Hallo ihr Lieben, wenn man eine Rechnung bzw. Mahnung von einem Einzelunternehmen (z.B. Blumenladen) bekommt, diese Rechnung / Mahnung aber nicht unterschrieben ist, ist diese dann gültig? Dort steht z.Bnur: Mit freundlichen Grüßen Markus Müller (der Name in Druckschrift, nicht eigenhändig unterschrieben) Danke für eure Antworten
5 Antworten
Selbst wenn die Mahnung ohne Unterschrift nicht gültig wäre, würde ich sie bezahlen, wenn sie berechtigt ist!
ja ist auch ohne unterschrift gültig.
Hauptsache die wichtigsten Merkmale/Daten sind vorhanden. Ich verweise mal auf //www.wer-weiss-was.de/theme66/article1455290.html
Ja - Rechnungen, Mahnungen sowie behördliche Schreiben sind ohne Unterschrift gültig.
Ja...ein Mahnschreiben bzw. Rechnung ist auch Originalunterschrift gültig...die werden in der Regel vom EDV-System automatisch gedruckt und verschickt!
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Hey!
Diesmal sage ich es direkt, ich möchte mit vernünftigen Menschen sprechen, Trollbeiträge und nichts zum Thema beisteuernde Kommentare lasse ich löschen. Ich möchte mit vernünftigen Menschen reden! Diesbezüglich will ich mich bei allen bedanken, die mir in den letzten Wochen in Geschichte geholfen haben!
Nachdem ich mit Geschichte fertig bin, ist jetzt Recht und Politik dran.
Und die Fragen gehen schon los.
Ich werde den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice einfach GEZ nennen.
Im ersten Buch des BGB wird unter §§ 145 ff. ist geregelt, was man unter einem Vertrag versteht.
Hier steht, dass dies für alle Vertragsarten gilt. Und ein Rundfunktstaatsvertrag ist auch ein Vertrag, also muss doch §§ 145ff. gelten. Oder sehe ich das schon falsch?
Folgendes steht im §§ 145 ff.:
Unter einem Vertrag versteht man die von ZWEI oder MEHR Personen erklärte Willensübereinstimmung über die Herbeiführung eines bestimmten rechtlichen Erfolgs.
Mit anderen Worten:
Die PERSONEN müssen sich darüber einigen, dass eine bestimmte Rechtsfolge eintreten soll. Die erforderliche Einigung kommt dabei immer durch ZWEI Willenserklärungen zustande, nämlich Angebot (= Antrag) und Annahme. Dabei muss der Inhalt und Gegenstand des Vertrages so bestimmt sein, dass die Annahme durch ein einfaches "Ja" erfolgen kann.
Ein Vertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden.
Für einen Vertragsabschluss brauchen wir also rechtsfähige Personen.
Nun steht bei der GEZ:
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Weiterhin ist sie keine Personengesellschaft und keine juristische Person.
Angenommen ein kleines Kind von 4 Jahren kauft mir für 500€ ein Eis ab, dann ist dieser Vertrag nichtig, weil das Kind nicht rechtsfähig ist.
Da das Unternehmen GEZ nicht rechtsfähig ist, wie kann es dann einen Vertrag mit 80.000.000 Bürgern abschließen, von denen keiner den Vertrag unterschrieben hat. Und selbst wenn sie unterschrieben hätten, hätten sie einen Vertrag mit einer nicht rechtsfähigen Person(Ist die GEZ eine Person???) abgeschlossen.
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Weiterhin ist sie keine Personengesellschaft und keine juristische Person. Also keine eG, KG, GmbH, AG und was es noch an Formen gibt.
Wie kann dann trotzdem ein Vertrag zustande kommen?
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MAHNUNG OHNE UNTERSCHRIFT
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28.11.2014 17:09
Habe im Moment stress mit einer Pat.
1. Termin nicht abgesagt, Anruf von uns sie sei krank.ok ein Freischuss
4. Termin nicht abgesagt, habe sie angerufen und ihr gesagt, dass sie den Termin bezahlen muss und wir die Behandlung unsererseits abbrechen. Ein riesiges Theater mit
mehreren Telefonaten ihrerseits und ausfälligen Beschimpfungen. Habe vorher eine Anmeldung ausfüllen lassen mit dem Hinweis, wenn Termin nicht einegehalten wird.................. hat sie unterschrieben und einen Durchschlag mitbekommen.
