Bafög hochschulwechsel gleicher studiengang

Fachrichtungswechsel, Ausbildungswechsel, Ausbildungsabbruch… ein Dschungel von komplizierten Fachbegriffen. MeinBafög erklärt Dir, was Du tun musst, wenn Du Dein Studienfach wechseln willst und wie Du dann weiterhin die BAföG Förderung erhältst. Denn ein Fachrichtungswechsel kann Konsequenzen für Deinen späteren BAföG-Bezug haben.

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Kann man beim BAföG-Bezug den Studiengang wechseln?

Du bist mitten im Studium aber merkst: Das ist nicht das Wahre! Das Studium macht Dir nicht so viel Spaß, wie Du erhofft hast und Du bemerkst, dass Du in einem anderen Studiengang glücklicher wärst. Die richtige Zeit, um den Studiengang zu wechseln.

Aber was ist mit dem BAföG-Bezug?

Kein Problem, auch wenn Du BAföG erhältst, kannst Du den Studiengang wechseln. Allerdings musst Du dafür einen wichtigen Grund haben und darfst nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt wechseln.

Zunächst gibt es drei verschiedene Arten von Wechseln, die Du im Studium machen kannst, einen Fachrichtungswechsel, einen Ausbildungsabbruch und eine Schwerpunktverlagerung.

Was ist ein Fachrichtungswechsel?

Ein Fachrichtungswechsel bedeutet, dass Du „innerhalb der selben Art von Ausbildungsstätte ein anderes Ausbildungsziel anstrebst“. Zum Beispiel kannst Du von Medizin zu Chemie wechseln oder von Sozialpädagogik zu Lehramt.

Was ist ein Ausbildungsabbruch?

Ein Ausbildungsabbruch im Vergleich dazu bedeutet, dass Du die Art von Ausbildungsstätte änderst, also von einer Universität auf eine Akademie wechselst.

Was ist eine Schwerpunktverlagerung?

Eine Schwerpunktverlagerung liegt in folgenden Fällen vor:

  • Wenn der erste Studiengang und der zweite Studiengang bis zum Wechsel der Studiengänge identisch sind und die ersten Semester des ersten Studiums voll auf das zweite Studium  angerechnet werden. (Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn beide Studiengänge das gleiche Grundstudium voraussetzen)
  • Sofern die zuständige Stelle (Prüfungsamt, Prüfungsausschuss etc.) bescheinigt, dass die verbrauchten Semester des ersten Studiums voll auf das zweite Studium angerechnet werden

Beispiele für einen Fachrichtungswechsel:

  • Du wechselst von einem Studiengang in einen anderen Studiengang, unabhängig von Universität oder Fachhochschule (z.B. Wechsel von BWL in Sozialwissenschaften)
  • Du wechselst vom FH Studiengang in einen Uni Studiengang (z.B. Wechsel von BWL FH in BWL Uni)
  • Du wechselst von einem Uni Studiengang in einen FH Studiengang (z.B. BWL Uni in BWL FH)

Auch bei einem Fachrichtungswechsel kannst Du weiterhin BAföG bekommen, allerdings musst Du einige Regeln beachten:

Bekomme ich bei einem Fachrichtungswechsel weiter BAföG?

Du kannst auch bei einem Fachrichtungswechsel weiter BAföG erhalten. Allerdings muss ein wichtiger Grund vorliegen.

Gründe für einen Fachrichtungswechsel

Die Gründe für einen Fachrichtungswechsel werden aufgeteilt in wichtige und unabweisbare Gründe.

Wichtige Gründe für einen Fachrichtungswechsel

Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel ein schwerwiegender oder grundsätzlicher Neigungswandel. Aber auch die mangelnde intellektuelle Eignung ist ein Grund für einen Fachrichtungswechsel. Merkst Du also, dass sich die Neigung zu Deinem Studienfach geändert hat, musst Du unverzüglich einen Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch vornehmen.

