Immer mehr Touristen leihen E-Scooter. Ob Wien, Barcelona, Rom oder Paris – in Europa sind die Vorschriften überall anders. Die ADAC Clubjuristen informieren über Regeln im Ausland.
Altersgrenzen sind oft sogar kommunal unterschiedlich
Eine Versicherungspflicht wie in Deutschland gibt es nur in Frankreich
In den Niederlanden und Großbritannien sind Scooter nicht erlaubt
Sie gehören zum Straßenbild jeder europäischen Metropole: E-Scooter, überwiegend als Sharing-Mietroller – eine umweltfreundliche Ergänzung zu den bisher bekannten Verkehrsmitteln. Im Alltag gibt es aber viele Probleme: oft rücksichtsloses und verkehrswidriges Verhalten, ungeordnetes Abstellen und zum Teil schwere Unfälle mit Fußgängern.
„Die Probleme sind überall ähnlich“, sagt ADAC Jurist Peter Jaklin, „nur die Lösungen in Europa sind sehr unterschiedlich.“ Und sie unterscheiden sich zum Teil deutlich von den E-Scooter-Regeln in Deutschland.
E-Scooter-Regeln in Deutschland und Europa
In Deutschland sind E-Scooter auf Radwegen und Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Verboten ist das E-Rollern auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, außer es gibt das Zeichen „E-Scooter frei“. Fahren dürfen die Roller Jugendliche ab 14 Jahren – der Fahrer benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein.
E-Scooter dürfen nur alleine benutzt werden, auch Kinder dürfen nicht mitgenommen werden. Ein Helm wird empfohlen, ist aber keine Pflicht. Vorgeschrieben ist dagegen eine Haftpflichtversicherung. Das entsprechende kleine Kennzeichen kostet etwa 30 Euro pro Jahr. Beim Alkohol gelten die Grenzen wie für Autofahrer: 0,5 Promille, bei Ausfallerscheinungen ab 0,3 Promille und 0,0 für Fahranfänger.
Was im europäischen Ausland gilt, lesen Sie in der folgenden Tabelle. Klicken Sie einfach durch.
Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrer
Weitestgehend einig ist sich Europa bei der Promillegrenze von 0,5. Ausnahme ist Österreich: Hier gelten für E-Scooter-Fahrende 0,8 Promille .
Versicherung, Helm und Kennzeichen notwendig?
Eine Versicherungspflicht wie in Deutschland gibt es nur in wenigen Ländern, zum Beispiel in Frankreich. Die Vorschrift, einen Helm zu tragen, ist bislang nur für Portugal und seit 30. Juli 2022 auch für Kroatien bekannt.
Fahren dürfen die Scooter in den meisten Ländern in der Regel auf Radwegen, nur in Ausnahmefällen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen.
Wer seinen eigenen E-Scooter mit auf Reisen nimmt, sollte sich vorher erkundigen, was im Ausland erlaubt ist. So müssen zum Beispiel in Frankreich Scooter mit deutschem Kennzeichen nicht anerkannt werden.
Verbot in den Niederlanden und Großbritannien
Fast in ganz Europa sind E-Scooter gestattet. Aber es gibt Ausnahmen, zum Beispiel die Niederlande. „Hier werden sie ähnlich wie Mopeds gesehen“, erklärt Jaklin. „Sie bräuchten daher einen Fahrersitz und sind aus diesem Grund bislang nicht erlaubt.“
In Großbritannien sind E-Scooter in öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es nur im Rahmen einer 12-monatigen Testphase für ausgewählte Anbieter von Miet-Scootern in von der Regierung festgelegten Bereiche*. Dort darf mit den Rollern der zugelassenen Anbieter auf Straßen und Radwegen gefahren werden, das Befahren von Gehwegen ist verboten.
Für die Verwendung dieser – versicherungspflichtigen – Mietroller ist eine Fahrerlaubnis der britischen Klasse Q erforderlich. Nach ADAC-Recherchen wird auch die deutsche Fahrerlaubnis der Klassen A, B und AM anerkannt. Zumindest in London ist aber zusätzlich vor der ersten Anmietung die Teilnahme an einem Online-Sicherheitskurs vorgeschrieben. Die Verwendung anderer, insbesondere privater E-Scooter, ist in Großbritannien nur auf Privatgrund erlaubt.
Neue Regelungen in Italien, Schweden und Kroatien
In Italien dürfen E-Scooter außerhalb geschlossener Ortschaften nun nur noch auf Fahrradwegen und auf für Fahrräder freigegebenen Wegen fahren. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist auf 25 km/h festgesetzt.
Auch in Kroatien gibt es Änderungen. Seit 30. Juli 2022 gilt für Fahrer von E-Scootern eine Helmpflicht. Zudem muss mit E-Scootern der Radweg oder Radfahrstreifen in Fahrtrichtung benutzt werden. Nur wenn ein solcher nicht vorhanden ist, darf man auf Fußwege ausweichen, hierbei muss eine Gefährdung von Fußgängern ausgeschlossen sein. Wenn auch dies nicht möglich ist, darf ausnahmsweise auf Straßen ausgewichen werden, wenn eine entsprechende Beschilderung dies zulässt und auf der jeweiligen Straße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/ gilt.
In Schweden darf man ab 1. September 2022 mit E-Scootern nicht mehr auf dem Gehweg fahren.
Nächtliche Beschränkungen in Skandinavien
Wegen der steigenden Zahl von teils schweren Unfällen mit E-Scootern, überwiegend durch betrunkene Fahrer, dürfen in Oslo (Norwegen) zwischen 23 und 5 Uhr keine E-Scooter mehr vermietet werden. Das bedeutet faktisch ein nächtliches Fahrverbot für die Miet-E-Scooter. Private E-Scooter sind davon nicht betroffen.
Aus den gleichen Gründen wurde im finnischen Helsinki die zulässige Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter in der Zeit zwischen Mitternacht und 5 Uhr auf 15 km/h reduziert. Nachdem von dieser Regelung zunächst nur die Ausgehviertel der Innenstadt am Wochenende betroffen waren, soll die reduzierte Höchstgeschwindigkeit in diesem Zeitraum künftig an allen Wochentagen und im gesamten Stadtgebiet gelten. Außerdem haben die drei größten in Helsinki tätigen Vermietgesellschaften die Bereitschaft signalisiert, die Höchstgeschwindigkeit ihrer E-Scooter generell von 25 km/h auf 20 km/h zu drosseln.