Nun weigert sie sich zu bezahlen, habe eine Mahnung geschickt und nur einen Stempel draufgesetzt ohne Unterschrift. Heute bekam ich einen netten Brief von ihr
Widerruf meine Mahnung sei wegen der fehlenden Unterschrift nicht rechtsgültig und ich soll sie
bis zum Bezahldatum zurücknehmen, andernfalls will sie mich wegen böswilliger Strafverfolgung verklagen.
Ist denn meine Mahnung nicht rechtsgültig??
Habe ein Inkassobüro an der Hand, werde nach dem Termin einen Auftrag erteilen. Was meint ihr lieben Kollegen ??
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28.11.2014 17:31
ich denke eine unterschrift muß darauf, sonst nicht gültig.
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28.11.2014 17:43
Auch ohne Unterschrift gültig. Die Telekom hätte wohl viel zu unterschreiben, wenn's anders wär. Wichtig sind die anderen Merkmale einer Mahnung...
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28.11.2014 17:46
"böswillige Strafverfolgung" weil du deine Leistungen honoriert haben willst? Eine Mahnung ist allgemein üblich um den Weg der "Straf"verfolgung (nein, ihr bewegt euch im Zivilrecht) zu vermeiden.
Schenk ihr die zwei Wochen* und bedanke dich in der Folge-Mahnung für den Hinweis das du die Unterschrift vergessen hast (Entschuldigung! Wie konnte das bloß passieren?!?); weil du die Mahnung als eingegangen verbuchen kannst darf das Zahlungsziel gekürzt werden (sie konnte sich ja darauf vorbereiten...).
Lässt du dich von ihrem Widerspruch einschüchtern ("Ich verklag dich weil du dein außergerichtliches Mahnwesen selbst in die Hand nimmst") hast du deinen Ruf weg und alle ihre Bekannten die bei dir zur Behandlung kommen werden darauf herumreiten :)
*gemeint wie in "Ich würd' ihr die zwei Wochen schenken" und in der Sache eine ansonsten harte Kante fahren.
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TheStonie28.11.2014 19:08
Mahnung braucht man überhaupt nicht schreiben. Ist ein nettes Mittel, um nicht sofort mit dem Bescheid zu kommen.
Nach 30 Tagen tritt automatisch Verzug ein, danach darf man sofort einen Mahnbescheid erlassen.
Wenn mir jemand so blöd kommt, würd ich mich gar nicht drauf einlassen und dann entsprechend den Bescheid anfordern.
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Bernie28.11.2014 21:03
Mahnungen und Rechnungen müssen nicht unterschrieben werden.
Hast Du einen Zahlungsverzug auf deinen Rechnungen?
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Wonderwoman28.11.2014 21:16
Leider ist das in diesem Fall Unsinn!!! :point_up:
Die 30 Tage sind nur relevant, wenn es sich um eine Leistung handelt.
Hier in diesem Fall handelt es sich jedoch um Schadenersatz (= Terminausfall). Hier muss sehr wohl wirksam angemahnt werden, um Fälligkeit auszulösen.
Rechtssicher funktioniert das nur durch eine Zustellung über einen Gerichtsvollzieher.
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Eberhard29.11.2014 07:46
Mein Rechtsanwalt sagte mir einmal, dass Unterschriften auf Mahnungen und Rechnungen sogar als Quittungen ausgelegt werden können. Ich unterschreibe Rechnungen nie.
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michael93329.11.2014 09:53
Hallo Kitane,
zunächst zu Deiner Frage: Mahnungen / Rechnungen sind grundsätzlich auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Einfaches Beispiel: meine Telefonrechnung oder Stadtwerke Rechnungen werden ausschließlich maschinell erstellt.
Nur: auf absurde Argumentationen würde ich nicht eingehen! Wer diskutiert, bietet Angriffsfläche.
Mein (mit Sicherheit nicht perfektes) Vorgehen:
-Rechnung mit Zahlungsziel + Kopie der unterschriebenen AGBs
-Mahnung mit Zahlungsziel und Hinweis, dass es danach an Anwalt geht, wodurch weitere Kosten entstehen können...
