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So kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung auch nach dem 30. November
30.11.2021 —
Erhöht ein Versicherer die Beiträge, besteht für den Versicherten Sonderkündigungsrecht. In vielen Fällen ist eine Kündigung der Kfz-Versicherung so auch noch nach dem 30. November möglich.
Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss den laufenden Vertrag im Normalfall bis zum 30. November kündigen. Ausnahmen hiervon sind Verträge mit unterjähriger Laufzeit oder Verträge, die von vornherein monatlich kündbar sind. Doch auch wer den Stichtag 30. November verpasst hat, kann in sehr vielen Fällen den Vertrag trotzdem noch kündigen. Erhöht die Versicherung nämlich die Beiträge, besteht für den Versicherten Sonderkündigungsrecht. Und zwar für vier Wochen mit Erhalt der Benachrichtigung über die Beitragserhöhung. So funktioniert es!
Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung
Erhöht die Versicherung den Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherte den Vertrag kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt mit Erhalt der Benachrichtigung über die Beitragserhöhung einen Monat. Als Benachrichtigung dient üblicherweise die Jahresbeitragsrechnung. Doch die sollte man sich sehr genau ansehen. Oftmals ist eine Beitragserhöhung auf den ersten Blick gar nicht zu erkennen. Denn ist der Versicherte unfallfrei gefahren, erhöht sich zum neuen Jahr auch der Schadenfreiheitsrabatt. Unterm Strich zahlt man dann weniger, obwohl die Versicherung eigentlich teurer geworden ist. Wolfgang Schütz vom Vergleichsportal Verivox erklärt dazu: "Wenn der Kfz-Versicherer den Rabatt nicht komplett an den Kunden weiterreicht, steckt dahinter eine Preiserhöhung." Man spricht dann auch von einer versteckten oder verdeckten Beitragserhöhung.
Damit eine Beitragserhöhung besser zu erkennen ist, geben die meisten Versicherungen in der Beitragsrechnung einen Vergleichsbeitrag an. Dieser Vergleichsbeitrag wird nur fiktiv ermittelt. Er zeigt an, wie hoch der bisherige Beitrag mit dem neuen (zukünftigen) Schadenfreiheitsrabatt ausgefallen wäre. Ist der Vergleichsbeitrag niedriger als der zukünftig zu zahlende Beitrag, hat es eine Beitragserhöhung gegeben (siehe Beispiel in der Tabelle).
Beispiel für eine verdeckte Beitragserhöhung
Manche Kfz-Versicherer geben in ihrer Beitragsrechnung allerdings gar keinen Vergleichsbeitrag an – dazu sind sie nämlich nicht verpflichtet. Zwar müssen sie in der Beitragsrechnung auf das Kündigungsrecht hinweisen – sofern eines besteht. Doch dieser Hinweis findet sich dann oft im Kleingedruckten auf der Rückseite der Rechnung.
Damit das Sonderkündigungsrecht gegeben ist, reicht es übrigens schon, wenn ein Bestandteil der Kfz-Versicherung (Haftpflicht oder Kasko) teurer wird. Der andere Bestandteil dürfte sogar günstiger werden. Und das Sonderkündigungsrecht besteht auch dann, wenn der Beitrag gleich bleibt, aber der Umfang des Versicherungsschutzes vermindert wird. In der Praxis kommt das jedoch wesentlich seltener vor als eine Beitragserhöhung.
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Frist beim Sonderkündigungsrecht
Auch beim Sonderkündigungsrecht beträgt die Frist vier Wochen – und zwar mit Erhalt der Benachrichtigung über die Beitragserhöhung. Viele Kfz-Versicherungen verschicken die jährliche Beitragsrechnung erst im Laufe des Novembers oder sogar noch später. Wer seine Beitragsrechnung erst im Laufe des Dezembers bekommt, hat demnach auch im Januar noch das Recht zur Sonderkündigung rückwirkend zum Jahreswechsel.
Weitere Gründe für eine Sonderkündigung
Neben der Beitragserhöhung gibt es weitere Anlässe, die es dem Versicherungsnehmer ermöglichen außerordentlich zu kündigen:
• Unfall: Nach einem Schaden, den die Versicherung reguliert hat, gilt ein vierwöchiges
Sonderkündigungsrecht. Voraussetzung ist, dass die Schadensregulierung offiziell abgeschlossen wurde (Bescheid des Versicherers abwarten). Das Recht zur Sonderkündigung gilt hier übrigens auch für den Versicherer.
• Fahrzeugwechsel: Wer ein gebrauchtes Auto von privat kauft, übernimmt zunächst die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers. Vier Wochen ab Kauf gilt dafür ein Sonderkündigungsrecht. Wer sein Auto selbst verkauft, überträgt die Versicherung
mit dem Verkauf auf den neuen Besitzer. Wird ein Auto abgemeldet, erlischt der Versicherungsvertrag nach einer beitragsfreien Ruhephase automatisch.
Wann das
Sonderkündigungsrecht nicht greift
In manchen Situationen gilt das Sonderkündigungsrecht trotz einer Beitragserhöhung der Kfz-Versicherung nicht. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer selbst für die Änderung des Beitrages verantwortlich ist. Zum Beispiel, wenn die
Regionalklasse durch einen Wohnortswechsel steigt oder Parameter der Kfz-Versicherung (etwa Kilometerleistung, eingetragene Fahrer) geändert wurden. Oder auch, wenn der Versicherte in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wurde. Sollte der Betrag durch eine Steigerung der staatlichen Versicherungssteuer steigen, ist eine
Sonderkündigung ebenfalls nicht möglich.
Bei der Kündigung auf Formalitäten achten
Egal ob ordentliche Kündigung oder außerordentliche Kündigung bei Sonderkündigungsrecht: Wer auf Nummer sicher gehen will, versendet die Kündigung immer als Einschreiben mit Rückschein – auch wenn eine Kündigung per Fax oder E-Mail laut Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaft möglich wäre. Bei eventuellen Unstimmigkeiten ist so immer der Nachweis möglich, dass die Kündigung fristgerecht versendet wurde und den Empfänger erreicht hat. Wichtig beim Sonderkündigungsrecht: Nehmen Sie im Kündigungsschreiben ausdrücklich Bezug auf den Grund für die Kündigung (zum Beispiel: Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung). Anderenfalls kann die Versicherung eine Kündigung nach dem 30. November ablehnen.