Einreise von österreich nach deutschland corona aktuell

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Corona - Reiseinfos:

Unser Service für Ihre Reise

Alle Länder Europas haben ihre Einreisebeschränkungen als auch die Schutzmaßnahmen vor Ort aufgehoben bzw. gelockert. Auch für die wird kein 3G-Nachweis mehr benötigt.

Auf was Sie bei dennoch achten sollten, erfahren Sie übersichtlich gegliedert hier in unserem ÖAMTC Urlaubsservice. Informationen zu aktuellen Maßnahmen rund um das Coronavirus in Österreich und deren Auswirkungen auf die Mobilität finden Sie hier.

Übersichtskarte Europa

Die folgende Übersichtskarte gibt einen Überblick darüber, welche Maßnahmen bei der Einreise erforderlich sind. Detaillierte Infos dazu finden Sie beim jeweiligen Land:

  • oder

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Aktuelle Maßnahmen in unseren Nachbarländern

Nachstehend finden Sie die zur Zeit gültigen Corona-Bestimmungen für die Einreise aus Österreich in ein Nachbarland.

Deutschland

Was gilt für die Einreise?
Seit 1. Juni gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Deutschland. Nur für die Einreise aus Virusvariantengebieten gelten noch strengere Bestimmungen, allerdings wird derzeit kein Land als solches eingestuft.

Was gilt vor Ort?
Seit Oktober 2022 gelten bundesweit folgende Maßnahmen: Im öffentlichen Fernverkehr gilt FFP2-Maskenpflicht (ab 6 Jahren), für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren reicht auch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz aus. Für den Besuch von Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen gilt ebenfalls FFP2-Maskenpflicht, für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird darüber hinaus ein Testnachweis benötigt.
Die einzelnen Bundesländer können zusätzlich zu diesen Bestimmungen weitergehende Regelungen erlassen (z.B. Maskenpflicht auch im öffentlichen Personennahverkehr).
Mehr Infos: Deutsche Bundesregierung, Deutsche Tourismuszentrale

Infos zu Corona-Testmöglichkeiten erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 116 117 oder unter www.116117.de.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Italien

Was gilt für die Einreise?
Seit 1. Juni gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Italien.

Was gilt vor Ort?
Das Tragen einer FFP-2 Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht mehr vorgeschrieben, wird aber genauso wie bei Menschenansammlungen weiterhin empfohlen.
Mehr Infos: www.italia.it/en/covid19

Infos zu Corona-Testmöglichkeiten in Italien erhalten Sie telefonisch beim italienischen Gesundheitsministerium.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Schweiz & Liechtenstein

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich in die Schweiz bzw. nach Liechtenstein (ausgenommen ist nur noch Einreise aus Virusvariantengebiet oder Risikostaat).

Was gilt vor Ort?
Derzeit gibt es keine nationalen Maßnahmen mehr, allerdings können in den verschiedenen unterschiedliche Regelungen gelten.
Mehr Infos: Bundesamt für Gesundheit, Info-Plattform Coronavirus, Liechtenstein Tourismus

Corona-Testmöglichkeiten in der Schweiz finden Sie beim . Informationen zu Testmöglichkeiten in Liechtenstein gibt es telefonisch unter +423 235 45 32 oder unter www.regierung.li/coronavirus.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Slowakei

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich in die Slowakei.

Was gilt vor Ort?
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch für Krankenhäuser, Altenheime und Apotheken.
Mehr Infos: BMEIA, Slowakische Regierung

Corona-Testmöglichkeiten vor Ort finden Sie beim Gesundheitsministerium der Slowakischen Republik.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Slowenien

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.