-Anwalt
Bislang habe ich nur positive Erfahrungen damit. Wenig Stress, keine kraftraubenden Diskussionen. Wichtig ist abzuwägen, ob überhaupt eine Zahlungsfähigkeit vorhanden ist, sonst kann es sein, dass Du auf den Unkosten sitzen bleibst. Bei uns funktioniert es gut.
Also- unabhängig von dieser Sache würde ich mir eine Kanzlei suchen, mit der du grundsätzlich zusammenarbeitest und die dein Ansprechpartner ist.
Viel Erfolg,
m.
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Fuzziguzzi30.11.2014 21:41
So ist es Eberhard,
ein kleiner Stempel mit "Betrag dankend erhalten" neben der Unterschrift und schon gibt´s Probleme.
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Andreas21601.12.2014 14:16
So ist es...
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29.11.2014 15:33
Die Mahnung ist auch ohne Unterschrift rechtsgültig! Die versucht nur dich einzuschüchtern. Nimm dein Inkassobüro in Anspruch und lass die das für Dich klären! Nutz diese Zeit für zuverlässige zufriedene Pat. und lass dich mal kruezweise.... Es gibt immer wieder so unverschämte Leute die versuchen ihr eignes Fehlverhalten in ein schlechtes Gewissen anderer umzuändern. Viel Glück
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29.11.2014 17:39
Danke liebe Kollegen,im übrigen hat die Dame einen . Brief gedruckt und auch nicht unterschrieben .ich kann also auch nicht wissen ob er von ihr ist.ich bad ein inkassobüro an der Hand welches mit meiner Rechtsschutzversicherung gekoppelt ist und mir somit keine kosten entstehen. Allen einen schönen1.Advent.
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Achilles202.12.2014 18:10
Hallo idefix,
danke für Deinen Hinweis: "Man könnte neben die Unterschrift des Praxisinhabers auf der Rechnung" noch einen
Stempel "Betrag dankend erhalten" setzen. Auf diese Idee wäre ich wirklich nicht gekommen. Ich muß gestehen, daß ich selbst nach 19 Jahren Selbstständigkeit noch so naiv bin, daß ich diese Unverschämtheit nicht von einem meiner Patienten erwarten würde. Ist mir bis jetzt noch nie passiert. Aber manchmal hat man schon merkwürdige Patienten zur Behandlung. Ich werde in Zukunft meine Rechnungen nicht mehr unterschreiben (wollte mit meiner Unterschrift der Rechnung immer noch eine "persönliche" Note
geben).
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Ralf H.02.12.2014 18:38
Gebe diese Sachen nach einer Mahnung an den Anwalt ab. Habe nicht die Kraft, mich mit solchen Patienten zu streiten. Die will ich auch nicht in der Praxis haben. Wir sind einfach viel zu lieb. Zahl ich die Rechnung beim Finazanamt oder bei der Autoreperatur nicht haben die auch keinen Streß mich mit den Anwalt zu beehren. Nur wir denken noch daüber nach. :grin:
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29.11.2014 20:11
Kitane schrieb am 28.11.14 17:09:
Habe im Moment stress mit einer Pat.
Widerruf meine Mahnung sei wegen der fehlenden Unterschrift nicht rechtsgültig und ich soll sie bis zum Bezahldatum zurücknehmen, andernfalls will sie mich wegen böswilliger Strafverfolgung verklagen.
Sorry, aber die gute frau schreibt totalen Bullsh*t. Die ist gültig, und der vermeintliche Klagegrund läßt eher auf eine etwas irrationale Persönlichkeit schliessen.
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02.12.2014 13:19
habe jetzt nach 28 Jahren das erste
mal eine Patientin wegen nicht bezahlens an den RA übergeben. Heute rief sie mich an und meinte sie habe am Freitag überwiesen und sie denke nicht daran die Kosten des RA zu übernehmen. Teilte ihr mit, das mich das ganze nichts angehe und sie solle mit meinem RA verhandeln.
Des weiteren haben wir jetzt in alle Mahnung einen Satz aufgenommen, das bei nicht einhalten der Frist eine Meldung an die Schufa erfolgt. Mal schauen ob dann schneller bezahlt wird.
Bei deinem Problem schreibe einfach am Ende unter die Mahnung
"Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig"
steht bei den meisten Versicherungen auch drunter
Ansonsten die Angelegenheit sofort an den Anwalt geben
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