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Agentur f�r Arbeit Hamburg-Altona - Arbeitsagentur (Arbeitsamt)
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Der Vedienst innerhalb der Grenzen bis 450 Euro ist f�r den Arbeitnehmer steuerfrei. Sollte ein Arbeitnehmer allerdings mehreren geringf�gigen Besch�ftigungen nachgehen, so muss er darauf achten, dass der Gesamtverdienst aller dieser Jobs die Obergrenze von 450 Euro nicht �bersteigt, sonst w�rde Lohnsteuer anfallen.
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Bewerbung schreiben, oder wie soll man sich Bewerben? Dazu finden Sie unter der Rubrik kostenlose Bewerbungsmuster. Tipps f�r Ihre Bewerbung. Was kommt in eine Bewerbungsmappe ? Wussten Sie, dass in gro�en Unternehmen Personen eingestellt werden, die nur dazu da sind, Bewerbungen auszusortieren? Vermeiden Sie dass Ihre Bewerbungsmappe zu den aussortierten Unterlagen geh�rt ... Muster Bewerbung
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Eine Arbeitslosigkeit ist kein Weltuntergang, auch wenn es sich für Sie im ersten Augenblick so anfühlen mag. Mit dem richtigen Handeln und einer positiven Einstellung können Sie schon bald wieder in Lohn und Brot stehen. Tausende Fallmanager in den Jobcentern und Arbeitsagenturen sind damit beschäftigt, Arbeitslosen wieder Arbeit zu beschaffen. Damit die Arbeitsvermittler Ihnen optimal helfen können und der Bearbeitungsvorgang schneller erfolgt, sollten Sie alle wichtigen Unterlagen bei der Arbeitslosmeldung zusammen haben.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Wichtig: Frühzeitig arbeitsuchend melden
- So finden Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit
- Arbeitslos melden nach Kündigung: Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
- Arbeitslos melden: Unterlagen können nachgereicht werden
- Fristen zur Meldung beachten
- Kurz und knapp: Unterlagen bei der Arbeitslosmeldung
Das Wichtigste in Kürze:
- Melden Sie sich persönlich am Tag nach Ihrem letzten offiziellen Arbeitstag in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos.
- Wenn Sie sich arbeitslos melden, sollten Unterlagen wie Personalausweis, Kündigungsschreiben, Arbeitspapiere und Lohnsteuerkarte mitgebracht werden, um den Bearbeitungsvorgang zu beschleunigen.
- Die meisten Dokumente können später nachgereicht werden. Allerdings kann sich dann der Beginn der Zahlung des Arbeitslosengeldes verzögern.
- Beantragen Sie bei der Meldung der Arbeitslosigkeit am besten direkt das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld. Die Anträge gibt es online oder direkt in der Arbeitsagentur.
Wichtig: Frühzeitig arbeitsuchend melden
Bevor Sie sich arbeitslos melden und Unterlagen dafür zusammensuchen, sollten Sie sich arbeitsuchend melden. Die Begriffe „arbeitsuchend“ und „arbeitslos“ bedeuten übrigens nicht dasselbe. Arbeitsuchend sind Sie bereits, wenn Sie noch arbeiten, aber schon eine Kündigung erhalten haben. Auch bei zeitlich befristeten Arbeitsverträgen gelten Sie drei Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses bereits als arbeitsuchend. Arbeitslos werden Sie erst an dem Tag, an dem Sie offiziell nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Sie können sich arbeitsuchend melden, indem Sie direkt bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden. Es reicht aber auch aus, sich telefonisch unter der 0800 455 55 00 arbeitsuchend zu melden oder das Online-Formular der Arbeitsagentur zu nutzen. Um sich arbeitslos zu melden, müssen Sie hingegen direkt bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden. Wenn Sie vor Ort sind und sich persönlich arbeitslos melden, sollten sämtliche Unterlagen bereits dabei sein. So beugen Sie von Anfang an unnötige Verzögerungen im weiteren Bearbeitungsprozess vor.
So finden Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit
Es gibt deutschlandweit mehr als 150 Arbeitsagenturen mit rund 600 Geschäftsstellen und 300 Jobcentern. Ihr Wohnort bestimmt, welche Geschäftsstelle für Sie zuständig ist. Am einfachsten finden Sie die Adresse der für Sie zuständigen Stelle über die Suchfunktion des Online-Portals der Arbeitsagentur. Hier geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und erhalten eine Übersicht der Dienststellen mit Adressen und Telefonnummern. Auf dieser Seite erhalten Sie außerdem Informationen über angebotene Arbeitsplätze, Weiterbildungsmöglichkeiten und andere relevante Veranstaltungen.