Was gilt vor Ort?
Die Schutzmaßnahmen im Land wurden aufgehoben. Es gelten keine Zutrittsbeschränkungen mittels 3G-Nachweis und auch keine Maskenpflicht mehr (jedoch Empfehlung für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen).
Mehr Infos: Slowenien Tourismus, Slowenische Regierung

Corona-Testmöglichkeiten vor Ort sowie Infos rund um das Coronavirus erhält man unter der Info-Hotline 080 1404 (bzw. +386 1 478 7550 für Anrufe aus dem Ausland). Eine Liste mit PCR-Teststellen in Slowenien gibt es auch bei der WKO.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Tschechien

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.

Was gilt vor Ort?
Es gibt keine Zutrittsbeschränkungen mehr für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, Dienstleister, Kultur- und Sportveranstaltungen. Es ist kein 2G-/3G-Nachweis mehr erforderlich. Das Tragen einer Maske wird in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Besuch von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen empfohlen.
Mehr Infos: Tschechisches Gesundheitsministerium

Corona-Testmöglichkeiten vor Ort finden Sie beim tschechischen Gesundheitsministerium (auf Tschechisch).

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Ungarn

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.

Was gilt vor Ort?
Fast alle Corona-Schutzmaßnahmen wurden in Ungarn außer Kraft gesetzt. Das gilt auch für die Maskenpflicht, die nur in Spitälern und Altersheimen bestehen bleibt. Es gibt keine Zugangsbeschränkungen mit Corona-Pass (3G-Nachweis) mehr.
Mehr Infos: BMEIA, WKO, Ungarische Regierung

Corona-Testmöglichkeiten für Ungarn finden Sie beim nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit (auf Ungarisch).

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Aktuelle Maßnahmen in weiteren europäischen Ländern

In der folgenden Auflistung finden Sie detaillierte Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Einreise in das jeweilige Land aus Österreich kommend möglich ist und welche Corona-Maßnahmen in Europa noch gelten können.

Albanien

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Albanien.

Was gilt vor Ort?
Details zu Corona-Maßnahmen in Albanien finden Sie beim österreichischen Außenministerium.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Andorra

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Andorra.

Was gilt vor Ort?
Mehr Infos zu Corona-Maßnahmen in Andorra gibt es beim österreichischen Außenministerium und bei Visit Andorra.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Belgien

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Belgien.

Was gilt vor Ort?

  • Details zu den Corona-Maßnahmen in Belgien finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder auf der Website der belgischen Regierung.
  • Corona-Testmöglichkeiten in Belgien: Gesamtliste der belgischen Testzentren, Testzentren in der Region Brüssel

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Bosnien-Herzegowina

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Bosnien-Herzegowina.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in Bosnien-Herzegowina finden Sie beim österreichischen Außenministerium.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Bulgarien

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Bulgarien.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in Bulgarien finden Sie beim österreichischen Außenministerium.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Dänemark

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Dänemark. Infos zur Einreise nach Grönland finden Sie unter corona.nun.gl

Was gilt vor Ort?

  • Details zu den Corona-Maßnahmen in Dänemark finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder unter coronasmitte.dk
  • Corona-Testmöglichkeiten in Dänemark finden Sie unter coronasmitte.dk 

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Estland

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Estland.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in Rumänien finden Sie auf der Website der estnischen Regierung.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Finnland

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Finnland.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in Finnland finden Sie auf der Website der finnischen Regierung.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Frankreich

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Frankreich.

Was gilt vor Ort?

  • Details zu den Maßnahmen in Frankreich finden Sie auf der Webseite der französischen Regierung.
  • Corona-Testmöglichkeiten in Frankreich: Übersichtskarte des französischen Gesundheitsministeriums

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Griechenland

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Griechenland.

Was gilt vor Ort?
In Griechenland gilt eine Maskenpflicht (FFP2, ab 4 Jahren) in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auf Schiffen, Fähren und Ausflugsbooten kann auf das Tragen einer Maske hingewiesen und bestanden werden.
Mehr Infos zu Corona-Maßnahmen in Griechenland: Botschaft Athen, Greece Health First

Testmöglichkeiten vor Ort finden Sie in der Liste zu oder erkundigen Sie sich bei Ihrem Reisebüro bzw. Reiseveranstalter. Servicenummer für Rückfragen der griechischen Regierung: 0030 215 5605151, 0030 2131510932

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Großbritannien

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Großbritannien.