Das Bundesverwaltungsgericht sagt dazu, dass Du eine Zumutbarkeitsprüfung, die auf einer Interessenabwägung beruht, vornehmen musst. Somit hast Du einen wichtigen Grund, wenn Dir die Ausbildung aufgrund Deiner Neigung, Eignung und Leistung nicht mehr zugemutet werden kann.

Ein wichtiger Grund ist übrigens nicht eine allgemeine Verschlechterung der Berufsaussichten.

Unabweisbarer Grund für einen Fachrichtungswechsel

Ein unabweisbarer Grund besteht, wenn dieser den Abbruch oder Wechsel zwingend erfordert. Das bedeutet, dass Du gar keine Wahl hast, Deine Ausbildung weiter fortzusetzen. Diese Fall besteht zum Beispiel, wenn Du eine Behinderung während des Studiums bekommst, die Dich am Studieren hindert. Oder Du entwickelst eine Allergie auf bestimmte Stoffe, durch die Du Deinen angestrebten Beruf nicht ausführen kannst.
Wenn Du das erste Mal die Fachrichtung wechselst oder Deine Ausbildung abbrichst, geht das BAföG Amt davon aus, dass Du einen wichtigen Grund für diesen Wechsel hast.

Was hat ein Fachrichtungswechsel für eine Auswirkung auf mein BAföG?

Damit nicht jeder Student oder Schüler einfach die Fachrichtung oder Ausbildungsart wechselt, wie er lustig ist, hat der Staat ein paar Regeln zum Fachrichtungswechsel mit gleichzeitigem BAföG Bezug.
Auch hier muss wieder unterschieden werden zwischen wichtigem und unabweisbarem Grund.

Aus einem wichtigen Grund darfst Du nur Dein Studium oder Deine Ausbildung wechseln und weiter BAföG bekommen, wenn Du noch nicht das 4. Fachsemester begonnen hast. Ab dem 4. Semester reicht ein wichtiger Grund nicht mehr aus, um weiter die BAföG Förderung zu bekommen.
Ein unabweisbarer Grund rechtfertigt allerdings immer Deinen Wechsel des Studienfaches oder der Ausbildungsform. Mit einem unabweisbarem Grund bekommst Du somit auch weiterhin BAföG, wenn Du die Fachrichtung oder Ausbildung nach dem vierten Semester wechselst.
Du möchtest Deine Fachrichtung aus wichtigem Grund wechseln, bist aber schon im vierten, fünften oder sechsten Semester? Dann erlischt Dein Anspruch auf BAföG.

Nochmal zusammengefasst:

  • Ein Fachrichtungswechsel, bei dem Du weiter mit BAföG gefördert wirst, funktioniert nur, wenn Du einen wichtigen Grund hast und das 4. Semester noch nicht abgeschlossen hast.
  • Nach dem 4. Semester muss ein unabweisbarer Grund vorliegen, sonst wirst Du nicht weiter gefördert.

Bekomme ich bei einer Schwerpunktverlagerung weiter BAföG?

Liegt eine Schwerpunktverlagerung vor, so hat dies keinerlei Einfluss auf die Weiterförderung mit BAföG. Dadurch, dass die Semester voll angerechnet werden, wird das Studium nicht verlängert (was z.B. bei einem Fachrichtungswechsel der Fall ist). Im Endeffekt gehst Du also nicht länger zur Uni, als ursprünglich beim ersten Studium geplant.

Ich wechsel innerhalb der staatlichen Fristen, was passiert dann mit meinem BAföG?

