300 € für jeden ab wann

Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Preise mit drei Entlastungspaketen im Jahr 2022 umfassende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Das dritte Entlastungspaket im Volumen von rund 65 Milliarden Euro wird sehr zügig umgesetzt: Viele der Entlastungsmaßnahmen hat das Bundeskabinett bereits am 14. September mit dem Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Es soll kleine Einkommen, die arbeitende Mitte als auch Unternehmen entlasten. Das Bundeskabinett hat zudem den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Entwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes verabschiedet.

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Um die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Energiekosten für die Menschen und die Wirtschaft abzumildern, hat die Bundesregierung mit drei Entlastungspaketen im Volumen von insgesamt rund 95 Milliarden rasch umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht. Das dritte und umfangreichste Entlastungspaket [pdf, 127KB] wurde am 4. September von den Koalitionsparteien vorgestellt und wird sehr zügig umgesetzt. Es umfasst kurzfristige Hilfen, Reformen bei Wohngeld und Bürgergeld, zahlreiche steuerliche Maßnahmen und strukturelle Veränderungen, um Entwicklungen bei den Energiepreisen zu dämpfen. Viele der Entlastungsmaßnahmen hat das Bundeskabinett bereits am 14. September mit dem Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022 vorangebracht.

Ein gesondertes Maßnahmenpaket unterstützt zudem Unternehmen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind. Um darüber hinaus zusätzliche steuerliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger infolge der Inflation zu vermeiden, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner den Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgelegt, der am 14. September 2022 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.

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Drittes Entlastungspaket

  • Vorgezogener vollständiger Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgeaufwendungen: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können bereits ab 2023 vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das entlastet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und 2024 um 1,8 Milliarden Euro.
  • Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 Euro: Damit wird die private Altersvorsorge gestärkt – damit sich Sparen und Investieren lohnt.
  • Entfristen und Verbessern der Home-Office-Pauschale: Damit wird pro Home-Office-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro, maximal 1.000 Euro pro Jahr möglich.
  • Fördern des Ausbaus von Photovoltaikanlagen: Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 sollen steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abgebaut werden.
  • Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen bei Strom- und Energiesteuern wird um ein weiteres Jahr verlängert.

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Rückblick: Erstes und Zweites Entlastungspaket

Das erste und zweite Entlastungspaket umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

  • EEG-Umlage entfällt seit 1. Juli 2022
    Verbraucherinnen und Verbraucher werden damit bei den Stromkosten um insgesamt 6,6 Milliarden Euro entlastet.
  • Einmaliger Heizkostenzuschuss
    Beziehende von Wohngeld erhielten 270 Euro (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, je weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 Euro). Azubis und Studierende im Bafög-Bezug 230 Euro.
  • Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.
  • Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.
  • Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro.
  • Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 Euro.
  • Energiesteuer auf Kraftstoffe wurde für drei Monate vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 gesenkt. Für Benzin reduzierte sich der Energiesteuersatz um 29,55 Cent/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent/Liter.
  • Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV im Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis 31. August 2022.

Rückwirkend zum 1. Januar 2022:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist um 200 Euro auf 1.200 Euro gestiegen.
  • Der Grundfreibetrag ist um 363 Euro auf 10.347 Euro gestiegen.
  • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie ist auf 38 Cent gestiegen.

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Mehrbelastungen vermeiden

Das Bundeskabinett hat am 14. September 2022 dem von Bundesfinanzminister Christian Lindner vorgelegten Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt. Es soll die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen ausschließen: Für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger wird die Steuerlast an die Inflation angepasst, um Mehrbelastungen zu vermeiden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden.

Der Gesetzesentwurf für 2023 sieht insbesondere folgendes vor:

  • Anheben des Grundfreibetrags um 285 Euro auf 10.632 Euro.
  • Verschieben der Tarifeckwerte entsprechend der erwarteten Inflation. Der Spitzensteuersatz soll damit bei 61.972 statt bisher 58.597 Euro greifen.
  • Besonders hohe Einkommen (nach sogenanntem Reichensteuersatz) ab 277.836 Euro sind ausdrücklich von dieser Anpassung ausgenommen.

Zudem sollen Familien gezielt unterstützt werden, indem Kindergeld und Kinderfreibetrag bis 2024 schrittweise angehoben werden. Außerdem soll der Unterhalthöchstbetrag für 2022 angehoben werden.

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Wirtschaftspaket

Um gezielt Unternehmen zu unterstützen, die infolge des russischen Angriffskrieges von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind, stellt die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket bereit.

Es enthält Maßnahmen, um Unternehmen kurzfristig Liquidität zu sichern. Folgende Programme sind bereits startklar:

  • KfW-Kreditprogramm für kurzfristige Liquidität
  • Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme
  • Finanzierungprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen
  • Hilfsprogramm für energieintensive Industrie

Mit dem Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ermöglicht der Bund zudem, dass die KfW kurzfristig Kreditlinien für Energieversorgungs- und Energiehandelsunternehmen zur Verfügung stellen kann, damit deren Liquidität gesichert bleibt.

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Update vom 1. August 2022, 10:45 Uhr: Bald ist es so weit. Die Energiepauschale soll im September 2022 vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Dann endlich tritt die Maßnahme aus dem Entlastungspaket 2022 in Kraft. Tankrabatt und 9-Euro-Ticket werden dann schon wieder auslaufen.

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Im September 2022 können sich einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer:innen sowie pauschalbesteuerte Minijobber:innen dann über die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro freuen.

Wann bekommt man 300 Euro Energiepauschale?

Mit einer Energiepreispauschale von 300 Euro wird die Bundesregierung alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen der Steuerklassen 1 bis 5 entlasten. Den Betrag gibt es einmalig als zu versteuernden Bonus auf das Gehalt, der durch die Arbeitgeber im September ausgezahlt werden soll.

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