Gut zu wissen
Seit 1. Oktober 2021 ist die Einreise nach Großbritannien nur mehr mit Reisepass möglich. Nähere Informationen finden Sie bei der ÖAMTC Länder-Info Großbritannien.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in Großbritannien finden Sie auf der Website der britischen Regierung.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Irland

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Irland.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in Irland finden Sie beim irischen Tourismusamt oder auf der Website der .

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Island

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Island.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in Island finden Sie unter www.covid.is/english.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Kosovo

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich in den Kosovo.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Kroatien

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Kroatien.

Was gilt vor Ort?
Verpflichtender Mund-Nasen-Schutzes für in medizinischen Einrichtungen sowie Angestellte und BesucherInnen in Sozialeinrichtungen. Es gilt die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes: in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Verkaufslokalen, in Gastbetrieben, in Dienstleistungsbetrieben mit nahem Kontakt zu KundInnen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Mehr Infos zu Corona-Maßnahmen in Kroatien: BMEIA, Kroatisches Tourismusamt, Koronavirus.hr

Testmöglichkeiten in Kroatien finden Sie unter koronavirus.hr. Für Informationen rund um das Coronavirus und zu Testmöglichkeiten steht die Info-Hotline 113 in Kroatien zur Verfügung (Montag bis Freitag 08:00 - 16:00 Uhr).

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter . Bitte beachten Sie auch die Ein- und Durchreisebestimmungen von Slowenien sowie aktuelle Verkehrsinformationen für Kroatien und Slowenien.

Lettland

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Lettland.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in Lettland finden Sie auf der Website der lettischen Regierung.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Litauen

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Litauen.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in Litauen finden Sie beim österreichischen Außenministerium sowie unter //koronastop.lrv.lt/en/.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Luxemburg

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für österreichische oder EU-Bürger bei Einreise aus Österreich nach Luxemburg. Regelungen für Drittstaatsangehörige finden sich hier.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in Luxemburg finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder auf der Website der luxemburgischen Regierung.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Malta

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Malta.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in Malta finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder bei Visit Malta.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Moldau

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Moldau.

Hinweis
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Außenministeriums im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Monaco

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Monaco.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen und Testmöglichkeiten in Monaco und finden Sie auf der Website der monegassischen Regierung.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Montenegro

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Montenegro.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in Montenegro finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder bei Montenegro Travel.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Niederlande

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich in die Niederlande.

Was gilt vor Ort?
Details zu Corona-Maßnahmen in den Niederlanden finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder auf der Website der niederländischen Regierung.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Nordmazedonien

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Nordmazedonien.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in Nordmazedonien finden Sie beim österreichischen Außenministerium.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Norwegen

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Norwegen (inkl. Spitzbergen).

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in Norwegen finden Sie auf der Website der norwegischen Regierung oder bei Visit Norway.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Polen

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Polen.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in Polen finden Sie auf der Website der polnischen Regierung.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Portugal

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Portugal.

Informationen zur Einreise nach Madeira und auf die Azoren finden Sie beim österreichischen Außenministerium.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in Portugal finden Sie beim österreichischen Außenministerium.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Rumänien

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Rumänien.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen vor Ort finden Sie bei .
Corona-Testmöglichkeiten in Rumänien finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Russland

Was gilt für die Einreise?
Die Einreise von österreichischen Reisenden in die Russische Föderation ist möglich, sofern diese über ein gültiges Visum und einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) verfügen. Das Testzertifikat muss in englischer oder russischer Sprache vorgelegt werden. Für ein Zertifikat in deutscher Sprache wird eine Übersetzung ins Russische inkl. Beglaubigung durch die Konsularabteilung benötigt. Reiner Flughafentransit ist mit einem negativen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) möglich.

