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Nach Anmeldung der Privatinsolvenz: Wie lange dauert die Restschuldbefreiung?

Das Ziel eines jeden Schuldners ist es, die vorhandenen Schulden so schnell wie möglichen zu tilgen. Dies ist oft einfacher gesagt als getan. Denn bis der Betroffene komplett von seinen Zahlungsverpflichtungen entbunden wird, können Jahre vergehen.

Als besonders langwierig erweist sich hierbei der Weg in die Schuldenfreiheit mittels Insolvenzverfahren. Die Anmeldung der Privatinsolvenz ist für viele der letzte Ausweg aus den Schulden. Das Ziel eines Privatinsolvenzverfahrens ist immer die Restschuldbefreiung.

Doch welche Dauer hat eine Restschuldbefreiung in Deutschland? Wann ist der Schuldner endgültig von seinen Schulden befreit? Ist eine vorzeitige Restschuldbefreiungmöglich? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.

Wichtiger Hinweis: Wer ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt, kommt schon nach drei Jahren in den Genuss der Restschuldbefreiung. Der Schuldner muss dafür nicht mehr die Verfahrenskosten und 35 Prozent seiner Schulden bezahlen. Es genügt, wenn er sich redlich verhält und seinen Obliegenheiten nachkommt.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.

Dauer der Restschuldbefreiung kurz zusammengefasst

Wie lange dauert die Privatinsolvenz bis zur Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung erfolgt in Deutschland nach einer Dauer von 3, 5 oder 6 Jahren.

Lässt sich diese Dauer bis zur Restschuldbefreiung auch verkürzen?

Ja, eine Verkürzung der Dauer ist grundsätzlich möglich, und zwar auf 3 oder 5 Jahre.

Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

Wie lange es dauert, bis es zur Restschuldbefreiung kommt, hängt davon ab, wie viel der Verfahrenskosten und der offenen Forderungen bereits abgezahlt wurde. Näheres erfahren Sie hier.

  • Dauer der Restschuldbefreiung kurz zusammengefasst
  • Insolvenzverfahren: Dauer bis zur Restschuldbefreiung
    • Restschuldbefreiungsverfahren: Dauer der letzten Phase
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Insolvenzverfahren: Dauer bis zur Restschuldbefreiung

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, wird das pfändbare Vermögen und Einkommen des Schuldners an einen Treuhänderbzw. Insolvenzverwalter abgetreten, der dieses verwaltet und verwertet. Auf diese Weise sollen die offenen Forderungen der Gläubiger befriedigt werden.

Für den Schuldner beginnt mit der Eröffnung der Privatinsolvenz die sogenannte Wohlverhaltensphase. Diese beinhaltet, dass sich der Betroffene an gewisse Auflagen halten muss. Wird sie erfolgreich absolviert, erfolgt die Restschuldbefreiung im Regelfall nach 6 Jahren.

Ob bei einer Insolvenz die Restschuldbefreiung schon nach 3 Jahren erteilt werden kann, entscheidet ein Gericht.

Es ist allerdings möglich, die bis zur Restschuldbefreiung abzuwartende Dauer zu verkürzen. Gemäß § 300 der Insolvenzordnung(InsO) kann eine vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens nach folgenden Fristen durch ein Gericht gewährt werden:

  • Sofortige Erteilung der Restschuldbefreiung: Die Dauer des Insolvenzverfahrens ist hierbei davon abhängig, wie viel Zeit die Befriedigung der offenen Forderungen der Insolvenzgläubiger in Anspruch nimmt. Somit ist die Restschuldbefreiung jederzeit möglich, allerdings nur, wenn alle Verfahrenskosten bezahlt wurden und keine neue Forderungen durch einen Insolvenzgläubiger angemeldet wurden.
  • 3 Jahre nach Insolvenzeröffnung: Bei der Privatinsolvenz kann eine Restschuldbefreiung nach 3 Jahren erfolgen, wenn alle Verfahrenskosten bis dahin beglichen wurden und mindestens 35 Prozent der Forderungen bezahlt worden sind.
  • 5 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: In der Privatinsolvenz kann die Restschuldbefreiung nach 5 Jahren erteilt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt zumindest die Kosten des Verfahrens in vollem Umfang gezahlt wurden.

Restschuldbefreiungsverfahren: Dauer der letzten Phase

Die offenen Forderungen der Gläubiger wurden befriedigt und alle Verfahrenskosten sind bezahlt oder die Abtretungsfrist ist ohne vorzeitige Beendigung abgelaufen: Wie lange dauert es aber nun noch, bis der Schuldner endgültig von seinen Schulden befreit ist?

Nachdem gemäß § 300 InsO die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter oder Treuhänder und der Schuldner durch das Gericht angehört wurden, beschließt dieses die Erteilung der Restschuldbefreiung. Die Dauer der Restschuldbefreiungsphase ist vom Einzelfall abhängig und kann dadurch beeinflusst werden, ob Gründe vorliegen, die gegen eine Erteilung der Restschuldbefreiung sprechen.

Beachten Sie, dass eine Restschuldbefreiung grundsätzlich auch abgelehnt werden kann, wenn zum Beispiel ein Insolvenzgläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt. Die Dauer bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens verlängert sich dementsprechend.

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Wie stelle ich einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung?

Insolvenzschuldner müssen selbst einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung stellen. Der Antrag wird beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt. Im Antrag muss der Insolvenzschuldner die Voraussetzungen für die vorzeitige Entscheidung glaubhaft machen.

Wann kann man Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen?

Restschuldbefreiung erlangen. Um vorzeitig Restschuldbefreiung zu erlangen, muss die Mindestbefriedigungssumme von 35 % innerhalb von drei Jahren nach Insolvenzeröffnung an den Insolvenzverwalter gezahlt worden sein. Den entsprechenden Antrag kann der Schuldner auch noch später stellen.

Wann Antrag auf Restschuldbefreiung nach 5 Jahren stellen?

Soll die Wohlverhaltensphase der privaten Insolvenz auf drei bzw. fünf Jahre verkürzt werden, darf der Antrag erst dann gestellt werden, wenn die entsprechende Summe der Verfahrenskosten und – wenn nötig – eines Teils der offenen Forderungen tatsächlich getilgt wurden.

Wann muss ich den Antrag auf Restschuldbefreiung stellen?

Der Schuldner muss seinen Antrag auf Restschuldbefreiung spätestens innerhalb von zwei Wochen nachreichen (§ 287 Abs. 1 S. 2 InsO). Tut er das nicht fristgerecht, ist sein verspäteter Restschuldbefreiungsantrag als unzulässig abzuweisen.

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