Aktuelle Regeln in Hagen
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes gelten ab Herbst bundesweit einige Regelungen zur Masken- und Testpflicht. Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Regelungen an diese Vorgaben angepasst. Das Gesundheitsamt der Stadt Hagen appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin eine Maske in Innenräumen zu tragen und die Abstands- und Hygieneempfehlungen einzuhalten.
In welchen Bereichen gilt eine Maskenpflicht? Wo kann ich einen Schnelltest machen? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um Einrichtungen der Stadt Hagen finden Sie auf dieser Infoseite.
Maskenpflicht
In den folgenden Bereichen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske:
- im öffentlichen Personennahverkehr,
- und in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung vieler Menschen, beispielsweise Asylunterkünfte, Unterkünfte für Geflüchtete und Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose.
In den folgenden Bereichen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske:
- im öffentlichen Personenfernverkehr,
- und von Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besuchern in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (zum Beispiel Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen).
Das Land NRW empfiehlt weiterhin das Tragen einer Maske in Innenräumen. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Kinder von sechs bis einschließlich 13 Jahren können auch eine medizinische Maske tragen.
Schnelltests
Auf der Internetseite www.hagen-testet.de finden Sie eine Übersicht aller Schnelltestzentren in Hagen. In mehreren Fällen sind weiterhin kostenlose Bürgertestungen möglich. Dazu müssen Sie die Mustererklärung zur Selbstauskunft ausfüllen und im Testzentrum vorweisen.
Testpflicht
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in vergleichbaren Einrichtungen gilt eine Testpflicht. Diese Einrichtungen dürfen nur von Personen betreten werden, die einen aktuellen negativen Testnachweis vorzeigen. Das gilt auch für immunisierte Personen. In Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung vieler Menschen, beispielsweise Asylunterkünfte und Unterkünfte für Geflüchtete sowie in Justizvollzugsanstalten und ähnlichen Einrichtungen gilt die Testpflicht nur für nicht immunisierte Personen. Kinder bis einschließlich sechs Jahren sind von der Vorlage eines negativen Testnachweises ausgenommen.
Betreuung und Bildung
In Schulen und Kindertageseinrichtungen finden keine verpflichtenden Coronatests statt. Schülerinnen und Schüler testen sich freiwillig und anlassbezogen zu Hause. Bei symptomatischen Schülerinnen und Schülern entscheidet die Lehrkraft oder die Betreuungsperson über die weitere Teilnahme am Unterricht. Dafür ist ein negatives Ergebnis eines unter Aufsicht durchgeführten Schnelltests erforderlich. Das Land NRW empfiehltweiterhin das Tragen einer medizinischen Masken in Schulen.
Eltern testen ihre Kinder vor dem Besuch in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen freiwillig und anlassbezogen zu Hause. Der Kitaträger oder die Tagespflegeperson kann über die weitere Betreuung von symptomatischen Kindern entscheiden. Dafür ist die Bestätigung eines Elternteils über einen zu Hause durchgeführten, negativen Coronatest erforderlich.
Städtische Einrichtungen
Stadtverwaltung der Stadt Hagen
Für Termine und Vorsprachen in der Stadtverwaltung der Stadt Hagen gilt keine Maskenpflicht mehr. Die Stadt Hagen bittet aber weiterhin darum, dass Sie bei Besuchen in den Verwaltungsgebäuden eine Maske tragen und Abstand halten.
Jugendzentren
Aktuelle Informationen geben die Jugendzentren auf ihren Instagram-Seiten bekannt. Die Instagram-Seiten der Jugendzentren sind unter www.wasgehtinhagen.de verlinkt.
Stadtbücherei und Stadtteilbüchereien
In der Stadtbücherei auf der Springe sowie in den Stadtteilbüchereien Haspe, Kölner Straße 1, und Hohenlimburg, Stennertstraße 6-8, müssen die Besucherinnen und Besucher keine Maske mehr tragen.
Museen
In den städtischen Museen ist die Pflicht zum Tragen einer Maske weggefallen. Besucherinnen und Besucher können weiterhin freiwillig eine Maske tragen. Des Weiteren gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.
Theater Hagen
Der Besuch von Vorstellungen und Veranstaltungen in allen Spielstätten des Theaters Hagen ist ohne Nachweis der 3G-Regel möglich. Das Tragen einer Maske wird empfohlen. Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite des Theater Hagen.
Volkshochschule Hagen
In der Volkshochschule Hagen gibt es keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Die VHS empfiehlt jedoch, in den VHS-Gebäuden eine FFP2-Maske zu tragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der VHS Hagen.
Reisen
Personen benötigen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland keinen 3G-Nachweis mehr.
Das Gesundheitsamt appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger (auch geimpfte oder genesene Hagenerinnen und Hagener), die aus dem Urlaub zurückkehren, das Angebot der Schnelltestszu nutzen.
Eine ausführliche Übersicht zu Einreisebeschränkungen finden Sie beim Auswärtigen Amt.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des RKI.
Hagen direkt
Für allgemeine Fragen: 02331/207-5000 (montags bis mittwochs von 8 bis 17 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13.30 Uhr)
Hotline des Gesundheitsamts
Für medizinische Fragen zur Coronapandemie: 02331/207-3934 (montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13.30 Uhr)
Wie verhalte ich mich richtig?
- Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen!
- Beachten Sie die Regelungen zur Mund-Nasen-Bedeckung!
- Achten Sie auf eine regelmäßige Handhygiene!
- Bei Symptomen suchen Sie Arztpraxen oder Krankenhäuser bitte nur mit telefonischer Anmeldung auf!
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