Hinweis
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Außenministeriums im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Die Landgrenze zwischen Russland und Weißrussland sowie der Ukraine ist für österreichische Staatsbürger geschlossen.


Details zu den Maßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium.

San Marino

Was gilt für die Einreise?
Ein- und Ausreisen in das Gebiet der Republik San Marino richten sich nach den Einreisebestimmungen für Italien (siehe "").

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in San Marino finden Sie bei Visit San Marino.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Schweden

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Schweden.

Was gilt vor Ort?
In Schweden gibt es keine Corona-Beschränkungen mehr. Mehr Infos: Visit Sweden.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Serbien

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Serbien.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in Serbien finden Sie beim österreichischen Außenministerium.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Spanien

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen und keine Registrierungspflicht mehr für die Einreise aus Österreich nach Spanien (ausgenommen ist nur noch die Einreise von außerhalb der EU/des Schengen-Raums).

Was gilt vor Ort?
Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen im Land wurden aufgehoben, die Maskenpflicht für Personen ab sechs Jahren gilt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Altersheimen, Apotheken und Gesundheitseinrichtungen.
Mehr Infos: BMEIA, Spanisches Tourismusamt

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Türkei

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich nach Türkei.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in der Türkei finden Sie beim österreichischen Außenministerium.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Ukraine

Es gilt eine Reisewarnung für die Ukraine. Vor allen Reisen in die Ukraine wird aufgrund des Krieges eindringlich gewarnt. Es wird dringend geraten, das Land unverzüglich zu verlassen.

Für die Einreise nach Österreich gelten keine COVID-relevanten Beschränkungen.

Weißrussland

Was gilt für die Einreise?
Die Einreise auf dem Luftweg ist erlaubt, jedoch ist Belarus nicht mehr über direkte Flugverbindungen aus Europa erreichbar (unabhängig von der epidemiologischen Situation). Die Einreise mit in der EU registrierten Fahrzeugen ist verboten, die Landgrenzen zu Russland und zur Ukraine sind für österreichische Staatsbürger geschlossen. Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in Weißrussland finden Sie beim österreichischen Außenministerium.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Zypern

Was gilt für die Einreise?
Derzeit gelten keine COVID-19-Einreisebestimmungen mehr für die Einreise aus Österreich.

Gut zu wissen: Informationen zur Einreise in die international nicht anerkannte Türkische Republik Nordzypern (TRNC) gibt es beim österreichischen Außenministerium.

Was gilt vor Ort?
Details zu den Corona-Maßnahmen in Zypern finden Sie beim österreichischen Außenministerium und bei Visit Cyprus.

Was gilt für die Rückreise nach Österreich?
Seit 16. Mai 2022 gelten keine Corona-Beschränkungen mehr bei der Rückreise nach Österreich. Mehr Infos unter

Aktuelle Maßnahmen in Außereuropa

Während es in einigen Ländern weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens kommt, lockern andere beliebte Reiseländer ihre Corona-Reiseeinschränkungen, um Tourismus wieder zu ermöglichen. Detaillierte Informationen finden Sie beim österreichischen Außenministerium. In folgende beliebte Fernreiseländer kann man beispielsweise - teils unter bestimmten Auflagen - wieder einreisen:

  • Ägypten: Egypt Travel
  • Australien: Innenministerium Australien
  • Dominikanische Republik: 
  • Indonesien: Indonesische Immigrationsbehörde, Registrierung Indonesien
  • Kanada: Webseite der kanadischen Regierung (Einreise seit 1. Oktober ohne Einschränkungen möglich)
  • Malediven: Tourismusministerium Malediven, Einreiseformular Malediven
  • Marokko: Marokkanische Flughafenbehörde, Einreiseformular Marokko
  • Mauritius: Mauritius Tourism, Einreiseformular Mauritius
  • Neuseeland: New Zealand Immigration, Traveller Declaration
  • Seychellen: Seychelles Tourism, Travel Authorization
  • Singapur: Immigration and Checkpoints Authority, Elektronische Ankunftskarte
  • Thailand: Thailändische Botschaft, Tourism Authority of Thailand (Einreise seit 1. Oktober ohne Einschränkungen möglich)
  • USA: Centers for Disease Control and Prevention, Gesundheitsformular
  • Vereinigte Arabische Emirate: ,