Dein erster Wechsel oder Abbruch des Studiums oder der Ausbildung hat keine Auswirkungen auf Dein BAföG. Diese Regelung wurde 2010 eingeführt.
Früher hast Du BAföG nach dem ersten Wechsel nur noch als Bankdarlehen und nicht mehr zum Teil als Zuschuss bekommen. Mittlerweile bekommst Du aber auch nach einem Wechsel die Hälfte des weiteren BAföGs als zinsloses Bankdarlehen, die andere Hälfte als Zuschuss. Dies gilt für die Regelstudienzeit des nächsten Studiengangs.
Allerdings verändert sich diese Situation, wenn Du mehrmals Deine Fachrichtung oder Ausbildungsart wechselst. Dann kann es sein, dass die folgende Ausbildung nicht zu 50% als Zuschuss finanziert wird. Den Rest der Zeit kannst Du BAföG dann als Bankdarlehen bekommen.
Eine weitere Alternative zur Finanzierung ist der KfW-Studienkredit.

Du wechselst Dein Studium zum zweiten Mal, allerdings aus einem unabweisbaren Grund?

Dann bekommst Du BAföG weiterhin als Zuschuss und zinsloses Darlehen während der zusätzlich benötigten Zeit.

Was passiert bei einem Parkstudium mit meinem BAföG?

Studenten sind dazu verpflichtet, ihre Ausbildung umsichtig zu planen und zielstrebig durchzuführen.
Manchmal kommt man dadurch in die Versuchung, eine sogenannte Parkausbildung zu beginnen. Das ist eine Ausbildung zur Überbrückung notwendiger Wartezeiten, die nicht das Ziel hat, dass Du in dieser Ausbildung einen Abschluss machst. Diese Parkausbildung ist zunächst erstmal förderungsschädlich.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Und zwar wenn Du durch rechtliche Beschränkungen bei der Vergabe von Studienplätzen nicht die Ausbildung beginnen kannst, die Deiner Neigung entspricht. Dann kannst Du eine andere Ausbildung beginnen, die Du auch abschließen würdest, wenn Du keine Zulassung für Deinen Wunschstudiengang bekommst. Du bekommst dann auch BAföG im Wunschstudiengang, wenn Du vor dem Beginn des 4. Semesters den Studiengang wechselst und Dich kontinuierlich weiter für Deinen Wunschstudiengang beworben hast.
Ein Beispiel für diese Regel ist zum Beispiel, wenn Du Zahnmedizin beginnst zu studieren, weil Du auf Deinen Platz im Medizin-Studium wartest.
Diese Regel gilt nicht, wenn Dir Nachweise für Dein Wunschstudium fehlen, z.B. künstlerische oder sonstige Befähigungen.

Fachrichtungswechsel bei Studiengängen auf Lehramt

Von einem Fachrichtungswechsel ist auszugehen, wenn man beispielsweise vom Studiengang Lehramt für Realschule in einen Studiengang Lehramt für ein Gymnasium wechselt. Werden Fächer hinzugenommen, entfernt oder gewechselt, die für die Lehrbefähigung nötig sind, so ist ebenfalls von einem Fachrichtungswechsel auszugehen. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Fach nicht zur Lernbefähigung benötigt wird (z.B. zum Biologiestudium auf Lehramt wird zusätzlich das Fach Hauswirtschaft belegt).

Alex

Gründer von meinBafög.de

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Was muss ich bei einem Hochschulwechsel beachten?

Wenn du die Hochschule wechseln möchtest, dann musst du dich natürlich zunächst an einer neuen Hochschule bewerben. In den meisten Fällen läuft die Bewerbung ähnlich ab, wie bei der Bewerbung für das Erststudium bzw. das erste Semester. Das funktioniert meist direkt über die Wunsch-Hochschule.

Was zählt als fachrichtungswechsel?

Ein Fachrichtungswechsel ist dagegen gegeben, wenn Auszubildende innerhalb derselben Art von Ausbildungsstätte ein anderes Ausbildungsziel anstreben, also z. B. vom Theologie- zum Medizinstudium wechseln.

Wie oft kann man in Österreich Studium wechseln?

Studienwechsel. Ein Studienwechsel ist maximal zweimal möglich und muss spätestens vor dem dritten inskribierten Semester vorgenommen werden.

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