung beim Finanzamt beantragt habt, könnt ihr frei entscheiden, ob ihr eine Steuererklärung abgeben wollt oder nicht. Habt ihr euch für die Steuerklassen 3/5 entschieden müsst ihr eine Steuererklärung abgeben. Ihr könnt dann nur noch entscheiden ob gemeinsam (Regelmäßig die beste Option) oder getrennt. In einigen Sonderfällen kann es von Vorteil sein, wenn jeder von euch eine eigene Steuererklärung abgibt, was unter getrennter Veranlagung verstanden wird. Dies kann beispielsweise von Vorteil sein, wenn einer von euch beiden eine Abfindung erhalten hat.

Wie findest du die richtige Steuerklasse?

Im Prinzip ist es eigentlich ganz einfach. Denn sobald ihr verheiratet seid bekommt ihr im ersten Schritt die Einteilung 4/4 automatisch. Wollt Ihr die Aufteilung 3/5 müsst ihr den Wechsel beim Finanzamt beantragen. Das könnt ihr direkt nach der Hochzeit für das laufende Jahr beantragen oder für das Folgejahr. Bevor Ihr diesen Schritt geht, überlegt ihn euch gut. Ob ein Wechsel für euch besser ist oder nicht, könnt ihr hoffentlich nach unserem Blogbeitrag entscheiden. Und wenn ihr nach einem Jahr oder nach einigen Monaten feststellt ihr habt euch falsch entschieden, ist das kein Beinbruch. Zum einen könnt ihr eure Entscheidung unterjährig ändern, dies wirkt sich dann für die restlichen Monate sofort aus. Zum anderen könnt ihr die ggf. zu viel bezahlten Steuern am Jahresende mit der Steuererklärung zurückholen.

Kombinationen und welche passen zu euch.

Folgende Steuerklassenkombination stehe dir zur Verfügung, wenn du verheiratet bist:

  • Steuerklasse 4 und 4
  • Steuerklasse 3 und 5
  • Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor

Bei der Kombination 4 und 4 ändert sich euer monatliches Familien-Nettoeinkommen nicht im Vergleich zur Summe eures bisherigen Nettoeinkommens. Die möglichen Vorteile des Splittingtarifes wirken sich bei dieser Kombination erst aus, wenn ihr die Steuererklärung verheiratet macht. Verdient einer von euch beiden weniger oder sogar gar nichts, wird die Steuererstattung erfreulich hoch ausfallen, da die Vorteile des Splittingtarifs nun bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Verdient ihr gleich viel entfaltet der Splittingtarif keine Wirkung.

Wollt ihr auf die Kombination 3 und 5 wechseln, müsst ihr das beantragen. Vorher rechnet euch aus ob es überhaupt vorteilhaft ist. Ihr prüft dabei ob euer Gesamtnetto-Einkommen im Monat höher ist oder nicht. dazu gibt es unterschiedliche Rechner im Internet. Ist dem so, könnt ihr noch prüfen, ob bei der Steuererklärung durch den Wechsel auf die Kombination 3 und 5 eine Nachzahlung bei der Steuererklärung zu erwarten ist oder nicht. Auf Basis dieser Daten könnt ihr dann entscheiden.

Sind beide Einkommen in etwa gleich hoch führt 3/5 regelmäßig zu einer Nachzahlung bei der Steuererklärung, es sei denn man hat hohe Werbungskosten wie z.B. lange Anfahrtswege zum Arbeitsplatz. Ob man lieber unter dem Jahr mehr zur Verfügung hat und am Ende des Jahres bei der Steuererklärung eine Nachzahlung leisten muss (zinsloser Kredit) oder ob man unter dem Jahr weniger Netto hat sich aber dann bei der Steuererklärung über eine ordentliche Erstattung freuen kann, müsst ihr für euch entscheiden. Eine Steuererklärung ist aber in beiden Fällen zu machen.

Einfache Regel für die Steuerklassen.

Wie ihr seht gibt es kein besser oder schlechter. Es ist immer individuell, auch wenn ihr folgende vereinfachte Regel befolgen könnt, wenn ihr keine komplizierten Berechnungen anstellen wollt:

  • Wenn einer von euch beiden kein Einkommen hat, oder ein deutlich geringeres, ist der Wechsel auf die Steuerklassenkombination 3 und 5 zu empfehlen, da dann der Vorteil des Splittingtarifs sofort wirkt und euer monatliches Nettoeinkommen steigt.

Achtung: Wie alles im Leben hat auch dieser Wechsel eine zweite Seite. Durch die Kombination 3/5 seid ihr verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Tipp: Bleibt in der Kombination 4/4 und wählt das Faktorverfahren. Den Faktor berechnet euch das Finanzamt. Mit diesem berechnen dann eure Arbeitgeber die Lohnsteuer, die dann geringer ist bei der Kombination 4/4 ohne Faktor aber höher, als bei der Kombination 3/5. Vorteil ist, ihr könnt es durch den Faktor so gestalten, dass ihr monatlich das maximal mögliche Nettoeinkommen habt und bei der Steuererklärung keine Nachzahlung leisten müsst.

Muss ich eine Steuererklärung „verheiratet“ abgeben?

Habt Ihr euch für die Kombination 3 und 4 oder 4 und 4 mit Faktor entschieden, seid ihr gesetzlich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und werdet dazu vom Finanzamt auch aufgefordert. Nur wenn ihr in der Standardkombination 4/4 bleibt könnt ihr frei entscheiden ob ihr eine Steuererklärung machen wollt oder nicht. Allerdings werdet ihr dann eine Steuererklärung machen, da ihr euch über eine ordentliche Steuererstattung freuen könnt.

Fazit: Egal wie ihr euch entscheidet, werdet ihr ab dem Jahr in dem ihr heiratet um eine Steuererklärung nicht herumkommen.

Aber das ist dank Steuergott halb so wild. Mit Steuergott kannst du deine Steuererklärung inklusive Berechnung der Steuererstattung/-nachzahlung ganz einfach und schnell mit deinem Smartphone machen. Ermittelt euch Steuergott eine Erstattung und ihr habt die Steuerklassenkombination 4/4 lohnt es sich für euch eure Steuererklärung abzugeben. Mit unserer Vorfinanzierung deiner Steuererstattung habt ihr schon am nächsten Tag euer Geld auf dem Konto.

Wer ist gesetzlich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte müssen immer eine Steuererklärung abgeben.

Wie macht man die Steuererklärung wenn man verheiratet ist?

Was ändert sich nach der Hochzeit bei der Steuererklärung? Ab dem Jahr der Eheschließung - also faktisch sofort - kann das Ehepaar die Zusammenveranlagung wählen. Die beiden Eheleute müssen in diesem Fall nur noch eine Einkommensteuererklärung abgeben. Als Steuerpflichtiger gilt formell der Ehemann.

Wann ist eine Steuererklärung verpflichtend?

Pflichtveranlagung für Arbeitnehmer § 46 EStG regelt zahlreiche Fälle, in denen auch Arbeitnehmer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind: Sie haben im Laufe des Jahres Nebeneinkünfte von über 410 Euro erzielt, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren.

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