Sie möchten Ihr Paket bei der Post abholen, haben aber den Abholschein daheim vergessen? Ob Sie ein Paket auch ohne Abholschein abholen können, verraten wir Ihnen in diesem Zuhause-Tipp.
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Paket abholen ohne Abholschein - geht das?
Wenn Sie ein Paket ohne Abholschein abholen möchten, ist das prinzipiell möglich. Sie müssen nur ein paar Dinge beachten:
- Um Ihr Paket in einer Post-Filiale abholen zu können, müssen Sie Ihren Personalausweis dabei haben und diesen am Schalter vorzeigen. Ein Mitarbeiter wird Ihnen dann Ihr Paket aushändigen. Das gilt auch für Abholshops und -stationen von anderen Dienstleistern.
- Sie können auf diese Weise jedoch keine Pakete für andere Personen abholen, denn dafür muss normalerweise die Vollmacht auf der Rückseite des Abholscheins ausgefüllt werden. Ein Ausnahmefall ist es, wenn Sie eine generelle Vollmacht dafür haben. Dann ist das Abholen wie sonst auch möglich.
- Holen Sie Ihr Paket bei einem Nachbarn ab, sollten Sie den Abholschein besser mitnehmen. Ansonsten kann er nicht nachweisen, dass er das Paket auch ausgehändigt hat.
In den nächsten Praxistipps erfahren Sie, was Sie machen können, wenn Ihr Paket nicht ankommt und wann die typischen Lieferzeiten von DHL sind.
Aktuell viel gesucht
Aktuell viel gesucht
Für die meisten auf twitter ist es unverständlich, warum folgendes klappt und bei Paketabholung akzeptiert wird:
Mit Abholkarte aber ohne Perso bei der Post.
Lösung: Typen hinter mir (mit Perso) “Vollmacht” ausgestellt, Paket abholen lassen. :D— Julian Finn (@hdsjulian) February 7, 2017
Wir betreiben ja unter anderem auch einen DHL-Paketshop und geben Pakete mit Abholkarte aus.
Haftung für ein Paket
Fangen wir doch mal vorne an:
- jemand versendet ein Paket
- Paket wird bei einem Paketshop, Zusteller, einer Filiale aufgegeben
- Kunde bekommt einen Beleg, dass das Paket mit der Sendungsnummer 1337 eingeliefert wurde
- Paketshop übergibt es an den abholenden Zusteller, dieser stellt dem Paketshop einen Einlieferungsbeleg aus
- Zusteller übergibt wieder, es folgen diverse weitere Schritte, alle dokumentiert anhand der Sendungsnummer 1337
- der für den Empfänger zuständige Zusteller hat das Paket und will es ausliefern, Empfänger ist jedoch nicht da
- Zusteller bringt es zur Aufbewahrung, z.B. in einen Paketshop oder in eine Postfiliale
- Der Shop oder die Filiale quittieren dem Zusteller den Empfang des Pakets
- Kunde kommt mit der Benachrichtigungskarte
Paketbenachrichtigungskarte
- Briefkästen im Haus
- Briefkästen außen
- Briefkastenanlagen bei denen nicht alle Namen stehen für die Pakete an diese Adresse kommen
- Zusteller werfen die Karte ein, wenn sie einen Briefkasten mit dem Namen des Empfängers darauf haben
- Zusteller kleben die Karte an die Haustür, wenn Briefkästen innen sind und niemand öffnet
- Zusteller kleben die Karte an einer Briefkastenanlage irgendwo hin, wenn der Name des Empfängers auf keinem Briefkasten steht
Benachrichtigungskarten können also häufig durchaus von jemandem genommen werden, dem das Paket nicht gehört.
Menschen an der Paketausgabe
Gerne geben wir und sicher auch andere Pakete an den Empfänger aus. Aber wir wissen nicht wem das Paket gehört. Nur mit der Benachrichtigungskarte wissen wir eben keineswegs, ob der Empfänger vor uns steht oder einfach irgendjemand, der die Karte gefunden hat.
Stimmen Name auf dem Paket und ein Ausweisdokument überein, dann ist alles gut. Natürlich brauchen diejenigen, die man persönlich kennt auch keinen Ausweis, da genügt die Unterschrift bei Abholung.
Vollmacht zur Abholung
Kommt jemand mit einer Vollmacht und dem eigenen Ausweis, dann bekommt die Person das Paket. Denn wir haben geprüft ob Person und Vollmacht überein stimmen. Die Person hat damit ja auch unterschrieben, dass sie berechtigt ist, für den ursprünglichen Empfänger abzuholen.
Rückfragen zu Paketen und Haftung
Immer mal wieder gibt es Rückfragen, was z.B. mit dem Paket mit Sendungsnummer 1337 passiert ist. Wenn wir nachweisen können, Empfänger oder Bevollmächtigter haben unterschrieben, dann sind wir raus. Aber falls der Absender sagt, sein Paket sei nicht angekommen und wir könnten nicht nachweisen, dass wir das Paket korrekt ausgegeben haben, dann haften wir für das Paket.
Wir sind für niemanden bereit die Haftung zu übernehmen, deshalb sind auch wir wie alle anderen und erwarten, dass sich jemand ausweisen kann.
Wenn jemand eine Vollmacht in der Warteschlange akzeptiert und für das Paket unterschreibt, dann ist das schön für denjenigen mit Benachrichtigungskarte. Im Zweifel steht dessen Name und Adresse auf der Vollmacht, sollte nach dem Paket geforscht werden, ist das die Person die haftet.
Wir als Paketstelle haften für Pakete, die sich bei uns befinden. Für diese Pakete haben wir den Empfang bestätigt. Wir wollen beim Ausgeben sicher sein, dass auch die Haftung auf den Paketempfänger übergeht, das geht nur, wenn wir entweder einen Nachweis haben, dass es der Paketempfänger ist, oder wenn wir eine Vollmacht mit Adresse haben, mittels der wir uns nachweisen lassen, dass die Person die Haftung übernimmt.
Locker betrachtet ist das alles Quatsch und es ist viel cooler, mal eben jemand in der Warteschlange unterschreiben zu lassen. Aber falls man selbst ein Paket verschickt, würde man sehr wohl erwarten, dass es eindeutig ist, bei wem sich das Paket befindet.