Arbeitslos melden nach Kündigung: Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Bringen Sie alle notwendigen Unterlagen zur Arbeitslosenmeldung mit, beschleunigen Sie den wichtigsten Prozess: das Finden einer neuen Arbeitsstelle. Außerdem kann der Antrag auf Arbeitslosengeld schneller bearbeitet werden und Sie müssen keine Strafen für Fristüberschreitungen befürchten.
Zu den unentbehrlichen Unterlagen gehören ein amtlicher Lichtbildausweis, also Ihr Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis. Nur damit gelingen die korrekte Zuordnung zu Ihrer Fallakte sowie die richtige Berechnung Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld.
Wenn Sie aus einer Anstellung kommen und gekündigt worden sind, brauchen Sie auch das Kündigungsschreiben sowie den vormaligen Arbeitsvertrag und eine Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers. Außerdem ist die Vorlage des Sozialversicherungsausweises verpflichtend. Zuletzt sollten Sie auch einen aktuellen Lebenslauf mitbringen, damit der zuständige Fallmanager weiß, welche Kenntnisse und Fertigkeiten Sie besitzen.
Mit diesen Dokumenten und Unterlagen können die Arbeitsvermittler besser einschätzen, welche Fähigkeiten Sie mitbringen und welche Potentiale vielleicht durch eine berufsvorbereitende Weiterbildung abgerufen werden könnten. Das kann die Suche nach einem neuen Job beschleunigen.
Unterlagen zur Arbeitslosmeldung auf einen Blick
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis
- Sozialversicherungsausweis
- Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Arbeitsbescheinigung
- Aktueller Lebenslauf
Expertentipp
Im Zuge Ihrer Meldung der Arbeitslosigkeit sollten Sie direkt auch das Arbeitslosengeld beantragen. Viele der Unterlagen der Arbeitslosmeldung benötigen Sie auch bei diesem Antrag. Sie können das zugehörige Formular sogar vorab online ausfüllen und sparen dadurch Zeit vor Ort.
Arbeitslos melden: Unterlagen können nachgereicht werden
Wenn Sie sich arbeitslos melden möchten, aber nicht alle Unterlagen griffbereit haben, ist das nicht so schlimm. Gehen Sie trotzdem am ersten Tag Ihrer tatsächlichen Arbeitslosigkeit zur Agentur für Arbeit und melden Sie sich arbeitslos. Ein nachgereichtes Dokument ist weniger folgenreich als eine verspätete Meldung. Vor allem Unterlagen, die Sie von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erhalten, kommen oft mit einer gewissen Verspätung an. Daran haben Sie keine Schuld und das versteht auch Ihr zuständiger Sachbearbeiter.
Alle Unterlagen zur Arbeitslosmeldung können allerdings nur mit einer gewissen Frist nachgereicht werden. Klären Sie diese Fristen am besten direkt mit den Sachbearbeitern vor Ort. Oft zeigen sich diese sehr kulant. Besonders dann, wenn Sie ansonsten pünktlich und höflich sind. Aus eigenem Interesse sollten Sie aber auch nichts verschleppen. Je schneller alle Unterlagen vorliegen, desto eher erhalten Sie Ihr Arbeitslosengeld und Unterstützung bei der Jobsuche.
Fristen zur Meldung beachten
Stichwort Fristen: Die Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit legen viel Wert darauf, dass die Meldung zur Arbeitslosigkeit unverzüglich durchgeführt wird. Läuft Ihr Arbeitsvertrag beispielsweise offiziell am 31. Mai aus, so müssen Sie sich direkt am 1. Juni in der Agentur einfinden, sofern es sich dabei um einen regulären Wochenarbeitstag handelt. Melden Sie sich zu spät, kann es dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum der Verspätung entfällt. Trotzdem wird dieser Zeitraum beim Gesamtanspruch angerechnet. Melden Sie sich also einen Monat zu spät und hatten Anspruch auf zwölf Monate Geldbezug, haben Sie dann nur noch Anspruch auf elf Monate Arbeitslosengeld I. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I ist abhängig von der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung, aber auch von Ihrem Alter. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Arbeitslosengeld I.
Kurz und knapp: Unterlagen bei der Arbeitslosmeldung
Melden Sie sich spätestens am Tag nach Ihrem letzten Arbeitstag bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Wenn Sie sich arbeitslos melden, sind folgende Unterlagen unbedingt mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass mit entsprechenden Bescheinigungen sowie Kündigung, Arbeitspapiere und die Lohnsteuerkarte. Notfalls können Sie die meisten Dokumente aber auch nachreichen. Sprechen Sie dies mit Ihrem Sachbearbeiter zuvor ab.
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