Angebote und Buchungsmöglichkeiten finden Sie beim ÖAMTC Reisebüro.

Tipp: Auslandsregistrierung vom BMEIA

Das österreichische Außenministerium (BMEIA) bietet an, dass Sie Ihre Urlaubs- und Kontaktdaten unter speichern können, damit Sie das österreichische Außenministerium im Notfall direkt kontaktieren kann. 

Einreise nach Österreich

Seit 16. Mai 2022 ist kein 3G-Nachweis für die Einreise nach Österreich erforderlich und die Einreise ist ohne Corona-Beschränkungen möglich.

Für die Einreise aus Virusvariantengebieten (Anlage 1) gelten strengere Bestimmungen (3G-Nachweis, Registrierung, Quarantäne). Aktuell wird jedoch kein Land als Virusvariantengebiet eingestuft. Damit gelten für die Einreise nach Österreich aktuell keine Beschränkungen, mehr Informationen finden Sie beim österreichischen Gesundheitsministerium.

Kann ich ohne 3G-Nachweis nach Österreich reisen?

Ja, seit 16. Mai ist für die Einreise nach Österreich kein 3G-Nachweis, keine Quarantäne und keine Registrierung mehr notwendig. Offiziell gelten zwar strengere Bestimmungen für die Einreise aus Virusvariantengebieten, derzeit fällt aber kein Land in diese Kategorie.  

Was gilt für Pendler?

Es gibt keine Sonderregelung mehr für Pendler, daher gelten die allgemeinen Einreisebestimmungen (siehe oben).

Infos für Flugreisende

Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor dem Abflug bei Ihrer Fluglinie über die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen an Bord sowie die Einreisebestimmungen in das Zielland. Sollte für die Einreise noch ein 3G-Nachweis erforderlich sein, können die Airlines bereits beim Boarding die Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen kontrollieren.

Die Austrian Airlines etwa bietet Reisenden mit der digitalen Dokumentenprüfung Unterstützung an und prüft bereits vor dem Abflug, ob alle erforderlichen Dokumente für die Einreise in das Zielland vorhanden sind.

Die meisten Flughäfen bieten auch die Möglichkeit einen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) zu machen. Je nach Test liegt innerhalb von etwa 30 Minuten bis mehreren Stunden das Ergebnis vor. Mehr Infos erhalten Sie auf den Seiten der entsprechenden Flughäfen.

Für Flug- und Reisebuchungen steht Ihnen selbstverständlich auch unser Reisebüro ÖAMTC Reisen unter der Hotline 01 711 99 34000 (Mo-Fr 09:00-17:00 Uhr) zur Verfügung.

Reiserecht & -storno

Das juristische Team des ÖAMTC beantwortet im nachstehenden Artikel die wichtigsten Fragen rund um das Thema Urlaub und Reisen: 

Fragen und Antworten zum Thema Reiserecht

Für weitere Fragen steht Ihnen die ÖAMTC Rechtsberatung gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auch hier auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.

Aktuelle Infos für Österreich

Details zu den aktuell gültigen Maßnahmen finden Sie im Artikel "Mobilität - Maßnahmen rund um das Coronavirus". Informationen zu den kostenlosen Testmöglichkeiten finden Sie hier.

Weiterführende Infos zu den aktuell gültigen Maßnahmen finden Sie außerdem beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter "Aktuelle Maßnahmen" bzw. unter "Häufig gestellte Fragen".

