Leitfaden für ehrenamtliche helfer bei vereinsfesten und ähnlichen veranstaltungen

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>für</strong> <strong>ehrenamtliche</strong> <strong>Helfer</strong> <strong>bei</strong> <strong>Vereinsfesten</strong> <strong>und</strong> <strong>ähnlichen</strong> Veranstaltungen zum sicheren Umgang mit Lebensmitteln Warum müssen <strong>bei</strong>m Umgang mit Lebensmitteln besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden? Hygienefehler <strong>bei</strong>m Umgang mit Lebensmitteln führen immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders <strong>bei</strong> Kleinkindern <strong>und</strong> älteren Menschen lebensbedrohlich werden können. Von solchen Lebensmittelinfektionen kann gerade <strong>bei</strong> Vereins- <strong>und</strong> Straßenfesten oder <strong>ähnlichen</strong> Veranstaltungen schnell ein großer Personenkreis betroffen sein. Der <strong>Leitfaden</strong> gibt eine Orientierungshilfe, sich in diesem sensiblen Bereich richtig zu verhalten. Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivil- <strong>und</strong> strafrechtlich da<strong>für</strong>, dass dies einwandfrei erfolgt. Durch welche Lebensmittel kommt es häufig zu Infektionen? Dazu gehören u. a.: Rohes Fleisch (zum Beispiel Tatar, rohe Bratwürste) Milch <strong>und</strong> Milchprodukte Speisen aus rohen Eiern Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung (zum Beispiel Sahnetorten) Fische, Krebse, Weichtiere (zum Beispiel Meeresfrüchte) Speiseeis <strong>und</strong> Speiseeishalberzeugnisse Feinkost-, Rohkost- <strong>und</strong> Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, Saucen Wie können Sie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen <strong>bei</strong>tragen? Wer <strong>bei</strong> einer Veranstaltung mit Lebensmitteln umgeht, trägt ein hohes Maß an Verantwortung <strong>für</strong> die Gäste <strong>und</strong> muss folgende Hygieneregeln genau beachten. Gleiches gilt <strong>für</strong> den Umgang mit Lebensmittelbedarfsgegenständen, <strong>bei</strong>spielsweise Geschirr <strong>und</strong> Besteck. Es muss da<strong>bei</strong> zwischen gesetzlichen Tätigkeitsverboten <strong>und</strong> Hygienevorschriften im Umgang mit Lebensmitteln unterschieden werden: Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Umwelt <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München Internet: www.stmug.bayern.de; E-Mail:

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>für</strong> <strong>ehrenamtliche</strong> <strong>Helfer</strong> <strong>bei</strong> <strong>Vereinsfesten</strong> <strong>und</strong> <strong>ähnlichen</strong> Veranstaltungen zum sicheren Umgang mit Lebensmitteln Warum müssen <strong>bei</strong>m Umgang mit Lebensmitteln besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden? Hygienefehler <strong>bei</strong>m Umgang mit Lebensmitteln führen immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders <strong>bei</strong> Kleinkindern <strong>und</strong> älteren Menschen lebensbedrohlich werden können. Von solchen Lebensmittelinfektionen kann gerade <strong>bei</strong> Vereins- <strong>und</strong> Straßenfesten oder <strong>ähnlichen</strong> Veranstaltungen schnell ein großer Personenkreis betroffen sein. Der <strong>Leitfaden</strong> gibt eine Orientierungshilfe, sich in diesem sensiblen Bereich richtig zu verhalten. Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivil- <strong>und</strong> strafrechtlich da<strong>für</strong>, dass dies einwandfrei erfolgt. Durch welche Lebensmittel kommt es häufig zu Infektionen? Dazu gehören u. a.: � Rohes Fleisch (zum Beispiel Tatar, rohe Bratwürste) � Milch <strong>und</strong> Milchprodukte � Speisen aus rohen Eiern � Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung (zum Beispiel Sahnetorten) � Fische, Krebse, Weichtiere (zum Beispiel Meeresfrüchte) � Speiseeis <strong>und</strong> Speiseeishalberzeugnisse � Feinkost-, Rohkost- <strong>und</strong> Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, Saucen Wie können Sie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen <strong>bei</strong>tragen? Wer <strong>bei</strong> einer Veranstaltung mit Lebensmitteln umgeht, trägt ein hohes Maß an Verantwortung <strong>für</strong> die Gäste <strong>und</strong> muss folgende Hygieneregeln genau beachten. Gleiches gilt <strong>für</strong> den Umgang mit Lebensmittelbedarfsgegenständen, <strong>bei</strong>spielsweise Geschirr <strong>und</strong> Besteck. Es muss da<strong>bei</strong> zwischen gesetzlichen Tätigkeitsverboten <strong>und</strong> Hygienevorschriften im Umgang mit Lebensmitteln unterschieden werden: Bayerisches Staatsministerium <strong>für</strong> Umwelt <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München Internet: www.stmug.bayern.de; E-Mail:

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