Kann man in schleswig-holstein wieder urlaub machen

© Tourismus-Service Fehmarn, Dirk Moeller

Touristische Übernachtungen in Schleswig-Holstein und auf Fehmarn sind wieder ohne Einschränkungen möglich. Seit dem 3. April gilt anstelle der Maskenpflicht in vielen Bereichen auch nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer Maske.

Die aktuellen Regelungen für Ihren Urlaub finden Sie auf dieser Seite. 

Beherbergung

Für touristische Übernachtungen gibt es derzeit in Schleswig-Holstein und auf Fehmarn keine Einschränkungen mehr (wie z.B. die 3G-Regelung).

Gastronomie

In der Gastronomie gelten aktuell keine coronabedingten Einschränkungen mehr, wie z.B. die 3G-Regelung oder die Maskenpflicht.

Veranstaltungen

Veranstaltungen dürfen grundsätzlich ebenfalls wieder ohne Einschränkungen stattfinden. Werfen Sie gerne einen Blick in unseren Veranstaltungskalender. Darin finden Sie alle aktuell stattfindenden Veranstaltungen sowie mögliche Hinweise zur Teilnahme.

Bus & Bahn

In Bussen und Bahnen sowie Taxen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Tickets für die Linienbusse der Autokraft, welche auf Fehmarn verkehren, können bequem und kontaktfrei über die App "DB Navigator" der Deutschen Bahn als Handytickets erworben und vorgezeigt werden. In dieser App finden Sie auch die Fahrzeiten der Busse. Auch an den Ticketautomaten an den Bahnhöfen in Burg und Puttgarden können Sie Tickets für die Busse kaufen. 

Testzentren

    Auf Fehmarn gibt es derzeit folgende Testzentren:

    Teststation Burg (Fehmarn Schnelltest UG):

    • Standort: Mummendorfer Weg, Nähe Inselklinik
    • Öffnungszeiten: Mo-So 8-15 Uhr
    • Registrierung per ebba App (iOS oder Android), ohne App online über www.fehmarn-schnelltest.de oder direkt vor Ort ggf. mit Wartezeit. Alle Informationen zu der ebba App und den Abläufen finden Sie auf www.fehmarn-schnelltest.de.

    Hanse Testzentrum Burg:

    • Standort: Landkirchener Weg 34, Burg
    • Öffnungszeiten: Mo-Fr: 9-16 Uhr, Sa & So: geschlossen
    • Ohne Termin mit Registrierung vor Ort oder mit Online-Termin und -Regstrierung über //ht-zentrum.de

    Im Falle eines positiven Schnelltests muss ein PCR-Test durchgeführt werden. Dies ist an der Teststation in Burg möglich. Bitte melden Sie sich für die Terminabsprache unter der Telefonnummer 0800 1724643 (ausschließlich für PCR-Tests, keine allgemeine Infohotline!) oder wenden Sie sich an eine Arztpraxis. Begeben Sie sich bitte in Ihrer Unterkunft in Quarantäne bis das PCR-Testergebnis vorliegt. Fällt der PCR-Test negativ aus, sind keine weiteren Maßnahmen notwendig und Sie können Ihren Urlaub ganz normal fortführen. Positive Testergebnisse werden dem Gesundheitsamt gemeldet, welches dann über Quarantäne und Abreise entscheidet. Außerdem werden Ihre Kontaktpersonen ermittelt. Die Positivmeldung wird Ihrem Heimatort gemeldet und fließt dort in die Statistik ein.

    Information zur Ausweispflicht von Kindern für Corona-Schnelltests: 

    • Kinder bis 16 Jahre dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person getestet werden. 
    • Handelt es sich hierbei um eine/n Erziehungsberechtige/n, so muss diese/r sich vor Ort mit einem Lichtbildausweis ausweisen. Für das Kind wird dann kein gesonderter Ausweis benötigt.
    • Werden Kinder von einer anderen Person zum Testzentrum begleitet, wird eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten benötigt. Außerdem muss die Begleitperson sich ausweisen. Für das Kind wird dann ebenfalls kein Ausweis benötigt.
    • Jugendliche ab 16 Jahren dürfen auch alleine zum Test kommen, benötigen dann aber einen Lichtbildausweis und eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten. 

    Wie verhalte ich mich richtig?

    Auch auf Fehmarn gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen. Bitte beachten Sie Folgendes:

    • Es wird empfohlen, zu anderen Personen einen gewissen Abstand einzuhalten
    • In Innenräumen, insbesondere wenn Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen
    • Gründliches Händewaschen und Husten- und Niesetikette befolgen
    • Möglichkeiten zum Desinfizieren der Hände nutzen
    • Auf Händeschütteln verzichten
    • Bitte auf Aushänge und Schilder achten und an die Hinweise halten
    • Möglichst kontaktlos bezahlen
    • Sich stets anderen gegenüber verantwortungsbewusst verhalten und sich selbst und andere schützen

    Maskenpflicht

    Die Maskenpflicht entfällt in Schleswig-Holstein seit dem 3. April weitesgehend. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Masken oder der Standards KN95/N95 oder FFP2) gilt nur noch in Bussen, Bahnen und Taxen sowie teilweise im Gesundheitswesen. Bitte beachten Sie auch weiterhin entsprechende Aushänge zur Maskenpflicht beim Betreten von Gebäuden, Geschäften etc. da hier auch gemäß des Hausrechtes Sonderregelungen gelten können.

    Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird weiterhin insbesondere in Innenräumen empfohlen, in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht.

    Anreise aus dem Ausland

    In Schleswig-Holstein gelten für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland die einheitlichen Regelungen des Bundes. Wichtige Fragen und Antworten finden Sie zudem beim Bundesgesundheitsministerium.

    Die Bestimmungen für die Einreise von Deutschland nach Dänemark (z.B. mit den Scandlines-Fähren ab Puttgarden) können Sie hier nachlesen. 

    Stornierungen

    Sie möchten gerne in den nächsten Monaten Urlaub auf Fehmarn machen, aber wissen nicht, welche Stornierungsbedingungen dann eigentlich für Ihre Unterkunft gelten? 

    Zu welchen Konditionen Sie gegebenenfalls stornieren könnten, hängt von unter anderem von den aktuell geltenden Corona-Regelungen ab. Um Ihnen etwas Planungssicherheit zu geben, haben wir hier die unterschiedlichen Fälle in einem FAQ für Sie aufgelistet.

    Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen können. 

    Ich bin erkrankt oder in Quarantäne und kann daher nicht anreisen.

    In diesem Fall gelten die normalen, vertraglich vereinbarten Stornierungsbedingungen aus Ihrem Mietvertrag. Für diesen Fall können Sie z.B. auch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Bitte prüfen Sie hier jedoch den genauen Versicherungsschutz im Bezug auf die Corona-Pandemie. Suchen Sie aber gerne auch das Gespräch mit Ihrem Vermieter und versuchen Sie, eine möglichst kulante und einvernehmliche Lösung zu finden, wie zum Beispiel die Umbuchung auf einen späteren Reisezeitraum.

    Ich habe Angst vor einer Ansteckung oder gehöre zur Risikogruppe und möchte vorsichtshalber nicht anreisen.

    Eine Absage des Urlaubs wäre in diesem Fall eine individuelle Entscheidung. Daher gelten die normalen, vertraglich vereinbarten Stornierungsbedingungen aus Ihrem Mietvertrag. 

    Wie lauten die Stornierungsbedingungen bei einer Buchung über den Tourismus-Service Fehmarn?

    Für Unterkunftsbuchungen über unseren Gäste- und Buchungsservice oder www.fehmarn.de fallen gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) folgende Rücktrittskosten (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises) an: 

    • Ferienhäuser/-wohnungen:
      • Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % 
      • Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 % 
      • danach und bei Nichterscheinen: 80 %
    • Hotels/Pensionen/Privatzimmer:
      • Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 10 % 
      • Rücktritt bis zum 21. Tag vor Reisebeginn: 20 % 
      • Rücktritt bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 40 % 
      • Rücktritt bis zum 3. Tag vor Reisebeginn: 50 % 
      • danach und bei Nichterscheinen: 80 %

    Vollständige AGB einsehen

    Infos für Vermieter/-innen

    Liebe Vermieterinnen und Vermieter,

    für die Beherbergung von Gästen entfallen in Schleswig-Holstein und auf der Insel Fehmarn seit dem 19. März alle Einschränkungen, wie z.B. 3G-Regelung. Seit dem 3. April entfällt außerdem weitesgehend die Maskenpflicht. 

    Für Einrichtungen mit Publikumsverkehr wird in der neuen Landesverordnung weiterhin empfohlen, die jeweils aktuellen Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus zu beachten und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung folgender Hygienestandards zu gewährleisten:

    • Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte halten die allgemeinen Regeln zur Husten- und Niesetikette ein
    • in geschlossenen Räumen bestehen Möglichkeiten zum Waschen oder Desinfizieren der Hände
    • Oberflächen, die häufig von Besucherinnen und Besuchern berührt werden, sowie Sanitäranlagen werden regelmäßig gereinigt
    • Innenräume werden regelmäßig gelüftet

    Es wird außerdem empfohlen, einen QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitzustellen und die Umsetzung der Hygienestandards kenntlich zu machen.

    Tourismuskodex

    Für die schleswig-holsteinische Ostseeküste wurde für die Zeit der Corona-Pandemie vom Ostsee-Holstein-Tourismus e.V. ein Tourismuskodex erstellt, hinter dem auch der Tourismus-Service Fehmarn sowie die Stadt Fehmarn voll und ganz stehen. Mit diesem Kodex sollen die Interessen von Einheimischen, Gästen und Tourismusakteuren gleichermaßen Berücksichtigung finden und ostseeweit eine möglichst widerspruchsfreie und zielführende Maßnahmenplanung und -umsetzung sowie Kommunikation erfolgen. 

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