Wichtige Kontakte

Folgende Kontakte stehen Ihnen zum Thema Coronavirus in Österreich zur Verfügung:

  • AGES Corona-Hotline unter 0800 555 621: Fragen zum Grünen Pass sowie Informationen zu Übertragung, Symptomen und Vorbeugung von Corona sowie Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe (24 Stunden besetzt)
  • Die telefonische Gesundheitsberatung unter 1450, wenn Sie Symptome aufweisen (24 Stunden besetzt).
  • Service-Formular Grüner Pass der AGES: wenn Sie Fehler in einem Ihrer Zertifikate (Genesungszertifikat, Impfzertifikat,  Genesen und Geimpft Zertifikat) festgestellt haben.

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Weltgesundheitsorganisation.

Quelle: BMEIA

Coronavirus & Schutzbrief

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus treten bei Mitgliedern auch viele Fragen den  Schutzbrief betreffend auf.

Der ÖAMTC hat die Schutzbrief-Sonderleistung bis 31. Dezember 2022 erweitert und übernimmt nun auch Übernachtungskosten, wenn eine geschützte Person in Österreich den Urlaubsort aufgrund einer behördlichen Quarantäne nicht verlassen bzw. die Heimreise nicht wie geplant angetreten werden kann. Im Fall einer Quarantäneanordnung werden auch Kosten für einen Corona-Test übernommen, sofern damit (bei negativem Ergebnis und behördlich genehmigter Abreisemöglichkeit) eine schnellere Heimreise ermöglicht werden kann. Genauere Informationen zu dieser zusätzlichen Schutzbrief-Leistung finden Sie hier.

Hilft der Schutzbrief, wenn ich in ein europäisches Land mit einer bestehenden Reisewarnung verreise?

Tritt eine Reisewarnung der Stufen 5 oder 6 nach der Abreise in ein Land oder Gebiet ein, so ist dies durch den Schutzbrief gedeckt. Bitte beachten Sie, dass es in diesem Fall zu Einschränkungen oder zeitlichen Verzögerungen bei der Leistungserbringung kommen kann. Bei Abreise in ein Land oder Gebiet mit bestehender Reisewarnung der Stufen 5 und 6 ist der Schutzbrief nicht zur Übernahme von Kosten verpflichtet.

Derzeit besteht ein hohes Sicherheitsrisiko der Stufe 4 in meinem Urlaubsland – wie schaut es da mit den Leistungen des Schutzbriefs aus?

Reisen in Länder oder Gebiete mit Sicherheitsstufe 4 und darunter sind durch den Schutzbrief gedeckt. Bitte beachten Sie, dass nach Abreise eintretende Umstände (z.B. Reisewarnung der Stufen 5 oder 6) zu Einschränkungen oder zeitlichen Verzögerungen in der Leistungserbringung führen können.

Leistet der Schutzbrief (z.B. Fahrzeugrückholung nach Unfall, Personenrückholung, Pannendienst) in Ländern in denen ein hohes Sicherheitsrisiko der Stufe 4 herrscht?

Reisen in Länder oder Gebiete mit Sicherheitsstufe 4 und darunter sind durch den Schutzbrief gedeckt. Bitte beachten Sie, dass nach Abreise eintretende Umstände (z.B. Reisewarnung der Stufen 5 oder 6) zu Einschränkungen oder zeitlichen Verzögerungen in der Leistungserbringung führen können.

Hilft der Schutzbrief auch bei einer Erkrankung durch das Coronavirus?

Grundsätzlich ist eine Erkrankung am Coronavirus kein Ausschlussgrund für den Schutzbrief. Auf Grund bestehender Meldepflichten und Regelungen rund um die Erkrankung bzw. auch schon rund um Verdachtsfälle kann der ÖAMTC Entscheidungen bezüglich der Leistungserbringung allerdings nicht ohne Abstimmung mit den zuständigen Behörden in Österreich und im Schutzbrief-Geltungsbereich treffen.

