Echtes Easy Riding mit dem A Schein
Allgemein
Voraussetzung für diese Ausbildung ist der Besitz eines B-Führerscheines
Mindestalter
- Führerschein A2:
- Beginn der Ausbildung: frühestens mit 17 ½ Jahren
- Den Führerschein bekommst du frühestens mit 18 Jahren
- Führerschein A:
- Beginn der Ausbildung: frühestens mit 23 ½ Jahren
- Den Führerschein bekommst du frühestens mit 24 Jahren
Berechtigungen
Ein Führerschein A2 berechtigt zum Lenken von Motorrädern mit oder ohne Beiwagen mit höchstens
- 35 kW Motorleistung
- 0,2 kW/kg Verhältnis Leistung / Eigengewicht
- Das Motorrad darf nicht von einem Motorrad mit mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sein
- Dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit höchstens 15 kW Leistung
Die Klasse A2 umfasst auch die Berechtigung für die Klassen AM und A1
Ein Führerschein A berechtigt zum Lenken von
- Motorrädern mit oder ohne Beiwagen
- 3-rädrigen Kraftfahrzeuge
Die Klasse A umfasst auch die Berechtigung für die Klassen AM, A1 und A2
Aufstieg von A2 auf A
Frühestens nach zwei Jahren kannst du von A2 auf A aufsteigen, wenn du die 2. Ausbildungsphase bereits absolviert hast.
- Entweder du machst eine praktische Führerscheinprüfung für A oder
- du absolvierst 7 Unterrichtseinheiten praktische Aufschulung A in deiner Easy Drivers Fahrschule (ohne weitere Prüfung).
Ganz Easy die Theorie erlernen
Die theoretische Ausbildung umfasst einen Kursteil mit 6 Unterrichtseinheiten für den klassenspezifischen Stoff A. Anschließend ist eine Theorieprüfung abzulegen. Es werden nur Fragen aus dem Zusatzstoff der Klasse A gestellt.
Die theoretische Prüfung findet mit PC im Multiple-Choice-Verfahren statt.
Einfach Easy zur praktischen Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 14 Unterrichtseinheiten (ab dem 39. Geburtstag 16 Unterrichtseinheiten). Diese Unterrichtseinheiten finden auf dem Übungsplatz und (mindestens 10 bzw. 12 Unterrichtseinheiten) im Straßenverkehr statt. Eventuell notwendige, zusätzliche Einheiten für die Prüfungsvorbereitung sind von den individuellen Fähigkeiten abhängig.
Alkoholbestimmungen
Für die Inbetriebnahme und das Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse A ist die Alkoholgrenze von unter 0,5 Promille zu beachten.
Die 2. Ausbildungsphase - das Finale zur Perfektion
Wenn du zum ersten Mal eine der Motorradklassen (A1, A2, A) erwirbst, ist nach dem Führerscheinerwerb eine weitere Ausbildungsphase zu absolvieren.
Sie umfasst:
- Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining in Verbindung mit einem verkehrspsychologischen Gruppengespräch. Zeitraum : frühestens 2, spätestens 12 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
- Eine Perfektionsfahrt bei Easy Drivers. Zeitraum: 4 bis 14 Monate nach Erhalt des Führerscheins.
Easy going zur Behörde
Du benötigst:
- für die Anmeldung: einen amtlichen Lichtbildausweis und deinen Führerschein
- bis zur Theorieprüfung: eine ärztliche Untersuchung und ein Foto
Die Easy Drivers Stützpunkte erläutern gerne die Details und helfen Dir jederzeit mit Rat und Tat, wenn es um Behördliches geht.
Ich besitze den Auto-Führerschein zu Klasse AM/B/L nun seit über drei Jahren (d. h. keine Probezeit mehr) und möchte den Führerschein um die Klasse A2 erweitern. Muss ich erneut Theoriestunden zum Grundstoff belegen, obwohl ich die Prüfung dazu ja schon bestanden habe? Oder reichen die vier motorradspezifischen Stunden? Es macht ja eigentlich keinen Sinn erneut Stunden zum Grundstoff zu nehmen, aber man weiß ja nie
auf welche Ideen die Leute kommen..?
Wie viele Fahrstunden sind gesetzlich vorgeschrieben? Welche Kosten erwarten mich? Muss erneut ein Erste-Hilfe-Kurs und ein Sehtest usw. gemacht werden?
Ich freue mich über qualifizierte Antworten. Gibt es Gesetze in denen kurz und prägnant alles steht?
4 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Community-Experte
Motorrad
Mach nicht den A2. Mach den A SZ 80. Du bekommst bei der Erweiterung auf A2 ohne Vorbesitz A1 keine relevanten Vorteile - gar keine gegenüber dem Erwerb vom A SZ 80. Dafür ersparst du dir die
zusätzliche Prüfung zum A nach zwei Jahren. Zum Lesen: //www.600ccm.info/1/170215/Führerschein_Klasse_A_Schlüsselzahl_80_-_eine_Lücke_in_der_FeV
Community-Experte
Motorrad, Führerschein
Hallo, die Prüfung, die du bestanden hast, ist die für den PKW-Führerschein. Fürs Motorrad hast du noch nichts absolviert und
auch nichts bestanden. Bei Besitz einer anderen Fahrerlaubnis hat man aber den Vorteil, dass man bei der Theorie anstatt der 12 Doppelstunden des theoretischen Unterrichts nur 6 Doppelstunden machen muss - das war es dann aber auch schon. Zusätzlich dann noch die 4 Doppelstunden des klassenspezifischen Stoffs. Die praktische Ausbildung und beide Prüfungen musst du komplett absolvieren. Auch brauchst du einen neuen aktuellen Sehtest. Wenn du bereits 21 Jahre oder
älter bist - aber noch keine 24, dann solltest du bereits jetzt die Klasse A machen. Die ist dann auf dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) beschränkt, beinhaltet aber auch die Klasse A2. Die Beschränkung wird mit Schlüsselzahl 80 und Enddatum eingetragen und entfällt automatisch mit 24 Jahren. Das hat den Vorteil, dass du mit 24 dann auch ohne weitere Ausbildung und ohne Prüfung alle Motorräder fahren darfst. Auch hier gilt: Alles machen - beim Grundstoff 6 Doppelstunden
weniger. Viele Grüße Michael
Warum fragst Du nicht einfach mal bei Deiner Fahrschule? Es ist immer sinnvoller bei Fachleuten nachzufragen. Die kennen jedenfalls die neuesten Regelungen und rätseln nicht rum.
Ich glaube mal gelesen zu haben, das ein Vorbesitz der Klasse B beim Erwerb der Klasse A2 keine wesentlichen Vorteile bringt. Du musst zumindest ein paar Stunden Grundstoff wiederholen und den klassenspezifischen Zusatzstoff der Klasse A2 machen, ebenso musst du eine erneute Theorieprüfung ablegen, diese umfasst jedoch nur 20 Fragen anstatt 30 Fragen (10 Fragen aus dem Grundstoff und 10 Fragen aus dem Zusatzstoff A2). Fahrstunden hast du
meines Wissens nach ebenfalls 12 Sonderfahrten, dazu kommen dann noch die normalen Übungsstunden. Einen Erste- Hilfe Kurs musst du keinen mehr machen, auch wenn eine Auffrischung sinnvoll wäre. Einen Sehtest musst du dagegen wieder machen, da gilt die Bescheinigung nach Ausstellung nur 6 Monate.