Mit Moped auf Radweg fahren Strafe

An mehreren Stellen in der Straßenverkehrsordnung StVO finden sich Hinweise auf Mofas.

§ 5 StVO (Überholen)

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

§ 41 StVO (Vorschriftzeichen)

Zeichen 255 – Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas

Zeichen 260 – Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

Sonderzeichen

Es besteht seit einigen Jahren die Möglichkeit, Radwege auch für Mofas freizugeben. Sie werden mit folgendem Zeichen beschildert:

Mofas dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege benutzen

Mofafahrer dürfen seit 2007 grundsätzlich Radwege außerhalb geschossener Ortschaften benutzen. Der Paragraf im Wortlaut:

§ 2 StVO (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge)

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

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  • Roller fahren

Roller fahren: Welche Regeln sind von Bedeutung?

Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 30. Oktober 2022

Bußgeldtabelle: Mit dem Roller gegen die Verkehrsregeln verstoßen

Ver­stoßBuß­geldPunk­te
Beförde­rung einer Per­son auf einem Roller ohne beson­deren Sitz 5 €
Fahr­ten mit einem Roller mit einem Kind, das keinen Schutz­helm trägt 60 € 1
… mit mehre­ren Kindern 70 € 1
Fahrten mit einem Roller ohne Schutz­helm 15 €
Fahrten mit einem Roller auf der Auto­bahn 20 €
Fahrten mit einem Roller auf dem Geh­weg 10 €
… mit Behin­derung 15 €
… mit Gefähr­dung 20 €
… mit Sachbe­schädi­gung 25 €
Fahrten mit einem Roller ohne gültige Betriebs­erlaubnis 50 €
Fahrten mit einem Roller ohne Kenn­zeichen 40 €
Fahrten mit einem Roller ohne Versiche­rungs­schutz Geld- oder Freiheits­strafe von bis zu einem Jahr
Fahrten mit einem Roller ohne Führer­schein 10 €
Fahrten mit einem Roller ohne Fahr­erlaubnis Geld- oder Freiheits­strafe von bis zu einem Jahr

Was Rollerfahrer im Straßenverkehr bedenken sollten

Wenn Sie einen Roller ohne Kennzeichen fahren, hat das Konsequenzen.

Roller zählen zu den Kleinkrafträdern und weisen dementsprechend eine bauartbedingte Höchstge­schwin­dig­keit von 45 km/h, eine Leistung von nicht mehr als 4 kW sowie einen Hubraum von bis zu 50 cm³ auf. Bereits ab 15 Jahren können Sie einen Führerschein der Klasse AM erwerben, um anschließend Roller fahren zu dürfen.

Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, darf automatisch auch Kleinkrafträder im Verkehr steuern, da die Führerscheinklasse AM im Autoführerschein integriert ist. Welche Verkehrsregeln Rollerfahrer in jedem Fall kennen sollten und worauf sie sich einstellen müssen, wenn sie dagegen verstoßen, klärt dieser Ratgeber.

  • Bußgeldtabelle: Mit dem Roller gegen die Verkehrsregeln verstoßen
    • Was Rollerfahrer im Straßenverkehr bedenken sollten
    • FAQ: Roller fahren
    • Richtig Roller fahren: Grundsätzliche Verkehrsregeln
    • Welche Konsequenzen haben Verkehrsverstöße mit dem Roller?
  • Quellen und weiterführende Links

FAQ: Roller fahren

Brauchen Sie einen Führerschein, um Roller fahren zu dürfen?

Wer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem Roller fahren möchte, muss mindestens im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein. Haben Sie einen Autoführerschein, sind Ihnen damit automatisch auch Fahrten mit einem Roller gestattet.

Müssen Sie einen Helm tragen, wenn Sie mit einem Motorroller fahren?

§ 21a Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zufolge gilt bei Fahrten mit einem Roller eine Helmpflicht. Diese bezieht sich nicht nur auf den Fahrer, sondern ebenfalls auf alle Personen, die mitfahren. Zudem muss der Helm geeignet sein, weshalb Sie beispielsweise nicht mit einem Fahrradhelm Roller fahren dürfen.

Wie werden Verstöße bei Fahrten mit dem Roller sanktioniert?

Sind Sie mit einem Roller unterwegs und halten sich dabei nicht an die Verkehrsregeln, können je nach verletzter Vorschrift zwischen 5 und 70 Euro auf Sie zukommen. Teilweise drohen auch Punkte in Flensburg und schlimmstenfalls Geld- oder Freiheitsstrafen. Womit Sie im Detail bei welcher Zuwiderhandlung mit dem Roller rechnen müssen, verrät Ihnen diese Tabelle.

Richtig Roller fahren: Grundsätzliche Verkehrsregeln

Sie dürfen einen Roller nicht ohne Papiere fahren.

Neben dem Vorhandensein einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gibt es noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um regelkonform Roller zu fahren. Dazu zählt zum einen eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).

Ohne diese dürfen Sie mit dem Roller nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Ansonsten drohen Konsequenzen. Zum anderen muss dieser über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Als Nachweis dafür fungiert das Kennzeichen. Besonders wichtig ist darüber hinaus die Vorschrift, dass Sie nicht ohne Helm Roller fahren dürfen.