Einfach gesagt: Wir helfen bei einem COVID-19 Verdachts- oder Krankheitsfall bzw. in einem Gebiet, in dem das Coronavirus auftritt nach Möglichkeit und in Abstimmung mit den Behörden unter Berücksichtigung der herrschenden Rahmenbedingungen und Verpflichtungen.

Gibt es also besondere Regelungen für den Umgang mit Coronavirus Erkrankungen oder Verdachtsfällen – beispielsweise Quarantäne-Regelungen, so muss der ÖAMTC seine Leistung danach richten. Es gilt auch hier: Bei Abreise in ein Land oder Gebiet mit bestehender Reisewarnung der Stufen 5 oder 6 ist der Schutzbrief nicht zur Übernahme der Kosten verpflichtet.

Für Reisewarnungen der Stufen 5 oder 6 aufgrund von Corona gelten besondere Bedingungen: Informieren Sie sich dazu bitte beim ÖAMTC.

Im Sommer 2020 wurde daher innerhalb Österreichs eine einzigartige neue Schutzbrief-Sonderleistung (gültig bis 31. Dezember 2022) eingeführt, die im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht nur zusätzliche Übernachtungskosten, sondern auch Kosten für einen Corona-Test übernimmt, sofern damit (bei negativem Ergebnis und behördlich genehmigter Abreisemöglichkeit) eine schnellere Heimreise ermöglicht werden kann. Genauere Informationen dazu finden Sie hier.

In jedem Fall gilt: Wir kümmern uns individuell um jedes einzelne Mitglied und  jeden einzelnen Schutzbrief-Fall und verständigen uns mit den Betroffenen über die mögliche und sinnvolle Unterstützung. Der ÖAMTC beobachtet die Entwicklungen mit äußerster Sorgfalt und hat die aktuellsten Informationen rund um dieses Thema.

An dieser Stelle erlauben Sie uns bitte einen ausdrücklichen Hinweis: Besteht bereits zum Zeitpunkt des Reiseantrittes eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums und ein Mitglied riskiert dennoch eine Reise in ein Krisengebiet, so ist der Schutzbrief nicht zur Übernahme von Leistungen verpflichtet.
Meiden Sie Gebiete mit offizieller Reisewarnung unbedingt zu Ihrer eigenen Sicherheit!

Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Reisewarnungen beim österreichischen Außenministerium.

Was kann der Schutzbrief tun, wenn mit dem Coronavirus Erkrankte nicht nach Hause transportiert werden können?

Kann ein Mitglied mit Coronavirus-Erkrankung oder -Verdacht aufgrund der Umstände und vorherrschenden Regelungen nicht transportiert werden, gibt es andere Leistungen im Schutzbrief, die dem Mitglied weiterhelfen können. So zum Beispiel der im Schutzbrief inkludierte Auslandskrankenschutz, der nicht nur Kosten für medizinische Transporte, sondern auch für Behandlungen sowie verordnete Medikamente übernimmt, weiters Übernachtungskosten für Schutzbrief-geschützte, mitreisende Personen, ebenso Heimreisekosten oder Kinderrückholung.

In jedem Fall gilt: Wir kümmern uns individuell um jedes einzelne Mitglied und jeden einzelnen Schutzbrief-Fall und verständigen uns mit den Betroffenen über die mögliche und sinnvolle Unterstützung. Der ÖAMTC beobachtet die Entwicklungen mit äußerster Sorgfalt und hat die aktuellsten Informationen rund um dieses Thema.

An dieser Stelle erlauben Sie uns bitte einen ausdrücklichen Hinweis: Besteht bereits zum Zeitpunkt des Reiseantrittes eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums und ein Mitglied riskiert dennoch eine Reise in ein Krisengebiet, so ist der Schutzbrief nicht zur Übernahme von Leistungen verpflichtet.
Meiden Sie Gebiete mit offizieller Reisewarnung unbedingt zu Ihrer eigenen Sicherheit!

Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Reisewarnungen beim österreichischen Außenministerium.

Werden Fahrzeugleistungen des Schutzbriefes, wie Pannenhilfe, Abschleppung oder Fahrzeugrückholung in Gebieten mit Coronavirus-Fällen erbracht?

Grundsätzlich erbringt der ÖAMTC seine Schutzbrief-Fahrzeugleistungen weiterhin! Auf Grund bestehender Meldepflichten und Regelungen rund um diese Erkrankung und Gebiete, in denen sie auftritt, kann der ÖAMTC Entscheidungen bezüglich der Leistungserbringung allerdings nicht ohne Abstimmung mit den Partnern vor Ort und gegebenenfalls auch mit Behörden in Österreich und im Schutzbrief-Geltungsbereich treffen.

Einfach gesagt: In einem Gebiet mit COVID-19 Erkrankungen erbringen wir Fahrzeugleistungen unter Berücksichtigung behördlicher Rahmenbedingungen und nach Möglichkeit. Gibt es also besondere Regelungen für Coronavirus-Gebiete – beispielsweise Quarantäne-Regelungen, so muss der ÖAMTC seine Leistung danach richten. Das gilt natürlich auch für Personenleistungen nach einem Fahrzeugausfall wie zum Beispiel die Heimreise mit Mietwagen oder Bahn.

Es gilt auch hier: Bei Abreise in ein Land oder Gebiet mit bestehender Reisewarnung der Stufen 5 und 6 ist der Schutzbrief nicht zur Übernahme von Kosten verpflichtet.

In jedem Fall gilt: Wir kümmern uns individuell um jedes einzelne Mitglied und  jeden einzelnen Schutzbrief-Fall und verständigen uns mit den Betroffenen über die mögliche und sinnvolle Unterstützung. Der ÖAMTC beobachtet die Entwicklungen mit äußerster Sorgfalt und hat die aktuellsten Informationen rund um dieses Thema.

An dieser Stelle erlauben Sie uns bitte einen ausdrücklichen Hinweis: Besteht bereits zum Zeitpunkt des Reiseantrittes eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums und ein Mitglied riskiert dennoch eine Reise in ein Krisengebiet, so ist der Schutzbrief nicht zur Übernahme von Leistungen verpflichtet.
Meiden Sie Gebiete mit offizieller Reisewarnung unbedingt zu Ihrer eigenen Sicherheit!

Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Reisewarnungen beim österreichischen Außenministerium.

FAQs der Club-Juristen zum Reisen

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Was brauche ich um von Österreich nach Deutschland zu Reisen?

Seit Samstag, 11. Juni 2022, sind sämtliche COVID-19 -Einreisebeschränkungen nach Deutschland vorläufig aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt sind Einreisen nach Deutschland wieder zu allen Reisezwecken zulässig (auch zu Tourismus- und Besuchsreisen).

Was sind die Einreisebestimmungen nach Deutschland unter Covid 19?

Seit dem 1. Juni 2022 brauchen Einreisende keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ausgenommen sind Personen, die auch einem Virusvariantengebiet einreisen (siehe unten).

Welchen Test brauche ich für die Einreise nach Deutschland?

Welche Tests werden anerkannt? Es werden grundsätzlich Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik ( PCR , LAMP , TMA ) und Antigentests zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS - CoV -2 anerkannt. Antikörper-Tests werden nicht als Testnachweis anerkannt.

Wann muss ich nach dem Urlaub in Quarantäne?

Die Quarantäne hat grundsätzlich für einen Zeitraum von 14 Tagen zu erfolgen. Die Quarantäne endet vor dem Ablauf von 14 Tagen zum dem Zeitpunkt, in dem das betroffene Virusvariantengebiet nach der Einreise in die Bundesrepublik nicht mehr Hochrisikogebiet eingestuft wird.

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