Gemäß § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bezieht sich die Helmpflicht bei Fahrten mit einem Roller nicht nur auf den Fahrer, sondern auf alle Personen, die auf dem Gefährt mitfahren. Sollten Sie einmal zu zweit Roller fahren, ist daher darauf zu achten, dass nicht nur Sie über einen geeigneten Schutzhelm verfügen, sondern Ihre Begleitung ebenfalls. Dabei darf es sich im Übrigen nicht um einen Fahrradhelm handeln.

Zu guter Letzt sollten Sie um die folgenden Straßen bzw. Verkehrsflächen einen Bogen machen, da Sie dort nicht mit einem Roller fahren dürfen:

  • Autobahnen, weil dort ausschließlich Kraftfahrzeuge unterwegs sein dürfen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h beträgt.
  • Radwege, weil diese Wege Fahrradfahrern vorbehalten sind.
  • Gehwege, da sich diese an Fußgänger richten.

Welche Konsequenzen haben Verkehrsverstöße mit dem Roller?

Wenn Sie mit einem Roller fahren und dabei gegen die Verkehrsregeln verstoßen, müssen Sie sich wohl oder übel auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Welche Verstöße wie geahndet werden, können Sie der folgenden Auflistung entnehmen:

Roller fahren: Sind Sie zu zweit unterwegs, müssen Sie auch beide einen Helm tragen.

  • Fahren Sie ohne Betriebserlaubnis mit dem Roller und werden erwischt, müssen Sie in der Regel 50 Euro zahlen.
  • Denken Sie stets an die Helmpflicht, wenn Sie mit dem Roller fahren. Ohne Helm droht eine Strafe von 15 Euro. Doch Vorsicht: Wenn Sie auf dem Roller mit einem Kind fahren, das keinen geeigneten Helm trägt, steigt dieser Betrag schnell auf 60 Euro. Zusätzlich wird Ihnen ein Punkt in Flensburg aufgebrummt.
  • Sind Sie auf einem Radweg unterwegs oder beschließen, mit dem Roller auf dem Gehweg zu fahren, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro vorliebnehmen. Auf der Autobahn kostet das Ganze 20 Euro.
  • Wenn Sie mit einem Roller fahren, ohne ein Kennzeichen montiert zu haben, werden 40 Euro fällig. Dies gilt jedoch nur, wenn der Versicherungsschutz grundsätzlich vorhanden ist und lediglich das Nummernschild fehlt. Sollten Sie mit einem Roller ohne abgeschlossene Versicherung fahren, machen Sie sich strafbar. § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) sieht für diese Regelmissachtung eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor.
  • Sollten Sie mit einem Roller ohne Führerschein fahren, also das Dokument zu Hause vergessen haben, kommt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro auf Sie zu. Wenn Sie allerdings ohne Führerschein mit dem Roller fahren, weil Sie gar keinen besitzen, also z. B. niemals eine Fahrerlaubnis dafür erlangt haben, begehen Sie eine Straftat. Laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann diese mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden.

Gut zu wissen: Fahren Sie mit einem Roller ohne entsprechende Zulassung, kommt keine Strafe auf Sie zu. Schließlich zählen Kleinkrafträder, wie Roller, zu den zulassungsfreien Fahrzeugen im Verkehr, weshalb – im Gegensatz zu einem Motorrad – keine Zulassung dafür vorgeschrieben ist.

Quellen und weiterführende Links

  • § 21a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
  • § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
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Wer darf nicht auf dem Radweg fahren?

Grundsätzlich gilt: Alle Zweiräder, die mit einem Motor betrieben werden oder mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h fahren, dürfen nicht auf den Radweg. Dazu gehören E-Bikes (S-Pedelecs, 45 km/h), Motorroller (45 km/h), Motorräder, E-Lastenräder (45 km/h) und Mopedautos oder sogenannte Leichtautos.

Wer darf auf dem veloweg fahren?

Fussgänger dürfen Velowege benützen, wo Trottoir und Fussweg fehlen. Autofahrerinnen dürfen auf dem mit einer unterbrochenen Linie abgegrenzten Velostreifen fahren, sofern sie den Veloverkehr dadurch nicht behindern. Schnelle E-Bikes gehören in die Kategorie «Mofas».

Wann muss man nicht auf dem Radweg fahren?

Die StVO (§ 2 Absatz 4) besagt: „Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden' – müssen aber nicht. Befindet sich neben der Fahrbahn zusätzlich zum Gehweg ein weiterer Sonderweg, handelt es sich dabei meist um einen Radweg ohne Benutzungspflicht.

Ist ein Mofa ein Kraftfahrzeug?

Kleinkrafträder sind zulassungsfreie Fahrzeuge, daher muss das Fahrzeug bei keiner Zulassungsstelle angemeldet sein. Zudem sind Moped, Mofa und Co. von der Kfz-Steuer befreit, eine Haftpflichtversicherung ist aber dennoch Pflicht. Bei Abschluss dieser Versicherung erhalten Sie ein sogenanntes Versicherungskennzeichen.

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